Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

Anlage 19

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 21 der Abg. Dr. Gabriele Andretta (SPD)

Stratmann, Noack und Güntzler planen ein Landesmuseum für Göttingen - Kommt jetzt endlich Hilfe für Götter und Schamanen?

Das Institut für Ethnologie der Universität Göttingen verfügt über Kunst- und Kulturschätze außereuropäischer Völker, die weltweit einzigartig sind. Vor allem zwei Sammlungen, die der Göttinger Naturforscher Johann Friedrich Blumenbach (1752 bis 1840) erwerben konnte, genießen in der Fachwelt überaus hohes Ansehen und bilden das Herzstück der völkerkundlichen Sammlung der Georgia Augusta: zum einen die aus europäisch noch unbeeinflussten Kulturdokumenten der arktischen Regionen von Sibirien und Alaska bestehende Baron-vonAsch-Sammlung, zum anderen die auf den berühmten englischen Kapitän James Cook und seine wissenschaftlichen Begleiter Georg und Johann Reinhold Forster zurückgehende Südsee-Sammlung. Beide Sammlungen enthalten neben Kleidung und Schmuck Alltagsgegenstände, Arbeitsgeräte, Waffen, Musikinstrumente und Objekte aus dem religiösen Kontext, wie z. B. ein 300 Jahre altes Schamanengewand aus Sibirien, ein prachtvolles Trauergewand aus Tahiti und das Abbild eines Kriegsgottes aus Hawaii.

Trotz der langen Tradition, auf welche die Göttinger Ethnologie zurückblicken kann, befinden sich Sammlung und Institut in großen Nöten: Die Präsentation der kostbaren Sammlungsgegenstände in dem während der 1930er-Jahre gebauten Institutsgebäude am Göttinger Theaterplatz entspricht in keiner Weise heutigen Ansprüchen und dem immensen Wert der Sammlungen. Sie zu bewahren und einer breiten Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich zu machen, erfordert einen Umbau des Institutsgebäudes, der unter Wissenschaftsminister Thomas Oppermann geplant und in den Rahmenplan der HBFG-Finanzierung aufgenommen wurde. Die Kosten für Um- und Erweiterungsbauten der Ethnologie sind mit 6 Millionen Euro veranschlagt, davon trägt der Bund 3 Millionen Euro. Mit dem Regierungswechsel wurden das bereits baureife Vorhaben von Minister Stratmann auf Eis gelegt und der dringend notwendige Umbau bis heute nicht in Angriff genommen. Unter dem Titel „Ein neues Haus für Götter und Schamanen“ hat die Universität Göttingen vor einigen Monaten eine Spendenaktion ins Leben gerufen. Ziel ist es, das alte und marode Museum am Theaterplatz zu sanieren und dort den schon lange geplanten Anbau für die weltberühmten Schätze zu finanzieren.

Im Göttinger Tageblatt vom 30. Juni 2006 war nun unter der Überschrift „CDU: Landesmuseum ins Audimax - Uni weiß von nichts“ Folgendes zu lesen: „Unter dem Titel der Uni-Aktion wollen jetzt die Göttinger CDU-Landtagsabgeordneten Harald Noack und Fritz Güntzler ein Völkerkundliches Landesmuseum in Göttingen einrichten. Allerdings nicht im Zuhause der Völkerkundlichen Sammlung, sondern im Alten Auditorium an der Weender Straße ‚Wir schaffen die Voraussetzungen für ein Ethnologisches Landesmuseum. Wissenschaftsminister Lutz Stratmann zeigt sich sehr aufgeschlossen‘, so die beiden Politiker.“ Als Vorbild dient den beiden Politikern das gerade in Paris eröffnete Musee du Quai Branly, das rund 235 Millionen Euro kostete. Die Realisierung des Landesmuseums könne mit dem Audimax zeitnah erfolgen, finanziert werden solle mit Fördergeldern des Europäischen Strukturfonds, so die beiden Abgeordneten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Gründe waren für den Wissenschaftsminister ausschlaggebend, sich über die seit Jahren von der Universität verfolgten Planungen, die völkerkundlichen Sammlungen auch zukünftig in dem Institutsgebäude am Theaterplatz zu beheimaten, hinwegzusetzen und dem Vorschlag der Abgeordneten Noack und Güntzler zu folgen, die als Ort für die völkerkundliche Sammlung das Audimax als Landesmuseum vorschlagen?

2. Ist der Landesregierung bekannt, dass die über die Museumspläne des Ministers und der Abgeordneten nicht informierte Universität ge

rade 350 000 Euro für den Umbau des Alten Auditoriums investiert hat und die kleinen Fächer der Philosophischen Fakultät und das Institut für Rechtsgeschichte dort beheimatet?

3. In welchem zeitlichen Rahmen soll das Landesmuseum in Göttingen realisiert werden, wie hoch wird der Haushaltsansatz im Landeshaushalt 2007 sein, und in welchem Umfang sollen dafür Fördergelder aus dem Europäischen Strukturfonds zur Verfügung gestellt werden?

