Protokoll der Sitzung vom 15.09.2006

Im Entschließungsantrag der SPD ist allerdings auch einiges überzogen, z. B. heißt es dort, Rauchen sollte auch vor Schulen und Krankenhäusern, also auf der Straße, unterbunden werden. Das würde ja heißen: überall in der Öffentlichkeit. Da stellt sich meiner Meinung nach die Frage, ob das zielführend ist.

Eine andere Sache, nämlich die Tabakwarenabgabe erst ab einem Alter von 18 Jahren, ist für mich ebenfalls fraglich. Wenn wir bedenken, dass die Jugendlichen mit 16 Jahren schon zur Kommunalwahl gehen und über politische Geschicke entscheiden können, dann sollten sie auch in der Lage sein zu entscheiden, ob Rauchen für sie schädlich ist und ob sie eine Zigarette wollen.

Es geht natürlich - wenn wir etwas verbieten - auch um Eingriffe in persönliche Freiheiten. Für viele gehört das Rauchen nun einmal zum Genuss, zur Entspannung dazu. Wer als Erwachsener weiß, dass das nicht gesund ist, und sich trotzdem für das Rauchen entscheidet, dem sollte es auch nicht generell verboten werden.

(Zustimmung bei der CDU)

Aber es stellt sich die Frage, wo geraucht wird und ob es Minderheiten - insbesondere Kinder - gibt, die sich dem nicht entziehen können und krank werden. Das darf auf keinen Fall sein.

Es gibt also vieles als Für und Wider abzuwägen, an persönlichen Freiheiten, Prävention durch Einsicht auf der einen Seite und an dem dringend erforderlichen Schutz für Kinder und Jugendliche auf der anderen Seite, damit sie gesund bleiben. Das werden wir im Ausschuss diskutieren. Ich bin gespannt, welche Lösung wir finden.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Für die Landesregierung hat nun Frau Ministerin Ross-Luttmann das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Gesundheitsministerin des Landes sehe ich im Tabakkonsum und insbesondere im frühen Einstiegsalter der jugendlichen Raucherinnen und Raucher ein großes Problem, dem es zu begegnen gilt. Auf allen Ebenen werden aber bereits zu Recht Maßnahmen unterstützt, die dazu beitragen, den Tabakkonsum nachhaltig zu reduzieren.

(Zustimmung bei der CDU)

Mit Maßnahmen meine ich dabei sowohl gesetzliche Regelungen wie auch freiwillige Vereinbarungen. Ich nenne hierzu z. B. auf der Bundesebene das Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wie auch Steuererhöhungen und auf Landesebene in Niedersachsen das generelle Rauchverbot an Schulen. Besonders wichtig sind aber auch Aufklärungs- und Vorbeugungsprogramme, die Verbote unterstützen. Wichtig sind: Prävention, Aufklärung, Vorbilder, und

damit das Wecken von Bereitschaft zum freiwilligen Umdenken beim Tabakkonsum.

Hierzu sind in Niedersachsen zahlreiche beispielhafte Projekte zu nennen. Schulen entwickeln beispielsweise unter Einbeziehung der Schülerschaft, der Erziehungsberechtigten und des Schulelternrats eigene Präventionskonzepte. Ziel muss es sein, dass es unseren Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, sich gut zu entwickeln und vor allen Dingen selbst für rauchfreies Verhalten einzustehen. Daneben besteht eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten für die Prävention von Zigarettenkonsum und zur Raucherentwöhnung im schulischen Kontext. Ich nenne hier beispielsweise nur „Just 4 U, don‘t smoke, be free“. Auch mit der Dachkampagne „Rauchfrei in Niedersachsen“ wird das Gesundheitsziel „Verminderung des Tabakkonsums bei Kindern und Jugendlichen“ weiter verfolgt. Unter Federführung der Landesvereinigung für Gesundheit werden in Kooperation mit der Landesstelle gegen Suchtgefahren, der Landesstelle Jugendschutz, dem Niedersächsischen Landesinstitut für Schulentwicklung und Bildung erfolgreiche Programme gebündelt und ausgewertet sowie Initiativen in Sportvereinen und Freizeiteinrichtungen gestartet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch die Vereinbarung des Bundes mit der DEHOGA, dass mindestens 90 % der in der DEHOGA organisierten Speisebetriebe bis zum 1. März 2008 mindestens 50 % ihres Platzangebotes für Nichtraucher bereithalten, stellt eine mögliche Alternative zu einem gesetzlichen Verbot dar.

