haben auch in der Vergangenheit schon Wasserstraßen von hoher, höchster und weniger hoher Bedeutung gehabt. Ich denke, darin sind sich alle Fachleute einig. Uns geht es hier aber in erster Linie um die großen Magistralen, die uns in Niedersachsen wichtig sind und die es zu ertüchtigen gilt.
Für den überaus größten Teil der Bundeswasserstraßen gilt, dass sie eine ganze Reihe von Funktionen zu erfüllen haben. Diese reichen vom Transport und der Funktion des Verkehrsträgers über wasserwirtschaftliche Aufgaben und Hochwasserschutz bis hin zu Erholung und Touristik.
Wenn es künftig darum gehen soll, eine Verwendung der Haushaltsmittel nach Prioritäten vorzunehmen, so muss klar sein, dass die verkehrliche Bedeutung der Wasserstraßen nicht allein nach dem physikalischen Gewicht der Ladung zu ermitteln ist. Ich glaube, es ist deutlich geworden - das haben auch Vorredner bereits gesagt -, dass man zu einer falschen Gewichtung kommt, wenn man nur die Tonnagemengen zusammenzählt. Gerade Containertransporte, die ja eine zunehmende Bedeutung gewinnen, haben häufig nur geringe Gewichte, während Schüttgüter sehr viele Tonnen bringen. Das ist also der falsche Ansatz, um zu zielführenden Vereinbarungen zu kommen.
Meine Damen und Herren, betrachtet man das Transportaufkommen bei Projekt- und Stückgutladungen in Anzahl Schiffsbewegungen gegenüber Tonnage wie auch in punkto volkswirtschaftlicher Nutzen, dann wird das noch deutlicher. Zum Beispiel werden am Eurohafen Emsland große Sonderapparate, Spezialkolonnen oder Konstruktionsteile verladen, bei denen aufgrund der großen Abmessungen häufig nur der Transport über den Wasserweg möglich ist. Höhere Gewichte, die bei der geplanten Kategorisierung positiv zu Buche schlagen würden, werden dabei allerdings nicht erzielt. Es ist wichtig, das deutlich zu machen. Der Transport von Rotorblättern oder anderen Komponenten für Windenergieanlagen oder auch der Transport von Autos fällt von der Tonnage her nicht ins Gewicht, aber dennoch sind diese Transporte sehr wichtig. Wir wollen sie auch in Zukunft ermöglichen.
Meine Damen und Herren, ich könnte diese Liste noch weiter fortsetzen. Ich darf feststellen: Eine Kategorisierung rein nach Ladungsaufkommen in Tonnage und Tonne ist nicht der richtige Ansatz. Es bedarf einer differenzierteren Betrachtung und einer Verständigung auf Bewertungsmaßstäbe, die auch diesen Aspekten Rechnung tragen.
Die Binnen- und Seewasserstraßen gehören nach wie vor zu den Verkehrsträgern mit den größten Leistungsreserven. Diese gilt es in den nächsten Jahren konsequent weiter zu nutzen und zu mehren.
Aus ökologischen und ökonomischen Gründen muss es bei der politischen Zielsetzung bleiben, künftige Warenströme vermehrt auf die Wasserstraßen zu lenken.
Ohnehin werden sonst die niedersächsischen Wasserstraßen nicht in der Lage sein, die prognostizierten zukünftigen Warenzuwächse überhaupt aufzunehmen.
Darum ist es wichtig, hier niedersächsische Interessen zu berücksichtigen. Ich glaube, dass diese Aufgabe bei der Landesregierung in besten Händen ist.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Detlef Tanke [SPD]: Frau Präsidentin, hätten Sie das Mikrofon doch vor dem letzten Satz abgedreht!)
Herr Kollege Tanke, von den Sekunden her ist die Überziehung identisch mit der Überziehung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ich lade Sie gerne ein, sich davon nach Ende der Sitzung zu überzeugen.
(Beifall bei der CDU - Detlef Tanke [SPD]: Das war doch ein Scherz! - Gegenruf von Ulf Thiele [CDU]: Ob das ein Scherz war, weiß man bei Herrn Tanke nie so genau!)
Als letzter Redner - wenn Sie es so wollen - spricht für die Landesregierung Herr Minister Möllring.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau König hatte schon darauf hingewiesen, dass wir hier am 17. Februar eine Dringliche Anfrage der SPD-Fraktion behandelt haben. In der Beantwortung hatte Herr Minister Bode deutlich gemacht, dass in dieser Frage Regierung und Opposition eigentlich nicht weit auseinander liegen, sondern ziemlich übereinstimmende Auffassungen haben. Deshalb ist Niedersachsen auch bereits aktiv geworden.
Mir liegt die Niederschrift der letzten vorbereitenden Konferenz der Verkehrs- und Straßenbauabteilungsleiter des Bundesrates vom 10./11. März vor. Die Verkehrsabteilungsleiter empfehlen der Verkehrsministerkonferenz eine Beschlussfassung, die zehn Punkte umfasst. Alle zehn Punkte haben eine ziemlich breite Mehrheit bekommen. Das ist nicht ganz selbstverständlich, weil Länder, die beispielsweise am Main oder am Rhein liegen, naturgemäß andere Interessen haben als Länder an der Mittelweser, dem Mittellandkanal oder z. B. der Elbe. Deshalb ist das für die Initiative des Landes Niedersachsen ein großer Erfolg.
