Es gibt keine Beförderungssperre - das kann ich Ihnen versichern -, und Bewirtschaftungsmaßnahmen sind derzeit nicht geplant. Es gibt auch keinen Anlass, darüber im Moment nachzudenken. Deshalb gibt es auch keinen Anlass, dazu im Haushaltsausschuss konkret nachzufragen; denn was es nicht gibt, kann man nicht konkret nachfragen.
- Entschuldigung, ich weiß natürlich nicht, was im September, November oder Dezember sein wird. Ich rede jetzt für Juni und für die absehbare Zeit, zumindest bis zum nächsten Plenum. Wenn ich bis dahin meine Meinung ändere, werde ich Sie hier darüber entsprechend zeitnah informieren.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Wolfgang Jüttner [SPD]: Heute hat es keine Beförderungen gegeben?)
- Nein, ich habe gesagt: Es hat keine vorgezogenen Beförderungen gegeben, weil das rechtlich nicht zulässig ist. - Ich habe z. B., um es ganz deutlich zu sagen, Herr Jüttner, für meinen Bereich, für den ich zuständig bin, angeordnet, dass es keine Beförderungen mehr nach dem 15. des Monats gibt. Ich habe das aus folgendem Grund angeordnet: Es ist mir schon passiert, dass noch am letzten Tag des Monats, am Freitagnachmittag um 14 Uhr, befördert worden ist, mit der Folge, dass noch das gesamte Gehalt für diesen Monat aus dem Beförderungsamt nachgezahlt worden ist. Ich halte das nicht für den richtigen Fingerzeig und bin der Ansicht, dass es gerecht ist, wenn man beim Gehalt halbe-halbe macht. Das hat aber nichts mit vorgezogener Beförderung und auch nichts mit Beförderungssperre zu tun. Das hat nur etwas damit zu tun, dass man jetzt nicht nach außen hin deutlich macht, dass es im öffentlichen Dienst möglich ist, für eine Arbeitsstunde im höherwertigen Amt für den gesamten Monat das höherwertige Gehalt zu bekommen. Man kann selbstverständlich auch anderer Meinung sein. Es
gibt aber im Moment überhaupt keine Bewirtschaftungsmaßnahme, im Moment jedenfalls keine, die von mir entsprechend der Landeshaushaltsordnung angeordnet oder verfügt worden ist.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann kann ich auch meinen Vorschlag, dass wir die Tagesordnung erweitern, verwerfen. Somit setzen wir unsere Tagesordnung fort.
Zweite Beratung: Kinderschutz in Niedersachsen - Verbindliche Einladungen als weiterer Baustein im Sinne des Kindeswohls - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/117 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 16/158 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/222 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/224 - Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/225 - Unterrichtung - Drs. 16/226
Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit lautet auf unveränderte Annahme. Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 222 wurde mit der Drucksache 226, die Sie heute Morgen auf Ihren Tischen vorgefunden haben, zurückgezogen.
Da eine Berichterstattung nicht vorgesehen ist, eröffne ich die Aussprache. Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Kollege Focke zu Wort gemeldet. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Änderungsantrag der SPD-Fraktion, der zu unserem Antrag vorliegt, macht offenkundig, dass Sie alle Eltern unter Generalverdacht stellen und den Müttern und Vätern in unserem Land nicht zutrauen, sich liebevoll um ihre Kinder zu kümmern.
Sie erwähnen mit keinem Wort die Eltern, die jeden Tag Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und alles versuchen, um ihren Kindern eine
behütete und liebevolle Umgebung zu schaffen, in der sie aufwachsen können. Es sind die Eltern, die sich ständig zurücknehmen, die ihre persönlichen Bedürfnisse zurückstellen, weil sie alles für ihre Kleinsten tun. Sie, meine Damen und Herren der SPD, entziehen diesen Müttern und Vätern jegliches Vertrauen.
In unserem Land leben die meisten Kinder in einer Familie, die ihnen Halt gibt und eine liebevolle Umgebung schafft.
Die überwiegende Mehrheit der Mütter und Väter tut alles dafür, dass ihre Kleinsten möglichst unbeschwert aufwachsen.
Es kommt leider aber auch vor, dass Eltern ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen wollen oder nachkommen können. Das ist zu bedauern und für die Kinder besonders traurig. Das Land muss für diese Fälle einen am Wohl des Kindes orientierten bunten Strauß an Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Verwahrlosung oder gar Misshandlung darf keinen Raum haben, um unbeobachtet den Körper oder die Seele eines Kindes zu zerstören.
Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich die bereits bestehenden Maßnahmen der Landesregierung ausdrücklich hervorheben. Ich nenne das Landesprogramm „Familie mit Zukunft“, „Pro Kind“, das Familienhebammenprojekt, die Kinderschutzzentren und die Erziehungslotsen zur Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern. Alle diese Maßnahmen zielen darauf ab, orientiert am Wohl des Kindes die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Weiterhin unterstützen wir den flächendeckenden Ausbau des Familienhebammenprojekts der Stiftung „Eine Chance für Kinder“, dass die Fortbildung zur Kinderschutzfachkraft bedarfsgerecht ausgebaut und eine Offensive zur Bekanntmachung der Beratungs- und Hilfsangebote gestartet wird.
Bei allen diesen Maßnahmen muss uns aber immer klar sein, dass der Eingriff des Staates in eine Familie einer besonderen Sorgfalt und Sensibilität unterliegen muss. Es geht nämlich darum, die Familien nicht auseinanderzureißen, sondern die Familien für eine gemeinsame Zukunft zu stärken. Das scheinen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, aber nicht zu verfolgen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag stellen wir die Weichen, um die bereits bestehenden Maßnahmen weiter auszubauen und ein noch stärkeres und umfassenderes Versorgungsnetz zu schaffen. Der Antrag zielt darauf ab, die Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen und den Schutz der Kinder auf ein rechtliches Fundament zu stellen.
Ich möchte mich für das gemeinsame Bestreben in dieser wichtigen Frage des Kinderschutzes bei den beteiligten Fraktionen der CDU, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen herzlich bedanken. Im Sinne der Kinder und Familien ist es gelungen, einen ersten Kompromiss zu finden. Ich fordere alle Beteiligten auf, sich gesprächsbereit zu zeigen und sich nicht zu verschließen.
Wir wollen den Kinderschutz in Niedersachsen auf eine breite Basis stellen. Mit dem verbindlichen Einladungswesen für die Früherkennungsuntersuchungen binden wir die Eltern, Jugendämter und Ärzte gleichermaßen in die Strukturen der Erkennung von Misshandlung und Verwahrlosung ein. Wir wollen, dass uns kein Kind verloren geht.
Die Hilfsangebote für einen effektiven Kinderschutz müssen frühestmöglich ansetzen. Bereits in der Schwangerschaft sollen die Eltern auf die bestehenden Angebote zurückgreifen können. Eine Vernetzung der lokalen Kinderschutz-Institutionen mit den Behörden ist ein weiterer Baustein, damit das Frühwarnsystem frühzeitig anspringt.
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei unserer Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann bedanken. Auf ihre Initiative hin hat die Niedersächsische Kinderschutzkonferenz auf ihrer dritten Sitzung Mitte Mai beschlossen, konkret die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Familiengerichten zu vertiefen.
Rechtsanwälte geben. Aber nicht nur das, sondern auch die Förderung der vier Koordinierungszentren ist ein Verdienst unserer Ministerin. Mit 1,4 Millionen Euro fördert das Land diese Modellprojekte in Braunschweig, Lüneburg, Oldenburg und in der Stadt und Region Hannover. Der Grundstein ist also gelegt!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das verbindliche Einladungswesen der Kinderfrüherkennungsuntersuchungen und die Fortentwicklung der bereits bestehenden Maßnahmen sind die bessere Lösung. Dieser Punkt ist inzwischen offensichtlich auch bei der SPD angekommen. Noch im Antrag aus dem Dezember 2007 sprechen Sie von staatlich verordneten Pflichtuntersuchungen. Davon ist in Ihrem Änderungsantrag zur heutigen Sitzung, Herr Schwarz, nichts mehr zu finden. Machen Sie weiter so! Springen Sie doch einmal über Ihren Schatten! Ziehen Sie Ihren heutigen Änderungsantrag zurück, und schließen Sie sich uns an! Zeigen Sie, dass Sie kompromissbereit, dass Sie gesprächsbereit sind - zum Wohle der Kinder und Familien in unserem Land.
Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir abermals über Kinderschutz sprechen, diskutieren und streiten, zeigt, dass dieses Thema hier im Plenum und auch in der Öffentlichkeit an Bedeutung gewonnen hat. Das begrüßen wir sehr; denn jede Anstrengung, die wir unternehmen, um Kinder zu schützen und sie angemessen zu beteiligen, um Eltern zu unterstützen und um Kinder vor Misshandlung, Vernachlässigung und Verwahrlosung zu bewahren, lohnt sich. Das sollte hier im Hohen Haus parteipolitischer Konsens sein.
Nun haben Sie uns hier einen Änderungsantrag vorgelegt, der in der Einleitung und der Begründung den Fokus auf ein verbindliches Einladungswesen für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen legt. Im Beschlusstext erweitern Sie die Forde
rungspalette um weitere Maßnahmen. Aber über gute Ansätze geht Ihr Änderungsantrag nicht hinaus. Bei den Kinderrechten in der Verfassung belassen Sie es - zumindest in Ihrem Ursprungsantrag - abermals bei einem unverbindlichen Staatsziel, das, wie Sie genau wissen, aber lediglich Symbolwirkung hat.
Wir wollen - das können Sie nun unserem Änderungsantrag entnehmen - ein wirkliches, einklagbares Individualrecht für Kinder und Jugendliche. Wenn wir die Verfassung ändern, dann sollten wir das auch richtig und verbindlich tun.
Sehr geehrter Herr Kollege Focke, wir haben Ihnen dazu einen adäquaten Kompromissvorschlag vorgelegt. Sie aber lassen sich auf nichts ein und führen mit Ihren Vorschlägen eine Änderung der Verfassung im Sinne des Kinderschutzes ad absurdum.