Bernd Althusmann

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Borngräber, lassen Sie mich zunächst etwas zu Ihrer Einlassung zu den Einsparungen klarstellen. Nach meiner Kenntnis wurden tatsächlich Einsparungen vorgenommen. Diese waren allerdings bis 2007 erfüllt. Und danach haben wir gerade auf den Bereich der Mehrsprachigkeit wieder einen Schwerpunkt gelegt. Ich werde darauf gleich zurückkommen.
Meine Damen und Herren, Sprache ist der Schlüssel zur Bildung. Daher kommt es hier in Deutschland ganz entscheidend darauf an, dass die Kinder die deutsche Sprache erlernen. Das ist wesentlich für ihren Bildungserfolg.
Ebenso wesentlich ist aber auch das Erlernen der eigenen Muttersprache. Von daher setzt die Landesregierung hier klar auf eine parallele Strategie, und das nicht erst seit diesem Antrag und auch nicht erst seit der heutigen Debatte, sondern - wenn wir ganz genau hinschauen, meine Damen und Herren - schon seit 2004.
Frau Korter, lassen Sie mich durchaus kritisch darauf hinweisen, was zu Ihrer Zeit in die Sprachförderung vor Beginn der Schule investiert wurde. - Nichts, Frau Korter, Fehlanzeige! Vor 2003 gab es in der frühkindlichen Bildung gar keine Sprachförderung.
Wir haben 2004 eine entsprechende Sprachförderung flächendeckend in Niedersachsen eingerichtet. 11 000 bis 12 000 Kinder nehmen seither pro Jahr daran teil.
Das macht rund 12 600 Lehrerstunden je Schuljahr aus. Damit haben wir erreicht, dass die Anzahl der
Zurückstellungen vom Schulbesuch landesweit von 8 % zu Ihrer Zeit auf 5,9 % in 2010 zurückgeführt werden konnte.
Meine Damen und Herren, wir haben das Projekt DaZNet - „Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache“ - mit den Schwerpunkten interkulturelle Kompetenz und Mehrsprachigkeit auf den Weg gebracht, mit den regionalen Zentren Hannover (I) und Hannover (II), Celle, Göttingen, Oldenburg, Braunschweig, Hildesheim und Osnabrück mit ca. 75 Netzwerkschulen. Weitere regionale Zentren haben wir bis 2015 für Cuxhaven, Delmenhorst, Meppen, Garbsen/Neustadt, Hannover-West, Gifhorn/Peine, Salzgitter und Wolfsburg geplant.
Frau Korter und Herr Borngräber, wir fördern auch die Mehrsprachigkeit. In den Netzwerkschulen haben wir die Wahl- und Wahlpflichtangebote in den Herkunftssprachen ausgeweitet. Wir haben die herkunftsbedingte Mehrsprachigkeit durch pädagogische Angebote im Unterricht ausgeweitet. Im September 2012 gab es ein DaZNet-Wortfest als Veranstaltung im Rahmen des Internationalen Literacy Day.
Wir sind das erste Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland, das das Kerncurriculum herkunftssprachlicher Unterricht auf den Weg gebracht hat. Derzeit sind 15 Sprachen im Angebot, seit 2006 im Primarbereich, umfänglich dargestellt, mit der Teilnahme von 9 230 Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunft. Aufgrund der steigenden Nachfrage haben wir allein hier in Hannover weitere Stellen in diesem Bereich geschaffen, um für den herkunftssprachlichen Unterricht auch das entsprechende Angebot vorhalten zu können.
Wir haben bilinguale Angebote an unseren Grundschulen. Sieben Grundschulen bieten erfolgreich bilingualen herkunftssprachlichen Unterricht in den Sprachen Italienisch, Spanisch, Türkisch und Französisch an. Auch dort wird die interkulturelle Kompetenz der Kinder gefördert.
Es ist geplant, bis 2015 weitere zehn bilinguale Angebote an den Grundschulen auf den Weg zu bringen.
Wir haben internationale Sprachenzertifikate. Wir haben die Vergabe des Exzellenzlabels CertiLingua. Wir haben die Zertifizierung von Schulen mit mehrsprachigem Profil, u. a. des Gymnasiums Bad Nenndorf, des Ratsgymnasiums Stadthagen oder der Halepaghenschule Buxtehude. Zusätzliche Werbemaßnahmen sind geplant.
Die Behauptung der Opposition, diese Landesregierung habe in den letzten Jahren dieses Thema verschlafen, entbehrt also jeder Grundlage, wie ich soeben darlegen konnte.
Meine Damen und Herren, es ist richtig und wichtig, dass die die Regierung tragenden Fraktionen sich dieses Themas besonders angenommen haben, weil man eben immer noch mehr tun kann. Aber ich kann auch deutlich sagen: Wir haben auch hier in Niedersachsen eine ausreichend gute Bilanz zum Thema Mehrsprachigkeit und Erwerb der Muttersprache vorzuweisen.
Herzlichen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier werden ganz offensichtlich viele Dinge von Frau Korter durcheinander geworfen.
Hier wurde mehrfach von Mythen gesprochen. Der Abgeordnete Poppe hat die Bertelsmann-Stiftung erwähnt. Ich möchte mit zwei weiteren Mythen aufräumen. Zunächst zu Mythos 4 - Sie nannten drei -, die Bertelsmann-Stiftung habe neue Erkenntnisse auf den Weg gebracht. Das ist tatsächlich ein Mythos; denn das stimmt nicht. Die Zahlen sind uns schon lange bekannt.
Auch der vorgeschlagene Maßnahmenkatalog der Bertelsmann-Stiftung ist in Niedersachsen, meine ich, mindestens zu 60 bis 70 % längst auf den Weg gebracht.
Dann zu Mythos 5, der hier heute erwähnt wurde, es gebe zu wenige Ausbildungsplätze, derzeit insbesondere in der Wirtschaft. Ich will das kurz mit Zahlen belegen. Sie können leider gegen Zahlen, Daten und Fakten nicht anbellen, auch als noch so gute Opposition nicht. Ich will sie Ihnen kurz erläutern.
Die Zahl der gemeldeten Ausbildungsstellen liegt heute bei 53 586 und ist etwa auf dem Niveau des Vorjahres, also 2011, geblieben. Im laufenden Ausbildungsjahr beträgt die Zahl der noch offenen Stellen 2 581. Im Jahre 2011 waren es 2 439. Es gibt also mehr offene Stellen in Niedersachsen.
Setzen wir dies ins Verhältnis zu der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber in Niedersachsen, so ist zu berücksichtigen, dass die Zahl der Bewerber gegenüber dem Vorjahr auf 67 988 angestiegen ist. Die Zahl der unversorgten Jugendlichen liegt
im Jahre 2012 bei 1 566. Das heißt, es gab weniger unversorgte Bewerber als unbesetzte Stellen. Das ist die Realität in Niedersachsen.
Wenn Sie es nicht glauben wollen, dann entnehmen Sie es bitte der amtlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit Bremen/Niedersachsen. Die werden sicherlich am besten wissen, wie die tatsächliche Versorgungslage in Niedersachsen zu bewerten ist.
Meine Damen und Herren, hier wird sehr oft der Begriff „Warteschleifen“ benutzt. Ich benutze ihn in öffentlichen Diskussionen auch sehr häufig und warte immer auf jemanden, der einmal fragt: Was meinen Sie eigentlich damit? - Wir reden darüber, dass sich in Deutschland rund 300 000 Jugendliche in Warteschleifen befinden, und Frau Korter hat soeben behauptet, Herr Hagenah habe auf seine Frage - ich glaube, es war Herr Hagenah - die Antwort erhalten, 25 % werden am Ende nicht anerkannt, wenn sie sich in sogenannten schulischen Warteschleifen in den Berufsfachschulen befinden. Wie ist die Lage tatsächlich? - Das ist die gemittelte Zahl über alle Berufsfelder hinweg.
- Das war doch Ihre Behauptung, Frau Korter. Sie können ja gerne noch einmal versuchen, das klarzustellen.