In Krankenhäusern besteht derzeit ein grundsätzliches Rauchverbot in den Krankenzimmern und auf den Fluren. Dort darf nur in Raucherecken geraucht werden. Ich glaube, das ist besonders wichtig, weil das Krankenhaus nicht nur der Arbeitsplatz für das Personal ist, sondern auch ein Ort der Heilung für die Patienten. Gesundheitsschädliches Verhalten wie das Rauchen sollte daher nicht toleriert werden.

Auch bei öffentlichen Verkehrsmitteln sehe ich eine sehr positive Entwicklung. Die DB Regio AG weist seit dem Sommer 2005 die Züge im Nahverkehr in Niedersachsen und Bremen als reine Nichtraucherzüge aus; die ICEs werden folgen. Diese Entscheidungen sind ebenfalls wichtige Schritte zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in der Öffentlichkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gesundheits- wie auch die Jugendministerkonferenzen setzen sich für eine stringente Kontrolle der verschärften Abgabevorschriften für Zigaretten an Jugendliche ein. Ich glaube, die Ausführungen zeigen, dass sowohl das Land Niedersachsen als auch die Bundesregierung im Rahmen ihrer Kompetenzen schon zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen und vor allen Dingen präventive Programme entwickelt haben, um den Tabakkonsum nachhaltig zu senken. Die Anstrengungen haben schon Erfolge gezeitigt, aber es gilt, diesen Weg konsequent weiter zu beschreiten. Deswegen bin auch ich auf die Ausschussberatung sehr gespannt.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Es ist schön, wenn eine Ministerin spannend ist. Deswegen kommen wir zur Ausschussüberweisung.

Mit der Beratung dieses Antrages soll sich der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit befassen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch sie gibt es nicht.

Meine Damen und Herren, ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 34: Erste Beratung: Fleischskandal in Niedersachsen: Sofort Verbraucher informieren! Sofort Konsequenzen ziehen! - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3170

Wir hatten heute Morgen beschlossen, diesen Tagesordnungspunkt zusätzlich aufzunehmen. Dieser Antrag wird vom Abgeordneten Klein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn der Debatte daran erinnern, dass wir diese Diskussion vor dem Hintergrund führen, dass der nominale niedersächsische Verbraucherschutzminister in den letzten Tagen und Wochen keine Gelegenheit ausgelassen hat,

Niedersachsen als das Verbraucherschutzmusterländle zu verkaufen, und das - aus meiner Sicht mitunter mit einer gewissen Überheblichkeit nach dem Motto „Was kann ich schon dafür, dass diese Verfehlungen in Bayern und in anderen Ländern vorkommen?“. Ich erinnere an den O-Ton des Ministers: Unser System funktioniert. - Und an den O-Ton: Wir in Niedersachsen sind mit der gegebenen Konstruktion der Lebensmittelkontrolle gut aufgestellt.

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Auch nach der 13-Punkte-Konferenz, Herr Kollege, sah Minister Ehlen keine Notwendigkeit für große Änderungen.

(Zuruf von der CDU: Recht hat er!)

Das alles hat er in Kenntnis der Dinge behauptet, die der Öffentlichkeit erst gestern bekannt geworden sind. Bei diesen Dingen handelt es sich inzwischen unstreitig darum, dass die niedersächsischen Behörden einige Tage nach dem Fleischklau in Hamburg bereits darüber informiert waren. Das bestätigen eben nicht nur die Bild-Zeitung, sondern auch die Verbraucherschutzbehörde Hamburg, die Staatsanwaltschaft Oldenburg und das Landwirtschaftsministerium selbst.

Wir müssen davon ausgehen, dass auch das Ministerium Kenntnis hatte. Ein Sprecher des Landwirtschaftsministeriums erklärte vor der Presse: Von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen werden wir informiert, wenn Gefahr im Verzug ist oder konkrete Ermittlungsergebnisse zu erwarten sind. Meine Damen und Herren, ich glaube, 8 t nicht verkehrsfähiges Fleisch, das verschwunden ist das ist wirklich Gefahr im Verzug genug.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Die Staatsanwaltschaft informiert den Landkreis Cloppenburg, und der geht auf geheime Fleischsuche - natürlich nur in Niedersachsen; für etwas anderes ist er ja nicht zuständig. Es erfolgt keine Information der Öffentlichkeit, womit mit Sicherheit Schlimmeres hätte verhindert werden können. Immerhin hatte so Bünnemeyer Gelegenheit - laut Pressemeldung -, sein Gammelfleisch noch bis in den Juni hinein zu verkaufen.

