Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

selbst durch freiwilliges Engagement aktiv einzubringen.

Über die Seniorenservicebüros wird das Freiwillige Jahr für Seniorinnen und Senioren angeboten, an dem aktuell ca. 70 Seniorinnen und Senioren teilnehmen. Hier werden gezielt ältere Menschen angesprochen, die ihre freie Zeit, ihre Lebenserfahrungen und ihre Kompetenzen aus Familien- und Berufsleben für eine gewisse Zeit in soziales Engagement investieren möchten. Entscheidend ist, dass beides zueinander passt: das Einsatzfeld und die Person, die dort tätig wird. Grundlage ist, dass die Freiwilligen sich mindestens für ein halbes Jahr und mit einem Stundenkontingent von mindestens acht Stunden pro Woche verbindlich engagieren.

Mit dem Qualifizierungsprogramm DUO, einem sehr erfolgreichen Programm innerhalb der Seniorenservicebüros, werden Menschen aus verschiedenen Berufen und unterschiedlichen Altersgruppen durch eine qualifizierte Schulung für eine freiwillige ehrenamtliche Aufgabe vorbereitet und dann auch von den Seniorenservicebüros als Seniorenbegleiterin oder Seniorenbegleiter vermittelt. Bis jetzt wurden ca. 770 Ehrenamtliche als Seniorenbegleiterinnen oder Seniorenbegleiter qualifiziert. Davon ist mehr als die Hälfte älter als 50 Jahre.

Das Niedersachsenbüro „Neues Wohnen im Alter“ soll dazu beitragen, dass älteren Menschen in den Kommunen und Landkreisen Niedersachsens ein bedarfsgerechtes Wohnangebot und ein qualifiziertes, breit gefächertes Beratungsangebot zu allen Fragen rund um das Wohnen im Alter zur Verfügung stehen. Dazu werden u. a. auch Schulungen für ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater angeboten. Seit Frühjahr 2008 wurden im Rahmen sechstägiger Grundlagenschulung 234 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberatern ausgebildet. Mehr als die Hälfte von ihnen ist älter als 50 Jahre. Dies gilt auch für die 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die derzeit geschult werden.

Das Land Niedersachsen fördert seit 2007 Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Integrationslotsen. Die Integrationslotsen helfen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderern bei der Orientierung in einer für sie fremden Umgebung und unterstützen schon länger hier lebende Migrantinnen und Migranten und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bei der sprachlichen, schulischen, beruflichen oder gesellschaftlichen Integration. Die

professionellen Betreuungs- und Beratungsangebote für Zuwanderinnen und Zuwanderer werden durch ehrenamtlich tätige Integrationslotsen unterstützt und erweitert, die für diese Aufgabe qualifiziert und in Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit begleitet werden müssen. Mehr als 1 200 Integrationslotsen wurden bereits qualifiziert. Davon sind knapp 40 % älter als 50 Jahre und gut 20 % älter als 60 Jahre.

Auch im Bereich der Familienpolitik gibt es Möglichkeiten, sich zu engagieren. Zahlreiche Projekte haben Familien und Kinder im Blick - von den Lesepatinnen und -paten bis zum Engagement in Mehrgenerationenhäusern und Mütterzentren.

Das Land Niedersachsen fördert das Projekt Erziehungslotsen. Dies sind ehrenamtlich engagierte Menschen, die Familien lebenspraktische Hilfe anbieten und sie für eine gewisse Zeit begleiten. Fast 58 % der Erziehungslotsen sind älter als 50 Jahre.

Zu 2: Wie bereits in den Vorbemerkungen ausgeführt, ist die Engagementquote ehrenamtlich tätiger Seniorinnen und Senioren seit 1999 überdurchschnittlich gestiegen. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren - wie eben ausgeführt - zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement weiter zu verbessern.

Hierzu gehört insbesondere das Informationsportal „FreiwilligenServer Niedersachsen“ (www.freiwil- ligenserver.de). Dieses Landesportal bietet ein reichhaltiges Angebot zu allen Fragen rund um bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Selbsthilfe, u. a. Informationen zu über 31 000 Vereinen, Initiativen und Organisationen, zu Freiwilligenagenturen, zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in allen Städten, Gemeinden und Landkreisen, zu über 1 500 Stiftungen in Niedersachsen, zu Engagement- und Integrationslotsen, zur Ehrenamtskarte, zur Freiwilligenakademie Niedersachsen, zum Kompetenznachweis, zu allen weiteren Landesprogrammen und Best-PracticeBeispielen u. v. m. Der Freiwilligenserver Niedersachsen wird monatlich von bis zu 380 000 Menschen aufgerufen.

