Protokoll der Sitzung vom 13.07.2006

(Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

Sie sollten sich deshalb im Petitionsausschuss einmal selbst ein positives Bild verschaffen.

Lassen Sie mich hier eines deutlich machen. Ich knüpfe hier an die Erfahrungen an, die der Deutsche Bundestag seit Jahrzehnten gemacht hat.

(Unruhe)

- Herr Präsident, es ist mir hier einfach zu laut. Ich komme mit meiner Stimme kaum noch durch. Das ist wirklich ärgerlich.

(Glocke des Präsidenten)

Es ist zu Recht so, dass es im Deutschen Bundestag zwei Berichterstatter gibt, weil auf diese Weise eine Petition sehr viel dezidierter durchleuchtet wird. Die Kooperation unter zwei Berichterstattern - das hat Frau Helmhold schon gesagt lässt zum Teil auch eine andere Vision entwickeln, als das bisher bei uns möglich ist.

Deshalb denke ich, dass es sinnvoll ist, eine Anhörung durchzuführen und sich darüber Bericht erstatten zu lassen, wie sich die Berichterstatterfunktion im Deutschen Bundestag darstellt. Wir von der SPD-Fraktion haben ja regelmäßige Treffen mit den petitionspolitischen Sprechern, bei denen dieses wichtige Thema auch bereits behandelt worden ist.

Lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass ich sehr wohl der Meinung bin, dass dem Petitionsrecht noch mehr Raum gegeben werden sollte. Es lohnt sich. Bürgerinnen und Bürger nehmen uns

bei diesen Fragen sehr wohl und sehr interessiert wahr.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Zu einer Kurzintervention auf die Rede von Frau Merk hat sich der Abgeordnete Althusmann gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieses Beispiel ist das beste Beispiel dafür, dass Kurzinterventionen nicht abgeschafft werden, sondern nur in einem geringen Ausmaß eingeschränkt werden sollten.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich will hier deutlich machen: Nie zuvor hatten Abgeordnete des niedersächsischen Landesparlaments eine so starke Stellung gegenüber der Landesregierung oder überhaupt hier im Parlament wie heute. Das haben Sie nie gestattet. Das ist die Realität in den vergangenen 13 Jahren gewesen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Frau Merk, Sie waren ja selber Mitglied der Enquete-Kommission. Diese Kommission wollte ein effektiveres, ein aktuelleres, ein lebendigeres Landesparlament. Ich erinnere Sie einmal daran, wie Sie abgestimmt haben, als wir den Petitionsausschuss gefordert haben. Die SPD hat mit der alten Mehrheit in der Enquete-Kommission einen Petitionsausschuss abgelehnt. Jetzt haben wir ihn eingerichtet. Das ist die Realität gewesen.

(Beifall bei der CDU - Dr. Philipp Rösler [FDP]: So sieht die Realität aus!)

Frau Merk, Sie sind ein wenig auf den Beitrag von Frau Helmhold eingegangen. Von daher will ich das Stichwort „Bayern“ aufgreifen. Sehr verehrte Frau Helmhold, wenn Bayern für die Grünen zukünftig immer ein Beispiel sein wird - ob nun in der Schulpolitik oder wo auch immer -, haben wir sogar noch ein wenig Hoffnung, dass es bei den Grünen wieder weitergehen kann.

Herr Althusmann, Sie kennen die Geschäftsordnung. Sie dürfen sich in Ihrer Kurzintervention nur auf Frau Merk, nicht auf Frau Helmhold beziehen.

Herr Präsident, ich weiß das. Ich habe ja gesagt, dass Frau Merk Frau Helmhold erwähnt hat, und deshalb gehe ich auf Frau Helmholds Ausführungen ein. - Vielen Dank.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Zu einer Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Bode gemeldet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Merk, Sie haben hier eben gesagt, dass Sie das Gefühl haben, Ihnen würde kalt werden, wenn Sie in anderen Ausschüssen sitzen und sehen, wie dort Petitionen im Vergleich zum Petitionsausschuss behandelt werden. Sie haben weiter gesagt, wenn man in den Petitionsausschuss gehe, ergäbe sich, dass sich die Lage bei der Behandlung der Petitionen anders darstellen würde.

Ich finde, diese Behauptung beinhaltet eine durch nichts zu belegende Unterstellung, die ich für unsere Abgeordneten entschieden zurückweise.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Bei der Behandlung aller Petitionen kann man, wie ich denke, jedem Abgeordneten jeder Fraktion unterstellen, dass er sich der Sache des Petenten annimmt, sie prüft und sie so bewertet, wie es mit seinem Gewissen vereinbar ist.

(Zustimmung bei der FDP)

Frau Merk, ich fordere Sie auf: Nehmen Sie diese Aussage zurück, und entschuldigen Sie sich. Sonst wird mir kalt, wenn ich Ihre Worte höre. Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion wird Frau Merk die Antwort auf diese Kurzintervention geben. - Frau Merk, bitte sprechen Sie nicht vom Saalmikrofon aus, sondern kommen Sie hier vorn an das Rednerpult.

(Heidrun Merk [SPD]: Da verliere ich zu viel Zeit!)

- Kommen Sie hierher! Frau Merk, ich möchte Sie wirklich bitten, hier vorn an das Rednerpult zu kommen. Sie stellen jetzt ja keine Frage, sondern reden vor dem Parlament.