Wir haben inzwischen eine Anerkennung des schulischen Jahres in der Berufsfachschule im Bereich Agrar von fast 100 %.
- Augenblick!
Wir haben im Bereich Bau inzwischen im Durchschnitt landesweit eine Anerkennung der einjährigen Berufsfachschule von etwa 60 %. Wir haben allerdings große Probleme - da haben Sie recht; da gilt es im Zweifel, auch mit den Industrie- und Handelskammern und den ausbildenden Betrieben in ein Gespräch einzutreten - der Anerkennung im Bereich der kaufmännischen Berufe; das ist in der Tat so.
Dazu kommt dann im Übrigen auch, dass bei der Bertelsmann-Stiftung nachzulesen ist, dass es in Baden-Württemberg und in Niedersachsen eine große Zahl von Realschülerinnen und Realschü
lern im Bereich der höheren Handelsschule gibt, die auch eine sogenannte Warteschleife ist, weil sie auf die kaufmännische Ausbildung nicht anerkannt wird. Ich will nur einmal verdeutlichen, worüber wir uns unterhalten. Das heißt, wir haben einen großen Anteil von Realschülern in höheren Handelsschulen in Baden-Württemberg und in Niedersachsen, bei denen das eine Jahr in der höheren Handelsschule nicht auf die Ausbildung angerechnet wird, weil die ausbildende Wirtschaft dies nicht macht.
Genau da gilt es ohne Zweifel anzusetzen; denn wir unterhalten uns ansonsten bei der klassischen Warteschleife im Wesentlichen über den Bereich des BVJ und des BEK, der letztendlich der Ausbildungsvorbereitung dient. Ich habe verdeutlicht, wie die Zahlen sind.
Meine Damen und Herren, die Forderung nach mehr Berufsorientierung ist richtig. Das machen wir inzwischen an nahezu allen Schulformen in Niedersachsen. Das Hamburger Modell haben wir im Wesentlichen in Niedersachsen schon zum Teil durch unsere einjährige Berufsfachschule umgesetzt. Es gibt nur ganz wenige Unterschiede. Der einzige Unterschied zu Hamburg ist letztendlich, dass die Zahl der Ausbildungsberufe in Hamburg stark eingeschränkt ist. Es gibt im Rahmen des Hamburger Modells nahezu keine Möglichkeiten, im kaufmännischen Bereich ausgebildet zu werden. Es sind letztendlich nur die gewerblichtechnischen Berufe abgebildet. Ansonsten sind die Voraussetzungen gleich.
Wir haben die Berufsvorbereitung optimiert; denn im Gegensatz zu Hamburg oder Nordrhein-Westfalen haben wir die Berufsvorbereitung in Niedersachsen bereits im Jahre 2009 durch die Einführung der Berufseinstiegsschule BVJ und BEK reformiert; ich erwähnte es bereits.
Wir werden auch mit Blick auf die zurückgehenden Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen den Anteil der zuzuweisenden Unterrichtsstunden anheben müssen, um auch Kleinststandorte oder kleiner werdende Standorte der berufsbildenden Schulen in den nächsten Jahren trotz des demografischen Wandels zu stärken und zu erhalten.
Daher kann ich nur feststellen: Das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist zu, meine ich, 80 % erfüllt. Über das andere werden wir mit den Vertretern der ausbildenden Wirtschaft auch weiterhin in einem konstruktiven Dialog ringen; denn letztendlich geht es darum, möglichst vielen Jugendlichen eine echte Zukunftsperspektive und einen Ausbildungsabschluss zu vermitteln. Vorrang hat die duale Berufsausbildung.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! So richtig Angst machen mir die drei Damen als meine Vorrednerinnen in Sachen Bildungspolitik nun wirklich nicht.
Man muss auch nicht wirklich Angst haben, weil alle drei durchgängig relativ veraltete bildungspolitische Debatten alleine über die Schulstruktur geführt haben.
Dass ausgerechnet die Fraktion eine Aktuelle Stunde für mehr Bildung und Chancengleichheit beantragt, die immer dann, wenn sie in Regierungsverantwortung gelangt, zeigt, dass sie es nicht kann, entbehrt nicht einer gewissen Tragik - oder Komik.
Erklären Sie uns und auch den Wählerinnen und Wählern in Niedersachsen doch bitte, warum es bei allen seriösen Bildungsvergleichen zwischen den Ländern in Deutschland gerade die von SPD und Grünen regierten Bundesländer sind - ob es sich um Bremen handelt, ob es sich um RheinlandPfalz handelt, ob es sich um Berlin handelt, ob es sich um Nordrhein-Westfalen handelt, ob es sich um Hamburg handelt -, die am Ende der Bildungsvergleichsstudien stehen und nicht am Anfang!
Erklären Sie doch bitte den Niedersachsen endlich einmal, warum es in Bayern, obwohl es dort gar keine Gesamtschulen gibt, dem dortigen Schulsystem viel besser gelingt, auch Kindern aus benachteiligten Familien Chancen zu vermitteln! Erklären Sie das bitte den Niedersachsen, wenn Sie nach wie vor auf eine einzige Schulform setzen!
Und erklären Sie auch den Wählerinnen und Wählern, dass alles das, was Sie heute versprechen, spätestens am 21. Januar Schnee von gestern ist, so wie wir es bei allen zurückliegenden Landtagswahlen in den verschiedenen Bundesländern gesehen haben, ob nun in Baden-Württemberg oder in Nordrhein-Westfalen!
Wissen Sie, warum ich einfach hoffe, dass Sie auch nicht nur in die Nähe einer Regierungsmehrheit kommen? - Nicht nur, weil meine eigenen Kinder noch zur Schule gehen, sondern auch, weil Sie es überhaupt nicht ernst meinen mit Chancengerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit in Niedersachsen.
Ich will Ihnen auch sagen warum, Herr Jüttner. Sie verwechseln Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit am Anfang mit Ihrem Ziel der Bildungsgleichmacherei. Sie wollen, dass am Ende einer Bildungskarriere alle irgendwie gleich werden.
Sie blenden völlig aus, dass Kinder in Niedersachsen wie in Deutschland unterschiedlichste Begabungen haben, dass sie am Ende unterschiedlichste Möglichkeiten haben.
Sie reden den Eltern ein, dass durch längeres gemeinsames Lernen, dass durch das Abschaffen des Sitzenbleibens, dass durch die Abschaffung von Grundschullaufbahnempfehlungen, dass womöglich durch eine Integrierte Gesamtschule allen alles ermöglicht wird, nach Möglichkeit auch das Abitur. Das ist es, was Sie tun: Sie streuen den Menschen Sand in die Augen.
Frau Heiligenstadt, Sie versprechen allen alles.
Ich will einmal zitieren, wohin Sie eigentlich wollen. Elbe-Jeetzel-Zeitung, 26. September 2012. Überschrift: „Schulpolitik nach Wunsch“. Frau Heiligenstadt wird dort mit einer entlarvenden Äußerung zitiert:
„Die SPD wolle weder die Oberschulen noch die Gymnasien abschaffen. ‚Wenn gewünscht, sollte man sie arbeiten lassen’...“
Meine Damen und Herren, es geht noch weiter: Der ebenfalls anwesende SPD-Kandidat im Osten des Landkreises Lüneburg erklärte, dass man an einer Schließung von kleinen Grundschulen überhaupt nicht vorbeikomme. Die schulpolitische Sprecherin Heiligenstadt stimmte grundsätzlich zu.
Meine Damen und Herren, wissen Sie was? Wenn das Ihre Zukunft der Bildungspolitik in Niedersachsen ist, kann ich Ihnen nur sagen: Ich werde bis zum 20. Januar jeden Tag dafür kämpfen, dass Sie auch nicht den Hauch einer Chance bekommen, hier in Niedersachsen Bildungspolitik zu machen, weil wir für den ländlichen Raum da sind, weil wir auch den Kindern im ländlichen Raum eine echte Chance auf Bildung geben.