Was erleben wir jetzt, meine Damen und Herren? Die Verantwortlichkeiten werden hin und her geschoben. Hamburg verweist auf die entlastende

Information an Niedersachsen. Minister Ehlen verweist auf seinen mangelnden Zugriff auf das Hamburger Kühlhaus. Er meint, die Justizministerin müsste schärfere Gesetze einbringen. Die Staatsanwaltschaft verweist auf die Beauftragung des Veterinäramtes Cloppenburg. Dort wird immerhin ermittelt, dass das verschwundene Gammelfleisch nicht in Niedersachsen in den Verkauf gekommen ist - wie schön! Der Minister gibt zu Protokoll: Mir wird nicht jedes verdächtige Stück Fleisch gemeldet, da gibt es Hunderte von Fällen. - Hunderte von Fällen, Herr Minister? Im lebensmittelsicheren Niedersachsen? Wie sollen wir denn das eigentlich verstehen?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Wollen Sie Herrn Bünnemeyer wirklich mit dem Eckladen gleichsetzen, bei dem die Kühltruhentemperatur einmal 2 °C zu hoch ist - ich glaube, ich habe damit deutlich gemacht, dass wir auf diesem Gebiet dringend weitere Informationen brauchen.

Ich komme auf die Strategie „name and shame“, wie es so schön heißt. Es ist doch nicht nachvollziehbar, dass es möglich war, das Fleisch zu verkaufen, obwohl Bünnemeyer spätestens seit dem letzten Jahr wirklich ein bundesweit bekannter Name war, obwohl ihm sozusagen die Lizenz entzogen, sein Fleisch beschlagnahmt war und obwohl staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ihn liefen. Transparenz ist hier der Schlüssel zur Lösung. Nennen Sie heute, an dieser Stelle, die Namen der beteiligten Kühlhäuser und vor allem der Abnehmer des Fleisches!

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Unabhängig vom Grad ihres Wissens - darüber will ich jetzt gar nicht spekulieren - muss man ihnen doch zumindest mangelnde Sorgfalt bei der Auswahl ihrer Lieferanten vorwerfen. Die Nennung ihrer Namen - ich behaupte, sie ist nach § 40 des Lebensmittelgesetzbuches möglich - dürfte eine nachhaltige Vorbeugungswirkung erzielen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, in unserem Antrag haben wir auch das Verbraucherinformationsgesetz angesprochen, das am 22. September zur Beratung im Bundesrat ansteht. Wenn dieses Verbraucherinformationsgesetz - genau so heißt es - kein

Wirtschaftsschutzgesetz werden soll, muss es dringend nachgebessert werden. Der Verbraucherschutz muss deutlich Vorrang vor Wirtschaftsinteressen bekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das bedeutet im Einzelnen: Auskunftspflichten der Behörden müssen erweitert, Auskunftsmöglichkeiten erleichtert werden. Es muss eine Informationspflicht der Unternehmen gegenüber den Verbrauchern eingeführt werden. Wir brauchen eine enge Beschränkung der Ausnahmen von der Auskunftspflicht und eine Entschlackung der Bürokratie, die zeitnahe Information ermöglicht. Es kann nicht sein, dass ein halbes Jahr auf Informationen gewartet werden muss.

Eine weitere Maßnahme, die wir in unseren Antrag aufgenommen haben, ist die Taskforce. Diese Forderung haben wir bereits im letzten Jahr erhoben. Die Taskforce wird, wenn sie denn eingerichtet wird, in der ersten Zeit sicherlich viel damit zu tun haben, eine Analyse der katastrophalen Verhältnisse in Niedersachsen durchzuführen. Langfristig brauchen wir sie für die Kontrolle der Kontrolleure, d. h. für eigenständige Kontrollen, unabhängig von den Kommunen, in allen Bereichen. Wir brauchen sie für eine weisungsbefugte Koordination und für eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit. Auch als Träger einer Hotline für Mitarbeiter, die ihr Herz erleichtern wollen, und das möglichst niedrigschwellig und ohne Risiko, könnte sie fungieren.

Wir sprechen uns weiter für eine fälschungssichere Kennzeichnung von nicht mehr verkehrsfähigem Fleisch aus. Wenn Sie bessere Vorschläge als das Einfärben des Fleisches haben, sind wir dafür offen.

(Bernd Althusmann [CDU]: Grün!)

Aber die Nichtverkäuflichkeit von blauem Hundefutter ist für uns nun wirklich kein ernsthaftes Gegenargument, wenn es um die Lebensmittelsicherheit für die Menschen geht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Hier zeigt sich doch in der Tat, dass Ihnen, Herr Minister, die Agrarindustrie näher am Herzen liegt als der Verbraucherschutz. Ich erinnere an die dänische Smileystrategie, d. h. die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen.

In Dänemark erfolgt sie auf kreative Weise an den entsprechenden Einrichtungen. Auch hier setzen wir auf eine verstärkte präventive Wirkung.