Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Seit Beginn des Jahres 2011 gewährt das Land Zuwendungen zur Verbesserung des Betreuungsangebotes in der Kindertagespflege auf der Basis von Fördergrundsätzen, die eine laufende Geldleistung je geleisteter Betreuungsstunde in der Kindertagespflege von 1,68 Euro für Kinder unter drei Jahren und 0,78 Euro für Kinder über drei Jahren beinhaltet, sofern die Betreuung durch eine

qualifizierte Kraft erfolgt. Zusätzlich erhalten die Kommunen einen pauschalen Betrag in Höhe von jährlich 599 Euro je Tagespflegeperson für Qualifizierung, fachliche Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen. Die Ausgestaltung dieses Angebotes liegt dabei in kommunaler Zuständigkeit.

Um die Aufgabenwahrnehmung der Kindertagespflege durch das Kultusministerium mit der geplanten Weiterentwicklung bei örtlichen Trägern der Jugendhilfe und Fachberaterinnen wie Fachberatern bekannt zu machen, ist in den Jahren 2010 und 2011 eine Reihe von Fachveranstaltungen durchgeführt worden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: In der Kindertagespflege hat es seit 2006 über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsausbau 2008 bis 2013“ einen Zuwachs von 5 939 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren gegeben, deren Neueinrichtung mit einem Finanzvolumen von 5 393 000 Euro gefördert wurde. Im Jahr 2010 wurden insgesamt 7 202 Kinder unter drei Jahren durch öffentlich geförderte Tagespflegepersonen betreut.

Für Kinder von drei bis sechs Jahren sind seit 2006 insgesamt 1 052 Plätze in Kindertagespflege entstanden. Damit wurden im Jahr 2010 in der öffentlich geförderten Kindertagespflege 1 377 Kinder zwischen drei bis sechs Jahren betreut.

Kindertagespflege wird hauptsächlich von Eltern mit Kindern unter drei Jahren nachgefragt. Ab dem dritten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

Der Bildungsauftrag für die Kindertagespflege wird durch § 22 SGB VIII geregelt. Der konkrete Förderauftrag bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes und schließt die Berücksichtigung der ethnischen Herkunft und die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Umsetzung dieses Bildungsauftrags ist eine angemessene Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Als Grundqualifikation hat sich bundesweit ein vom DJI entwickeltes Curriculum im Umfang von 160 Stunden durchgesetzt. Nach einem Bericht der Bundesregierung mit Daten aus dem Jahr 2009 sind in Niedersachsen mittlerweile 56 % der Tagespflegepersonen mit mindestens 160 Stunden qualifiziert oder haben eine pädago

gische Grundausbildung, weitere 25 % liegen unterhalb der 160 Stunden, und nur 18 % verfügen über keine Mindestqualifikation.

Niedersachsen liegt damit im Vergleich der westdeutschen Länder im oberen Mittelfeld. Die Landesregierung setzt über die Finanzhilfe Anreize für die örtlichen Träger und zuständigen Kommunen, diese Grundqualifikation flächendeckend zu gewähren.

Zu 2: Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen ist ein zentrales Element für die qualitative Weiterentwicklung der Tagespflege. Um einen Professionalisierungskorridor und eine Anschlussmöglichkeit mit dem Abschluss Sozialassistent/Sozialassistentin zu schaffen, entwickelt das Kultusministerium derzeit eine Aufbauqualifizierung für Tagespflegepersonen im Umfang von 400 Stunden, die die Inhalte des DJI-Curriculums vertieft und ergänzt. Diese Aufbauqualifizierung richtet sich an alle interessierten Tagespflegepersonen, die bereits die Grundqualifizierung zur zertifizierten Tagespflegeperson erfolgreich abgeschlossen haben.

Mit entsprechender beruflicher Vorbildung können erfolgreiche Absolventinnen der Aufbauqualifizierung auch in die Klasse 2 der Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent - aufgenommen werden und diese auch in Teilzeit absolvieren.

