Protokoll der Sitzung vom 11.07.2006

Schließlich empfiehlt der Ausschuss, die Vorschrift zur Überleitung der Fachhochschuldozenten in § 5

Abs. 3 des Gesetzentwurfs zu streichen. Die Sätze 3 bis 7 dieser Vorschrift wiederholen ohnehin andernorts getroffene Regelungen. Aber auch die Sätze 1 und 2 können gestrichen werden, weil nach Mitteilung der Vertreter des Finanzministeriums nicht mehr zu erwarten ist, dass die betroffenen Fachhochschuldozenten die für die Überleitung erforderliche Zustimmungserklärung noch abgeben werden. Über die weitere Verwendung dieser Dozenten ist daher nach allgemeinen dienstrechtlichen Vorschriften zu entscheiden.

Zu § 5 Abs. 5 Satz 3 schlägt der Ausschuss keine Änderung vor. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hat darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung diese Vorschrift mit § 18 Abs. 1 Satz 2 des Hochschulrahmengesetzes nicht vereinbar sei. Diese Bedenken haben die Vertreter der Landesregierung jedoch nicht geteilt, und dem haben sich sowohl der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen als auch der federführende Ausschuss für Haushalt und Finanzen angeschlossen.

Damit beende ich meinen kurzen mündlichen Überblick über die Beschlussempfehlung. Über weitere Einzelheiten gibt der schriftliche Bericht über die Ausschussberatungen Aufschluss, der Ihnen bereits vorliegt.

Abschließend bitte ich im Namen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen um Ihre Zustimmung zu der hier vorgestellten Beschlussempfehlung.)

Ich erteile Herrn Minister Möllring das Wort. Bitte schön, Herr Möllring!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, die vor einigen Jahren in Hildesheim gegründet worden ist, hat sich in dieser Form nicht bewährt. Deshalb wollen wir die Ausbildung wieder trennen. Das bedeutet, dass die Ausbildung für Steuerbeamtenanwärter wie bisher in Bad Eilsen und Rinteln stattfinden wird. Bisher war ja nur der Präsident der gemeinsamen Fachhochschule in Hildesheim ansässig. Wir haben überlegt, wie eine flexible und wirtschaftlich arbeitende Organisationsform neu gestaltet werden könnte.

Durch die Einrichtung der Steuerakademie Niedersachsen stärken wir die Studienorte Bad Eilsen und Rinteln. Dieser strukturschwache Raum wird durch Verlagerung der Aus- und Fortbildung der

Oberfinanzdirektion Hannover an die Steuerakademie Bad Eilsen gestärkt. Die bedarfsgerechte Ausbildung der Anwärter des gehobenen Dienstes wird strukturell verbessert. Von der Steuerakademie Niedersachsen werden die Fachstudien nach den bundeseinheitlichen Vorgaben des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes und der Ausbildungund Prüfungsordnung für die Steuerbeamten einschließlich des Praxisbezugs genau wie in anderen Ländern durchgeführt. Durch die Umfirmierung einer Fachhochschule zu einer Akademie ändert sich an der Ausbildung also inhaltlich überhaupt nichts.

Auch der Landesrechnungshof hat in seinen beratenden Äußerungen aufgezeigt, dass es wegen der Besonderheit der Verwaltungsausbildung in mehr als 30 Jahren nicht gelingen konnte, das Studium an der bestehenden verwaltungsinternen Fachhochschule an die Standards des allgemeinen Fachhochschulwesens anzugleichen. Das sieht man auch daran, dass ein normaler Fachhochschüler keine Ausbildungsvergütung bekommt, sondern studiert und hofft, hinterher eine Stelle in einem Beruf entsprechend seiner Ausbildung zu bekommen, während unsere „Fachhochschüler“ das Gehalt von Anwärtern bekommen, also auch während des Studiums bezahlt werden. Sie müssen natürlich auch in Zukunft keine Studienbeiträge bezahlen, was normale Fachhochschüler selbstverständlich tun müssen. Dies liegt sowohl an der Organisation einer solchen Einrichtung als auch an den Anforderungen an das Lehrpersonal, das im Rahmen einer praxisorientierten Ausbildung erforderlich ist.

