Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Vor Erteilung der Genehmigung nach § 16 BImSchG im Jahre 2007 fand eine Begutachtung der geplanten Änderung mit Blick auf die zu erwartende Staubimmissionssituation in der Nachbarschaft des Stadthafens Nordenham statt. Die Prognose enthält Aussagen zu dem erwarteten Staubniederschlag und zu den erwarteten Feinstaubimmissionen.

Zur Verifizierung der Prognosen finden derzeit Immissionsmessungen des Staubniederschlags (Deposition) an sechs verschiedenen Standorten im Umfeld des Hafens statt. Drei Messgläser sind dabei direkt am Werkszaun positioniert, die anderen Aufpunkte befinden sich in den angrenzenden Wohngebieten.

Nachfolgende Erkenntnisse liegen dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg zu den Immissionswerten für Staubniederschlag und den Inhaltsstoffen im Staubniederschlag vor:

Staubniederschlag (Deposition)

Der maximal zulässige Immissionswert für Staubniederschlag liegt nach TA Luft bei einem Jahresmittelwert von 0,35 g/m²d.

Laut Prognose ist an dem höchstbelasteten Aufpunkt im Umfeld des Hafens ein Staubniederschlag von 0,106 g/m²d als Gesamtbelastung im Jahresmittel zu erwarten.

Die gemessenen Jahresmittelwerte für Staubniederschlag betrugen an den jeweils höchstbeaufschlagten Aufpunkten

im Jahr 2006: 0,096 g/m²d (bei damals nur zwei Messstandorten),

im Jahr 2007: 0,120 g/m²d,

im Jahr 2008: 0,094 g/m²d,

im Jahr 2009: 0,071 g/m²d und

im Jahr 2010: 0,072 g/m²d.

Die Messungen erfolgen durch die TÜV Süd Industrie Service GmbH, eine nach § 26 BImSchG zugelassene Messstelle. Messwerte, die offensichtlich durch den Eintrag von Blättern oder Baumaterial (Sand) verfälscht wurden, wurden dabei außer Acht gelassen.

Im Ergebnis unterschreiten die Messwerte die maximal zulässigen Immissionswerte der TA Luft deutlich.

Um sicherzustellen, dass es bezüglich kritischer Inhaltsstoffe im Staubniederschlag zu keinen Überschreitungen der Immissionswerte kommt, wird seit einigen Monaten an einem Messstandort durch den Betreiber in Zusammenarbeit mit dem TÜV eine Bestimmung der Immissionen an Cadmium und Arsen im Staubniederschlag durchgeführt. Bezüglich dieser Inhaltsstoffe und weiterer Schwermetalle führt die Zentrale Unterstützungsstelle für Luftreinhaltung beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim eine weitere Messung an einem anderen Messpunkt durch.

Schwebstaub (Feinstaub - PM 10)

Darüber hinaus wurde die Betreiberin in der Genehmigung verpflichtet, die Immissionen an Schwebstaub (Feinstaub - PM 10) und besonderer Inhaltsstoffe in denjenigen Kalenderjahren zu ermitteln, in denen ein Umschlag von Petrolkoks erfolgt, da bei Petrolkoks mit höheren Konzentrationen an kritischen Inhaltsstoffen zu rechnen ist. Zurzeit verzichtet die Rhenus Midgard GmbH & Co. KG auf den Umschlag von Petrolkoks, sodass diese messtechnischen Überprüfungen bislang nicht zu veranlassen waren und somit zu den Feinstaubimmissionen in der Nachbarschaft keine Messwerte vorliegen. Sollte ein entsprechender Umschlag erfolgen, sind die vorgegebenen Messungen durchzuführen.

Für Feinstaub (PM 10) ist nach TA Luft im Jahresdurchschnitt ein Immissionswert von maximal 40 μg/m³ zulässig. Außerdem darf der 24-Stunden

Mittelwert von 50 μg/m³ nur maximal an 35 Tagen im Jahr überschritten werden. In der Prognose erwartet der Gutachter für die verschiedenen Aufpunkte Jahresmittelwerte der Gesamtbelastung zwischen 24,3 μg/m³ und 24,5 μg/m³, die deutlich unterhalb des Grenzwertes liegen. Die Anzahl der jährlich zu erwartenden Tage mit einer Überschreitung des Tagesmittelwertes von 50 μg/m³ durch die Gesamtbelastung wird mit 33 prognostiziert. Nach vorliegenden Erkenntnissen ist mit einer unzulässigen Anzahl von Überschreitungen des Tagesmittelwertes erst bei PM-10Jahresmittelwerten von mehr als 29 μg/m³ zu rechnen.

