Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die von CDU und FDP geführte Landesregierung hat direkt mit Regierungsübernahme im Jahr 2003 mit der umfassenden Modernisierung der Landesverwaltung begonnen. Vieles konnte erreicht werden. Die Ergebnisse können sich sehen lassen.
Hinter uns liegt eine der größten Verwaltungsmodernisierungen in der Geschichte nicht nur Niedersachsens, sondern eines deutschen Bundeslandes überhaupt.
Die schwierige Finanzlage unseres Landes führt unausweichlich dazu, dass dieser Modernisierungsprozess fortgesetzt werden muss. Die Landesregierung hat deshalb im letzten Jahr ein Programm zur Fortsetzung dieser Modernisierungsmaßnahmen vorgelegt.
Ein Bestandteil dieser sogenannten Phase 3 ist die hier in Rede stehende Ausgliederung der IT-Arbeitsplatzbetreuung vom LSKN auf einen privaten Dienstleister. Ziel der im Jahre 2006 entwickelten IT-Strategie war es, ca. 22 000 Arbeitsplätze zum damaligen izn - jetzt LSKN - zu verlagern. Bis Ende des Jahres 2010 konnten aber lediglich 8 000 Arbeitsplätze zum LSKN verlagert werden. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die IT-Arbeitsplatzbetreuung nicht das Kerngeschäft des LSKN ist. Auch dies ist ein wichtiger Grund für die vorgesehene Ausgliederung.
Um eine weitere Ausweitung der Arbeitsplatzbetreuung beim LSKN zu erreichen, wäre es notwendig gewesen, erhebliche Investitionen zu tätigen.
Meine Damen und Herren, der Vorschlag der Ausgliederung folgt aber auch dem richtigen Grundsatz, dass sich der Staat nur noch auf seine Kernaufgaben beschränken sollte.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zuruf von Ralf Briese [GRÜNE] - Zu- ruf von Klaus-Peter Bachmann [SPD])
Marktfähige Leistungen, Herr Briese und Herr Bachmann, die von privaten Anbietern erbracht werden können, sollen übertragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass dies zumindest kostenneutral geschieht und sich die Leistungen verbessern. Wichtig ist auch - das betone ich hier -, dass alle Reformmaßnahmen sozial verträglich gestaltet und von der Jobbörse begleitet werden. Betriebsbedingte Kündigungen sind ausgeschlossen.
Auch wir von der CDU sind selbstverständlich nicht der Auffassung, dass Privatisierungen und Ausgliederungen per se gut und richtig sind. Jede Maßnahme bedarf einer sehr differenzierten Betrachtung. Zu prüfen ist erstens, ob die finanziellen Erwartungen erfüllt werden, und zweitens, ob die erforderliche Leistungsqualität erreicht werden kann.
Dies geschieht im vorliegenden Fall in vorbildlicher Weise. Die Ausschreibung, die derzeit im Ministerium vorbereitet wird, gewährleistet, dass diese Grundsätze auch bei dieser Ausgliederung eingehalten werden.
Dies ist uns im Übrigen bei der Unterrichtung durch das Ministerium am 13. Januar 2011 im Ausschuss ausführlichst dargelegt worden.
Meine Damen und Herren, darum verwundert es schon sehr, dass die Linke drei Wochen später den heute zur Diskussion stehenden Antrag eingebracht hat. Alle in diesem Antrag, der von seinem Aufbau her nicht ganz konsistent ist, aufgeworfenen Fragen wurden im Rahmen der Unterrichtung ausführlich und vollständig beantwortet. Keine Frage ist offen geblieben. Alle Befürchtungen konnten ausgeräumt werden.
Man fragt sich: Warum dann dieser Antrag? - Frau Kollegin Zimmermann, Sie haben uns ein Dogma vorgeworfen. Ich sage Ihnen: Bei Ihnen gilt das Dogma „Staat vor Privat“.
