Protokoll der Sitzung vom 17.03.2011

(Beifall bei der CDU)

Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Korter für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön!

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Althusmann, da Sie versucht haben, die Ungleichbehandlung der verschiedenen Schulformen bei der Ausstattung mit Ganztagsmitteln mit einem Hinweis auf das Ganztagsschulmodell „light“ bzw. die Mangelausstattung dieser Ganztagsschulen zu erklären, muss ich noch einmal genau nachfragen: Haben Sie vor, die neu aufwachsenden, die neu gegründeten und die demnächst neu genehmigten Integrierten Gesamtschulen mit den gleichen Ganztagsmitteln auszustatten wie die als teilweise gebundene Ganztagsschulen geführten Oberschulen?

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Das ist relativ einfach zu erläutern.

(Ursula Körtner [CDU]: Sehr einfach!)

Wenn eine Oberschule eine teilgebundene Ganztagsschule werden will, dann bekommt sie gemäß dem Erlass für Ganztagsschulen entsprechende Stunden zugewiesen. Diese kann sie dann für den Ganztagsbetrieb verwenden.

Ein Rechenbeispiel: Nehmen wir einmal den 5. Jahrgang einer Oberschule mit 48 Schülern, die alle am Ganztagsangebot teilnehmen. Wenn ich die Zahl 48 mit - gemäß Klassenbildungserlass - 0,08 Stunden multipliziere, ergeben sich bei drei Tagen Ganztagsschulangebot - zwei Tage à 0,08 Stunden pro Schüler, ein dritter Tag mit nur 24 Schülern; der dritte Tag wird ja nur zur Hälfte gerechnet - 9,6 Lehrerstunden, die dem 5. Jahrgang dieser Oberschule zusätzlich zugewiesen werden. Entsprechend wächst es in den kommenden Jah

ren auf: Der 5. Jahrgang bekommt 9,6 Lehrerstunden, der nächste Jahrgang 19,2 Stunden usw. - Ein solches Aufwachsen ist uns von den Schulleitern im Übrigen ausdrücklich empfohlen worden.

(Zurufe von der SPD)

- Ich kann die eine oder andere Nachfrage vielleicht gleich mit beantworten: Für alle Schulen, die bereits Ganztagsschulen sind und die sich für das Schuljahr entweder für eine Kapitalisierung oder für eine Lehrerstundenzuweisung entschieden haben, bleibt der Status quo gleich. Für sie kommt, wenn sie am Ende teilgebundene Oberschule werden wollen, höchstens noch etwas oben drauf.

Für die Integrierten Gesamtschulen - um es noch einmal konkret zu sagen, Frau Korter - bleibt es beim gegenwärtigen Verfahren. Das heißt: Entweder bekommen sie Lehrerstundenzuweisungen nach dem bisherigen Verfahren. Das richtet sich nach der Anzahl der Schüler, die am Ganztagsschulangebot teilnehmen. Oder aber sie bekommen eine Kapitalisierung für den 5. und den 6. Jahrgang - bzw. zunächst, wie ich es dargestellt habe, für den 5. Jahrgang und in einigen Jahren auch für den 6. Jahrgang -, um nach Maßgabe des Haushalts ein Ganztagsschulangebot darstellen zu können.

Ich will es noch einmal sagen: Wir geben für die niedersächsischen Ganztagsschulen mehr als 86 Millionen Euro aus. Ich finde, das ist ein umfassendes Angebot. Nun beginnen wir damit - auch aufgrund des politischen Wunsches der Koalitionsfraktionen -, die Oberschule in eine teilgebundene Ganztagsschule zu überführen, wenn sie es denn will.

Dies wollen wir nach Maßgabe des Haushalts in den nächsten Jahren auch für alle anderen Schulformen umsetzen. Das geht aber nur Schritt für Schritt. Das geht nicht sofort; denn dafür fehlen dann doch die Finanzmittel.

(Zustimmung bei der CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Adler zu einer Zusatzfrage gemeldet. Bitte schön, Herr Adler!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Herr Althusmann, Sie haben eben gesagt, dass Dienstverträge künftig nur noch mit Zustimmung der Lan

desschulbehörde genehmigt werden. Gilt das auch für Dienstverträge mit sogenannten Kooperationspartnern? - Anders ausgedrückt: Wie kann sichergestellt werden, dass die notwendige Kontrolle der Dienstverträge, die häufig ja nur verdeckte und falsch etikettierte Arbeitsverträge sind, durch das Dazwischenschalten von Kooperationspartnern nicht umgangen wird?

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Althusmann.

Wir werden im Rahmen der gesamten Rechtsproblematik, die sich in den letzten Jahren ergeben hat, sicherstellen, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter ausreichend darüber informiert werden. Entsprechend dem bereits im Juni des Jahres 2010 von mir auf den Weg gebrachten Erlass - der jetzt wieder vollständig wirksam ist - dürfen die Schulen entsprechende Dienstverträge nur noch mit Zustimmung der Landesschulbehörde abschließen. Dadurch soll der Abschluss rechtswidriger Verträge - mit der möglichen Folge einer Einleitung von Verfahren wegen Versicherungsbetrug und der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen einschließlich Säumniszuschlägen - vermieden werden.

