Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Weitergehende, konkrete Schritte sind erst möglich, wenn die aktuellen Abrechnungsdaten der Kommunen vorliegen. Der Stichtag für die Vorlage dieser Daten ist der 30. April 2011.

Zu 3: Zur Stärkung der Bildungsqualität und Wahrung der Chancengleichheit ist das Land Niedersachsen in den vergangenen Jahren in die Leistungspflicht des Bundes eingetreten, indem auf freiwilliger Basis der Erwerb eines schulischen Mittagessens in Ganztagsschulen bezuschusst worden ist. Der aus Bundesmitteln zu gewährende Rechtsanspruch ist aber gegenüber den bisherigen freiwilligen Zuwendungen des Landes vorrangig. Daher wurde die Gewährung der freiwilligen Landeszuschüsse nach Verkündung des Gesetzes eingestellt. Dieses Vorgehen ist vor Umsetzung mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt worden.

Anlage 17

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 17 der Abg. Renate Geuter (SPD)

Modellprojekt Brückenjahr läuft aus - Wie wird die vom Kultusministerium angekündigte Weiterführung der Beratungsteams finanziert?

Seit vier Jahren gibt es das Modellprojekt Brückenjahr in Niedersachsen mit dem Ziel, den Kindern den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule zu erleichtern. Die Projekte sind jeweils von zweiköpfigen Betreuungsteams fachlich begleitet worden. Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen vom 30. April 2007 (Brü- ckenjahr) sieht eine Befristung dieses Projektes

bis zum 31. Juli 2011 vor. Im laufenden Haushalt sind für diese Beratungsteams ebenfalls Mittel für den Zeitraum bis Mitte 2011 ausgewiesen.

Nachdem es in der Öffentlichkeit zu erheblicher Kritik an der Beendigung der Arbeit der betreuenden Beratungsteams gekommen war, erklärte das Niedersächsische Kultusministerium auf Anfrage einer Regionalzeitung (Oldenburgische Volkszeitung) vor wenigen Tagen, dass die Beratungsteams im sogenannten Brückenjahr bestehen bleiben werden. Es gehe darum, die Beratungs- und Qualifikationsstrukturen des Brückenjahres in ihrer derzeitigen Tandemform als eine dauerhaft angelegte Fachberatung zu erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie soll die vom Kultusministerium angekündigte Fortführung der Beratungsteams in Tandemform des bisherigen Projektes Brückenjahr nach dem 31. Juli 2011 konkret durchgeführt werden?

2. In welchem Umfang sind für diese angekündigten Folgemaßnahmen Haushaltsmittel vorgesehen, und aus welcher Haushaltsstelle werden diese finanziert?

3. In welcher Form und unter welchen Voraussetzungen haben Grundschulen und Kindergärten, die sich bisher noch nicht am Projekt Brückenjahr beteiligt haben, die Möglichkeit, zukünftig ebenfalls an einem derartigen Beratungs- und Unterstützungsangebot teilzunehmen?

Das Modellprojekt Brückenjahr läuft zum 31. Juli 2011 aus. Seit 2007 wurde mit jährlich 5 Millionen Euro die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschulen im Rahmen von über 500 Modellprojekten gefördert. Landesweit haben 48 Beratungsteams die Modellprojekte begleitet, regionale Konzepte für die Gestaltung des Übergangs zwischen Kindergarten und Grundschule auf den Weg gebracht und Qualifizierungsangebote für Fachkräfte aus Kindergarten und Grundschule organisiert.

Eine multiprofessionelle Förderung aller Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, die damit verbundene enge Kooperation von Fachkräften in Kindergärten und Grundschulen sowie die Gestaltung eines fließenden Übergangs sind wichtige bildungspolitische Zielsetzungen. Deshalb soll die Zusammenarbeit fortgesetzt werden und auch eine Entsprechung in der organisatorischen Ausgestaltung finden.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit den Kooperationen im Bereich des Brückenjahrs beabsichtigt die Landesregierung, eine Verstetigung dieser Angebote herbeizuführen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Im Anschluss an das Modellprojekt Brückenjahr sollen im Schuljahr 2011/2012 die Beratungs- und Qualifizierungsstrukturen für die Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule weiterentwickelt werden. Ab dem Schuljahr 2012/2013 ist geplant, eine landesweite Beratungsstruktur dauerhaft zu etablieren.

So wird die Landesregierung über das Modellprojekt Brückenjahr hinaus die inhaltliche Ausgestaltung der Arbeit im Brückenjahr - auch mit neuen Schwerpunktsetzungen - weiterentwickeln. Dies schließt die Erarbeitung von neuen Kooperationsstrukturen mit Fortbildungsträgern sowie die Konsolidierung und den Ausbau regionaler Netzwerkstrukturen für die Übergangsgestaltung ein.