Den Sammlungen der Institute der Göttinger Universität kommt in Teilen eine herausragende Bedeutung zu, sei es aufgrund der Einmaligkeit ihrer Objekte, sei es aufgrund ihrer Aussagekraft und ihres Zeugenwert zur Wissenschafts- und Kulturgeschichte des Landes. Dazu zählt auch die Sammlung des Ethnologischen Instituts, deren bekannteste Konvolute nach ihren Provenienzen „Cook/Forster“ und „Baron von Asch“ abgekürzt benannt werden. Diese Sammlung ist derzeit im Ethnologischen Institut der Stiftungsuniversität Göttingen am Theaterplatz untergebracht und dem Publikum jeden Sonntag von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr zugänglich. Da einerseits der qualifizierte Städte- und Kulturtourismus zu den Wachstumsbranchen zählt, andererseits die Göttinger Museumslandschaft gemessen an Größe und sonstiger Bedeutung der Stadt Desiderate aufweist, ist der Weg sinnvoll, die vor Ort vorhandenen, singulären Sammlungen zu anspruchsvollen Museen weiterzuentwickeln.

Die Darstellung, mit dem Regierungswechsel sei das bereits baureife Vorhaben auf Eis gelegt, ist unzutreffend. Richtig ist vielmehr, dass bereits im Oktober 2001 vom Finanzministerium der Planungsauftrag für das Vorhaben erteilt worden ist (Herrichtung des Institutsgebäudes für Ethnologie sowie Teilneubau des Instituts) und mit der Aufstellung der Haushaltsunterlage-Bau (HU-Bau) begonnen werden konnte. Aufgrund einer veränderten Prioritätensetzung (nachrangige Einord- nung der Maßnahme) durch die Universität wurde jedoch die Fortführung der HU-Bau und somit das Vorhaben zurückgestellt. Auch derzeit wird von der Universität Göttingen - ebenso wie in den vergangenen Jahren - die Durchführung anderer Vorhaben als wesentlich dringlicher angesehen, was auch die vorgelegte Reihung der Baumaßnahmen für 2006 belegt. Das MWK sieht keine Veranlassung, die von der Universität in eigener Verantwortung festgesetzten Prioritäten zu ändern. Dies ist Bestandteil der von der Landesregierung geachteten Autonomie der Hochschulen.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Auch eine Sammlung von hoher Qualität kann erst dann einem anspruchsvollen Publikum gerecht werden, wenn sie in zeitgemäßer musealer Form vermittelt und auch die gesamte Infrastruktur jenen Qualitätsstandards gerecht wird, wie sie der Deutsche Museumsbund veröffentlicht hat.

Zu 2: Der Landesregierung und dem MWK sind die derzeitigen investiven Maßnahmen der Universität Göttingen im Gebäude des Alten Auditorium Maximum bekannt. Über den Standort eines ethnologischen Museums ist in der Universität Göttingen nach Kenntnis der Landesregierung noch keine Entscheidung gefallen. Die unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten werden im Rahmen der Planungen gegeneinander abgewogen, sobald diese zwischen Universität und Ministerium beraten werden.

Zu 3: Derzeit wird eine Museumsentwicklung für Göttingen und die dort existierende ethnologische Sammlung erarbeitet. Eine Etatisierung dieses Vorhabens kann erst dann in Angriff genommen werden, wenn die Grundfragen geklärt sein werden. Das gilt sowohl für den Landeshaushalt als auch für Mittel aus dem Europäischen Strukturfonds.

Anlage 20

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 22 der Abg. Alice Graschtat, Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Manfred Nahrstedt, Isolde Saalmann, Wolfgang Wulf, Petra EmmerichKopatsch und Axel Plaue (SPD)

Was hat die Landesregierung aus dem Gutachten von Herrn Schwab gelernt?

Auf die Mündliche Anfrage von Abgeordneten der SPD-Fraktion erklärte die Landesregierung in der 90. Plenarsitzung am 18. Mai zu den Vertragsbeziehungen mit Herrn Ulrich Schwab, dessen Tätigkeit seit September 2005 als Gutachter des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur zu den kommunalen Theatern stelle ein von Partikularinteressen gelöstes objektives, sachkundiges Mandat sicher, das sich durch langjährige Erfahrungen auszeichne. Eine objektive Betrachtung der Theaterlandschaft „von außen“ könne nur mit externer Kompetenz geleistet werden.

Nach Aussage der Landesregierung endet der vertraglich vereinbarte Zeitrahmen des Vertra

ges mit Herrn Schwab am 30. Juni 2006. Vertragstypisch sei die zwingende Verknüpfung zwischen Werk und Vergütung. Da die Vergütung bei Abnahme des Werkes zu entrichten und an den geschuldeten Erfolg gekoppelt sei, waren abschließende Angaben am 18. Mai noch nicht möglich.

Im Juni sind den kommunalen Theatern Vertragsentwürfe zugeleitet worden. In den Gesprächen über die zukünftige Vertragsgestaltung hat das Ministerium sein Interesse an einer zügigen Vertragsunterzeichnung deutlich gemacht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Seit wann liegt der Landesregierung das Gutachten von Herrn Schwab vor?

