Drittens. Herr Biestmann, es reicht nicht aus, immer nur schöne Worte und Lobeshymnen zu finden und herumzueiern,
(Friedhelm Biestmann [CDU]: Nein! - David McAllister [CDU]: Auf so einem Niveau doch nicht! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute diskutieren wir zum dritten Mal in dieser Plenarwoche über Fleischskandale.
Ich plädiere als Erstes dafür, sich in dieser Debatte an Fakten und Tatsachen zu halten und nicht Mutmaßungen in den Raum zu stellen, wie wir es eben teilweise schon gehört haben.
Worum geht es hier? - Der mittlerweile bekannte Fleischhändler Bünnemeyer hat aus einem Kühlhaus in Hamburg beschlagnahmte Ware abgeholt und diese, wie wir heute wissen, nach Brandenburg verbracht und von dort aus in andere Bundesländer weiterverkauft. Ich sage hier ganz deutlich: Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang! Und: Bei diesem Vorgang bleiben auch durchaus noch Fragen offen.
Wieso wurde die Ware aus dem Kühlhaus herausgegeben? Warum war die Ware nicht versiegelt? Das sind Fragen, die in einem Strafverfahren gegen den Hamburger Kühlhausbetreiber geklärt werden müssen. So etwas darf es in Deutschland nicht geben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, aus Sicht der FDP-Fraktion haben die Behörden in Niedersachsen ordnungsgemäß gehandelt. Nachdem der Landkreis Cloppenburg und die Staatsanwaltschaft in Oldenburg von Hamburg informiert waren, wurde nach den in Hamburg entwendeten Fleischpartien gefahndet. Sie wurden allerdings im Landkreis Cloppenburg nicht aufgefunden.
Da Herr Bünnemeyer offensichtlich nicht mit den Behörden kooperiert hat, gab es zunächst auch keine Anhaltspunkte dafür, wo das Fleisch geblieben ist. - Frau Kollegin Stief-Kreihe, hören Sie doch wenigstens zu, wenn Sie hier schon eine Kurzintervention machen!
Natürlich wundert es niemanden, dass Herr Bünnemeyer keine Aussagen gemacht hat. Aber woher sollen denn die Behörden wissen, wo sie zu suchen anfangen sollen? Es sind ja keine Hellseher.
Die Betriebsstätte in Lastrup wurde von der zuständigen Kreisveterinärbehörde des Landkreises Cloppenburg regelmäßig besucht, um festzustellen, ob dort Fleischpartien ein- und ausgehen. Das war aber eben nicht der Fall. Wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, an dieser Stelle der Staatsanwaltschaft vorwerfen, sie habe nicht schnell genug eine Hausdurchsuchung durchgeführt, dann frage ich mich, woher Sie wissen wollen, welche Anhaltspunkte der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorgelegen haben, die eine frühere Hausdurchsuchung gerechtfertigt hätten. Liegen Ihnen Akten vor, wissen Sie mehr? Dann sagen Sie es uns bitte. Wir kennen nicht den Sachstand der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Deshalb ist das, was Sie betreiben, Spekulation.
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Wolfgang Jüttner [SPD]: Aber Sie wissen, dass alles in Ordnung ist!)
Ich stelle fest, dass das Land Niedersachsen Anfang des Monats Juni, nachdem es vom Land Hamburg erstmals offiziell informiert wurde, schnell gehandelt hat. Das Land Niedersachsen hat alle Bundesländer über den Vorgang informiert - das ist übrigens etwas, was Hamburg zu erledigen versäumt hatte -, und es wurden drei konkrete Fälle den Behörden in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Bayern gemeldet, die die Staatsanwaltschaft kurz zuvor von Herrn Bünnemeyer erfahren hat.
Wir müssen an dieser Stelle durchaus kritisch sagen, meine Damen und Herren, dass ein föderales System natürlich nur dann funktioniert, wenn sich alle Bundesländer daran beteiligen. Wenn sich ein Land nicht daran beteiligt, wie es ja bei Hamburg der Fall war, dann haben wir schon ein Problem.
