Ich fand es sehr erstaunlich, dass es der Landesregierung gelungen ist, in ihrer Stellungnahme zu der Petition auf über sechs Seiten den Versuch zu starten, irgendwie deutlich zu machen, was alles dagegen spricht. Wissen Sie, was dagegen spricht? - Es sind ein paar Gesetze, die man einfach ändern könnte. Sie betreffen Verwendbarkeitsnachweise, die man einfach ändern könnte. Hier ist Politik gefragt, und hier sollte Politik mutig sein.
Gleich wird auch der Kollege Beckmann als Landtagsabgeordneter und als Vertreter von Haus & Grund sprechen. Ich finde, dass es hier nicht um Lobbypolitik, sondern darum geht, diese Eingabe strittig zu stellen und sich dem Thema, den Einbau von Rauchmeldern gesetzlich zu verankern, noch einmal zu stellen. Es geht um die Rettung von Menschenleben und nicht darum, hier Lobbypolitik zu betreiben. Es geht darum, so wie Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, MecklenburgVorpommern, Hessen und auch das Saarland zu agieren. Diese Länder haben diesen Sachverhalt gesetzlich verankert. Ich beantrage für die Fraktion der Grünen bei dieser Petition „Berücksichtigung“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin, ich bin von den Bürgerinnen und Bürgern der Landeshauptstadt Hannover in den Niedersächsischen Landtag gewählt worden und bin hier nicht als Lobbyist von Haus & Grund.
Deshalb kann ich sehr wertfrei die Ansicht vortragen, die unlängst anlässlich der Bauministerkonferenz am 6. Februar 2006 geäußert worden ist. Nachdem man sich dort mit diesem Thema befasst hat, ist festgestellt worden, dass es keinen Handlungsbedarf gibt, weil es keine neuen Erkenntnisse gibt. Sie wissen, dass ich mich mit diesem Thema zum ersten Mal im Jahre 2002 anlässlich einer Kleinen Anfrage beschäftigt habe, auf die die Landesregierung geantwortet hat. Die Landesregierung war seinerzeit von Herrn Gabriel geführt. Die Antwort kam aus dem Hause des Kollegen Bartling, der damals festgestellt hat - das ist das Wesentliche -, dass das Thema der Rauchmelder ganz wichtig sei. Weil es wichtig ist, haben wir uns mehrmals in diesem Landtag damit beschäftigt. Das letzte Mal war es anlässlich der Änderung der Niedersächsischen Bauordnung im Jahre 2005. Seit dieser Zeit haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.
Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass wir dieses Thema weiter verfolgen müssen. So wird es auch von vielen Verbänden, Organisationen und Institutionen auch in der alljährlich wiederkehrenden Brandschutzwoche angesprochen. Es ist unsere Aufgabe, im Lande - auch gegenüber Haus- und Grundeigentümervereinen - die Wichtigkeit von Rauchmeldern deutlich werden zu lassen. Es kann aber nicht sein, dass wir all das, was wichtig ist, in Gesetze kleiden und damit einen bürokratischen Aufwand betreiben, der nicht mehr verhältnismäßig ist. Das ist unser Problem, mit dem wir umzugehen haben.
Die Landesregierung hat auf meine Anfrage im Jahr 2002 geantwortet, dass das alles viel zu bürokratisch und viel zu teuer ist und dass das - seinerzeit von Herrn Bartling geführte - Innenministerium wegen dieser negativen Merkmale so etwas nicht machen kann.
Daher schlage ich Ihnen auch vor, das zu den Akten zu legen, zumal diese Petition aus Brandenburg gekommen ist. Ich kann nur sagen: Wir werden dieser Petition unsere Zustimmung nicht geben.
Jetzt hat zu der Eingabe 2977 - dabei geht es um die Unterrichtsversorgung an der Hermann-LönsGrundschule in Uelzen - Herr Kollege Voigtländer das Wort. Bitte sehr!
Ich kann nicht erkennen, wie viel Redezeit Sie noch haben, weil der Computer seit Mittwoch das zweite Mal ausgefallen ist; darüber wird noch zu reden sein. - Ich höre gerade, dass Ihnen 6:06 Minuten zur Verfügung stehen. Wir leiten diese Sitzung etwas blind. Aber wir kriegen noch Übung darin. In der überwiegenden Zeit war der Computer nicht einsatzbereit. Herr Kollege, Sie können jetzt etwas sagen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zu der eben genannten Petition und beziehe mich dabei im Wesentlichen aber nicht auf die Unterrichtsversorgung an der Grundschule - die ist so, wie sie ist; sie könnte besser sein -, sondern auf eine Aussage in dieser Petition. Da heißt es scheinbar relativ lapidar - ich zitiere -:
„Schwimmunterricht muss wieder von den erforderlichen zwei qualifizierten Fachkräften erteilt werden.“
Nun könnte man ja annehmen, dass das auch eine Fachkraft machen kann. Bei einer Klasse von 30 bis 32 oder 34 Schülern wird ja wohl eine Lehrkraft in der Lage sein, qualifizierten Schwimmunterricht zu erteilen. Weit gefehlt!