Speziell für Seniorinnen und Senioren ist Anfang 2011 der Seniorenserver Niedersachsen im Internet freigeschaltet worden. Unter www.senioren-inniedersachsen.de erhalten Seniorinnen und Senioren beispielsweise Informationen zum Wohnen im Alter, zu Patientenverfügungen oder zu kulturellen

Angeboten. Auch gibt es u. a. Hinweise zur Pflegeberatung, zu den Seniorenservicebüros und zur Integration von älteren Migrantinnen und Migranten. Wer seinen Ruhestand aktiv gestalten möchte, hat hier die Möglichkeit, sich über ehrenamtliches Engagement oder das Sport- und Vereinsangebot in Niedersachsen zu informieren. Mit über 20 000 Zugriffen monatlich hat der Seniorenserver binnen kurzer Zeit eine stabile Leserschaft gewonnen.

Eine Kultur der Anerkennung und Wertschätzung ist dabei ein wichtiger Baustein, um auch das bürgerschaftliche Engagement älterer Menschen zu erweitern. Niedersachsen war das zweite Bundesland, das am 1. Oktober 2003 bestehende Lücken beim Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für freiwillig Engagierte geschlossen hat.

Um die Wertschätzung und die öffentliche Anerkennung zu fördern, lobt die Landesregierung zusammen mit den VGH-Versicherungen und den niedersächsischen Sparkassen seit 2004 den Niedersachsenpreis für Bürgerengagement „Unbezahlbar und freiwillig“ aus. Es können sich Vereine, Initiativen, Selbsthilfegruppen und Einzelpersonen an diesem landesweiten Wettbewerb beteiligen.

Seit November 2005 wird seitens des Landes ein landesweiter Kompetenznachweis angeboten. Damit werden das freiwillige Engagement dokumentiert und die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Qualifikationen in Form einer Urkunde sichtbar gemacht. Bisher wurden über 40 000 Blankourkunden von Verbänden, Vereinen, Initiativen, Selbsthilfegruppen, Schulen und weiterer Einrichtungen beim MS angefordert.

Im Dezember 2007 hat die Landesregierung unter dem Motto „Ehrenamt ist Gold wert.“ eine landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. Die Gewährung von landesweiten Vergünstigungen durch Städte, Gemeinden, Kreise und private Anbieter stellt ein wichtiges öffentliches Signal der Wertschätzung bürgerschaftlich und ehrenamtlich engagierter Menschen dar. Damit sollen auch neue Interessierte für die Aufnahme eines Engagements gewonnen werden. Rund 7 800 Ehrenamtskarten sind bis Februar 2011 an herausragend Aktive in Niedersachsen verliehen worden. Bisher ist die Ehrenamtskarte in 34 Landkreisen oder kreisfreien Städten eingeführt worden bzw. steht die Ausgabe kurz bevor. Bisher konnten knapp 900 öffentliche und private Vergünstigungen eingeworben werden. Am Beispiel der Landeshauptstadt Hannover lässt sich folgende Altersstruktur bei den Karteninhaberinnen und Karteninhaber feststellen: Von den 687 Per

sonen, die 2010 eine Karte erhalten haben, waren die meisten 66 bis 75 Jahre alt (41 %), gefolgt von den 56- bis 65-Jährigen (24 %) und den 46- bis 55Jährigen (15 %).

Zu 3: Im Bundesfreiwilligendienst werden sich Männer und Frauen aller Generationen engagieren können. Über den Umfang der Beteiligung „älterer Menschen“ (dieser Begriff meint hier Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben und denen die Jugendfreiwilligendienste nicht mehr offen ste- hen) an diesem erstmals beginnenden Freiwilligendienst können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen getroffen werden.

Inwieweit andere bundesweite Freiwilligendienste, wie z. B. das Bundesprogramm „Freiwilligendienst aller Generationen“ (FDaG) in ihrer Frequentierung von dem neuen Bundesfreiwilligendienst betroffen sein werden, ist ebenfalls noch nicht absehbar.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 3 des Abg. Stefan Wenzel (GRÜNE)

Minister Sander - Ein kleines Brüderle?

