Protokoll der Sitzung vom 26.02.2008

§ 17 b - Ausschuss zur Kontrolle besonderer polizeilicher Datenerhebungen. - Auch hierzu gibt es einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drucksache 5. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? -

„Demokratie beruht auf dem Mehrheitsprinzip. Das darf man nicht über eine Geschäftsordnung aushebeln.“

Bei einer Stimmenthaltung ist so beschlossen worden.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. - Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen - auch das wurde bereits angekündigt - zu Ausschussüberweisungen. In der vorangegangenen Debatte ist deutlich geworden, dass es Änderungsanträge zur Geschäftsordnung gibt, über die eben nicht abgestimmt worden ist. Diese sollen an den Ältestenrat überwiesen werden.

Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zum Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/4. Federführend soll hierbei der Ältestenrat tätig werden, mitberatend sollen der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen tätig werden. Wer möchte so beschließen? - Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. - Stimmenthaltungen? - Dann ist auch das einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe nun auf

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses - Drs. 16/12

Nach Artikel 11 der Niedersächsischen Verfassung ist die Wahlprüfung Aufgabe des Landtags. Gemäß § 4 des Wahlprüfungsgesetzes werden die

Entscheidungen des Landtages durch den Wahlprüfungsausschuss vorbereitet. Nach den soeben vorgenommenen Änderungen des Wahlprüfungsgesetzes und der Geschäftsordnung hat der Wahlprüfungsausschuss nunmehr 13 Mitglieder und 13 stellvertretende Mitglieder. Er wird vom Landtag aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode gewählt.

Ihnen liegt der Wahlvorschlag aller fünf Fraktionen in der Drs. 16/12 vor.

Ich eröffne die Beratung. - Es liegen keine Wortmeldungen vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen unverzüglich zur Abstimmung.

Wer dem Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke in der Drs. 16/12 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, morgen beginnen wir die Sitzung um 9.30 Uhr mit der Mitteilung über die Zusammensetzung des Ältestenrates. Anschließend gibt der Herr Ministerpräsident die Regierungserklärung ab.

Ich weise noch darauf hin, dass jetzt, unmittelbar nachdem Sie alle den Saal verlassen haben, der Ältestenrat zu seiner ersten Sitzung in Raum 236 zusammentritt.

Die heutige Sitzung ist beendet. Ich wünsche Ihnen einen vergnüglichen Abend und ein gesundes Wiedersehen morgen um 9.30 Uhr.

Schluss der Sitzung: 15.52 Uhr.