Wegen des deutlich anderen Anforderungsprofils einer Verwaltungsausbildung gegenüber dem einer externen Ausbildung ist es nicht sinnvoll, hier Ungleiches gleich machen zu wollen. Über den Weg der Akademie werden die Lehrkräfte des Landes insgesamt flexibler eingesetzt, und hierdurch werden Einsparungen insbesondere durch die fachspezifische Integration der gesamten Aus-, Fortund Weiterbildung in der Steuerverwaltung erzielt. Das heißt, wir werden demnächst die Aus- und die Weiterbildung an einer Akademie konzentrieren. Das halte ich für sehr sinnvoll. Mit der Einrichtung werden die Effizienz und die fachliche Qualität der Aus- und Fortbildung in der Steuerverwaltung gesteigert. Insgesamt wird es eine Bündelung von Kompetenzen geben. Es wird auch möglich sein, die Einrichtung wirtschaftlicher zu führen.

Für die Ausbildung des gehobenen Dienstes in der niedersächsischen Steuerverwaltung ergeben sich durch die Steuerakademie lediglich formelle Änderungen. Die Steuerakademie ist keine Fachhochschule, da sie im Niedersächsischen Hochschulgesetz keine Erwähnung findet und das Hochschulrahmengesetz auf sie nicht anwendbar ist. Das war bisher auch so. Die Institution hieß bisher zwar Fachhochschule, aber sie war eben keine. Bei ca. 50 Anwärtern pro Jahrgang scheint es mir auch nicht sinnvoll zu sein, eine Fachhochschule mit allem, was dazugehört, also mit Präsident, Präsidium, Senat usw., einzurichten. Es handelt sich hier schließlich um eine verwaltungsinterne Ausbildung.

Meine Damen und Herren, schon die bisherige Diplomierung der Absolventen ist vom Bestehen der unveränderten beamtenrechtlichen Laufbahnprüfung abhängig. Ich möchte in diesem Zusammenhang ganz deutlich hervorheben, dass diese Prüfung nicht von der Fachhochschule, sondern von dem von der Verwaltung eingesetzten Prüfungsamt abgenommen wird. Das war schon bisher so. Es war immer eine verwaltungsinterne Prüfung. An der für den Abschluss erforderlichen Laufbahnprüfung ändert sich nichts. Nicht die Verleihung eines akademischen Grades bestimmt das Ansehen einer Ausbildungseinrichtung, sondern die Qualität der Ausbildung, die unverändert bleibt. Der Abschluss an der Steuerakademie hat das Potenzial, zum Markenzeichen einer zielgerichteten, qualitativ hoch stehenden verwaltungsinternen Ausbildung zu werden. Ich bin deshalb sicher, dass das niedersächsische Modell der Akademie zu einem bundesweiten Vorbild wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Als Nächster hat der Kollege Aller für die SPDFraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vortrag des Ministers hat deutlich gemacht, dass aufgrund der verengten Sichtweise aus dem Blickwinkel des Finanzministeriums schon nicht mehr erkannt wird, was in Niedersachsen los ist. Ich verweise jetzt auf das Niedersachsen Magazin des Beamtenbundes, das das Thema mit den Worten umschreibt: „Fachhochschule - das war einmal“.

Ich komme gleich noch einmal auf das zurück, was dort an inhaltlicher Kritik zu lesen ist. Das Polizeiextrablatt aus diesem Monat macht deutlich, dass im Bereich des Innenministers für die Polizei mit ganz anderen Maßstäben und mit einer ganz anderen Begründung darauf hingewiesen wird, dass sich die Ausbildungsgänge von Polizeibeamten deutlich von denen für Steuerbeamte unterscheiden müsse, wobei das Ziel sei, sie sogar mit dem akademischen Grad des Bachelors auszustatten. All dies geschieht innerhalb einer Regierung, innerhalb eines Landes, innerhalb einer Beamtenschaft, also innerhalb von niedersächsischen Beschäftigten. Ich halte das für kurzsichtig und falsch. Deshalb muss der Versuch, per Gesetz eine Akademie zu gründen, aufgegeben werden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir haben die Föderalismusdebatte hinter uns. In dieser Debatte ist auch so etwas wie Wettbewerb ein Thema gewesen. Ich verstehe nicht, warum nicht eine Lösung erreicht wird, die von den Beschäftigten mitgetragen wird. Ich verstehe auch nicht, warum eine Landesregierung, die extra einen Staatssekretär für Staatsmodernisierung hat, nicht über die Landesgrenze hinaus schaut. Wenn man Letzteres täte, würde ganz deutlich, dass es in der Bundesrepublik ganz unterschiedliche Varianten im Bereich der Ausbildung von Steuer- und Finanzbeamten gibt. Trotz eines Beschlusses der Finanzministerkonferenz, doch einheitlich vorzugehen, macht jeder, was er will. Das zeigt auch, dass der niedersächsische Finanzminister nicht in der Lage ist, den gemeinsam gefassten Beschluss nach innen und nach außen durchzusetzen.