In der Deister-Weser-Zeitung (DeWeZet) vom 4. April 2011 wird Umweltminister Sander mit folgenden Äußerungen zum Zustand der FDP und zu den Konsequenzen aus der japanischen Reaktorkatastrophe für die deutsche Atompolitik wörtlich zitiert, die auf einer Versammlung in Coppenbrügge gefallen sind: „Ein kleiner Regierungszirkel in Berlin, der in dieser Situation ohne Parlament, Rechtsgrundlage und Gefahr im Verzug sieben genehmigte Meiler abschalten lässt, muss mit Betreiberklagen rechnen.“

Der für die Atomaufsicht in Niedersachsen zuständige Minister Sander hält zwar, so die Zeitung weiter, „eine Sicherheitsüberprüfung unter den Hauptaspekten Tsunami, Notstromversorgung und Kühlung fraglos für sinnvoll, innerhalb einer Frist von drei Monaten jedoch nahezu ausgeschlossen“. Sander wörtlich: „Unter einem Jahr ist da gar nichts zu machen, Ergebnisse bis zum 15. Mai zu liefern - eigentlich unmöglich.“

Daneben hat Minister Sander bei derselben Veranstaltung der FDP in Coppenbrügge die weitere Nutzung der Atomenergie verteidigt. Er führte laut DeWeZet aus, „die Vorgänge in Japan dürften nicht Anlass sein, die Kernenergienutzung und deren unvergleichlich hohen Sicherheitsstandard hierzulande gänzlich infrage zu stellen“.

Ministerpräsident David McAllister erklärte hingegen: „Die Katastrophe in Japan sei ‚eine Zä

sur für die Menschheit’. Deutschland müsse schneller aussteigen „als die Bundesregierung bislang plante“ (Ostfriesen-Zeitung, 28. März 2011).

Der Ministerpräsident informierte den Landtag am 17. März 2011 über ein Schreiben des Ministers für Umwelt und Klimaschutz des Landes Niedersachsen an die E.ON Kernkraft GmbH in Hannover mit der Anordnung der unverzüglichen Einstellung des Leistungsbetriebes des Kernkraftwerkes Unterweser für die Dauer von drei Monaten. Ein Sofortvollzug wurde nicht angeordnet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat der Umweltminister des Landes Niedersachsen die in der DeWeZet vom 4. April 2011 zitierten Äußerungen tatsächlich getätigt?

2. Hat der Umweltminister des Landes Niedersachsen eine bewusst mit Rechtsfehlern behaftete Anordnung zur Einstellung des Leistungsbetriebes des Kernkraftwerkes Unterweser vorgelegt und erlassen?

3. Welche rechtlichen und gesetzlichen Schritte hält die Landesregierung für erforderlich, um sicherzustellen, dass das Atomkraftwerk Unterweser dauerhaft vom Netz geht und Schadenersatzklagen des Betreibers ausgeschlossen werden können?

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder, in denen Kernkraftwerke betrieben werden, haben beschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in Deutschland im Lichte der Ereignisse in Japan zu überprüfen. Sie haben ferner beschlossen, die sieben ältesten deutschen Kernkraftwerke für einen Zeitraum von drei Monaten vom Netz zu nehmen. Dies ist zwischenzeitlich durch Anordnungen gemäß § 19 Abs. 3 des Atomgesetzes (AtG) geschehen. In Niedersachsen ist das Kernkraftwerk Unterweser hiervon betroffen. Die entsprechende Verfügung ist den Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Fraktionen übermittelt worden.

Die bisher unbestrittene Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke beruht auf der Einhaltung des Atomgesetzes, der auf dem Atomgesetz beruhenden Rechtsverordnungen und der erteilten Genehmigungen.

Gleichwohl stellen die Vorkommnisse in Japan eine Zäsur dar, weil sie gezeigt haben, dass Ereignisse auch jenseits der bisherigen Auslegungskonzepte eintreten können. Hieraus resultiert die Notwendigkeit, die Situation in den deutschen Kernkraftwerken unter Berücksichtigung der aktuellen Ereignisse in Japan zu analysieren und daraus entsprechende Schlüsse zu ziehen.