Zu 2: Für die skizzierten Maßnahmen stehen weiterhin 250 Lehrerstunden für die Lehrkräfte in den Beratungsteams zur Verfügung. Diese Anrechnungsstunden sind im Kapitel 07 10 bei Titel 422 11 veranschlagt. Die Finanzierung der Tandempartner aus den Tageseinrichtungen für Kinder erfolgt über die zusätzlichen 800 000 Euro, die durch den Landtag einmalig für das Haushaltsjahr 2011 zur Verfügung gestellt wurden. Diese stehen im Kapitel 07 74 zur Verfügung und sind bei vertraglicher Bindung im Jahre 2011 bis Ende 2012 verfügbar.

Zu 3: Beratungsteams stehen auch weiterhin allen Grundschulen und Tageseinrichtungen für Kinder zur Verfügung, um den Übergang zur Grundschule wirkungsvoll zu gestalten. Das umfasst Angebote der Beratung (insbesondere Sprachförderung) und Fortbildung.

Anlage 18

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 18 der Abg. Daniela Behrens (SPD)

Sicherheitstest beim AKW Unterweser: Welche Prüfungskriterien werden zugrunde gelegt?

Das Kernkraftwerk Unterweser ist im vergangenen Monat nach Beschluss der Landesregierung heruntergefahren und vom Netz genommen worden. Vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe in Japan wird das Kernkraftwerk Unterweser innerhalb von drei Monaten einer gesonderten Sicherheitsprüfung unterzogen. Nach

einer Studie aus dem Jahr 2008 im Auftrag der Bürgerinitiative „Arbeitskreis Wesermarsch“ werden vor allem Gefahren durch Hochwasser ausgemacht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Hochwasserlage wird bei der jetzt laufenden Sicherheitsprüfung zugrunde gelegt?

2. In Bremerhaven läuft zurzeit aufgrund der Klimaentwicklung eine Deicherhöhung auf NN + 8,60 m. Das sind 0,60 m mehr als die 1987 erstellte Deichhöhe von NN + 8 m. Welche Deichhöhe hält die Landesregierung für den Schutz des AKW Unterweser für notwendig?

3. Welche Kriterien hält die Landesregierung bei der aktuellen Prüfung der Sicherheitslage des AKW Unterweser darüber hinaus für besonders wichtig?

Alle Kernkraftwerke in Deutschland sind auch gegen naturbedingte Einwirkungen von außen ausgelegt. An Standorten mit entsprechender Gefährdung erfolgte die Auslegung bei der Errichtung über die üblichen naturbedingten Einwirkungen von außen wie Wind und Schnee hinaus auch gegen Hochwasser. Dabei kamen sowohl kerntechnische als auch konventionelle bautechnische Regeln zur Anwendung. Aufgrund besonderer Veranlassungen und im Rahmen der im Abstand von zehn Jahren durchzuführenden Sicherheitsüberprüfungen wurden auch Neubewertungen der getroffenen Schutzmaßnahmen gegen diese Einwirkungen von außen unter Berücksichtigung der Fortentwicklung des Kenntnisstandes durchgeführt und als Ergebnis, sofern erforderlich, Maßnahmen getroffen bzw. geplant. Dieses gilt auch für das Kernkraftwerk Unterweser.

Als Maßstab für diese Bewertung des Schutzes gegen diese Einwirkungen von außen dienen die Sicherheitskriterien des für Kernkraftwerke zuständigen Bundesministeriums, die Leitlinien der Reaktor-Sicherheitskommission, (RSK) die Störfallleitlinien des zuständigen Bundesministeriums und die einschlägigen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses (KTA).

In den Sicherheitskriterien wird gefordert, alle Anlagenteile, die erforderlich sind, um den Kernreaktor sicher abzuschalten, die Nachwärme abzuführen oder eine etwaige Freisetzung radioaktiver Stoffe zu verhindern, so auszulegen, dass sie ihre sicherheitstechnischen Aufgaben auch bei Einwirkungen von außen erfüllen können.

Dabei sind insbesondere naturbedingte Einwirkungen von außen, soweit sie am Standort in Betracht zu ziehen sind, wie z. B. Hochwasser und Sturmflut, zu berücksichtigen.

Nach den Störfall-Leitlinien der RSK gehört Hochwasser zudem zu den Auslegungsstörfällen, gegen die anlagentechnische Schadensvorsorge getroffen werden muss.

