Ich danke der Schriftführerin und dem Schriftführer des vorläufigen Sitzungsvorstands für ihre Unterstützung und bitte die neu gewählten Schriftführerinnen Frau Ernst und Frau Groskurt, jetzt mit mir den Sitzungsvorstand zu bilden.
Nachdem wir entsprechend der Vorgabe des § 68 unserer Geschäftsordnung die Beschlussfähigkeit des Hauses festgestellt haben und der Landtag einen Präsidenten sowie die übrigen Mitglieder des Präsidiums gewählt hat, stelle ich nunmehr fest, dass sich der Landtag der 16. Wahlperiode konstituiert hat.
Nach Artikel 33 Abs. 2 und 3 der Niedersächsischen Verfassung gelten der Ministerpräsident und mit ihm die Landesregierung als zurückgetreten, sobald ein neu gewählter Landtag zusammentritt. Das ist heute der Fall. Es ist daher eine neue Landesregierung zu bilden.
- Wenn es innerhalb der SPD-Fraktion interessante Diskussionen geben sollte, dann kann ich die Sitzung kurz unterbrechen.
Bevor wir zur Neubildung der Landesregierung kommen, möchte ich dem Ministerpräsidenten der zurückliegenden Wahlperiode und seiner Landesregierung für die in der vergangenen Wahlperiode geleistete Arbeit den Dank des Hauses aussprechen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Regierungsbildung und beginnen mit der Wahl des Ministerpräsidenten. Für die Dauer der Wahlhandlung bitte ich alle Personen, die nicht Mitglieder des Landtages sind, den Plenarsaal zu verlassen. Ausgenommen sind die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die aus dienstlichen Gründen anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Herr Ministerpräsident a. D. Dr. Albrecht und die anderen Ehrengäste können selbstverständlich im Plenarsaal bleiben.
„Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.“
Die Fraktion der CDU hat mit Schreiben vom 22. Februar 2008 den Abgeordneten Christian Wulff für die Wahl zum Ministerpräsidenten vorgeschlagen. Werden weitere Vorschläge gemacht? - Das ist auch nach längerer Pause nicht der Fall.
Es geht jetzt um die Entscheidung über diesen Wahlvorschlag. Gewählt wird mit Stimmzetteln in geheimer Abstimmung nach Artikel 29 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung. Wer den Abgeordneten Wulff zum Ministerpräsidenten wählen will, kreuzt „Ja“ an. Wer ihn nicht wählen will, kreuzt „Nein“ an. Wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt „Enthaltung“ an.
Ich mache darauf aufmerksam, dass bei der Ermittlung der Mehrheit nach Artikel 29 der Niedersächsischen Verfassung Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.
Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Groskurt aufgerufen und kommen dann bitte einzeln nach vorne. Vom Präsidium aus gesehen links an der Verwaltungsbank erhalten Sie Ihren Stimmzettel sowie einen Umschlag. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach der Stimmabgabe stecken Sie bitte den Stimmzettel in den Umschlag und werfen diesen in eine der beiden Wahlurnen.
Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass ich beauftrage: den Schriftführer Herrn Heidemann, unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, die Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen, die Schriftführerin Frau Weisser-Roelle, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Abgeordneter zur Wahlkabine geht, den Schriftführer Herrn Klein, ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung, die Aufsicht und Namenskontrolle bei den Wahlurnen zu führen.
Ich bitte alle Mitglieder des Landtages, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können.