Am 24. März 2011 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) den Abteilungsleitern der zuständigen Atomaufsichtsbehörden der Länder das geplante weitere Vorgehen erläutert.

Danach soll die neue Sicherheitsbewertung aller deutschen Kernkraftwerke im Lichte der Ereignisse in Japan durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) erfolgen. Eine Überprüfung der anderen in Deutschland betriebenen Nuklearanlagen (Brenn- elementfertigung, Zwischenlager, Endlager etc.) ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Für die Durchführung der technischen Überprüfung der Kernkraftwerke während des dreimonatigen Moratoriums hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrag des BMU eine Gutachtergemeinschaft (GRS-ARGE-„Sonderprü- fung“) gegründet. Dieser Gutachtergemeinschaft unter Federführung der GRS gehören rund 100 ad persona benannte Experten von TÜV, Öko-Institut, Energiesysteme Nord etc. an, die in mehreren themenspezifischen Teams zusammenarbeiten sollen. Zur Bearbeitung anlagenspezifischer Fragestellungen kann die Gutachtergemeinschaft die im Auftrag der Aufsichtsbehörden in den einzelnen Kernkraftwerken tätigen Sachverständigen hinzuziehen.

Der Sicherheitsüberprüfung sollen keine neuen Lastannahmen zugrunde gelegt werden, sondern es soll geprüft werden, welche Reserven auf den verschiedenen Abfangebenen im Falle auslegungsüberschreitender Ereignisse in der Anlage vorhanden sind, um Kernschadenszustände, wie teilweises oder ganzes Schmelzen des Reaktorkerns, zu verhindern („Robustheit“ der Anlagen- auslegung).

Bei der Überprüfung und der anschließenden Neubewertung der Sicherheitslage in deutschen Kernkraftwerken werden vor allem externe Ereignisse betrachtet, die denen vergleichbar sind, die sich in Japan verwirklicht haben, wie etwa:

- naturbedingte Ereignisse (z. B. Erdbeben, Hoch- wasser, wetterbedingte Folgen und mögliche Überlagerungen),

- zivilisatorisch bedingte Ereignisse (z. B. Flug- zeugabsturz und terroristische Einwirkungen),

- die Robustheit von Vorsorgemaßnahmen und erschwerende Randbedingungen für die Durchführung von Notfallmaßnahmen,

- Vermeidung des totalen oder teilweisen Verlustes der Elektrizitätsversorgung (Station Blackout, lang andauernder Notstromfall).

Die Überprüfung erfolgt anhand des von der RSK am 30. März 2011 verabschiedeten Anforderungs- und Fragenkatalogs. Auch dieses Papier ist den im Landtag vertretenen Fraktionen übermittelt worden.

Die Beauftragung der Gutachtergemeinschaft soll durch die jeweils zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörden erfolgen. Die Gutachtergemeinschaft soll ihre Prüfergebnisse innerhalb von vier Wochen der Reaktorsicherheitskommission (RSK) zur Stellungnahme vorlegen. Die jeweiligen Aufsichtsbehörden der Länder erhalten den Bericht parallel dazu zur Stellungnahme. Die RSK soll anschließend innerhalb von zwei Wochen eine technische Gesamtbewertung abgeben. Eine erste Stellungnahme der RSK ist für Mitte Mai vorgesehen.

Neben der RSK hat die Bundesregierung eine Ethikkommission berufen, die eine gesellschaftspolitische Debatte in Bezug auf den Umgang mit Risiken führen soll.

Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz hat den Betreibern der drei niedersächsischen Kernkraftwerke die vom BMU erbetene Vorgehensweise zur Überprüfung ihrer Anlagen am 31. März 2011 erläutert. Die Betreiber haben ihre Mitarbeit zugesichert.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Meine Äußerung hinsichtlich der Dauer einer Sicherheitsüberprüfung bezog sich auf Überprüfungen, wie sie in der niedersächsischen Atomaufsicht bisher alle zehn Jahre als periodische Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden. Der Tätigkeit der GRS liegt ein anderes Konzept zugrunde; auch der Zeittakt wird von der GRS vorgegeben. Die Betreiber der niedersächsischen Kernkraftwerke und die Atomaufsichtsbehörde werden in dieser Zeit leisten, was zu leisten möglich ist.