Ich halte es für falsch, hier zu behaupten, der Abschluss werde sozusagen im Umfeld dessen bewertet, was der jeweilige Beschäftigte tut. Wenn in Baden-Württemberg versucht wird, den Bachelor für Steuerbeamte einzuführen - dies wird im nächsten Jahr kommen -, dann ist das ein deutliches Signal, dass ein Bundesland offensichtlich sehr wohl begriffen hat, dass eine akademische Abschlussregelung auch für die Qualität der Beschäftigten im eigenen Land wichtig ist. Wenn in Nordrhein-Westfalen seit einiger Zeit nicht mehr im mittleren Dienst, sondern nur noch im gehobenen Dienst ausgebildet wird, so ist das ein Zeichen dafür, dass es Bewegung im gesamten Ausbildungsbereich gibt. Herr Minister, ich bin deshalb sehr dafür, dass Sie von Ihrem sehr dreisten und

sehr schnellen Versuch Abstand nehmen, eine Regelung mit der Begründung herbeizuzaubern, das bisherige Verfahren passe nicht in die niedersächsische Hochschullandschaft.

(Beifall bei der SPD)

Wir sind fest davon überzeugt, dass bei einigem guten Willen das, was bisher an Fachhochschule vorhanden ist, verändert und zeitgemäßer gestaltet werden kann, ohne dass man einen Wasserkopf in der Verwaltung produziert und dass man gleichwohl hervorragende Ausbildungsergebnisse zustande bringen kann.

Wenn sich die Kommunen entschieden haben, die Ausbildung selbst in die Hand zu nehmen, dann doch nicht, weil sie das unbedingt wollten.

(Zuruf von der CDU: Doch!)

- Herr Kollege, erst hat sich das Land so weit zurückgezogen, dass es fast keine Ausbildungsplätze mehr belegt. Was bleibt denen dann anderes übrig, als zu sagen: Da machen wir es lieber selbst, bevor der Schünemann bei uns dazwischen herumwurstelt, wenn es um die Ausbildung der jungen Nachwuchskräfte geht? - Das ist der eine Teil, der ist erledigt.

Der zweite Teil, Herr Innenminister, betrifft die Frage - Sie sind für alle Beamten zuständig, Sie sind ja sozusagen der Beamtenminister der Regierung -, ob Sie es zulassen, dass gespaltene Beschäftigungssituationen bei Steuerbeamten, die in den Finanzämtern - in den jeweiligen, zuständigen OFDs - einen hervorragenden Job machen, und der Polizei auftreten; die Steuerbeamten werden von der Entwicklung bei der Polizei abgetrennt. Das sieht niemand ein, die Beamtinnen und Beamten sowieso nicht, weil sie sich qualitativ für vergleichbar halten. Nehmen Sie deshalb diesen Gesetzentwurf zurück, und nehmen Sie gemeinsam mit uns einen weiteren Anlauf.

Ein weiterer Aspekt, den ich nicht verstehe, ist, dass wir zu Beginn dieser Legislaturperiode gehört haben, dass Herr Meyerding als Sonderstaatssekretär die Aufgabe habe, dort länderübergreifende Strategien zu entwickeln, wo sie sinnvoll sind. Gerade bei dieser Frage - bei Ausbildungskapazitäten, Herr Möllring, Sie haben selbst von 50 Personen in beiden Laufbahnen gesprochen wäre es angebracht gewesen zu fragen: Warum machen wir keinen Nordverbund im Ausbildungsbereich? Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig

Holstein und Hamburg arbeiten dabei zusammen, und wir kriegen es nicht einmal hin, diese Nordstaaten so zu bündeln, dass eine vernünftige Auszubildungskapazität für die erkennbar notwendigen Nachwuchskräfte vorgehalten wird. Das ist versäumt worden. Ich finde, an der Stelle wäre es sinnvoll gewesen, nicht zu sagen: Wir machen jetzt ein niedersächsisches Modell, und die anderen werden sich freuen, auf diesen fahrenden Zug aufzuspringen. - Vielmehr wäre es sinnvoll gewesen, mit Nachdruck darauf hinzuarbeiten, dass sich die übrigen Finanzminister in eine gemeinsame Diskussion eingeklinkt hätten.