Aufgrund vorliegender Bewertungen ist davon auszugehen, dass die vorhandenen immissionsschutzrechtlichen Grenz- und Zielwerte für die Inhaltsstoffe im Schwebstaub eingehalten werden. Ein grenzwertrelevanter Immissionsbeitrag durch den Kohleumschlag ist nicht zu erwarten.

Zu 2: Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg hat die Immissionssituation unter Beteiligung von Gutachtern und unter Hinzuziehung der Zentralen Unterstützungsstelle für Luftreinhaltung beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim geprüft.

In den vorliegenden Prognosen haben die Gutachter für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren die Einhaltung der Immissionswerte für Staubniederschlag und Schwebstaub für die beantragten Änderungen geprüft und bejaht. Da nach diesen Prüfungen schädliche Umwelteinwirkungen durch den Anlagenbetrieb nicht hervorgerufen werden können, ist eine Gesundheitsgefährdung nicht zu erwarten.

Die prognostizierten Werte werden in Bezug auf den Staubniederschlag im Hinblick auf seine tatsächliche Menge und seine Inhaltsstoffe messtechnisch überprüft. Der Immissionswert für den Staubniederschlag (Deposition) wird deutlich unterschritten.

Zu 3: Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg überwacht durch die oben geschilderten Überwachungsmaßnahmen (Depositionsmessun- gen) die Immissionssituation. Nach den vorliegenden Erkenntnissen sind die Anwohnerinnen und Anwohner keinen gefährlichen Staubimmissionen ausgesetzt.

Im Rahmen der Vorsorge findet eine stetige Anpassung der Umschlags- und Lageranlagen an den Stand der Technik statt. Die Anlage entspricht

in der genehmigten Form dem Stand der Technik, sodass derzeit keine weiteren Anordnungen zu treffen sind.

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 12 der Abg. Ursula Helmhold, Dr. Gabriele Heinen-Kljajić und Christian Meyer (GRÜNE)

Maulkorb für Berichterstattung über Hühnerfabriken? - Was wird aus Schirmherrin Wanka?

Mit dem Medienpreis Emsland sollen laut Homepage der Johann-Alexander-WisniewskyStiftung, die als alleiniger Stifter die Vergabe des Medienpreises Emsland initiiert, „herausragende Beispiele und journalistische Glanzstücke in Sprache, Stil und Form ausgezeichnet werden, die thematisch im Emsland angesiedelt sind“. Als Schirmherrin der Verleihung des Medienpreises fungierte in diesem Jahr Frau Professorin Dr. Johanna Wanka, die niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur. Laut Homepage der Stiftung werden die eingereichten Beiträge „von einer hochkarätigen Jury bewertet, die sich aus Vertretern verschiedener Medienbereiche sowie einem Vertreter des Stifters zusammensetzt. Die Juryentscheidungen sind nicht anfechtbar.“ Der Jury gehörten in diesem Falle an: Beate Tenfelde, Neue Osnabrücker Zeitung, Waltraud Luschny, Studioleiterin NDR Osnabrück, Professor Dr. Achim Baum, Fachhochschule Osnabrück/Lingen (Ems) , Hermann Vinke, Journalist und Sachbuchautor, und Dr. Andreas Mainka, Stiftungsrat der Johann-Alexander-Wisniewsky-Stiftung. Die Jury hatte in diesem Jahr für den Preis zwei Beiträge ausgewählt, die von der in Lingen ansässigen Stiftung nachträglich aus formalen Gründen abgelehnt wurden. Von beiden Autoren habe u. a. kein tabellarischer Lebenslauf vorgelegen, so die offizielle Erklärung. Beide Beiträge waren von Leserinnen und Lesern vorgeschlagen worden.