Aber das Fleisch in Mecklenburg-Vorpommern wurde von den dortigen Behörden freigegeben. Es war offensichtlich kein Gammelfleisch; dies hat der Minister schon gesagt. Der mecklenburgvorpommersche Minister Till Backhaus von der SPD bedankte sich in einer Pressemitteilung offiziell beim Land Niedersachsen für die gute Zusammenarbeit. Ich zitiere aus dieser Pressemitteilung:
„Die oberste Landesbehörde Niedersachsens hat uns sofort nach dem Bekanntwerden dieses Vorfalls informiert.“
Lassen Sie mich zusammenfassend bewerten: Wir sind einer Meinung, dass es ein unglaublicher Vorgang ist, dass ein Herr Bünnemeyer beschlagnahmtes Fleisch aus einem Hamburger Kühlhaus mir nichts, dir nichts abholen konnte. Dieser Vorgang muss unverzüglich aufgeklärt werden. Hier sind die Hamburger Behörden in der Pflicht.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Landkreis Cloppenburg - ich komme zum Schluss haben ordnungsgemäß gehandelt. Sie konnten nichts finden, weil das Fleisch in Brandenburg war. Hier kann ich kein Versagen erkennen. Auch das Land Niedersachsen hat gut mit den anderen Bundesländern zusammengearbeitet, nachdem es Anfang Juni das Heft des Handelns in die Hand genommen hat. Niedersachsen hat sogar Aufgaben übernommen, die eigentlich die Aufgaben eines anderen Bundeslandes gewesen sind.
Herr Präsident, mein letzter Satz. - Wir sollten im Ausschuss die Vorschläge in Ihrem Entschließungsantrag sachlich diskutieren. Ich sage hier noch einmal: Wir müssen natürlich auch überlegen, ob die Strafen hoch genug sind - ich meine, nein - und ob die Kontrollen gut organisiert sind. Sie müssen risikoorientiert sein.
Herr Oetjen, Sie dürfen den Präsidenten nicht belügen. Sie haben gesagt, Sie würden einen Satz sagen. Das waren jetzt schon drei. Treten Sie jetzt bitte vom Redepult weg.
Er hatte viele Kommata. - Ich sage: Herr Bünnemeyer muss hinter Schloss und Riegel, und dafür brauchen wir die richtigen Instrumente, meine Damen und Herren.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nach § 71 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung um zusätzliche Redezeit gebeten. Herr Klein, Sie bekommen anderthalb Minuten.
(Unruhe bei der CDU - Karin Stief- Kreihe [SPD]: Das dürfte Sie doch nicht stören! Es ist doch anscheinend alles in Ordnung! - Glocke des Präsi- denten)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Oetjen, es ist wohlfeil, hier eine Diskussion über Daten und Fakten zu fordern, die uns fünf Monate lang verheimlicht worden sind. Es ist doch bezeichnend, dass in den ministeriellen Stellungnahmen nicht ein einziges Datum steht. Da stehen lauter unbestimmte Rechtsbegriffe wie „kürzlich“ und „unverzüglich“. Diese sogenannten Kürzlichkeiten und Unverzüglichkeiten haben sich komischerweise auf fünf Monate addiert.
Was sollen wir eigentlich zu der Formulierung sagen, dass man nach Vorliegen der schriftlichen Darstellung tätig geworden sei? Ist das Telefon heute Teufelswerk bei uns? Sind telefonische Informationen heute nicht mehr dazu geeignet, sofort tätig zu werden? Brauchen wir in unseren Behörden erst alles schwarz auf weiß? - Dann wären wir wirklich angeschmiert.
Der Tenor der Rechtfertigung, die hier wahrlich misslungen ist, ist doch: Hamburg ist schuld, und wir waschen unsere Hände in Unschuld. - Meine Damen und Herren, es interessiert den Verbraucher draußen einen Kehricht, wer zuständig ist, wer was gemacht hat und wer was nicht gemacht hat. Die Ministerin hat Rechtsschutz und Rechte angesprochen. Auch der Verbraucher hat Rechte, und er möchte, dass sie gewahrt werden. Seine Rechte sind in diesem Fall nicht gewahrt worden.
Meine Damen und Herren, deswegen bleibe ich bei den Forderungen unseres Antrages. Ich möchte hier und heute und sofort die Namen der Abnehmer dieses Fleisches wissen, und die Verbraucher möchten es auch. Ich möchte hier und heute und sofort wissen, was Sie in den nächsten Tagen unternehmen werden. Und ich möchte hier und heute sofort etwas über personelle Konsequenzen hören. - Danke sehr.