Die Grundsätze für den Hochwasserschutz von Kernkraftwerken werden in der KTA-Regel 2207 „Schutz von Kernkraftwerken gegen Hochwasser“ (erste Fassung von 6/1982) des Kerntechnischen Ausschusses festgelegt und liegen der Auslegung der niedersächsischen Anlagen zugrunde. KTARegeln werden alle fünf Jahre auf Aktualisierungsbedarf überprüft. Die aktuell gültige Fassung mit Stand 11/2004 wurde 2009 vom Kerntechnischen Ausschuss bestätigt. Die im Entwurf der Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke, Rev. D des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), enthaltenen Anforderungen zum Hochwasserschutz gehen nicht über die Anforderungen in der KTA-Regel 2207 von 11/2004 hinaus.

Der Hochwasserschutz wird insbesondere durch bauliche Schutzmaßnahmen, wie z. B. die erhöhte Anordnung der Bauwerke, die hochwassersichere Umschließung oder Abdichtung sowie die Auslegung der Bauwerke gegen die Einwirkungen bei Hochwasser, wie z. B. Auftrieb oder statischer Wasserdruck, sichergestellt.

Nach der KTA-Regel 2207 ist ein Bemessungshochwasser mit einer 10 000-jährlichen Überschreitungswahrscheinlichkeit zugrunde zu legen. Der zugehörige Bemessungswasserstand ist hierbei standortspezifisch zu ermitteln. Dafür werden langjährige Wasserstandsbeobachtungen verwendet und die Überlagerung von Einflussgrößen auf den Wasserstand, wie z. B. Windstau, Wellenschlag oder Eisgang, berücksichtigt. Für den ermittelten Bemessungswasserstand muss für Kernkraftwerke grundsätzlich permanenter Hochwasserschutz bestehen.

Für das Kernkraftwerk Unterweser ist der Hochwasserschutz auf höchstem Niveau umgesetzt und weist, gemessen an den Forderungen des gültigen kerntechnischen Regelwerkes, Reserven auf.

Im Lichte der Ereignisse in Japan haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder, in denen Kernkraftwerke betrieben werden, beschlossen, die Sicherheit aller Kernkraftwerke in Deutschland zu überprüfen.

Die bisher unbestrittene Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke beruht auf der Einhaltung des Atomgesetzes, der auf dem Atomgesetz beruhen

den Rechtsverordnungen und der erteilten Genehmigungen.

Gleichwohl stellen die Vorkommnisse in Japan eine Zäsur da, weil sie gezeigt haben, dass Ereignisse auch jenseits der bisherigen Auslegungskonzepte eintreten können. Hieraus resultiert die Notwendigkeit, die Situation in den deutschen Kernkraftwerken unter Berücksichtigung der aktuellen Ereignisse in Japan zu analysieren und daraus entsprechende Schlüsse zu ziehen.

Am 24. März 2011 hat das BMU den Abteilungsleitern der zuständigen Atomaufsichtsbehörden der Länder das geplante weitere Vorgehen erläutert.

Danach soll die neue Sicherheitsbewertung aller deutschen Kernkraftwerke im Lichte der Ereignisse in Japan durch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) erfolgen.

Für die Durchführung der technischen Überprüfung der Kernkraftwerke während des dreimonatigen Moratoriums hat die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) im Auftrage des BMU eine Gutachtergemeinschaft (GRS-ARGE-„Sonder- prüfung“) gegründet. Dieser Gutachtergemeinschaft unter Federführung der GRS gehören rund 100 namentlich benannte Experten verschiedener Gutachterorganisationen, wie z. B. TÜV, ÖkoInstitut, Energiesysteme Nord an, die in mehreren auf einzelne abgegrenzte Themenbereich ausgerichteten Teams zusammenarbeiten sollen. Zur Bearbeitung anlagenspezifischer Fragestellungen kann die Gutachtergemeinschaft die Sachverständigen hinzuziehen, die im Auftrag der atomrechtlichen Aufsichtsbehörden in den einzelnen Kernkraftwerken tätig sind.

Der Sicherheitsüberprüfung sollen keine neuen Lastannahmen zugrunde gelegt werden, sondern es soll geprüft werden, welche Reserven in den verschiedenen Abfangebenen im Falle auslegungsüberschreitender Ereignisse in der Anlage vorhanden sind, um Kernschadenszustände, wie das teilweises oder vollständige Schmelzen des Reaktorkerns, zu verhindern.

In den Betrachtungsumfang sind nach dem Anforderungskatalog der RSK nach derzeitigem Kenntnisstand auch naturbedingte Ereignisse wie Hochwasser einzubeziehen.

Die oben genannten Papiere der ReaktorSicherheitskommission und der GRS zu der Sicherheitsüberprüfung sind den im Landtag vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: