1. Auf welche fundamentalen Probleme hat der Minister, „wenn wir das so sagen dürfen“, bereits im Mai 2002, nämlich im Rahmen des damaligen Gesetzgebungsverfahrens, als Abgeordneter im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen ausführlich hingewiesen?
2. Welche konkreten lösungsorientierten Vorschläge sind in dem zitierten Protokoll im Sinne von „das alles und vieles mehr” im Jahre 2002 vom Minister gemacht worden?
3. Ist der rechtspolitische Sprecher der CDULandtagsfraktion am Gesetzgebungsverfahren zum NHG 2002 weder „unmittelbar“ noch als „befasste“ Person beteiligt gewesen?
In der Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 17. Mai 2006 hat Minister Stratmann die Konsequenzen der Urteile des Verwaltungsgerichts Göttingen erläutert. Das Verwaltungsgericht hatte am 29. März 2006 in drei ausgewählten Verfahren den Klagen der Professoren gegen die Übernahmeverfügungen der beklagten Hochschulstiftung Göttingen stattgegeben.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 wurde die Universität Göttingen in die Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts übergeleitet. Träger der Stif
tungsuniversität war damit nicht länger das Land, sondern die eigens zu diesem Zweck gegründete Hochschulstiftung mit Dienstherrenfähigkeit. Daneben besteht die Universität Göttingen, bei der die Professoren ihre Aufgaben wahrnehmen, als eigenständige Körperschaft öffentlichen Rechts. Die Hochschulstiftung leitete durch Verfügungen die an der Universität Göttingen tätigen Beamten in ihren Dienst über. Gegen diesen Dienstherrenwechsel haben mehrere Professoren geklagt. Das Verwaltungsgericht hat den Klagen stattgegeben, da es für die Übernahmeverfügung keine Rechtsgrundlage gebe.
Minister Stratmann hat zu keiner Zeit die Leistungen der Stiftungshochschulen infrage gestellt. Vielmehr hat er auf die von der Vorgängerregierung im NHG 2002 angelegten Mängel aufmerksam gemacht, die zum Erfolg der Klagen gegen die Universität Göttingen geführt haben. Die Landesregierung wird die nächste Instanz abwarten. Bis zu diesem Urteil werden alle Beteiligten aufgrund der fehlerhaften Stiftungskonstruktion der Vorgängerregierung, die man nicht einfach durch Maßnahmen des Landesgesetzgebers reparieren oder rückgängig machen kann, in den nächsten Jahren mit den rechtlichen Unsicherheiten leben müssen. Aufgrund dessen können Anträge von Hochschulen auf Überführung in eine Stiftung derzeit nicht genehmigt werden, es sei denn, alle Bediensteten willigen vorher in den Dienstherrenwechsel ein.
Zu 1 und 2: Es ist in den in der Plenarsitzung vom 17. Mai 2006 bereits erwähnten Protokollen der - nicht-öffentlichen - Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen vom 8. Mai 2002 nachzulesen, dass der heutige Wissenschaftsminister Lutz Stratmann in seiner damaligen Eigenschaft als Abgeordneter auf die fehlerhafte Konstruktion für die im NHG 2002 angelegten Stiftungshochschulen hingewiesen hat.
Zu 3: Der rechtspolitische Sprecher der CDULandtagsfraktion war im Rahmen der Ausschussberatungen mit dem NHG 2002 unmittelbar befasst und hat seine Bedenken umfassend vorgetragen. Die damalige Regierungsfraktion hat den berechtigten Zweifeln nicht nur der damaligen Opposition, sondern auch vieler Rechtskundiger in der Anhörung keine Bedeutung beigemessen. Das NHG
Eine „Jahrhundertreform“ in der Justiz wurde im November 2004 von der niedersächsischen Justizministerin Heister-Neumann angekündigt. Es sollte eine Reform der Justiz an „Haupt und Gliedern“ geben - nun ist diese Reform, bis auf wenige noch in Rede stehende geplante Änderungen, „mausetot“, wie unlängst der sächsische Justizminister Mackenroth (CDU) zum Besten gab, weil es auf absehbare Zeit keine Chance auf Umsetzung gäbe. Die Süddeutsche Zeitung titelte unlängst ironisch: „Der Kuckuck wird teurer - was von der großen Justizreform übrig geblieben ist“.
