Örtliche Träger der Jugendhilfe befürchten mit Beginn des kommenden Schuljahres massive Einschränkungen der schulpsychologischen Beratung in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg, weil die langjährige Schulpsychologin der in Uelzen ansässigen Beratungsstelle zum 31. Juli 2006 in Altersteilzeit gehen wird.
In seiner Antwort vom 16. Dezember 2004 auf meine Mündliche Anfrage „Zukunft der schulpsychologischen Beratung“ führte Kultusminister Busemann u. a. aus, aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung vom 4. August 1999 solle die Zahl der Schulpsychologinnen und -psychologen in den schulpsychologischen Beratungsstellen auf 66 reduziert werden. Dieser Stellenabbau werde dadurch vollzogen, dass frei werdende Stellen bis zum Erreichen der Zielgröße nicht neu besetzt werden. Dieser Prozess werde voraussichtlich Ende 2005 abgeschlossen sein, so die damalige Einschätzung des Kultusministers. Seinerzeit schloss Herr Busemann eine Korrektur des von seiner Vorgängerin beschlossenen Stellenplans nicht grundsätzlich aus.
Der Kultusminister kündigte in seiner Antwort vom 16. Dezember 2004 ferner ein neues Gesamtkonzept für ein Unterstützungs- und Beratungssystem an. Im Zuge dieses Gesamtkonzepts werde es auch zu einer Neudefinition der Aufgaben schulpsychologischer Beratung kommen.
Da man vor Ort künftig massive Einschnitte gerade für Eltern und Kinder mit Legasthenie, Dyskalkulie und anderen schulischen Problemen befürchtet, hat der Legasthenie-Verband, Kreisverband Lüneburger Heide e. V., eine Unterschriftenaktion für das Fortbestehen einer guten schulpsychologischen Beratung in Uelzen gestartet.
1. Wie wird die Landesregierung das Angebot einer schulpsychologischen Beratung in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg mit Beginn des kommenden Schuljahres sicherstellen?
chologinnen und Schulpsychologen ab dem kommenden Schuljahr in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg vom Landesdurchschnitt?
3. In welcher Weise wird der schulpsychologische Beratungsdienst im Rahmen des bereits im Dezember 2004 angekündigten Aufbaus eines neuen Unterstützungs- und Beratungskonzepts zur Unterstützung von Lehrern, Eltern und Schülern tätig werden?
Der mit der Zielvereinbarung von 1999 (ZV I) in Zusammenhang stehende Stellenabbau beim Schulpsychologischen Dienst ist - wie prognostiziert - Ende des letzten Jahres abgeschlossen worden. Augenblicklich erfolgt im Zuge der Schulverwaltungsreform eine weitere Reduzierung im Kapitel 07 05 (ZV II), die mit der von der Landesregierung in Angriff genommenen grundsätzlichen Veränderung von der überregulierten zur Eigenverantwortlichen Schule einhergeht. Die Eigenverantwortliche Schule erfordert ein gut funktionierendes Beratungs- und Unterstützungssystem, an dessen Ausgestaltung gegenwärtig mit Nachdruck gearbeitet wird. Deshalb steht die endgültige Stellenzahl des Schulpsychologischen Dienstes im Rahmen dieses Gesamtkonzepts noch nicht fest. Eine dezidierte Aussage zur Zukunft der schulpsychologischen Beratung in den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg ist noch nicht möglich, weil derzeit weder über die erforderlichen Ressourcen noch über die zukünftigen Standorte entschieden ist. Im Ergebnis soll das neue Konzept eine angemessene Versorgung der Schulen mit schulpsychologischer Kompetenz bei einem weniger dicht geknüpften Netz von Außenstellen ermöglichen.
Als gesichert kann schon jetzt gelten: Die Schulpsychologie wird künftig stärker mit dem System „Schule“ arbeiten. Sie soll dabei Hilfe zur Selbsthilfe leisten und damit die Fähigkeit der an Schule Beteiligten stärken, die vor Ort bestehenden Probleme selbstständig zu lösen und sich dabei intern und extern vorhandener Kompetenzen und Dienste zu bedienen. Die Schulen können dabei z. B. zurückgreifen auf ca. 1 600 Beratungslehrkräfte, die in rund 1 300 Schulen tätig sind und die nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen auch benachbarten Schulen zur Unterstützung zur Verfügung stehen sollen. Ferner arbeiten in zahlreichen Schulen speziell auf ihre Aufgabe im Rahmen des Projekts „Kommunikation-Interaktion-Kooperation“ ausgebildete Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Außerdem sind in Ganztagsschulen, in Hauptschulen und in BBS mit Berufsvorbe
reitungsjahr sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Schul- und schulformübergreifend kann daneben Hilfe von sonderpädagogischen Fachkräften, die in so genannten Mobilen Diensten organisiert sind, angefordert und die Zusammenarbeit etwa mit den Kooperationsverbünden Hochbegabung und den kommunalen sozialen Diensten gesucht werden.