Im Rahmen des Landesprogramms „Familie mit Zukunft“ wurden die Weiterbildungsmodule „Teamarbeit“, „Integrative Kindertagespflege“, „Kollegiale Beratung“, „Gesundheitsförderung“, „Gender-Kompetenz“ und „Interkulturelle Kompetenz“ entwickelt, die den örtlichen Trägern zur Sicherung der Qualität regionaler Fortbildungsangebote zur Verfügung stehen.

Zu 3: Familien- und Kinderservicebüros werden auch künftig aus dem Haushalt des niedersächsischen Sozialministeriums nach dem Entwurf der zurzeit in Abstimmung befindlichen Förderrichtlinie „Familienförderung“ als koordinierendes Service- und Dienstleistungsangebot zur Durchführung und Umsetzung folgender Ziele ab 2011 gefördert:

- Erhöhung der Inanspruchnahme von Familienbildung und Familien unterstützenden Hilfen,

- Ausbau passgenauer Hilfen für junge Menschen, die auf gelingende Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten und die Handlungsfähigkeit zur Gestaltung des familiären Zusammenlebens erweitern,

- Entwicklung und Erprobung von Hilfen für junge Eltern mit und ohne Migrationshintergrund sowie für Alleinerziehende und ihre Kinder,

- Förderung der Entwicklung und Teilhabe von Kindern in besonderen Lebenssituationen,

- Vermittlung bzw. Stärkung der Kompetenzen von Projektverantwortlichen sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für das verbesserte Erreichen besonderer Zielgruppen.

Die Förderung beträgt für Landkreise, kreisfreie Städte und Städte ab 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zu 10 000 Euro pro Jahr, für alle übrigen Kommunen bis zu 3 900 Euro pro Jahr.

Viele Familien- und Kinderservicebüros nehmen nach wie vor die Aufgabenstellung der fachlichen Begleitung und Beratung der Tagespflegepersonen wahr. Die Zuständigkeit für diese Aufgabe liegt wie die Entscheidung der institutionellen Anbindung ausschließlich auf der kommunalen Ebene.

Das Land fördert die Aufgabenwahrnehmung der Qualifizierung, Beratung und Begleitung im Rahmen der Fördergrundsätze aus dem Haushalt des Kultusministeriums mit einer Pauschale in Höhe von jährlich 599 Euro je Tagespflegeperson.

Das Niedersächsische Kindertagespflegebüro wird in Trägerschaft eines Vereins geführt. Im Rahmen einer Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Kinderbetreuungsangebotes im Rahmen der Bildung im Elementarbereich des Niedersächsischen Kultusministeriums werden im Jahr 2011 Projekte des Kindertagespflegebüros mit insgesamt 268 000 Euro gefördert. Dazu gehören in diesem Jahr Fortbildungs- und Beratungsangebote für die Fachberatung der Kindertagespflege und die Unterstützung der regionalen und landesweiten Vernetzungsstrukturen.

Das Kultusministerium ist daran interessiert, auch in Zukunft mit dem Niedersächsischen Kindertagespflegebüro konstruktiv zusammenzuarbeiten. Eine Haushaltsanmeldung zur Förderung von Projekten für das Haushaltsjahr 2012 ist erfolgt.

Anlage 27

Antwort

des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 27 der Abg. Miriam Staudte (GRÜNE)

Kinderrechte in der Verfassung - Nur ein Papiertiger?

Am 1. Juli 2009 trat die vom Landtag einstimmig beschlossene Änderung der Landesverfassung mit dem zusätzlichen Artikel 4 a (Kinder- rechte) in Kraft. Dort steht nun:

„(1) Kinder und Jugendliche haben als eigenständige Personen das Recht auf Achtung ihrer Würde und gewaltfreie Erziehung.