Die niedersächsische Justizministerin hatte im Herbst 2003 Experten aus Rechtspolitik, Anwaltschaft, Rechtswissenschaft und Justiz gebeten, Eckpunkte einer Justizreform zu erarbeiten. Diese Sachverständigen und mit ihnen die Ministerin wollten die Justizgewährung für den Bürger durch Rückbesinnung der Justiz auf die Kernaufgaben durchsetzen. Bis heute ungeklärt ist allerdings, was die Kernaufgaben der Justiz im eigentlichen Sinne sind. Die Große Justizreform sah u. a. eine Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten vor, angeblich um Flexibilität und Synergien zu gewinnen. Daneben sollte eine Reihe von Justizaufgaben privatisiert werden - u. a. die Zwangsvollstreckung, einvernehmliche Scheidungen oder auch die Führung von Handelsregistern.
Die Länderjustizminister hatten diese Ziele im Jahr 2004 mit ihrem Fahrplan für die größte Reform seit dem Jahr 1877 konkretisiert. Die Justizreform sollte die Vereinheitlichung der Gerichtsverfassungen/Prozessordnungen, die funktionale Zweigliedrigkeit, den flexiblen Richtereinsatz, die Übertragung von Aufgaben, die Förderung der konsensualen Streitbeilegung, eine effektivere Strafverfolgung, die Reform der Verbraucherentschuldung und Pläne für die Steigerung der Attraktivität der Ziviljustiz und die Qualitätssicherung umfassen. Frau HeisterNeumann kommentierte diese Entscheidungen mit: „Die Zeit, in der an einzelnen Rädchen gedreht wurde, ist nun vorbei.“ An den Vorschlägen zur Großen Justizreform gab es jedoch Kritik aus fast allen justizkundigen Bereichen. Bei den Bereisungen verschiedener Gerichtsstandorte in Niedersachsen hat der Rechtsausschuss des Landtages ausschließlich kritische Stellungnahmen der Justizbediensteten zur Reform gehört. Hochschullehrer, Anwaltverbände, die verfasste Richterschaft und die Presse haben
sich ebenfalls mit großer Mehrheit überaus kritisch über die aus Niedersachsen vorangetriebene Reform geäußert.
Nach nunmehr gut eineinhalb Jahren glaubt niemand mehr an eine umfassende Reform, sondern höchstens nur noch an ein „Reförmchen“. Es ist nicht mehr die Rede von der Zusammenlegung der Fachgerichtsbarkeiten und auch nicht mehr von einem klaren und einheitlichen Gerichtsaufbau. Auch die im Herbst angekündigten Vorhaben wie die Blitzscheidung beim Notar oder der flexible Richtereinsatz sind vom Tisch oder auf das politisch durchsetzbare Mindestmaß gestutzt worden. Und die noch verbliebene Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesen scheint auf dem Weg der Umsetzung noch zu scheitern, weil die Bundesjustizministerin schon angekündigt hat, dass die Privatisierung von Hoheitsaufgaben von ihr nicht unterstützt wird. Das einzige Vorhaben von der „Jahrhundertreform“, die Vereinheitlichung aller Verfahrensordnungen, hat ebenfalls mit Schwierigkeiten zu kämpfen, ein Gesetzesentwurf soll erst bis zum Ende der Legislaturperiode der Bundesregierung vorgelegt werden.
1. Wie bewertet die Landesregierung den derzeitigen Stand der Justizreform im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen aus 2004 auch vor dem Hintergrund der Einschätzung des sächsischen Justizministers Mackenrot (CDU) und der Bundesjustizministerin Zypris (SPD) ?
2. Welche politischen Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Tatsache, dass ein zentrales rechtspolitisches Vorhaben in dieser Legislatur von der weit überwiegenden Mehrheit in der juristischen Fachwelt abgelehnt wird und damit nun zu scheitern droht?
3. Wann besinnt sich die Landesregierung auf ihre Kernaufgaben und macht eine vernünftige Rechtspolitik im Lande, statt große bundespolitische Reformen anzukündigen, die kaum Chance auf eine Realisierung haben?