Befristete Arbeitsverträge dürfen die Schulen mit Wirkung vom 1. Februar 2011 ohne Zustimmung der Landesschulbehörde abschließen. Mit diesen Verträgen mit Kooperationspartnern - in der Regel Sportvereinen - haben wir nahezu überhaupt keine Rechtsprobleme; diese Verträge sind von der Problematik, die hier in Rede steht, nahezu nicht betroffen.

Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Heiligenstadt von der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund, dass dieses Parlament vorgestern ein Schulgesetz verabschiedet und im Zusammenhang damit auch den § 23 geändert hat - mit der Folge, dass der Vorrang der Hauptschulen bei der Einrichtung von Ganztagsschulen gestrichen worden ist und insofern alle Schulformen in Bezug auf die Ganztagsausstattung nunmehr in gleicher Weise zu behandeln sind -, frage ich die Landesregierung: Welche

Rechtsgrundlage zieht die Exekutive heran, um die Schulform Oberschule im Ganztagsbereich besser auszustatten, als der Gesetzgeber hier vorgestern beschlossen hat?

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister Althusmann antwortet.

Frau Abgeordnete Heiligenstadt, ich könnte Ihnen jetzt umgekehrt die Frage stellen, warum die Gesamtschulen der ersten Generation zu Zeiten Ihrer Landesregierung bis 2003 im Gegensatz zu allen anderen Schulformen voll ausgestattete, voll gebundene Ganztagsschulen waren.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Ich möchte, dass Sie mir meine Frage beantworten, nachdem Sie vorgestern ein anderes Gesetz verabschiedet haben!)

Aber diese Frage wollten Sie ja nicht beantwortet bekommen.

(Zurufe von der SPD)

Die Streichung dieses Paragrafen war nur konsequent, weil wir in der Vergangenheit keine Anträge abgelehnt haben. Die Anträge, die gestellt wurden, wurden in aller Regel auch genehmigt.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Aber mit dem gleichen Zuschlag für alle Schul- formen!)

- Ich habe es doch erläutert. Die offenen Ganztagsschulen können sich für die Klassen 3 und 4 im Grundschulbereich oder die Klassen 5 und 6 kapitalisieren oder Lehrerstunden zuweisen lassen.

Die Oberschule ist eine teilgebundene Ganztagsschule.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Das steht nicht im Gesetz! Das steht nur in einem einfachen Erlass!)

- Wir werden den Oberschulen die Möglichkeit der Teilgebundenheit einräumen.

(Heinz Rolfes [CDU]: Kann die nicht einmal zuhören?)

Um Ihrer Frage ein wenig Genüge zu tun, erläutere ich Ihnen jetzt einmal kurz den Stand, wie er sich mit Blick auf die Lehrerstundenverteilung darstellt:

Im Jahr 2003 gab es 155 Ganztagsschulen. Alle im Jahr 2004 und in den Jahren zuvor genehmigten Ganztagsschulen aller Schulformen sind vollständig mit Lehrerstunden ausgestattet.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Das ha- be ich nicht gefragt!)

- Frau Heiligenstadt, wenn Sie solche Fragen stellen, müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass Ihre immer wieder getätigte Behauptung, die Ganztagsschulen in Niedersachsen seien ein Light-Modell und dieses Land täte nicht genügend dafür, schlechterdings falsch ist.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der SPD: Darum geht es nicht!)

Wir haben mehr als 1 700 Vollzeitlehrereinheiten und 9,5 Millionen Euro für pädagogische Mitarbeiter im Ganztagsschulsystem.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist eine Ungleichbehandlung!)

- Ich habe gesagt, wir haben bei den Hauptschulen mit der Ausstattung mit Sozialarbeitern begonnen. Wir werden bei der Oberschule mit der Teilgebundenheit der Ganztagsschulen beginnen und dieses finanziell unterlegen. Ich habe gesagt, es wird versucht, alle anderen Schulformen nach Maßgabe des Haushaltes in den nächsten Jahren auch in ein solches teilgebundenes System umzuwandeln, sofern sie es denn wollen. Damit ist Ihre Frage beantwortet.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE stellt Frau Reichwaldt die nächste Zusatzfrage. Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich frage die Landesregierung zu den Honorarverträgen. Herr Minister Althusmann, vor dem Hintergrund, dass erhoben werden sollte, welche Dienstverträge, Honorarverträge, Arbeitsverträge vorliegen - diese Daten sollten Anfang März bekannt sein -, und der Tatsache, dass die Schätzungen, welche Kosten durch Nachzahlungen gegebenenfalls auf das Land Niedersachsen zukommen, auseinandergingen - beispielsweise die Schätzung der GEW und das, was wir von Ihnen hörten -, frage ich Sie: Gibt

es jetzt genauere Schätzungen, welche Kosten tatsächlich durch Nachzahlungen auf das Land zukommen? Das hat natürlich auch etwas mit der Anzahl der strittigen Verträge zu tun. Und: Welche Vorstellungen gibt es, das aus den entsprechenden Haushaltsmitteln zu finanzieren?

(Astrid Vockert [CDU]: Das geht aber über die Dringliche Anfrage hinaus!)