Zu 1: Schulpsychologische Beratung wird von dem in der Außenstelle Uelzen verbleibenden Dezernenten wie bisher im Landkreis Lüchow-Dannenberg und im nördlichen Landkreis Lüneburg angeboten. In der Außenstelle Celle arbeiten eine Schulpsychologin und ein Schulpsychologe. Diese werden zusätzlich zu ihrer Tätigkeit an diesem Standort eingeschränkte Aufgaben der schulpsychologischen Beratung im Landkreis Uelzen übernehmen. Rat Suchende aus den Landkreisen Uelzen und Lüchow-Dannenberg können sich zentral über das Sekretariat der Außenstelle Uelzen anmelden. Eine entsprechende Information aller Schulen zum Beginn des Schuljahres ist seitens der LSchB in Vorbereitung. Daneben besteht bei extremen Problemlagen die Möglichkeit, das Kriseninterventionsteam Lüneburg anzufordern. In diesem Team sind verschiedene Professionen, darunter zwei besonders geschulte Schulpsychologinnen und Schulpsychologen anderer Außenstellen, vertreten. Der Einsatz des Kriseninterventionsteams wird über die Abteilungsleitung der Landesschulbehörde gesteuert.
Zu 2: Das Verhältnis der Stellen von schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten zu Lehrkräften an öffentlichen allgemein bildenden Schulen und berufsbildenden Schulen beträgt gegenwärtig rund 1 : 1 215 (57 Schulpsych./69 260 Lehrkräfte). Für die Landkreise Uelzen und Lüchow-Dannenberg übernehmen neben dem bereits dort tätigen Schulpsychologen ab dem 1. August 2006 eine Dezernentin und ein Dezernent in eingeschränktem Umfang Aufgaben der Schulpsychologischen Beratung. Es ist davon auszugehen, dass diese Dezernentinnen und Dezernenten mit jeweils einem Drittel Ihrer Arbeitszeit für die Versorgung der beiden Landkreise mit insgesamt 1 249 Lehrkräften (Vollzeiteinheiten) tätig sind. Dies entspricht nahezu dem Landesdurchschnitt.
Bisher ist es nicht gelungen, zum „Tag der Niedersachsen“, der vom 14. bis 16. Juli in Melle stattfindet, den Meller Bahnhof behindertengerecht auszubauen. Die Bahn AG und die Stadt wollen stattdessen die Alternative des Einsatzes von Servicepersonal prüfen, um zum Landesfest anreisenden gehbehinderten Menschen zu helfen, die Treppen zu den Bahnsteigen zu überwinden. Laut Aussagen der Stadtverwaltung gibt es zwar schon Gespräche seit 2003 mit der Bahn. Aufgrund schwieriger Eigentumsverhältnisse im Bahnhofsbereich zwischen Stadt und Bahn und notwendiger finanzieller Aufwendungen ist bisher noch keine Lösung gefunden worden.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die Innenstadt des Austragungsortes Melle zum „Tag der Niedersachsen“ für bahnreisende Landesfestbesucher mit einer Gehbehinderung ohne fremde Hilfe nicht zu erreichen ist, sondern die Betroffenen gegebenenfalls von Servicepersonal der Bahn die Treppen hinauf und hinunter getragen werden müssten?
2. Sieht die Landesregierung kurzfristig die Möglichkeit, einen behindertengerechten Zugang auf dem Meller Bahnhof zu schaffen, damit auch bahnreisende gehbehinderte Landesfestbesucher den „Tag der Niedersachsen“ mitfeiern können?
3. Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um grundsätzlich zu einer behindertengerechten Lösung am Bahnhof Melle zu kommen?
Die Niedersächsische Landesregierung investiert im Rahmen des Investitionsprogramms „Niedersachsen ist am Zug“ in den umfassenden Aus- und Neubau der niedersächsischen Bahnhöfe. Hierdurch sollen sukzessive moderne, kundenfreundliche und behindertengerechte Bahnhöfe und Haltepunkte erstellt werden, die zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beitragen.
Der Bahnhof Melle liegt an der hoch frequentierten Hauptstrecke Hannover - Osnabrück - Münster/Rheine der DB AG, die eine kurzfristig herzustellende Barrierefreiheit nicht zulässt. Der Planungs- und Umsetzungszeitraum für eine derartige
Maßnahme beträgt in aller Regel mehrere Jahre. Eine Realisierung der Barrierefreiheit zum „Tag der Niedersachsen“ ist daher nicht möglich.
Zu 1: Die Deutsche Bahn AG wird zum „Tag der Niedersachsen“ zusätzliches Personal bereitstellen, um Menschen mit Gehbehinderung bei der Überwindung der Treppenanlagen im Bahnhof Melle behilflich zu sein. Das Angebot der Deutschen Bahn AG wird ausdrücklich begrüßt.