Meine Damen und Herren der Linken, Sie sind nach wie vor völlig in Ihrer Staatsgläubigkeit verfangen, immer nach dem Motto: „Der Staat kann alles und alles besser. Die Unternehmer sind die Bösen. Sie wollen ja sowieso nur ihre Gewinne maximieren.“
Das Thema Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist angesprochen worden. Die gemäß § 7 der Landeshaushaltsordnung vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass die externe Vergabe unter den Voraussetzungen der Standardisierung von Hard- und Software, effizienter Steuerung des Dienstleisters und einer Vertragsdauer von acht Jahren wirtschaftlich gestaltet
werden kann. Wichtig ist, dass diese Wahrscheinlichkeitsbetrachtung im engen Dialog mit dem Landesrechnungshof erfolgte.
Wichtig ist aber auch herauszustellen, Frau Zimmermann, dass bei der Ausschreibung eine Festlegung der Wirtschaftlichkeitsgrenze erfolgen wird.
Liegen also die Angebote der Wirtschaft wider Erwarten über diesen Grenzen, so kann die Ausschreibung ohne - ich betone: ohne - jede negative Konsequenz für das Land aufgehoben werden. Meine Damen und Herren, damit ist gewährleistet, dass das Ergebnis der Ausschreibung gar nicht dazu führen kann, dass es für das Land teurer wird, als es jetzt ist.
Grundlage für die Ausschreibung ist ein Leistungsverzeichnis, das unter Beteiligung aller betroffenen Ressorts, des Landesrechnungshofs, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und des LSKN erstellt worden ist. So erfolgte auf allen Fachebenen eine engste Abstimmung, sodass gewährleistet ist, dass mit der Ausgliederung die Servicequalität gesteigert werden kann.
Meine Damen und Herren, in einem Brief der ver.di-Arbeitsgruppe im LSKN wird behauptet, dass kein vergleichbares Flächenland ein solches Risiko einer Ausgliederung bei der IT eingehen würde. Diese Behauptung ist falsch. In Bayern wird das Desktopmanagement für 15 000 Arbeitsplätze in der Justiz, in Baden-Württemberg für 12 000 Arbeitsplätze in der Justiz und im MWK durch private Dienstleister erbracht, und dies seit dem Jahr 2000. Vor Kurzem sind diese Verträge verlängert worden. Dies würde man nicht tun, wenn es nicht erfolgreich wäre.
Meine Damen und Herren, immer mehr Unternehmen gehen den gleichen Weg. Das zeigt, dass die Landesregierung hier auf dem richtigen Weg ist und auch ökonomisch handelt.
dernisierung. Die in dem Antrag formulierten Bedenken sind nicht stichhaltig und letztendlich nur ideologisch motiviert. Der Antrag kann nur abgelehnt werden.
Zu dem Beitrag von Herrn Güntzler hat Frau Flauger eine Kurzintervention angemeldet. Sie haben anderthalb Minuten. Bitte schön, Frau Flauger!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um fundierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und auch eine korrekte Ausschreibung zu machen, muss man natürlich erst einmal die Situation im Wesentlichen korrekt erfassen. Ich denke, das können Sie nicht, weil Sie schon bei der Konzentration der Dienstleistungen zum izn längst nicht die Anzahl der Mitarbeiter dort haben konzentrieren können, die Sie dort hätten konzentrieren müssen.
Statt über 200 waren es in der Größenordnung von 36. Das bleibt natürlich weit hinter dem zurück, was tatsächlich an Leistung erbracht werden muss.
Das heißt, das, was Sie jetzt an Leistung erfassen, ist nicht das, was nachher tatsächlich erbracht werden muss. Sie werden das in Ihren Verträgen nicht abbilden können; denn bei einer solchen Outsourcingmaßnahme setzen Sie ein hohes Maß an Standardisierung der IT-Umgebung voraus, die Sie in Ihren Einrichtungen bisher nicht erreicht und nicht umgesetzt haben.
Die Unternehmen, die dann Ihre Dienstleistungen wahrnehmen, werden Ihnen an der Stelle etwas husten; das sage ich Ihnen.
Wenn Sie nämlich dann mit irgendwelchen Sonderlösungen z. B. für Abteilungsleiter kommen, dann werden die sagen: Das steht nicht in unserem Vertrag; das betreuen wir hier nicht.