Meine Damen und Herren, mit rot-grüner Sozialromantik nach dem Motto: „Allen alles, und im Himmel ist Jahrmarkt“ schaffen Sie keinem einzigen Kind in Niedersachsen mehr Bildungschancen. Im Gegenteil!
Sie haben die Bertelsmann-Studie zu Rate gezogen und von Aufsteigern und Absteigern geredet. Eine wertlosere Studie gibt es überhaupt nicht.
Wenn Sie das Land Niedersachsen, wo es den freien Elternwillen gibt, mit Bayern vergleichen, wo mindestens ein Notendurchschnitt von 2,3 vorhanden sein muss, damit man überhaupt aufs Gymnasium kommt, dann ist es doch völlig normal - - -
Frau Heiligenstadt, Sie müssen sich entscheiden: Wollen Sie uns das bayerische Schulsystem als
Vorbild empfehlen? Ist das die Empfehlung der SPD für Niedersachsen? - Das ist genau das Entlarvende Ihrer Argumentation. Das eine Mal bedienen Sie sich der Bertelsmann-Studie, die völlig wertlos ist; aber wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, dann betonen Sie den freien Elternwillen, den im Übrigen niemand hier in Niedersachsen in irgendeiner Form infrage stellen will.
Meine Damen und Herren, was tun wir für mehr Chancengerechtigkeit, und was haben wir in Niedersachsen getan? - Ich zitiere aus allen Statistiken der letzten zehn Jahre hier in Niedersachsen:
Schüler-Lehrer-Relation - es wurde gesagt -: 1 : 14, die beste seit 40 Jahren.
Anstieg der anteiligen Bildungsausgaben auf heute über 18,4 %. Wir kommen von unter 16 %.
Ich habe einmal nachgerechnet: In Ihrer Regierungszeit wurden im Grundschulbereich 15 129 Unterrichtsstunden erteilt, heute sind es 10 000 Unterrichtsstunden mehr im Grundschulbereich.
Die vorschulische Sprachförderung gab es in Ihren Regierungszeiten vor 2003 überhaupt nicht. Heute werden in diesem Bereich 12 615 Unterrichtsstunden erteilt.
3 600 Studienreferendare gab es in Niedersachsen vor 2003, fast 6 000 Referendare gab es im Jahr 2011.
Wir haben die Abschlussquote um 42 % gesenkt.
Und von wegen mehr Bildungsgerechtigkeit auch im Hinblick auf einen hohen Abschluss: Die Abiturientenquote betrug 24,7 % in Ihrer Regierungszeit, heute, 2011, beträgt sie 33 %.
Die Hochschulzugangsberechtigtenquote liegt bei 47 %.
Frau Heiligenstadt, ich glaube, dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren, Frau Heiligenstadt, nun zu Ihrem Vorwurf, dass wir im Bereich der frühkindlichen Bildung nichts getan hätten und dass wir immer noch bei 22 % liegen.
Sie wissen so gut wie ich: Das sind alte Zahlen aus dem letzten Jahr, das sind die Stichtagszahlen zum 1. März.
Wir liegen heute bei einer Betreuungsquote von 28 % und werden im nächsten Jahr 35 % erreichen. Wir haben in den letzten acht Monaten bis November dieses Jahres 10 000 neue Plätze geschaffen. Wir liegen bei den Kindern von einem Jahr bis unter drei Jahren sogar bei einer Betreuungsquote von über 36 %. Diese Landesregierung hat über 500 Millionen Euro in den Bereich der frühkindlichen Bildung investiert. Wer behauptet, wir hätten hierauf keinen Schwerpunkt gelegt, redet wirklich unredlich.
Meine Damen und Herren, es kann nur eine klare Empfehlung geben. Wer mehr Chancengerechtigkeit und damit auch Bildungsgerechtigkeit für unsere Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen haben will, der kann eine Wahlentscheidung zumindest für Ihre wie auch immer gearteten Luftschlösser der Bildungspolitik nicht fällen.
Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die seit Jahren in Niedersachsen steigenden Studierendenzahlen unterstreichen die Attraktivität der niedersächsischen Hochschulen und der von ihnen angebotenen Studiengänge.
Zugleich stellt der Studierendenzuwachs neben den Hochschulen auch die Studentenwerke vor erhebliche Herausforderungen. Die Studentenwerke fördern und beraten die Studierenden wirtschaftlich, gesundheitlich, sozial und kulturell. Als Teil der sozialen Infrastruktur für die Studierenden betreiben sie insbesondere Wohnheime, Mensen, Cafeterien und Betreuungseinrichtungen für Kinder von Studierenden.
Unsere Studentenwerke sind, wie sich bereits im letzten Wintersemester gezeigt hat, beispielsweise durch die Ausweitung ihrer Serviceangebote und durch die Verlängerung von Öffnungszeiten gut gerüstet, um für alle Studierenden auch aktuell die Unterstützung zu leisten, die letztlich sicherstellt, dass Niedersachsen Studierenden gleichbleibend gute Bedingungen bietet.
Mit den Wohnheimen der Studentenwerke stehen in Niedersachsen studiengerechte, häufig hochschulnahe und vor allem preiswerte Unterkünfte zur Verfügung. Nach der neuesten statistischen Übersicht „Wohnraum für Studierende“, die vom Deutschen Studentenwerk 2012 herausgegeben worden ist, ist in Niedersachsen mit den hier zur Verfügung stehenden 18 485 Wohnheimplätzen eine Unterbringungsquote der Studierenden in Wohnheimen erreicht, die mit 11,51 % deutlich sowohl über der in den alten Bundesländern - inklusive Berlins - von 10,27 % als auch über der bundesweiten Unterbringungsquote von 10,63 % liegt. Im Vergleich der Flächenländer mit mehr als 150 000 Studierenden hält Niedersachsen damit prozentual mehr Wohnraumplätze für seine Studierenden vor als Bayern - dort sind es 10,96 % -, als Hessen - dort sind es 7,34 % - und als NordrheinWestfalen - dort sind es 10,65 %. Lediglich BadenWürttemberg mit 13,62 % ist unter diesen Ländern hier noch erfolgreicher als Niedersachsen.
Dieses landesweite Angebot an Wohnraumplätzen ist - ungeachtet der unterschiedlichen Gegebenheiten an den einzelnen Hochschulstandorten - bedarfsgerecht und entspricht nach der letzten, im März 2010 veröffentlichten Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes sowie der ergänzenden Grundauszählung für Niedersachsen der Ent
wicklung der studentischen Wohnformen in Deutschland seit 1991.
Danach war 2009 die Wohngemeinschaft die am häufigsten gewählte Wohnform - bundesweit 26 %, in Niedersachsen 30,4 % -, gefolgt vom Wohnen bei den Eltern - bundesweit 23 %, in Niedersachsen 17,7 %. Der Anteil der Studierenden, die allein in einer eigenen Wohnung leben, betrug bundesweit 17 %, in Niedersachsen 17,2 %. Eine eigene Wohnung mit einem Partner oder einer Partnerin teilten sich bundesweit 20 %, in Niedersachsen 20,5 %.
Bundesweit knapp 12 % der Studierenden - in Niedersachsen 13 % - hatten einen Platz in einem Wohnheim. Gefragt nach ihren Präferenzen, gaben sogar nur 9 % der Studierenden an, während des Studiums im Wohnheim leben zu wollen. Daraus wird ersichtlich, dass für die Realisierung der studentischen Wohnungswünsche der private Wohnungsmarkt einschließlich der Angebote kommunaler Wohnungsbaugesellschaften von besonderer Bedeutung ist. Die Studentenwerke tragen daneben vornehmlich zur Unterbringung finanzschwächerer und ausländischer Studierender bei, denen der Zugang zum privaten Wohnungsmarkt erfahrungsgemäß erschwert ist.