Zu 3: Nach wie vor ist der Bund für den Ausbau der Bahninfrastruktur zuständig. Trotz der erheblichen Mittelkürzungen für den SPNV durch das InKraft-Treten des Haushaltsbegleitgesetzes wird sich das Land um den Umbau von Bahnstationen weiterhin bemühen. Ein Umbau des Bahnhofs Melle wäre hierdurch möglich.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 20 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)
Am 28. Juni 2006 veranstaltete die Landesregierung in der Vertretung des Landes Niedersachsen ihr traditionelles Sommerfest. In der diesbezüglichen Presseinformation der Landesregierung wurden minutiös und namentlich die vielen Sponsoren dieser Veranstaltung der Landesregierung aufgelistet. Unter anderem heißt es dort: „Die Raucher werden sich über das Tabakangebot des Verbandes der Cigarettenindustrie freuen …“. Am gleichen Tag teilte die EU-Kommission mit, dass sie mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof ein Werbeverbot für Tabakwaren in Deutschland erzwingen will. Die Stadt Göttingen verkündetet ein vollständiges Rauchverbot in der Stadtverwaltung. Und die CDU-Bundestagsfraktion verkündete in vollständiger Abkehr von ihrer bisherigen Position: „Die Bundesregierung muss bereits in der Sommerpause die Arbeiten an einem konkreten Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz beginnen.“
Bereits zum Schuljahrsbeginn 2005/2006 wurde das Rauchverbot an den niedersächsischen Schulen eingeführt, und zum 1. Juni 2006 wurde im Niedersächsischen Landtag ein weitgehender Nichtraucherschutz vereinbart.
1. Wie vereinbart sich das Rauchverbot an Schulen mit der Propagierung und Förderung des Rauchens bei Veranstaltungen der Landesregierung?
2. Beabsichtigt die Landesregierung entgegen den jüngsten Beteuerungen führender Unionspolitiker zum Nichtraucherschutz, Lobbypolitik für den deutschen Verband der Cigarettenindustrie zu betreiben?
3. Kann das Handeln der Landesregierung mit dem Sprichwort „Wasser predigen und Wein trinken“ zutreffend beschrieben werden?
Die EU-Richtlinie 2003/33 verbietet Tabakwerbung in den Printmedien, im Rundfunk und im Internet und untersagt das Sponsoring von Aktivitäten mit länderübergreifender Tragweite, z. B. Formel-1Rennen durch die Tabakindustrie. Die Richtlinie betrifft also nur Werbung sowie Sponsoring, das sich über die Grenzen hinweg auswirkt, während werbendes Sponsoring mit lediglich lokalem Wirkungskreis nicht in ihren Geltungsbereich fällt.
Die Richtlinie war bis zum 31. Juli 2005 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat dies bislang nicht getan und führt seit In-Kraft-Treten der Richtlinie vor dem EuGH eine Nichtigkeitsklage. Den Ausgang dieses Klageverfahrens möchte die EU-Kommission offenbar nicht abwarten und hat am 28. Juni 2006 als nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage vor dem EuGH erhoben. Die Klageerhebung dürfte Indiz dafür sein, dass die Kommission die Erfolgsaussichten der Nichtigkeitsklage als gering erachtet und nicht zuwarten möchte, ob die Bundesrepublik die Richtlinie nach Klageabweisung zügig umsetzt.
Zu 1: Mit dem Rauchverbot an Schulen möchte die Landesregierung insbesondere Minderjährigen den Einstieg in den Tabakkonsum erschweren. Darüber hinaus misst die Landesregierung dem Nichtraucherschutz insgesamt eine große Bedeutung bei. Aus diesem Grund hat Niedersachsen gemeinsam mit fast allen anderen Bundesländern auch anlässlich der 79. Gesundheitsministerkonferenz am 29. und 30. Juni 2006 einen Beschluss zur „Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Deutschland“ gefasst. Die GMK-Mitglieder erklären sich damit u. a. bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die für einen umfassenden Nichtraucherschutz erforderlichen Vorkehrungen zu treffen.
Das Sommerfest in der Vertretung des Landes Niedersachsen in Berlin wurde allein mit Zuwendungen von vielen Sponsoren aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen durchgeführt. Im Sinne einer vollständigen Nennung der das Sommerfest tragenden Sponsoren (u. a. auch Bierbrauereien und Kaffeeröstereien) wurde auch auf das Angebot der Zigarettenindustrie hingewiesen. Es wäre gegenüber dem Sponsor nur schwer zu vermitteln, wenn sein Beitrag unerwähnt bliebe. Ein Widerspruch zu den Aktivitäten der Landesregierung für einen verbesserten Nichtraucherschutz ist insofern nicht erkennbar.
Zu 2 und 3: Die Unternehmen geben einen Überblick über die Branchenvielfalt des Landes und genießen weltweit einen guten Ruf. Durch die von ihnen geschaffenen Arbeitsplätze tragen sie in einem erheblichen Maße zur Stabilisierung der Arbeitsmarktsituation in Niedersachsen bei. Schon die bei der Sponsorenauswahl anzutreffende Branchenvielfalt lässt erkennen, dass ein Rückschluss auf eine Lobbypolitik der Landesregierung nicht gezogen werden kann.