Fasst man das zusammen, meine Damen und Herren, dann muss man erstens sagen, dass die Finanzministerkonferenz zwar etwas beschlossen hat, sich aber offensichtlich niemand daran hält. Diejenigen, die es sich leisten können und die klug sind - wie Bayern -, die bauen die verwaltungsinterne Ausbildung sogar noch aus. NordrheinWestfalen schafft offensichtlich schleichend die mittlere Laufbahn ab, und Baden-Württemberg führt den Bachelor ein. Niedersachsen dequalifiziert die Kolleginnen und Kollegen mit einer Akademie, deren Abschluss eben nicht mit dem vergleichbar ist, was andere Bundesländer produzieren. Damit sind Flexibilität, Mobilität und der Gleichheitsanspruch in der Qualität unterlaufen da können Sie hier erzählen, was Sie wollen. Deshalb ist dieser Versuch, über ein Akademiegesetz neues Recht zu schaffen, falsch.

Zweitens. Sie sind nicht in der Lage, deutlich zu machen, warum Sie eine Trennung zwischen den Ausbildungsgängen der Polizei - und ihren Abschlüssen - und denen der Steuerverwaltung organisieren. Ich lasse einmal die Bereiche Rechtspflege und Verwaltung außen vor. Bei den beiden ist offenkundig, dass Sie gar nicht den Versuch unternommen haben, die Themen „Fachhochschule“ und „Abschluss Bachelor“ ernsthaft als gemeinsames Projekt zu diskutieren und über gemeinsames Handeln von Innenminister und Finanzminister zusammenzuführen.

Drittens. Eigentlich finde ich es nicht gut, dass Sie von den Fraktionen der CDU und der FDP verhindert haben, dass wir dieses komplexe Thema im Haushaltsausschuss im Rahmen einer Anhörung sorgfältig vorbereiten konnten. Sie wollten und wollen mit diesem Thema durchkommen. Deshalb werde ich Sie wahrscheinlich ohne Erfolg bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Trotzdem ist er

richtig, und vielleicht schaffen Sie es noch, bei Ihrem Redebeitrag umzusteuern. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Bevor ich jetzt dem Kollegen Dammann-Tamke das Wort erteile, möchte ich Ihnen sagen, dass hier ein herren- bzw. damenloses Handy aufgefunden wurde.

(Bernd Althusmann [CDU]: Frau Bert- holdes-Sandrock sucht eins!)

- Gut. Anscheinend gehört das der Kollegin Bertholdes-Sandrock. Ich gebe das einmal Herrn Pörtner.

Herr Dammann-Tamke, Sie haben jetzt das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Annahme des zur Verabschiedung vorgelegten Gesetzentwurfs über die Einrichtung einer Steuerakademie Niedersachsen wird im originär zuständigen Geschäftsbereich des Finanzministeriums eine Bildungsstätte eingerichtet, die für die Ausbildung des gehobenen und mittleren Dienstes der Steuerverwaltung zuständig ist. Festzuhalten ist, dass die Ausbildung in der Vergangenheit - und so auch in der Zukunft - nach den bundeseinheitlichen Vorgaben des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes sowie der Steuerbeamtenausbildungsund -prüfungsordnung erfolgt. Dies ist die Basis, Herr Aller, auf der eine Debatte zu führen ist, und somit zunächst einmal völlig unabhängig von der Frage, wie die Lehreinrichtung auszusehen hat.

Der Weg hin zur heutigen Gesetzesvorlage ist durch die Feststellung vorgezeichnet, dass das Nebeneinander der Bereiche Allgemeine Verwaltung, Polizei, Rechtspflege und Steuerverwaltung nicht zu einem Miteinander geworden ist. Es ist keine ausreichende Vernetzung erkennbar. Darauf aufbauend sind zwei Entwicklungsprozesse zusammengekommen.