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregierung Initiativen privater Investoren zur Errichtung von Wohnanlagen für Studierende. So will nach Presseberichten die Firma „Quartier Am Kläperberg“ aus Peine noch 2012 mit den Arbeiten für einen Wohnheimneubau mit 300 Plätzen für Studierende in der hannoverschen Nordstadt beginnen; die ca. 20 m² großen Einzelappartements sollen zu Beginn des nächsten Wintersemester fertiggestellt sein. Ein weiteres aktuelles Beispiel für private Investitionen in studentischen Wohnraum ist der von der Gemeinnützigen Baugesellschaft zu Hildesheim errichtete Erweiterungsbau seines Studentenwohnheims in Hildesheim-Itzum, mit dem zu Beginn des Semesters die Studierenden 24 neue Appartements beziehen konnten, um die die Wohnanlage auf jetzt 143 Appartements erweitert wurde.
Infolge der Umstellung der Studienangebote auf die Bachelor- und Masterstruktur mit dem Studienbeginn üblicherweise im Herbst eines Jahres sind regelmäßig zu Beginn eines Wintersemesters alle Wohnangebote der Studentenwerke vermietet, und es entstehen Wartelisten mit abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern um einen Wohnheimplatz. Bis zum Sommersemester ist jedoch vieler
orts eine Entspannung zu beobachten, da durch hohe Fluktuationen in den Wohnheimen und Aufnahme von Studierenden durch den privaten Wohnungsmarkt freie Kapazitäten in Wohnheimen entstehen. Von studentischer Wohnungsnot in Niedersachsen kann daher nicht gesprochen werden.
So ist es beispielsweise dem Studentenwerk Ostniedersachsen 2011 trotz doppelten Abiturjahrgangs gelungen, alle Zimmer suchenden Studierenden unterzubringen, obwohl die Situation insbesondere in Braunschweig durch Auslastung des privaten Wohnungsmarktes zu Beginn des Wintersemesters schwierig ist. Wartezeiten gab es 2011 folglich nur zu Semesterbeginn im Herbst und bei besonders beliebten Wohnheimen.
Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Wohnheimsituation landesweit im Laufe des Wintersemesters 2012/2013 ebenfalls überwiegend entsprechend entwickeln wird.
Die Landesregierung unterstützt die Studentenwerke in ihren Bemühungen um die soziale Infrastruktur für die Studierenden vor dem Hintergrund steigender Studierendenzahlen auch in unserem Bundesland nachhaltig. Die den Studentenwerken in Niedersachsen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Maßgabe des Haushaltes gewährte jährliche Finanzhilfe beträgt nach der Erhöhung um 0,5 Millionen Euro seit 2009 stetig 14,5 Millionen Euro. Auch für 2013 sieht der Doppelhaushalt 2012/2013 Finanzhilfeleistungen des Landes an die Studentenwerke in Höhe von 14,5 Millionen Euro vor. Dadurch haben die niedersächsischen Studentenwerke Planungssicherheit.
Die Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb der Studentenwerke liegen damit nach den Daten des aktuellen, vom Deutschen Studentenwerk im September 2012 herausgegebenen Zahlenspiegels 2011/2012 in Niedersachsen mit 12,85 % erheblich über dem Durchschnitt aller Länder in Höhe von 10,2 %. Manche Länder sehen gar Reduzierungen ihrer Landeszuschüsse an die Studentenwerke vor. So sieht der Entwurf des Doppelhaushalts 2013/2014 in Brandenburg eine Verringerung um 0,25 Millionen Euro für 2013 und um weitere 0,5 Millionen Euro für 2014 vor. Der in Hamburg ursprünglich 2,5 Millionen Euro betragende Zuschuss sollte 2012 ganz gekürzt werden und wird nach teilweiser Rücknahme von Kürzungen des vorherigen Senats ab 2013 nur noch 1,2 Millionen Euro betragen.
Über die Finanzhilfeleistungen hinaus hat die Landesregierung ein Sonderprogramm zum Ausbau
der studentischen Infrastruktur zur Bewältigung der infolge des doppelten Abiturjahrgangs und des Aussetzens der Wehrpflicht gestiegenen Studienanfängerzahlen aufgelegt. Dadurch werden den niedersächsischen Studentenwerken weitere Finanzmittel in Höhe von 6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die hälftig auf die Jahre 2012 und 2013 aufgeteilt und bedarfsorientiert entsprechend den zusätzlich eingeschriebenen Erstsemestern zugewiesen werden.
Ferner ist den Studentenwerken aufgrund eines Beschlusses der Landesregierung aus dem Jahr 2008 das Eigentum an von ihnen genutzten Grundstücken im Gegenwert von rund 20 Millionen Euro unentgeltlich übertragen worden. Daraus resultiert eine Ersparnis der zuvor an das Land zu zahlenden Erbpachtzinsen in Höhe von ca. 300 000 Euro pro Jahr, die die Studentenwerke zur Erfüllung ihrer Aufgaben zusätzlich einsetzen können. Dadurch sind die Studentenwerke - zusätzlich zu den derzeit niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt - in die Lage versetzt worden, Kredite zu günstigen Konditionen aufzunehmen.
Schließlich hat die Landesregierung den Studentenwerken 2009 insgesamt 4,2 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen aus den Mitteln des Konjunkturpakets II bewilligt, davon 3,55 Millionen Euro für die Sanierung von Wohnheimen in Braunschweig, Göttingen und Hannover.
Diese Rahmenbedingungen stärken die Studentenwerke zugunsten aller Studierenden bei der erfolgreichen Bewältigung der Herausforderungen für den Ausbau der sozialen Infrastruktur durch die vorübergehend anwachsenden Zahlen der Studienanfängerinnen und -anfänger vor dem Hintergrund insbesondere des doppelten Abiturjahrgangs 2011 in Niedersachsen und natürlich der Aussetzung der Wehrpflicht.
Die vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1: Von den Studentenwerken konnten zum Wintersemester 2012/2013 insgesamt 4 119 freie Wohnheimplätze angeboten werden. Diesem Angebot standen 11 394 Bewerbungen gegenüber. Die Zahlen gliedern sich wie folgt auf die einzelnen Studentenwerke auf:
- Studentenwerk Ostniedersachsen: Angebot 892, Nachfrage 3 850.
- Studentenwerk Göttingen: Angebot 1 102, Nachfrage 1 760.
- Studentenwerk Hannover: Angebot 774, Nachfrage 2 626.
- Studentenwerk Oldenburg: Angebot 552, Nachfrage 1 916.
- Studentenwerk Osnabrück: Angebot 799, Nachfrage 1 242.
Um die Studierenden, denen kein Wohnheimplatz angeboten werden konnte, bei der Suche nach einer Unterkunft zu unterstützen, haben die niedersächsischen Studentenwerke selber eine Vielzahl von Maßnahmen initiiert. Ich will sie hier nennen:
Es finden Kooperationen mit kommunalen Wohnungsbaugesellschaften statt. Das heißt, interessierte Studierende werden dorthin vermittelt. Bei der Möblierung der in der Regel unmöblierten Wohnungen ist darüber hinaus das Studentenwerk Hannover behilflich.
Es werden Onlinewohnraumbörsen auch für private Vermieter im Internetauftritt von Studentenwerken betrieben.
In Hannover gibt es eine Kooperation mit der örtlichen Jugendherberge.
Im Rahmen des Projekts „Wohnen für Hilfe“ in Hannover werden ältere Menschen gebeten, Zimmer für Studierende bereitzustellen. Sie können dafür Unterstützung im Haushalt, im Garten, beim Einkaufen - keine Pflege - von den Studierenden erwarten. Für dieses Projekt wird vom Studentenwerk Hannover geworben. Auch verschiedene Seniorenwohnheime haben „Wohnen für Hilfe“Projekte, bei denen Studierende im Wohnheim einziehen können, z. B. das GDA-Stift Göttingen und das Eilenriedestift Hannover. Die Studentenwerke vermitteln die Studierenden.
Studentenwerke schalten Aufrufe in den Medien mit Appellen an Privatvermieter, Zimmer zur Verfügung zu stellen, und stellen letztendlich die Vermittlung her.