Die auf Bitte der niedersächsischen Justizministerin erstellte, in der Mündlichen Anfrage genannte Expertenstudie hat im Jahr 2004 eine umfassende Reform der Justiz angemahnt. Die Strukturen der Gerichtsorganisation und des Verfahrensrechts stammen in wesentlichen Teilen noch aus dem 19. Jahrhundert und müssen an die veränderte gesellschaftliche und wirtschaftliche Realität angepasst werden, um die Funktionsfähigkeit der Justiz bei stetig gestiegener Aufgabenlast und äußerst angespannter Haushaltslage von Bund und Ländern im 21. Jahrhundert dauerhaft gewährleisten zu können. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben sich in ihren Konferenzen seit dem Jahr 2004, zuletzt Anfang diesen Monats,
mit den möglichen Elementen einer umfassenden Justizreform befasst und diese auf zahlreichen Gebieten vorangetrieben:
- Der Bundesrat hat die im Hinblick auf zu erwartende deutliche Synergieeffekte und einen flexibleren Richtereinsatz vorgelegten Gesetzentwürfe zur Zusammenlegung von Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit mit deutlicher Mehrheit gebilligt; sie liegen dem Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vor.
- Eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz und der Landesjustizverwaltungen, darunter auch Niedersachsen, setzt ihre Arbeiten an einer möglichst weitgehenden Vereinheitlichung der Gerichtsverfassungen und Prozessordnungen aller Gerichtsbarkeiten fort und wird dabei entsprechend dem Beschluss der letzten Justizministerkonferenz auch Reformvorschläge insbesondere zum Rechtsmittelrecht in allen Gerichtsbarkeiten berücksichtigen.
- Die Justizministerinnen und Justizminister haben die Berichte der Arbeitsgruppen zur Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens und der Verlagerung von Aufgaben aus der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare gebilligt. Sie werden demnächst Gespräche mit den Rechtspolitikern der Bundestagsfraktionen führen, um die Umsetzungsmöglichkeiten von Gesetzentwürfen zu diesen Bereichen abzuklären. Dabei werden sie für die erforderlichen bundesrechtlichen Änderungen werben; die Koalitionsparteien im Bund haben im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 vereinbart, ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Sicherung der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit der Justiz zu erstellen.
- Die Förderung der gerichtlichen und außergerichtlichen konsensualen Streitbeilegung nimmt im Rahmen der Justizreform länderübergreifend breiten Raum ein; der Beschluss der Justizministerkonferenz zu diesem Thema wendet sich unmittelbar an die einzelnen Landesjustizverwaltungen, die die beschlossenen Maßnahmen direkt umsetzen sollen, ohne dass hierzu erst langwierig Gesetze geändert werden müssten. Die Maßnahmen betreffen vor allem die Bekanntheit und die Akzeptanz der außergerichtlichen
Streitbeilegung. Beide sollen erhöht werden. Eine länderübergreifende Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene wird hierzu ihre Arbeiten fortsetzen.
- Im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse der Justizministerkonferenz zur Qualitätssicherung haben neben landesinternen Vergleichsringen bereits länderübergreifende Benchmarking-Verfahren für die Zentralen Mahngerichte der Länder sowie für solche Amts- und Landgerichte begonnen, die aufgrund ihrer Größe und besonderen Struktur nicht auf geeignete landesinterne Vergleichspartner zurückgreifen können. Zahlreiche Länder beteiligen sich hieran, eine zentrale Fortbildungsveranstaltung hat Niedersachsen in der letzten Woche mit großem Erfolg an der Deutschen Richterakademie durchgeführt.
Zu 1: Vor dem Hintergrund des soeben dargelegten Sachstandes sieht die Landesregierung die Justizreform auf einem guten Weg. Zugleich ist sie sich bewusst, dass eine derart umfassende Reform Zeit benötigen wird und Widerstände zu überwinden sind.
Zu 2: Die Justizreform ist weder gescheitert noch droht sie zu scheitern. Die Landesregierung wird die Reformvorhaben weiter unterstützen; für andere politische Konsequenzen besteht kein Anlass.
Zu 3: Die Landesregierung verbindet eine konsequente und zukunftsfähige Justizpolitik in Niedersachsen mit korrespondierenden - Erfolg versprechenden - Initiativen auf Bundesebene im Rahmen der Diskussionen um die Justizreform, aber auch im Rahmen der Föderalismusreform, hier justizspezifisch z. B. zur Frage der künftigen Gesetzgebungskompetenz der Länder auf dem Gebiet des Strafvollzuges.