(Zuruf von der FDP: Missachtung des Parlaments! - Widerspruch von der SPD)

- Ob hier eine Missachtung vorliegt, darüber entscheidet das Präsidium. Sie können dazu ruhig schweigen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, dass Herr Althusmann die Unwahrheit gesagt hat. Ich bin Mitglied der Enquete-Kommission gewesen und erinnere mich sehr wohl daran, dass ich zugunsten des Petitionsrechtes und auch des Petitionsausschusses gestimmt habe. Die SPD-Fraktion konnte mir in dieser Hinsicht auch keine Bindung auferlegen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Ich habe gesagt: Die SPD-Mehrheit hat das abgelehnt!)

- Herr Kollege, Sie dürften wissen, welche Rechte ein Mitglied der Enquete-Kommission hat. Diesbezüglich gibt es einen Unterschied zwischen Mitgliedern einer Fraktion, eines Ausschusses und einer Enquete-Kommission. Ich habe meine Rechte in der Enquete-Kommission so wahrgenommen, wie man sie wahrzunehmen pflegt, indem ich ausschließlich meine eigene Meinung vertreten habe. Ich habe mich immer für den Petitionsausschuss ausgesprochen. Das wird mir die Fraktion bestätigen. Sie hat dies nicht unbedingt gern gesehen, aber sie hat es akzeptiert.

(Beifall bei der SPD - Bernd Althus- mann [CDU]: Sie hat ihn sogar abge- lehnt!)

Für die CDU-Fraktion hat nun die Abgeordnete Lorberg das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Beginn der 15. Wahlperiode hat der Niedersächsische Landtag einen Petitionsausschuss. Dieser Ausschuss hat sich in den vergangenen Jahren ausgesprochen gut bewährt und ist von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern sehr positiv bewertet worden.

Wir haben ein bürgerfreundliches, transparentes und unbürokratisches Petitionsrecht, aufgrund dessen jährlich durchschnittlich 1 700 Petitionen eingereicht werden. Mit Stand vom 23. Juni dieses Jahres sind in der 15. Wahlperiode 5 481 Petitionen beraten worden. Frau Merk, ich denke, dass die Petitionen in den Ausschüssen von den Kolleginnen und Kollegen auch mit der gleichen Ernsthaftigkeit wie im Petitionsausschuss beraten worden sind.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie möchten mit Ihrem Antrag nun Bewährtes verändern und - so scheint es - das bestehende Petitionsrecht ein Stück weit verwässern.

(Ursula Helmhold [GRÜNE]: Verbes- sern, optimieren, ausbauen!)

Ihr Antrag beruft sich in einigen Punkten auf den im September 2005 im Bundestag eingeführten Modellversuch zum Petitionsrecht. Bei genauer Betrachtung der E-Mail-Petitionen ist nicht außer Acht zu lassen, dass ein erheblicher finanzieller und personeller Einsatz zu leisten wäre. Es geht nicht darum, dass man eine Flut von Petitionen durch E-Mail-Nutzer befürchtet. Es geht vielmehr um die Sorge, dass die Qualität der Petitionen sich verringern könnte. Die Ernsthaftigkeit, die hinter dem Petitionsrecht steht, muss gewährleistet bleiben.

Es ist falsch, wenn gesagt wird, hier im Niedersächsischen Landtag würden E-Mail-Petitionen von der Verwaltung generell zurückgewiesen. Richtig ist, dass die Mitarbeiter die Petenten darüber in Kenntnis setzen, dass eine Unterschrift erforderlich ist. Wenn diese eingeholt worden ist, wird die Petition auch bearbeitet. Übrigens ist auch

bei den E-Mail-Petitionen im Bundestag eine persönliche Unterschrift notwendig. Auch dort wird diese im Laufe der Bearbeitung eingeholt.

E-Mail-Petitionen stecken im Moment noch in den Kinderschuhen. Wir wollten erst einmal abwarten, wie sie sich dann, wenn ein Jahr herum ist, bewährt haben.

Sie möchten weiterhin öffentliche Petitionen einführen und bei allgemeinem Interesse die Möglichkeit zur Diskussion und Mitzeichnung eröffnen. Auf Bundesebene ist dieses sicher von weitaus größerem Interesse als auf Landesebene. Wer sich mit Petitionen, die an den Niedersächsischen Landtag gerichtet werden, befasst, weiß, dass der größte Anteil der Petitionen Individualpetitionen sind. Durch Ihren Vorschlag würde sich der Arbeitsaufwand in der Verwaltung und im Ausschuss sehr stark intensivieren. Eine umfangreiche Begleitung dieser Petitionsform ist erforderlich. Das bedeutet: mehr Personal und mehr Bürokratie.

Meine Damen und Herren, ich könnte hier alle Punkte ein Stück weit aufarbeiten. Dafür reicht die Zeit aber nicht, sodass ich denke, dass wir das dann im Ausschuss tun sollten. In diese Diskussion sollten wir auch die Erfahrungen aus Bayern einfließen lassen. Nach meiner Kenntnis ist das mit den öffentlichen Ausschusssitzungen dort nicht gerade sehr positiv gelaufen. Wir sollten uns wirklich einmal informieren, welche guten bzw. welche schlechten Erfahrungen man dort gemacht hat. Ich danke Ihnen.