Die Studentenwerke Ostniedersachsen, Hannover und Oldenburg haben provisorische Unterkünfte zum Semesterbeginn bereitgestellt, die jedoch nur sehr vereinzelt in Anspruch genommen werden.
Wohngemeinschaften in den Wohnheimen der Studentenwerke werden zu Semesterbeginn aufgerufen, vorübergehend zusätzlich einen Studierenden bei sich aufzunehmen. Doppelbelegungen von Zimmern in Wohnheimen werden übergangsweise toleriert, und die Studentenwerke beraten
auch, wie bei der Wohnungssuche verfahren werden soll, um erfolgreich zu sein.
Zu Frage 2: Für Mitte Oktober haben die Studentenwerke die Zahlen der noch offenen Bewerbungen auf sogenannten Wartelisten ermittelt. Beim Studentenwerk Göttingen sind dabei auch Bewerbungen aus Vorsemestern enthalten, während bei anderen Studentenwerken die Wartelisten über Rückmeldesysteme aktualisiert werden.
Bei den Studentenwerken Ostniedersachsen, Hannover und Oldenburg sind die Zahlen danach zum Teil erheblich gesunken. Insgesamt sind von den abgelehnten Bewerberinnen und Bewerbern für einen Wohnheimplatz zum Wintersemester 2012/2013 noch 4 199 auf diesen Wartelisten geblieben.
Bei der Bewertung der Wartelisten ist allerdings Folgendes zu berücksichtigen: Die gewünschte Wohnform beeinflusst natürlich die Wartezeit. Wohnplätze in sogenannten Flurgemeinschaften mit gemeinsamen Sanitäreinrichtungen und gemeinsamer Küche werden von den Studierenden nur sehr ungern und nur für einen kurzen Zeitraum gemietet, sodass in dieser Wohnform häufiger und schneller Plätze wieder frei werden.
Studierende lassen sich vorsorglich auf Wartelisten setzen, teilen dem Studentenwerk jedoch häufig nicht mit, wenn sie danach einen Studienplatz an einem anderen Studienort aufgenommen haben. Studierende teilen dem Studentenwerk häufig nicht mit, wenn sie eine andere passende Unterkunft bereits gefunden haben, und Studierende lassen sich auch dann auf Wartelisten setzen, wenn sie von einer Wohnung, in der sie Unterkunft haben, in ein Wohnheim umziehen wollen.
Das Studentenwerk Oldenburg hat ergänzend berichtet, dass viele der verbleibenden Bewerber auf diesen Wartelisten bereits einen Wohnheimplatz des Studentenwerks hätten, aber innerhalb des Studentenwerks in eine andere Wohnform, z. B. von einer Wohngruppe in ein Einzelappartement oder in ein anderes Wohnheim, umziehen wollten. Zudem - so wird der stellvertretende Geschäftsführer des Studentenwerks in der Oldenburger Nordwest-Zeitung am 7. November zitiert; ich zitiere das - „erleben wir es immer wieder, dass wir Zimmer in größeren WGs anbieten und teilweise bei bis zu 20 Studierenden auf unseren Wartelisten anfragen müssen, bis das Zimmer tatsächlich vermietet wird.“
Die Frage nach einer durchschnittlichen Wartezeit kann nicht mit einem Durchschnittswert beantwortet werden, weil die Wartezeiten bei allen Studentenwerken erheblich - je nach gewünschten Wohnformen, dem Wohnort, dem Zeitpunkt der Anfrage - variieren.
Insbesondere die gewünschte Wohnform beeinflusst die Wartezeit. So liegen beispielsweise im Studentenwerk Hannover die Wartezeiten zwischen vier und neun Monaten. In Göttingen ist frühestens nach einer Wartezeit von zwei Monaten ein Wohnheimplatz zu erlangen, dies jedoch nur, wenn die Studierenden nicht bestimmte Anforderungen an die Art der Unterkunft und an die Lage stellen.
Im Studentenwerk Oldenburg beträgt die Wartezeit zu Beginn des Wintersemesters ca. drei Monate. Im Frühjahr oder Sommer ist ein Zimmer auch ohne Wartezeit verfügbar.
Aus den Wartelisten kann daher nicht abgeleitet werden, dass die dort verzeichneten Studierenden in gleicher Zahl keine Unterkunft während des Studiums haben. Die Zahl der auf Wartelisten der Studentenwerke stehenden Studierenden ist darüber hinaus nicht mit einem konkreten zusätzlichen Bedarf an Wohnheimplätzen gleichzusetzen.
Die Wartelisten mit Stand von Mitte Oktober 2012 - das sind die letzten Daten, die wir hierzu erhoben haben - der einzelnen Studentenwerke zeigt die folgende Übersicht:
- Studentenwerk Ostniedersachsen: aktuelle Warteliste 325,
- Studentenwerk Göttingen: aktuelle Warteliste 1 523,
- Studentenwerk Hannover: aktuelle Warteliste 1 594,
- Studentenwerk Oldenburg: aktuelle Warteliste 314,
- Studentenwerk Osnabrück: aktuelle Warteliste 443.
Das sind insgesamt 4 199.
Zu Frage 3: Der Betrieb von Wohnheimen gehört zu den gesetzlichen Aufgaben der Studentenwerke. Die Landesregierung unterstützt die Studentenwerke in der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben nachhaltig durch Zuschüsse in Gestalt der jährlichen Finanzhilfe in Höhe von 14,5 Millionen Euro. Mit den weiteren 6 Millionen Euro, die die Landesregierung durch oben beschriebenes
Sonderprogramm zur Verfügung gestellt hat, unterstützt sie die Studentenwerke zusätzlich.
Auch die eingangs genannten Maßnahmen der unentgeltlichen Eigentumsübertragung, der Zuweisung von Mitteln des Konjunkturpakets II gehören in diesen Kontext.
Das erleichtert letztlich den Studentenwerken den Einsatz von Eigenmitteln und Fremdkapitalmitteln zu derzeit niedrigem Zins für Zwecke der Sanierung und der Errichtung von Wohnheimplätzen. So hat das Studentenwerk Osnabrück 2012 die letzten 42 von 89 aus Eigenmitteln neu errichteten Wohnheimplätzen am Standort Lingen in Betrieb nehmen können.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der weiterhin angespannten Haushaltslage sowie eingedenk der eingangs beschriebenen Wohnpräferenzen der Studierenden, bei denen das Studentenwohnheim den geringsten Stellenwert hat, ist eine Finanzierung von Wohnheimneubauten aus Landesmitteln derzeit nicht beabsichtigt.
Die der Landesregierung bisher nur aus Berichten der Presse oder ohne Details bekannte Ankündigung des Bundesministers für Verkehr, Bau, Stadtentwicklung, einen runden Tisch zur studentischen Wohnsituation u. a. mit der Wohnungswirtschaft, den kommunalen Spitzenverbänden und den Studentenwerken initiieren zu wollen, wird grundsätzlich begrüßt. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der Bund in diesem Zusammenhang den Ländern im Wege der Kofinanzierung auch Bundesmittel zum Ausbau der Wohnheimkapazitäten der Studentenwerke zur Verfügung zu stellen beabsichtigt.
Danke.
Frau Abgeordnete Andretta, um in städtischen Ballungsgebieten zusätzliche Mietwohnungen für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen zu schaffen, wurde das Wohnraumförderprogramm des Landes, auf das Sie sich beziehen, in 2012 immerhin um 10 Millionen Euro auf insgesamt 50 Millionen Euro aufgestockt. Studentenwohnheime können nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz und dem derzeitigen Wohnraumförderprogramm grundsätzlich nicht gefördert werden.
Mittel der sozialen Wohnraumförderung können jedoch im Rahmen der sogenannten mittelbaren Belegung bzw. im Rahmen von Kooperationsverträgen auch für die Schaffung von Mietwohnraum für Studierende verwendet werden. In diesen Fällen werden die erforderlichen Belegungsbindungen für Förderberechtigte - z. B. ältere Menschen - an anderem Wohnraum aus dem Bestand des Wohnungsunternehmens zur Verfügung gestellt. Das heißt, diese Fördermittel können in einem solchen Fall, wenn man ihn vor Ort mit der Wohnungsbaugesellschaft konstruiert, dann auch für den studentischen Wohnraum genutzt werden.