(2) Wer Kinder und Jugendliche erzieht, hat Anspruch auf angemessene staatliche Hilfe und Rücksichtnahme. Staat und Gesellschaft tragen für altersgerechte Lebensbedingungen Sorge. (3) Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Missbrauch zu schützen.“

Ein Absatz zur Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen wurde entgegen den Wünschen der Opposition nicht aufgenommen. Professor Dr. Dr. Roland Zielke (FDP) sagte in der Plenardebatte vom 17. Juni kurz vor der Abstimmung: „Was wir hier heute machen werden, ist lupenreine Symbolpolitik.“ Heidemarie Mundlos (CDU) hatte zuvor erklärt: „Aber Sinn und Zweck dieses Vorhabens geht ganz klar weit über den reinen Symbolcharakter aus.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit der Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung ergriffen, um Kinderrechte nicht nur auf dem Papier, sondern tatsächlich zu stärken?

2. Welche Maßnahmen und Handlungsfelder ergeben sich aus Sicht der Landesregierung in Zukunft noch aus dem Artikel 4 a?

3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung umsetzen, um die Partizipation von Kindern und Jugendlichen zu stärken - auch wenn dieser Aspekt nicht mit in die Verfassung aufgenommen wurde?

Kinder zu schützen und ihre Position zu stärken, ist Kernaufgabe von Staat und Gesellschaft. Mit der Aufnahme von Kinderrechten in die Niedersächsische Verfassung wurde ein weiterer wichtiger Schritt zu mehr Kinderschutz und mehr Kinderfreundlichkeit in Niedersachsen getan. Der einstimmige Beschluss des Landtages ist eine besondere Verpflichtung für die Landesregierung, die Belange von Kindern bei allen Entscheidungen in den Blick zu nehmen.

Für die Niedersächsische Landesregierung haben Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie die Unterstützung der Eltern seit Langem höchste Priorität. Konkrete, aufeinander abgestimmte Maßnahmen waren und sind weiterhin von ausschlaggebender Bedeutung. Dabei kommt es darauf an, Bewährtes fortzusetzen und immer

wieder neue Schwerpunkte zu setzen, um optimale Bedingungen zu gewährleisten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1:

I. Neue Maßnahmen im Kinderschutz seit 2010

Kinderschutzambulanz

Seit Herbst 2010 wird für den Zeitraum von drei Jahren das Projekt „Kinderschutzambulanz“ gefördert, die am Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover eingerichtet wurde. Hier können Mediziner konsiliarische Beratung mittels einer Hotline und Telekonsile erhalten, um sicherer Diagnosen auf Missbrauch oder Misshandlung von Kindern und Jugendlichen stellen zu können. Bei Bedarf untersuchen Ärzte der Kinderschutzambulanz Kinder auch vor Ort in deren Regionen und unterstützen bei der Diagnosestellung. Außerdem werden von der Einrichtung Fortbildungsveranstaltungen für niedergelassene und klinische Ärzte durchgeführt. Die Fördersumme für den dreijährigen Projektzeitraum beläuft sich insgesamt auf 285 000 Euro.

Präventionsprojekte gegen sexuelle Gewalt

Das Land fördert folgende aktuelle Projekte zur Prävention und Intervention bei (sexualisierter) Gewalt gegen Mädchen und Jungen:

- das Projekt „Sichere Orte“ der Kinderschutzzentren Hannover und Oldenburg mit einer Landesförderung in Höhe von ca. 27 000 Euro für 2011,

- das Projekt „Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“ des Landessportbundes mit einer Landesförderung in Höhe von jährlich ca. 30 000 Euro bei einer Laufzeit von 2011 bis 2013,

- das Projekt „Schutz in Einrichtungen und Verbänden“ des Kinderschutzbundes in Höhe von jährlich ca. 30 000 Euro für die Jahre 2011 bis 2013,

- das theaterpädagogische Projekt „sexuelle Übergriffe unter Jugendlichen“ der Landesstelle Jugendschutz, das Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte landesweit erreichen soll, mit einer Förderung in Höhe von ca. 200 000 Euro.

Projekt EFi (Elternarbeit, Frühe Hilfen und Migrationsfamilien