Ich will jetzt nicht alle zehn Punkte vorlesen. Das kann ja im Ausschuss mit behandelt werden. Sie werden sehen, dass viele der Punkte, die von den verschiedenen Fraktionen angesprochen worden sind, hier bereits gefordert werden.
Aber weil eben der Zwischenruf kam, ob Möllring überhaupt etwas von Schifffahrt und von Kanälen versteht, will ich noch eines sagen: Hier wurde der Stichkanal Richtung Hildesheim angesprochen. Wir sind uns einig - nicht wahr, Jutta? -, dass der ausgebaut werden muss. Der Hafen ist bereits ertüchtigt worden. Er kann seine Kraft aber nur dann einsetzen, wenn auch der Kanal verstärkt wird. Ich habe eine Bitte an die Kollegin Twesten, die sich auch mit Verve dafür ausgesprochen hat, dass sich die Landesregierung dafür einsetzen solle, dass diese Wasserstraßen alle ausgebaut werden. Ich bitte darum, dass die Kommunalpolitiker der jeweiligen Fraktionen, auch der Grünen, einsehen: Wenn man einen Kanal verbreitert oder vertieft, muss auch an der Böschung etwas geschehen. Wenn auf dieser Böschung Büsche oder
Bäume stehen, dann kann es passieren, dass sie nicht alle erhalten werden können. Deshalb muss man sich entscheiden, ob man die Wasserstraße haben möchte. Dies kann dann aber zu Eingriffen in den Busch- und Baumbestand führen.
Eines ist richtig: Ein solches Schiff kann 80 LkwLadungen aufnehmen. Wer schon einmal 80 Lkws auf der Autobahn überholt hat, der weiß, welche Freude es ist, wenn man diese Ladungen in einem Kanalschiff unterbringen könnte.
(Starker, lang anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP - Kreszen- tia Flauger [LINKE]: Es ist gut jetzt! Feierabend!)
Federführend soll der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr tätig sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie der Unterausschuss „Häfen und Schifffahrt“. Sehe oder höre ich Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie so beschlossen.
Jetzt habe ich noch eine riesengroße Bitte: Vergessen Sie nicht, dass der nächste, der 34. Tagungsabschnitt, vom 13. bis zum 15. April 2011 vorgesehen ist. Wir haben also drei Wochen Pause, dann sehen wir uns alle hier wieder. Der Präsident wird den Landtag einberufen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung bestimmen.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die ausgezeichnete Disziplin bei der Beratung des letzten Tagesordnungspunktes und wünsche Ihnen einen guten Heimweg. Tschüss bis zum Wiedersehen im April!
Wie sollen die niedersächsischen Polizeiinspektionen eine verbesserte, flächendeckende Polizeipräsenz bei steigenden Belastungsdaten, dem seit 2003 zunehmendem Aufwuchs von Mehrarbeitsstunden, Streichung von Angestelltenstellen, Kürzung des Personalkostenbudgets und Reduzierung der Einstellung von Polizeianwärtern zukünftig sicherstellen?
Nach der Antwort der Landesregierung im Februar-Plenum auf die Mündliche Anfrage Nr. 14 zur Frage der Polizeipräsenz in der Fläche obliegt „die Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz den Polizeiinspektionen und den ihnen zugeordneten Polizeikommissariaten“. Und weiter weist die Landesregierung darauf hin, dass das neue Konzept von Ende 2004 im Vergleich zur früheren Personalverteilung wesentlich stärker auf den Belastungs- und Strukturdaten des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches basiere. Mit dieser Antwort wird die Verantwortung vom Innenministerium auf die untere Ebene der Polizei weitergereicht. Die laut Vorlage des Innenministeriums Nr. 261 vom 17. Februar 2011 (schon im November 2010 angefordert) für den Haushalts- und Finanzausschuss inzwischen aufgelaufenen 1 286 993 Mehrarbeitsstunden zum 31. Dezember 2010 werden ebenso nicht genannt wie die möglichen zusätzlichen Haushaltsbelastungen durch das Urteil des OVG Lüneburg zur Frage der Anrechnung von Mehrarbeitsstunden während des Castoreinsatzes in 2010.
Auf die Hinweise in der Anfrage zu den gestrichenen Angestelltenstellen, der Herabsetzung der Einstellung von Polizeianwärtern sowie der Reduzierung des Personalkostenbudgets der Polizei für 2011 um 3,58 Millionen Euro geht die Landesregierung in ihrer Antwort nicht ein.
Schuldig bleibt sie auch konkrete Belastungs- und Strukturdaten zu neu eingerichteten Rundum-die-Uhr-Polizeidienststellen im Vergleich zu den als Beispiel nachgefragten Daten im Landkreis Soltau-Fallingbostel und hier konkret für den Standort Schneverdingen. Ursache für die erneut aufgeworfene Forderung nach einer Rund-um-die-Uhr-Präsenz war neben der Einbruchsserie im Jahr 2010 die erhebliche Körperverletzung von zwei elfjährigen Jungen an
einem Freitagabend. Leider wird der Stand der Ermittlungen nicht mitgeteilt, sodass für die Öffentlichkeit das Problem bleibt, dass sich die Aussagen der Väter der Jungen und der Polizei teilweise widersprechen.
1. Welche Antwort gibt es auf die Frage in der Überschrift und die in der Vorbemerkung genannten Fakten?
2. Wie stellt sich der Ermittlungsstand im konkreten Körperverletzungsfall der beiden elfjährigen Jungen dar, und welche widersprüchlichen Angaben von Zeugen und Angehörigen (siehe Antwort vom 18. Februar 2011) gibt es?