Die Studentenwerke sind rechtsfähige juristische Personen des öffentlichen Rechts und haben das Recht der Selbstverwaltung. Sie unterstehen, soweit ihnen nicht staatliche Angelegenheiten übertragen werden, der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht des Wissenschaftsministeriums. Ihre Wirtschaftsführung, ihr Rechnungswesen richten sich also letztendlich nach kaufmännischen Grundsätzen. Das heißt, Bauunterhaltung und Sanierung der in ihrem Eigentum stehenden Wohnheimplätze sind Bestandteil des Betriebs von Wohnheimen, also originäre Aufgabe der Studentenwerke, die diese im Rahmen ihrer Wirtschaftsführung eigenverantwortlich wahrzunehmen haben.
Die Bewirtschaftung der Wohnheime soll von den Studentenwerken kostendeckend betrieben werden. Zur Durchführung von Bauunterhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen müssen letztlich aus den Mieteinnahmen Rückstellungen gebildet werden. Dies ist nicht zuletzt auch eine Konsequenz der Übertragung des Eigentums an den mit Studentenwohnheimen bebauten Landesgrundstücken an die Studentenwerke. Die 300 000 Euro, die ich vorhin nannte, sind u. a. dafür vorgesehen. Neben den Rückstellungen stehen den Studentenwerken die bekannten Finanzhilfeleistungen des Landes, Mieteinnahmen und natürlich Studentenwerksbeiträge sowie gegebenenfalls aufzunehmende Kredite zur Verfügung.
Ich will versuchen, noch einmal auf die Frage einzugehen, ob man in diesem Bereich subventionieren müsste.
Sie haben in Ihrem Beitrag sicherlich die allgemein bekannten Wohnheime aus den 1970er-Jahren gemeint, von denen gesagt wird, dass sie dringend saniert werden müssten. Ich sage es noch einmal: Die Studentenwerke sind juristisch selbstständige Einheiten, die Geld für Sanierungsmaßnahmen bekommen. Ich glaube unbeschadet der angespannten Situation, dass angesichts der extrem günstigen Kreditkonditionen keine Veranlassung besteht, zusätzlich Geld speziell für energetische Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Ich nenne Ihnen einmal den aktuellen Zinssatz - Stand 6. Juni 2012 - der NBank für das von der KfW-Bank angebotene Energieeffizienzdarlehen für Baumaßnahmen, die dem Klimaschutz dienen: Bei einer Laufzeit von 10 oder 20 Jahren beträgt dieser Zinssatz lediglich 0,4 %. Dieses Angebot steht auch den Studentenwerken im Rahmen ihrer Eigenständigkeit zur Verfügung.
Ich will noch einmal betonen: Darüber hinaus hat die Landesregierung den Studentenwerken bereits 2009 insgesamt 4,2 Millionen Euro für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Dieses Geld kam aus dem Konjunkturpaket II. Davon haben die Studentenwerke nach unserer Recherche bereits 3,55 Millionen Euro für die energetische Sanierung von vier Wohnheimen der Studentenwerke Hannover, Göttingen und Ostniedersachsen genutzt.
Herr Abgeordneter Hagenah, zunächst betone ich in Bezug auf die angeblich nicht beantwortete Anfrage ausdrücklich: Die Studentenwerke bleiben eigenständig. Sie sind als rechtsfähige Anstalten finanziell ausgestattet, um Sanierungsmaßnahmen, die im Laufe der Jahre anfallen, vorzunehmen. Dafür sind sie selbst verantwortlich. Und durch die 14,5 Millionen Euro haben sie auch Planungssicherheit.
Meiner Kenntnis nach werden im Bereich Hannover zum nächsten Wintersemester 300 zusätzliche Wohnraumplätze durch einen privaten Investor zur Verfügung gestellt. Insofern wird sich in den nächsten Jahren die Situation auf der sogenannten Warteliste entspannen - die Zahl von rund 1 600 Studierenden auf der Warteliste haben Sie richtig im Gedächtnis behalten.
Ich möchte betonen: Wenn 1 600 Studierende auf der Warteliste stehen, heißt das nicht, dass diese 1 600 Studierenden keinen Wohnraum oder keine Unterkunft hätten. Im Gegenteil: Auf diesen Wartelisten gibt es Doppelungen. Die Studentenwerke, auch das Studentenwerk Hannover, haben sich inzwischen angewöhnt, zu prüfen, ob die Studierenden inzwischen eine Unterkunft oder eine Wohnung erhalten haben.
Ich sage es noch einmal: Die Unterbringung in einem Wohnheim der Studentenwerke ist nicht die oberste Priorität der Studierenden. Sie wollen heute in der Regel Apartments oder kleinere Wohnungen beziehen. Natürlich sind die Mieten dafür etwas höher.
Zur Ergänzung: Derzeit liegen die Mieten für Wohnheimplätze der Studentenwerke in Niedersachsen etwa zwischen 215 Euro und 350 Euro Warmmiete. Entsprechende Wohnungen sind voraussichtlich in bestimmten Ballungszentren in der Regel für leicht höhere Beträge zu bekommen - nur nicht immer in direkter Nähe zur Universität. Das ist das Problem.
Frau Abgeordnete, diese Frage haben in erster Linie die Studentenwerke zu beantworten. Sie stellen die tatsächlichen Bedarfe fest.
Ich habe vorhin erwähnt, dass die Nachfrage nach studentischem Wohnraum über die Studentenwerke bei etwa 9 % liegt. In Niedersachsen stehen 18 485 Wohnheimplätze zur Verfügung. Damit steht das Land Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern, insbesondere im Vergleich zu Berlin, ausgesprochen gut da.
- Ja, aber wir haben es in den letzten Jahren - auch im Jahr des doppelten Abiturjahrgangs - in allen Flächenländern, in denen es über 150 000 Studierende gibt - in Niedersachsen gibt es rund
155 000 Studierende, zurzeit etwas mehr -, erlebt, dass sich die Situation im Laufe des Semesters deutlich entspannt hat. Die Unterbringungsquote in Niedersachsen - ich wiederhole es - liegt mit 11,51 % deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt.
- Das sind Zahlen des Deutschen Studentenwerks vom September 2012.
- Okay, 1. Januar 2012. Andere Daten kann ich Ihnen jetzt nicht liefern. Das sind unsere statistischen Daten.
Ich will noch einmal betonen: Die bundesweite Quote liegt bei 10,3 %. Zieht man nur die alten Bundesländer als Vergleichsmaßstab heran - einschließlich Berlin, wo die Quote bei 10,27 % liegt -, schneidet Niedersachsen also gut ab.
Ich will aber noch einmal versuchen, auf Sie einzugehen, indem ich nochmals darauf hinweise, dass Hannover mit einer Unterbringungsquote von gerade einmal 7,45 % ein deutlich geringeres Wohnheimangebot hat als viele andere Regionen in Niedersachsen, die zu den Studentenwerken gehören. Allerdings wird man dann mit dem Studentenwerk Hannover darüber verhandeln müssen, inwieweit es mit seiner Planungssicherheit, die es durch die 14,5 Millionen Euro Finanzhilfe des Landes hat, in den nächsten Jahren die Erweiterung von Wohnheimplätzen vernimmt. Ich sagte vorhin: privater Investor, 300 Plätze für Hannover. Dieser Anteil sollte natürlich angehoben werden.
