Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse über die Beschlussempfehlungen der Ausschüsse abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Ich bitte um Ihr Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/2975 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drs. 15/3126
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lautet auf Annahme.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Das ist einstimmig.
Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliche Verfahren - Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und 9 weiterer Beschwerdeführer und Antragsteller gegen § 4 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis LüchowDannenberg vom 23. Mai 2006 (Nds. GVBl. S. 215) - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sellmann, Lüneburg - Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 13.07.2006 - StGH 1/06 und 2/06 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 15/3129
Mit der Beschlussempfehlung empfiehlt der Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abzusehen. Für den vorliegenden Fall ist allerdings darauf hinzuweisen, dass dieser Beschluss lediglich dem formalen Abschluss dient, denn der Staatsgerichtshof hatte bereits eine Frist zur Stellungnahme bis zum 31. August 2006 eingeräumt und wegen der Eilbedürftigkeit der Sache bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung nicht eingeräumt werden könne.
Über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen ist der Staatsgerichtshof sowohl vorab fernmündlich als auch schriftlich unterrichtet worden.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.
Meine Damen und Herren, wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Das war einstimmig.
Tagesordnungspunkt 6: Einspruch gegen einen Ordnungsruf - Beschlussempfehlung des Ältestenrats Drs. 15/3146
Gemäß § 88 Abs. 5 Satz 3 unserer Geschäftsordnung ist über diesen Punkt ohne Aussprache abzustimmen, meine Damen und Herren. Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrats zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Das Erste war die Mehrheit.
Meine Damen und Herren, erstens war es zwar nicht die absolute Mehrheit, aber mit Sicherheit die Mehrheit. Da gibt es kein Vertun.
Zweitens möchte ich Ihnen allen einen guten Appetit wünschen. Um 15.15 Uhr sehen wir uns hier wieder.
Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2006 (Nachtragshaus- haltsgesetz 2006) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3099
Tagesordnungspunkt 8: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007 - HG 2007 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3100
Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2007 - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3140
Zur Einbringung der Gesetzentwürfe der Landesregierung erteile ich unserem Finanzminister, Herrn Möllring, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen dem Parlament heute einen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2007 vor, der für die Arbeitsweise dieser Landesregierung exemplarisch und das beste Beispiel für den Erfolg unserer bisherigen Haushaltspolitik ist.
Erstens. Wir haben die Nettokreditaufnahme seit unserer Regierungsübernahme vor 3,5 Jahren von unverantwortlichen 2,95 Milliarden Euro im Jahre 2002 auf 1,45 Milliarden Euro im nächsten Jahr halbiert.
Drittens werden wir die Nettokreditaufnahme weiter um 350 Millionen Euro jährlich senken. Niedersachen könnte damit spätestens ab 2012 gänzlich ohne Nettokreditaufnahme auskommen.
der heute zur Beratung stehende Haushaltsplanentwurf 2007 ist ein eindrucksvoller Beweis dafür, dass diese Landesregierung ihre Ziele erreicht. Oder anders ausgedrückt: Wir halten Wort.
Besonderer Dank gilt hier natürlich der Koalition von FDP und CDU, die bisher diesen Weg mit uns gegangen ist.