Wie ist im Augenblick die Situation? - Das Ministerium gibt zu dieser Petition den folgenden Hinweis:
„Dabei wird davon ausgegangen, dass dieser Schwimmunterricht in der Regel im dritten und vierten Schuljahr erteilt wird. Schülerinnen und Schüler dieser Schuljahrgänge können in der Regel schon recht sicher schwimmen, sodass keine zweite Aufsichtsperson für den Schwimmunterricht in diesen Klassen zwingend notwendig ist.“
Das Ministerium stellt die Behauptung auf, Schwimmen sei in der dritten und vierten Klasse eigentlich schon sicher gegeben. Das Ministerium behauptet das, hat aber überhaupt keine Kenntnisse darüber; denn ob das Ziel des Schwimmunterrichts, nämlich das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze, das in der Grundschule besteht, erreicht wird, wird bei den Schulen nicht abgefragt - oder wird uns nicht mitgeteilt. Vielleicht kann der Kultusminister bei dieser Gelegenheit einmal sagen, ob er Kenntnisse hat und ob dieses Ziel des Schwimmunterrichts in Niedersachsen überhaupt erreicht wird.
Ein weiterer Punkt: Wie bedeutsam Schwimmen ist, will ich Ihnen am Beispiel der Aussagen der DLRG kurz nennen.
Die Sicherheit im Schwimmunterricht und die Sicherheit von Kindern bei außerschulischen Veranstaltungen am Wasser, Wandertag, wird wesentlich davon beeinflusst - jetzt kommt es -, über welchen Kenntnis- und Fähigkeitsstand die als Aufsichtspersonen eingesetzten Lehrkräfte im Schwimmen und Rettungsschwimmen verfügen. Wie ist es um die Ausgestaltung dieses Schwimmunterrichts in Niedersachsen bestellt?
Die Voraussetzungen für Lehrkräfte zur Erteilung von Schwimmunterricht haben sich geändert. Sie sind nicht mehr so, wie sie waren. Seitdem Sie die Bezirksregierungen abgeschafft haben, muss man feststellen, dass es keine Lehrerfortbildung mehr für Sportlehrkräfte gibt.
(Beifall bei der SPD - Joachim Alb- recht [CDU]: Lehrerfortbildung hat nichts mit Schwimmunterricht zu tun!)
Jedes vierte Kind in Niedersachsen und auch in Deutschland kann nicht schwimmen. Ich will Ihnen die Voraussetzungen gerne nennen, unter denen Schwimmunterricht jetzt stattfindet. Erstens: Voraussetzung ist, wie gesagt, die Rettungsfähigkeit der Lehrkräfte, die das durchführen. Die Rettungsfähigkeit ist in Niedersachsen dadurch gegeben, dass man den Grundschein der DLRG besitzt. Das ist in vielen anderen Bundesländern genauso. Aber - jetzt kommt es - Niedersachsen verzichtet grundsätzlich auf eine didaktisch-methodische Vorbereitung des Schwimmunterrichts und gehört damit zu ganz wenigen Ländern in Deutschland. Es ist also uninteressant, ob man den Schwimmunterricht methodisch-didaktisch durchführen kann oder nicht. Man muss es nicht belegen.
Der nächste Punkt ist: Es ist kein regelmäßiger Nachweis über die Rettungsfähigkeit erforderlich. Das müssen Sie sich einmal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen.
Es ist kein Nachweis über die Rettungsfähigkeit notwendig. Damit ist Niedersachsen das Schlusslicht aller Bundesländer. Alle anderen Bundesländer verlangen die Wiederholung des Nachweises der Rettungsfähigkeit alle drei Jahre, also regelmäßig. Niedersachsen verzichtet darauf. Seit wann gilt das Ganze? - Seit 2004. Sie stellen damit dem Schwimmunterricht in Niedersachsen ein Armutszeugnis aus und gefährden die Sicherheit unserer Kinder. Deswegen beantragen wir, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.
(Beifall bei der SPD - Joachim Alb- recht [CDU]: Sie wissen, dass man Schwimmen nicht verlernen kann!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Festzustellen ist als Erstes, dass der Kollege Voigtländer sich bei zwei Dritteln seines Beitrages nicht auf die Petition bezogen hat. Das meiste dessen, was er gesagt hat, bezieht sich nicht auf die Petition, weil es nicht Inhalt der Petition ist.
Ich will auch erwähnen, dass die Petentin schon im März ein mit der Petition identisches Schreiben an das Kultusministerium geschickt hat und entsprechend Antwort bekommen hat.
Ich möchte auch hinzufügen, dass die Unterrichtsversorgung an dieser Schule bei 23,3 Kindern pro Klasse 108 % beträgt,
Nun zu dem Erlass und zu dem Problem, das der Kollege Voigtländer gerade konstruiert hat. Es ist in der Tat überhaupt kein Problem, weil wir einen Erlass haben: „Grundsätze und Bestimmungen für den Schulsport“ vom 8. April 2004. Danach wird der Schwimmunterricht grundsätzlich von einer Lehrkraft erteilt. Umfasst die Lerngruppe in der Grundschule mehr als 15 Schülerinnen und Schüler, muss eine weitere geeignete Aufsicht führende Person eingesetzt werden.
Des Weiteren muss ein sicheres Lehrschwimmbecken vorgehalten werden, wenn auf eine zweite Person verzichtet wird. Der Unterricht muss unter der Aufsicht einer Schwimmmeisterin oder eines Schwimmmeisters durchgeführt werden.
Alles ist in diesem Erlass geregelt. Was die SPD bzw. die andere Oppositionsfraktion fordert, ist ein Nachweis - der von den Schulen zu erbringen ist -, wie viele Kinder schwimmen können oder nicht schwimmen können. Zunächst beklagt sich diese Opposition ständig darüber, dass die Schulen mit bürokratischem Aufwand belastet werden. Ferner
wäre die Abfrage einer solchen Auflistung schon gegenstandslos, wenn man sie vorliegen hätte, weil davon auszugehen ist, dass während der Zeit der Erstellung weitere Kinder Schwimmen lernen. Das wäre überhaupt nicht belastbar. Das wäre wiederum ein bürokratisches Monster.