Zum einen ist da der Verwaltungsreformprozess, in dem selbstverständlich auch die Ausbildung an der Fachhochschule für Rechtspflege und Verwaltung auf den Prüfstand gehörte. Zum anderen ist da das Bestreben aus dem Finanzministerium heraus, die

Ausbildung der Steuerbeamten weiterzuentwickeln. Dabei steht eindeutig im Vordergrund, ein Konzept auf den Weg zu bringen, welches den Schwerpunkt wesentlich auf einen ausgeprägten Praxisbezug legt. In diesem Punkt trägt es zur Offenheit und Klarheit bei, wenn dies völlig unmissverständlich angesprochen wird; denn daraus ergeben sich schon Konsequenzen in Bezug auf die Lehreinrichtungen für unseren Nachwuchs in der Steuerverwaltung, insbesondere im gehobenen Dienst.

Der Landesrechnungshof hat sehr klar und eindeutig herausgearbeitet, dass die bisherige Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Zielkonflikten ausgesetzt war, die kaum lösbar sind. Von der Abnehmerseite, insbesondere von der Polizei und der Steuerverwaltung, wurden die zunehmende Verwissenschaftlichung und Praxisferne kritisiert. Die wissenschaftliche Seite, insbesondere der Wissenschaftsrat, kritisierte demgegenüber, dass die verwaltungsinternen Fachhochschulen die Standards der allgemeinen Fachhochschulen zunehmend verfehlen. Gerade die Studiengänge Steuer und Polizei werden die Anforderungen des Bologna-Prozesses zur Schaffung eines europäischen Hochschulraums nicht erfüllen können.

Aus dieser Überlegung heraus ist das für uns schlüssige und nachvollziehbare Konzept der Zusammenführung der Ausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes sowie der Fort- und Weiterbildung der gesamten Steuerverwaltung in einer Steuerakademie entstanden. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich betonen, dass auch der dbb bezüglich dieser rein fachlich begründeten Zielvorstellungen keinerlei Bedenken geäußert hat.

Daraus ergeben sich im Wesentlichen zwei Perspektiven.

(Unruhe)

Herr Dammann-Tamke, halten Sie bitte einmal inne, bis hier Ruhe eingekehrt ist. - Bitte schön, jetzt können Sie weitersprechen.

Erstens ist die Ausbildung auf der Vertrauensgrundlage der gesicherten Übernahme der Studierenden anforderungsgerecht strukturell zu verbessern, ohne dabei den Standards der allgemeinen

Hochschulen hinterherzulaufen. Im Übrigen ist durch den Koordinierungsausschuss sichergestellt, dass die Ausbildung bundesweit Anerkennung erfährt. Die zweite Konsequenz: In einer Akademie können Lehrkräfte des Landes wesentlich flexibler eingesetzt werden. Bei Bedarf sind diese jederzeit auch wieder in der Steuerverwaltung einsetzbar. Der Overhead, der für eine Fachhochschule durch das Hochschulgesetz vorgegeben ist, kann wesentlich reduziert werden.

Dies zusammen, aber auch die Integration von Aus-, Weiter- und Fortbildung führt zu nicht unerheblichen Einspareffekten. In der weiteren Perspektive ergeben sich darüber hinaus Kooperationsmöglichkeiten mit benachbarten Bundesländern, Herr Aller. Diese Kooperationsperspektiven sind durchaus vorhanden. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass bis auf BadenWürttemberg zwischen den Bundesländern Übereinstimmung dahin gehend besteht, dass eine wissenschaftlich orientierte Ausbildung für die Nachwuchsbeamten in der Steuerverwaltung für nicht erforderlich gehalten wird. In Zukunft werden die Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter für den gehobenen Dienst in Niedersachsen ihre Ausbildung nicht mit einem akademischen Grad beenden, sondern nach deren Abschluss die Bezeichnung „Diplom-Finanzwirt (Steuerakademie)“ führen. Damit steht ihnen auch in Zukunft der Weg in den höheren Dienst offen, natürlich bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen.

Was die im Beratungsverfahren geltend gemachten Bedenken in Bezug auf die Anerkennung in anderen Bundesländern oder auch auf Perspektiven beim Übergang in Steuerberatungsberufe angeht, die im Übrigen von uns nicht geteilt werden, so ist die eingefügte Vorschrift über eine Evaluation das geeignete Instrument, um diese Ängste zu nehmen und gegebenenfalls gegenzusteuern.