Im Vergleich der Städte - auch das haben wir uns mit Blick auf die Beantwortung der heutigen Anfrage noch einmal angeguckt - mit mehr als 10 000 Studierenden beträgt die Unterbringungsquote in Hannover 7,45, in Braunschweig 13,56, in Göttingen 18,8, in Lüneburg 12,7, in Oldenburg 15,53 und in Osnabrück 10,57. Es wird jetzt aber nicht Aufgabe der Landesregierung sein, mit dem Studentenwerk Hannover darüber zu verhandeln, wie in den nächsten Monaten 300 oder 400 weitere Wohnheimplätze geschaffen werden können, sondern hier gilt die klare Aufgabentrennung. Die Studentenwerke sind eigenständig. Sie erhalten ausreichend finanzielle Mittel. Sie haben im Rahmen eines Sonderprogramms 6 Millionen Euro bekom
men. Sie haben 2009 das Konjunkturpaket mit 4,2 Millionen Euro bekommen. Sie müssen mit ihren Mitgliedsbeiträgen und mit der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen wie ein guter Kaufmann die Bedarfe der nächsten Jahre auffangen.
Rund 50 % der Hochschulzugangsberechtigten in Deutschland beginnen heute ein Studium. Das heißt, die Studienanfängerzahlen werden in den nächsten Jahren noch auf einem relativ hohen Niveau verharren, aber dann vielleicht aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren zurückgehen. Von daher bin ich sehr optimistisch, dass wir mit der niedersächsischen Quote von rund 11,5 %, die sich im bundesweiten Vergleich gut messen lassen kann, gut liegen. Aber in erster Linie statten wir unsere Studentenwerke finanziell so aus, dass sie, gemessen an ihren Finanzplanungen, den Bedarf für die nächsten Jahre decken. Auch die Studentenwerke wissen, dass die Wehrpflicht ausgesetzt wurde, und sie wissen, wie die Hochschulzugangsberechtigtenquoten - auch in Niedersachsen - angestiegen sind. Sie müssen also letztendlich selber die Initiative ergreifen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, sofern denn ein Bedarf besteht.
Ich betone noch einmal: Die Nachfrage nach studentischem Wohnraum über die Studentenwerke beträgt 9 %. Ansonsten holen sich die Studenten die Wohnungen überwiegend auf dem freien Wohnungsmarkt oder gegebenenfalls bei den Eltern. Insofern glaube ich, dass die Studentenwerke diese Leistung in den nächsten Jahren erbringen können und dass sich die Situation in den nächsten Jahren ohnehin entspannen wird. Wir haben - so sagen die Fachleute des Wissenschaftsministeriums - zu Beginn eines Semesters immer wieder die Situation, dass dann große Klagen darüber geführt werden, dass nicht genügend Wohnheimplätze vorhanden sind.
Ich will Ihnen aber vielleicht noch die Stellungnahme des Studentenwerks Ostniedersachsen zu der derzeitigen Situation, also aktuell, in der Celleschen Zeitung von dieser Woche vortragen. Dort hat das Studentenwerk Folgendes gesagt: „Sicherlich ist die Lage zu Semesterbeginn nicht einfach. Wir sind aber optimistisch, dass absehbar alle Studierenden in Braunschweig oder der näheren Umgebung eine Unterkunft finden werden.“
- Ich kann es ja nur so wiedergeben, wie es uns die Studentenwerke zurückmelden.
Das Studentenwerk Oldenburg wird in der Oldenburger Nordwest-Zeitung mit den Worten zitiert: „Mit ausreichend Kompromissbereitschaft sollte es deshalb kein echtes Problem sein, eine Unterkunft zu finden.“
Ich denke, daraus wird deutlich, dass es gelingen kann, den Bedarf am privaten Wohnungsmarkt zu decken, wenn die Studierenden bereit sind, eine Wohnung in Betracht zu ziehen, die nicht nahe der Hochschule liegt, und wenn sie vielleicht auch Abstriche gegenüber dem gewünschten Zuschnitt machen.
Der Abgeordnete Hillmer hat vor dem Hintergrund meiner Ausführungen völlig zu Recht geschlossen, dass - gemessen an dem, was ich gerade darzustellen versucht habe - zu Beginn des Wintersemesters tatsächlich die Wohnheimangebote aller Studentenwerke vollständig vermietet sind.
- Ja, natürlich. Entschuldigung, das habe ich doch in der - - -
- Ich freue mich ja, dass Sie heute zumindest mal fröhlich sind.
Die Situation wird sich im Laufe des Semesters wieder entspannen. Das hängt von den einzelnen Gegebenheiten an den Hochschulstandorten ab. Das hängt von der Zusammenarbeit zwischen den Studentenwerken und den Wohnungsbaugesellschaften zusammen, also mit der Frage der Kooperation. Dass wieder freie Kapazitäten vorhanden sind, wird sich im Laufe des gesamten Wintersemesters ergeben, sodass wir davon ausgehen, dass sich die Situation bei den 160 000 Studierenden in Niedersachsen im Laufe der nächsten Monate deutlich entspannen wird.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, dass die provisorischen Unterkünfte wirklich nur im Ausnahmefall angenommen werden. Ich weiß nicht, ob uns dazu Zahlen vorliegen. Ich werde gleich noch einmal nachfragen und es Ihnen im Zweifelfall gerne vortragen. Aber von einer Wohnungsnot, wie in der Anfrage intendiert ist, kann man nun wirklich nicht sprechen, ebenso wenig wie in den vergangenen Jahren. Schon im Jahr 2004 hatten wir ca. 155 000 Studierende in Niedersachsen. Auch damals haben die Studentenwerke die Situation gemanagt.
Als ehemaliger Parlamentarischer Geschäftsführer - - -
Sehr geehrter Herr Präsident! Als ehemaliger Parlamentarischer Geschäftsführer würde ich jetzt fragen, ob es noch im Rahmen der Fragestellung liegt, dass ich jetzt eine Gesamtanalyse der priva
ten Wohnungsmarktssituation in Niedersachsen geben soll.
Aber ich will versuchen, eine Antwort zu geben.
Natürlich beobachten die Studentenwerke, nicht die Landesregierung - - - Mit Ihrer Anfrage erwecken Sie ja den Eindruck, dass die Landesregierung alle Studierenden in Niedersachsen zu 100 % mit Wohnheimplätzen versorgen muss. Dies widerspricht ausdrücklich dem Wunsch der Studierenden; denn die wollen nicht - wie von Ihnen vielleicht gedacht - zentral in ein Wohnheim gelenkt werden, sondern die wollen sich am Wohnungsmarkt selbst nach Wohnraum umschauen.
- Herr Adler, ich halte mich sehr eng an die Verfassung. Ich kann aber nur zu dem antworten, von dem ich auch Kenntnis habe.
Ich habe keine Kenntnis darüber, inwieweit die Landesregierung den Wohnungsmarkt an den Hochschulstandorten komplett ausgewertet hat. Unserer Auffassung nach und aufgrund unserer in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen kann ich eindeutig sagen, dass eine Wohnungsnot nicht besteht und dass in den nächsten Wochen und Monaten ausreichend Wohnraum zu vertretbaren Preisen sowohl in den Wohnheimen als auch auf dem privaten Wohnungsmarkt - derzeit in einigen Regionen entspannt, in den Ballungszentren in der Regel aber etwas angespannt - zur Verfügung steht.
Günstiger Wohnraum für Studierende ist unserer Einschätzung nach aber an allen niedersächsischen Hochschulstandorten zu erhalten. Insofern bedarf es keiner zentralistischen Steuerung durch die Landesregierung, die Wohnheime durch die Studentenwerke für ganz Niedersachsen komplett auszubauen.
Herr Abgeordneter, die Zuschüsse in Niedersachsen liegen deutlich über denen anderer Bundesländer. Das heißt, die Finanzhilfe in Höhe von 14,5 Millionen Euro reicht aus, um auch solche wie von Ihnen völlig zu Recht nachgefragten Situationen auffangen zu können. Die Kosten für Essen oder auch für Energie haben sich erwartungsgemäß so entwickelt wie auch die Kosten in anderen Bereichen.
Wir haben diese 14,5 Millionen Euro, wie Sie sicherlich wissen, aufgeteilt. Wir stellen den Studentenwerken einen Sockelbetrag in Höhe von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es einen Grundbetrag in Höhe von 27,18 Euro, der mit der Zahl der Studierenden multipliziert wird. Daraus ergibt sich dann der Gesamtbetrag für das jeweilige Studentenwerk.