Gegenwärtig wird ein Gerichtsverfahren in Niedersachsen öffentlich thematisiert. Für das Verwaltungsgericht in Hannover wird ein neuer
Gerichtspräsident gesucht. Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Halle, Ulrich Meyer-Bockenkamp, hatte sich auf diese Stelle beworben und wurde vom Justizministerium abgelehnt. Der Bewerber hat daraufhin Klage eingereicht, um vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg Recht zubekommen. Das Gericht bemängelte u. a., dass das Justizministerium die Bewerbungsbedingungen im laufenden Verfahren zuungunsten des Klägers geändert und zudem keine Bestenauslese betrieben hatte. Der abgelehnte Bewerber hat eidesstattlich erklärt, dass der niedersächsische Staatssekretär Dr. Oehlerking ihm die Präsidentenstelle in Hannover in einem Telefongespräch zugesichert habe. Der niedersächsische Staatssekretär widerspricht dieser Darstellung von Herrn Meyer-Bockenkamp. Dr. Oehlerking und Verwaltungsrichter Meyer-Bockenkamp kennen sich bereits seit Jahren u. a. aus gemeinsamen Zeiten am Verwaltungsgericht Hannover. Dr. Oehlerking ist später auch Staatsekretär in Sachsen-Anhalt gewesen. Meyer-Bockenkamp ist Verwaltungsgerichtspräsident in Halle geworden.
Ebenso sollte für die Frau von Herrn MeyerBockenkamp eine Führungsposition in der niedersächsischen Justiz gefunden werden. Die Familie Meyer-Bockenkamp ist aufgrund der angeblichen positiven Zusagen von zweithöchster Stelle aus dem Justizministerium bereits von Halle nach Hannover umgezogen. Dieses Verhalten wirft Fragen auf, da doch keine Familie mit schulpflichtigen Kindern einen aufwendigen Umzug vornimmt, wenn keine neue Arbeitsstelle am neuen Wohnort in Aussicht steht. Der Weser-Kurier vermutet hinter der Auseinandersetzung einen justizinternen Machtkampf zwischen der Ministerin und ihrem Staatssekretär. Die Zeitung vermutet u. a., dass Justizministerin Heiser-Neumann einen eigenen Kandidaten für die Präsidentenstelle in Hannover durchsetzen möchte.
Neben dem vermeintlich justizinternen Streit stellt sich die entscheidende rechtspolitische Frage, wie in Niedersachsen Bewerber für Führungspositionen an Gerichten gesucht und ausgewählt werden. Fest steht, dass durch das bereits laufende Verfahren bzw. die öffentlich thematisierten Konkurrentenklagen die niedersächsische Variante zur juristischen Bestenauslese gelitten hat.
1. Wie ist das offizielle Verfahren zur Besetzung von Gerichtspräsidentenstellen in Niedersachsen, und warum wurde es im o. g. Verfahren nicht eingehalten?
2. Warum werden für Präsidentenstellen an Gerichten nur niedersächsische Bewerber herangezogen und keine bundesweite Ausschreibung vorgenommen?
3. Welche Konsequenzen werden aus dem nunmehr beschädigten Verfahren zur Besetzung des Präsidentenamtes am Verwaltungsgericht Hannover gezogen?
Das Verfahren zur Besetzung von Gerichtspräsidentenstellen in Niedersachsen unterscheidet sich in keiner Weise von sonstigen Besetzungsverfahren.
Jedes Besetzungsverfahren beginnt mit der Stellenausschreibung, an die sich eine sechswöchige Bewerbungsfrist anschließt. Die Stellenausschreibungen werden in der Niedersächsischen Rechtspflege vorgenommen und beinhalten keinerlei Beschränkung auf niedersächsische Bewerber. Nach Vorliegen der Bewerbungen übersendet die zuständige Mittelbehörde ihren Besetzungsbericht, der auf der Grundlage eingeholter Anlassbeurteilungen einen Besetzungsvorschlag beinhaltet. Auf dieser Grundlage unterbreitet das Niedersächsische Justizministerium nach Wahrung der gesetzlich bestehenden Anhörungsverpflichtungen seinerseits dem Kabinett einen Besetzungsvorschlag. Die Personalauswahl erfolgt in diesem Verfahren nach Maßgabe der verfassungsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich nach Eignung, Leistung und Befähigung (Artikel 33 Abs. 2 GG). Neben weiteren einfachgesetzlichen Vorgaben (beispielsweise ge- mäß § 5 des Niedersächsischen Gleichberechti- gungsgesetzes) wird das auszuübende Stellenbesetzungsermessen schließlich auch von personalwirtschaftlichen Erwägungen mit beeinflusst.