2. Welche Regelungen in den jeweils den einzelnen Theatern vorgelegten Vertragsentwürfen gehen auf die Empfehlungen des Gutachters Schwab zurück?

3. In welcher Höhe sind dem Land Kosten für die Beratertätigkeit und das Gutachten von Herrn Schwab entstanden?

Zu 1: Seit dem 3. Juli 2006.

Zu 2: Im Interesse der Theater erfolgte die inhaltliche Ausgestaltung der konkreten Maßnahmen zur Unterstützung der kulturpolitischen Ziele des Landes (Abbau von Schwellenängsten bei der jungen Generation, Kooperationen) auf der Grundlage der Empfehlungen des Herrn Schwab.

Zu 3: Auf der Basis üblicher Gutachtersätze sind unter Berücksichtigung des Aufwandes bei Recherchetätigkeit einschließlich Vor-Ort-Terminen bei den acht Einrichtungen und der Laufzeit des Vertrages von ca. zehn Monaten unter Einschluss der Reise- und Aufenthaltskosten insgesamt Kosten von 30 000 Euro entstanden.

Anlage 21

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit auf die Frage 23 der Abg. Meta Janssen-Kucz (GRÜNE)

Wie wird das Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen umgesetzt?

Laut einer Pressemitteilung der niedersächsischen Sozialministerin sollen im Jahr 2006 zunächst zehn Palliativstützpunkte in solchen Gebieten gefördert werden, in denen bereits die erforderlichen ambulanten und stationären An

gebotsstrukturen der Palliativversorgung vorhanden sind. Bis 2008 sollen bis zu 20 Palliativstützpunkte entstehen. Darüber hinaus sollen nach dem Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen verstärkt Aus-, Fort- und Weiterbildung entwickelt sowie Standards und Leitlinien vorgelegt werden, die in Behandlungsschritte und Versorgungsketten integriert werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche ambulanten und stationären Angebotsstrukturen müssen vorhanden sein, damit ein Palliativstützpunkt gefördert wird?

2. Erfolgt die Beauftragung der jeweilige Träger der Stützpunkte nach vorherigen Gesprächen und Absprachen mit den vor Ort tätigen und aktiven Einrichtungen, Vereinen und Initiativen im Bereich der Palliativmedizin und Hospizdienste?

3. Welche angekündigten „Standards und Leitlinien“ werden zurzeit mit welchen Beteiligten bis zu welchem Zeitpunkt entwickelt und der Öffentlichkeit vorgestellt?

Das Rahmenkonzept des Landes zur Weiterentwicklung der Palliativversorgung in Niedersachsen (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C191409 82_L20.pdf) wurde im März 2006 veröffentlicht. Ein Ansatz dieses Rahmenkonzepts ist die engere Vernetzung der in der Palliativversorgung bereits vorhandenen Angebotsstrukturen zu Palliativstützpunkten. Dies wird bereits umgesetzt: In diesem Jahr wird der Aufbau von zunächst zehn Palliativstützpunkten aus Landesmitteln gefördert. Die Förderung ist an die Voraussetzung gebunden, dass jeder geförderte Stützpunkte den Aufbau eines weiteren, neuen Palliativstützpunktes vorbereitet und unterstützt. Auf diese Weise könnten bis 2008 bereits bis zu 20 Stützpunkte entstehen. Auch in dem Bereich „Verstärkung der Aus-, Fortund Weiterbildung der in die Palliativversorgung eingebundenen Personengruppen“ ist die Landesregierung bereits aktiv geworden: Sie hat den Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel, die Studentinnen und Studenten der Medizin bereits während ihrer Ausbildung besser auf die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen vorzubereiten (vgl. BR- Drs. 168/06).

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 und 2: Ein Palliativstützpunkt kann eine Landesförderung mit Zuwendungsbescheid erhalten, wenn u. a. die Vorgabe gemäß Nr. II.3.3.3 des

vorgenannten Rahmenkonzeptes erfüllt ist. Demnach sollen an einem Palliativstützpunkt folgende Leistungserbringer beteiligt sein:

- eine an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Fachärztin mit besonderer palliativmedizinischer Qualifikation oder ein an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmender Facharzt mit besonderer palliativmedizinischer Qualifikation,

- ein ambulanter Pflegedienst, mit dem ein Vertrag nach § 132 a Abs. 2 Satz 1 SGB V oder nach § 72 Abs. 1 Satz 1 SGB XI besteht und der durch fest angestellte Pflegefachkräfte mit Weiterbildung in Palliative Care eine entsprechende 24stündige Bereitschaft gewährleistet, oder ein ambulanter Palliativdienst,

- ein ambulanter Hospizdienst, der gemäß § 39 a Abs. 2 SGB V i. V. m. der Rahmenvereinbarung nach § 39 a Abs. 2 Satz 6 SGB V gefördert wird,

- ein stationäres Hospiz, mit dem ein Vertrag über die stationäre oder teilstationäre Versorgung in Hospizen gemäß § 39 a Abs. 1 SGB V i. V. m. der Rahmenvereinbarung nach § 39 a Abs. 1 Satz 4 SGB V besteht,