In einer der Reportagen hatte unter der Überschrift „Bis aufs Blut“ der Journalist Sebastian Beck von der Süddeutschen Zeitung über die Massenschlachtfabrik Franz-Josef Rothkötter berichtet.

Auch dem zweiten Preisträger, Tobias Böckermann, soll der Preis nicht übergeben werden. Dies entschied der Stiftungsrat, in dessen Vorstand der Landrat des Landkreises Emsland, Hermann Bröring, sowie auch Dr. Andreas Mainka, ein örtlicher Bauunternehmer, vertreten sind

Nach der Absage des Preises sind vier der fünf Jurymitglieder des Medienpreises zurückgetreten, lediglich Dr. Andreas Mainka blieb im Amt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Vorgänge um die Preisverleihung des Medienpreises Emsland, insbesondere die Rolle des Vorstandes des Stiftungsrates?

2. Hält die Landesregierung es für angemessen, dass sich Leserinnen und Leser, die einen Beitrag für einen Wettbewerb einreichen, gleichzeitig über die Biographie des Autors kundig machen müssen, wenn sie vermeiden wollen, dass diesem aus formalen Gründen nach der Juryentscheidung der ihm von dieser zugesprochene Preis im Vorfeld der Verleihung quasi entzogen wird?

3. Welche Auswirkungen auf die Schirmherrschaft der Wissenschaftsministerin hat die Rücknahme der Juryentscheidung durch den Stiftungsvorstand?

Stiftungszweck und Ziel der regionalen gemeinnützigen Johann-Alexander-Wisniewsky-Stiftung sind die Förderung von Wissenschaft und Bildung im Emsland, die Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und die Förderung des Hospizgedankens.

Die Anfrage zur Übernahme der Schirmherrschaft durch Ministerin Professorin Wanka für den 2. Medienpreis (Medienpreis 2011) erging vom Vizepräsidenten der Stiftung - dem Landrat des Landkreises Emsland - im Mai letzten Jahres.

Die ersten Preisträger des von der Stiftung ausgeschriebenen Emsländischen Medienpreises waren im Jahr 2003 die Grimme-Preisträger Paul Meyer und Rudolf Kerting. Sie wurden für ihren Dokumentarfilm unter dem Titel „Der Hauptmann von Muffrika“ mit dem Hauptpreis ausgezeichnet (10 000 Eu- ro). Jeweils 5 000 Euro erhielten der ehemalige Stern-Redakteur und Fotograf Gerhard Kromschröder für seine herausragende kritische Berichterstattung über das Emsland der 1950er-Jahre sowie der NDR-Korrespondent Horst-Heinrich Bechtluft für sein Lebenswerk. Auch die vorherigen Schirmherren des Medienpreises (Professor Jobst Plog, seinerzeit ARD-Vorsitzender und Intendant des NDR) und des Schülermedienpreises (Dr. Her- mann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) sowie die Besetzung der Jury versprachen eine Qualität der Veranstaltung, die die Übernahme der Schirmherrschaft in jeder Hinsicht gerechtfertigt hatte.

Durch die Übernahme der Schirmherrschaft sollte die Arbeit der Stiftung gewürdigt und zugleich Anreiz für andere geschaffen werden, sich ebenfalls zum Wohle der Allgemeinheit (für Wissenschaft, Bildung und Kunst und Kultur) zu engagieren.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Mit der Übernahme der Schirmherrschaft sind keine Einwirkungen des Ministeriums auf Inhalte und Entscheidungen der in der Stiftung zuständigen Gremien verbunden. Die von der Stiftung bekannt gegebenen Ausschreibungsbedingungen standen einer Übernahme der Schirmherrschaft nicht im Wege.

Zu 2: Die Ausschreibungskriterien sehen das in der Frage unterstellte Erfordernis nicht vor, ausdrücklich jedoch eine Einverständniserklärung des vorgeschlagenen Bewerbers sowie einen Lebenslauf mit den Bewerbungsunterlagen.

Zu 3: Die Übernahme der Schirmherrschaft bezog sich auf den Medienpreis 2011. Da dieser nun nicht vergeben wird, ist die Zusage der Schirmherrschaft gegenstandslos geworden.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 13 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)

Verwendung der Mittel der Ausgleichsabgabe