Ferner gibt es einen sogenannten Beköstigungsbetrag, der zurzeit bei 1,18 Euro liegt. Dieser Betrag wird multipliziert mit der Zahl der Studierenden.
Insgesamt ergibt sich daraus die Gesamtsumme von 14,5 Millionen Euro. Davon entfallen auf Ostniedersachsen 3,78 Millionen Euro, auf Göttingen 3,19 Millionen Euro, auf Hannover 2,87 Millionen Euro, auf Oldenburg 2,1 Millionen Euro und auf Osnabrück 2,5 Millionen Euro. Das macht insgesamt 14,5 Millionen Euro.
Auch wenn ich für dieses Ressort gar nicht zuständig bin, meine ich mich daran erinnern zu können, dass wir mit den Studentenwerken Einvernehmen darüber erzielt haben, dass wir ihnen nach der im Jahr 2009 vorgenommenen Erhöhung um 0,5 Millionen Euro einen festen Jahresbetrag in Höhe von 14,5 Millionen Euro zur Verfügung stellen, der in der von mir soeben dargestellten Art und Weise aufgeteilt wird.
Meiner Erinnerung nach haben sich die Studentenwerke damit einverstanden erklärt, weil sie um eines dringend gebeten haben. Sie wollen bezüglich der Höhe des Landeszuschusses Planungssicherheit haben, damit es nicht je nach Haushaltslage in dem einen Jahr runter und in dem anderen Jahr wieder rauf geht. Wir haben gesagt: Planungssicherheit, Doppelhaushalt 2012/2013, in den nächsten Jahren bleibt es bei den 14,5 Millionen Euro.
Diese 14,5 Millionen Euro greifen natürlich auch die Preisentwicklung auf. Sie haben aber recht: Selbstverständlich muss immer wieder über Anpassungen nachgedacht werden. Zurzeit sehe ich an dieser Stelle aber keinen Handlungsbedarf.
An mir soll es nicht liegen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Sohn, wir haben eine Liste über sämtliche Landesliegenschaften und auch über die Liegenschaften der Studentenwerke. Ich könnte sie Ihnen jetzt lang und breit vortragen, möchte aber darauf verzichten.
- Die CDU-Fraktion möchte das. Dann müsste ich jetzt zurückgehen. - Nein, ich lasse das.
Natürlich gibt es diese Liste. Wir haben aber keine Kenntnis davon, inwieweit es bürgerschaftliches Engagement geben könnte - so jedenfalls verstehe ich Ihre Frage -, um Landesliegenschaften quasi zu sanieren. Die Idee der Gründung einer Stiftung mit dem Ziel, Landesliegenschaften zu sanieren, mag Ihrer Gedankenwelt entspringen oder mag auch schon damals während Ihrer Haft entstanden sein. Zurzeit gibt es aber keine weiteren Anregungen.
Wir haben den Studentenwerken ausreichend Kapital zur Verfügung gestellt - zumindest unserer Auffassung nach. Sollte es an einzelnen Standorten gelingen, bürgerschaftliches Engagement dafür zu gewinnen, stehen wir dem sicherlich nicht ablehnend gegenüber. Im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen wird dann mit den Wohnungsbaugenossenschaften darüber zu verhandeln sein, ob dies dann auch zinsgünstig für die Schaffung weiteren Wohnraums zur Verfügung gestellt werden kann.
Sie können davon ausgehen, dass die Ministerin für Soziales weiß, dass sie auch für den sozialen Wohnungsbau zuständig ist.
Ich habe vorhin erläutert, dass das Wohnraumförderprogramm des Landes auf 50 Millionen Euro aufgestockt worden ist und dass es durch eine entsprechende Belegung und Rechtskonstruktion möglich ist, dies auch auszunutzen. Darüber hinaus liegen uns keine Erkenntnisse darüber vor, inwieweit der soziale Wohnungsbau gezielt studentische Belange berücksichtigt.
Diese Frage kann ich nicht beantworten. Im Zweifelsfall kann ich sie Ihnen - - -
- Frau Staudte, für den sozialen Wohnraumbau gebe ich zuständigkeitshalber an das Sozialministerium ab.
Frau Abgeordnete Andretta, die Entwicklung der Zahl der Studierenden seit dem Wintersemester 2007/2008 an den 36 Hochschulen einschließlich Fachhochschulen, HBK usw. sowie den beiden für den kommunalen Bereich entwickelte sich wie folgt: im Wintersemester 2007/2008 137 765, im Wintersemester 2008/2009 140 239, im Wintersemester 2009/2010 143 927, im Wintersemester 2010/2011 150 209, im Wintersemester 2011/ 2012 161 417 und im Wintersemester 2012/2013 - das ist eine Schnellmeldung, die mit Vorsicht zu genießen ist - 171 898.
Die zweite Frage war?
- Die habe ich jetzt gerade nicht dabei. Wenn Sie gestatten, werde ich die Antwort gleich nachholen. - Haben wir die Zahlen zu der Entwicklung der
Wohnheimplätze in den letzten Jahren da? - Ich versuche, das gleich nachzuliefern.
Herr Adler, nein, es gibt keine Bedingungen der Landesregierung für die Teilnahme an solchen Gesprächen. Es gibt aber auch noch keine Einladung des Bundesministeriums zu einem solchen runden Tisch. Es bleibt jetzt abzuwarten, ob und wann der Bund zu einem solchen Gespräch einlädt, wenn er Handlungsbedarf erkennt, also wie in der Vergangenheit auch.
Ich darf nur einmal daran erinnern, dass wir in Niedersachsen mit Blick auf die zusätzlichen etwa 35 000 Studienanfänger wegen der Abschaffung der Wehrpflicht und wegen des doppelten Abiturjahrgangs natürlich entsprechend gehandelt haben und auch der Bund seiner Verpflichtung nachge
kommen ist, für die Studierenden entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.
- Bin ich nicht zu verstehen?
- Das mag mehr an meiner Erkältung liegen als am Mikrofon.
Insofern, Herr Abgeordneter Adler, bleibt abzuwarten, was der Bund an Angeboten macht. Natürlich werden die Länder dann - davon ist auszugehen - eine entsprechende Forderung stellen, und zwar mit den Studentenwerken gemeinsam. Wir haben ja schon dieses Sonderprogramm mit den 6 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Dass ein Bedarf vorhanden wäre, kann sicherlich bejaht werden. Aber in welcher Größenordnung dieser tatsächlich sein wird, kann ich nicht sagen.
Zu der Nachfrage der Abgeordneten Andretta noch der Nachtrag: Wir haben in Niedersachsen eine Gesamtzahl an Studentenwohnheimen von 184, davon 19 in Braunschweig, 2 in Buxtehude, 14 in Clausthal-Zellerfeld, 1 in Elsfleth, 4 in Emden, 48 in Göttingen, 20 in Hannover, 5 in Hildesheim, 1 in Holzminden, 1 in Lingen, 14 in Lüneburg, 12 in Oldenburg, 29 in Osnabrück, 2 in Suderburg, 3 in Vechta, 1 in Wilhelmshaven, 7 in Wolfenbüttel und 1 in Wolfsburg.
Wir haben insgesamt 18 485 Studentenwohnheimplätze plus die 89 in Lingen. Richtig ist: In den letzten Jahren ist die Zahl von rund 18 500 kontinuierlich stabil geblieben. Ich betone aber noch einmal: Der Bedarf der Studierenden, also die Nachfrage nach Wohnheimplätzen über die Studentenwerke, bewegt sich im niedersächsischen Mittel bei 9 %. Wir haben eine Versorgungsquote von 11,5 %. Ich will nicht von einer Überversorgung sprechen, aber wir haben eine ausreichende Versorgung, die sich im Laufe der Studienzeit letztlich auch über den privaten wie den studentischen Wohnungsmarkt entspannt.