Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

Projekt EFi (Elternarbeit, Frühe Hilfen und Migrationsfamilien

Aus Mitteln des Landesprogramms „Familien mit Zukunft“ wurde Ende 2010 das Projekt EFi zur Stärkung von Familien mit Migrationshintergrund

auf den Weg gebracht. Ziel ist vor allem eine strukturelle und damit nachhaltige Vernetzung der Bereiche Elternarbeit, Elternbildung und Frühe Hilfen mit dem Bereich Integration und Migration. 24 Jugendämter beteiligen sich am Programm und werden mit Zuwendungen unterstützt. Das ISM (Insti- tut für Sozialpädagogische Forschung, Mainz) hat die wissenschaftliche Begleitung übernommen. Das Projekt hat einen Umfang von 1 000 000 Euro.

Verbindliches Einladewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) - Ein U fürs Leben

Das verbindliche Einladewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchun- gen) wurde am 1. April.2010 gestartet. Grundlage dieses Verfahrens ist das Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen. In das verbindliche Einladewesen sind die Untersuchungsstufen U5, U6, U7, U7a, und U8 aufgenommen worden.

Ziel des verbindlichen Einladewesens ist die Verbesserung der Kindergesundheit und des Kinderschutzes.

Fortbildungen zur Kinderschutzfachkraft

Das Land fördert berufsbegleitende Fortbildungen zur Kinderschutzfachkraft für das Personal der Jugendhilfe, sozialen Dienste, freien Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen. Bis Dezember 2010 wurden mehr als 400 Fachkräfte ausgebildet. Weitere Kursangebote für 2011 sind terminiert.

Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung zur schnelleren Erkennung der Kindeswohlgefährdung, Abschätzen von Handlungsbedarf und Schutzmaßnahmen und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Ärzten.

Weiterbildung zur staatlich anerkannten Familienhebamme

Niedersachsen hat als erstes Bundesland eine Weiterbildung zur staatlich anerkannten Familienhebamme eingeführt. Die erforderliche Änderung der entsprechenden Verordnung wurde im November 2010 unterzeichnet. Mit der staatlichen Anerkennung wird die Berufsbezeichnung „Familienhebamme“ geschützt. Die Weiterbildung umfasst 400 Stunden und stellt damit eine deutlich höhere Qualifizierung dar als die bisherige Fortbildung (170 Stunden). Für die bisher schon fortgebildeten Familienhebammen wird eine verkürzte Weiterbildung eingerichtet, um ihnen ebenfalls die staatliche Anerkennung zu ermöglichen.

II. Familienservice & Familienförderung

Im Bereich der Familienförderung und Familienpolitik hat das Land zahlreiche Maßnahmen ergriffen, die die Kompetenz der Eltern für die Förderung und Erziehung der Kinder stärken sollen. Hiervon profitieren zu allererst die Kinder in Niedersachsen.

Landesprogramm Familien mit Zukunft 2007 bis 2010

Das Landesprogramm hat es ermöglicht, dass sich landesweit rund 290 Familien- und Kinderservicebüros in den Gemeinden entwickeln konnten. Sie sorgen in ihrem jeweiligen Wirkungskreis als zentraler Anlaufpunkt für Familien für eine gute Infrastruktur für Familien.

Richtlinie Familienförderung

Ab 2011 will das Land eine Weiterentwicklung dieser Familienbüros ermöglichen. Gemeinsam mit den Kommunen soll deren Arbeit verstetigt und dort, wo es nötig ist, auch qualitativ noch verbessert werden. Frühe Hilfen und Angebote der Elternbildung sind dafür die vorrangigen Bausteine. Das MS verfolgt mit der neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen und Frühen Hilfen (Richtlinie Familienförderung) neben der Förderung der Familienbüros die Stärkung der Familien durch

- mehr Angebote der Eltern- und Familienbildung zur Stärkung der Erziehungsverantwortung,

- Bildung/Erziehung von Kindern mit begleitender Elternarbeit und

- Stärkung benachteiligter Kinder.

Vorrangige Zielgruppen sind sozial benachteiligte Familien und Familien mit Migrationshintergrund.

Starke Eltern - Starke Kinder

Für das Elternprogramm „Starke Eltern - Starke Kinder“ wurden mehr als 700 Kursleiterinnen und Kursleiter zertifiziert. Nach Schätzung des Deutschen Kinderschutzbundes sind mehr als 6 000 Eltern erreicht worden. Aktuell befinden sich Elternkurse in der Ausschreibung, die insbesondere türkischsprachige Familien erreichen sollen. Über türkischsprachige Fachkräfte ist beabsichtigt, direkt Eltern aus diesem Kulturkreis in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken.

III. Kinder-haben-Rechte-Preis

Das Sozialministerium hat gemeinsam mit dem Kinderschutzbund 2008 den ersten Niedersächsi

schen Kinder-haben-Rechte-Preis ausgelobt. Jedes Jahr steht ein anderer Artikel der UN-Kinderrechtskonvention im Fokus: in 2008 das Thema Gewaltfreiheit, in 2009 das Recht auf Teilhabe an kulturellen Angeboten, in 2010 das Thema Partizipation. 2011 lautet das Motto „Zukunft statt Herkunft“. Die Preisverleihung wird am 25. November 2011 im GOP in Hannover stattfinden.

Der Preis trägt dazu bei, die Rechte der Kinder in der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Die große Zahl der jährlich eingehenden Bewerbungen zeigt, dass es eine Vielzahl von Initiativen in Niedersachsen gibt, die sich für Kinder und ihre Rechte einsetzen.

IV. Kinderarmut

Landesstiftung „Familie in Not“ mit dem Sonderfonds „DabeiSein!“

Mit dem Sonderfonds „DabeiSein!“ werden unbürokratisch und schnell Bildungs- und Freizeitmaßnahmen für Kinder aus finanziell benachteiligten Familien mit bis zu 100 Euro pro Jahr gefördert, um Kinder davor zu schützen, dass sie wegen der Arbeitslosigkeit der Eltern oder wegen einer familiären Notsituation benachteiligt oder ausgegrenzt werden. Sie sollen am gesellschaftlichen Leben, etwa in Musik- und Sportvereinen, Jugend- und Familienfreizeiten, Erholungsmaßnahmen, Nachhilfeunterricht, Klassenfahrten usw., teilhaben können. Im Rahmen der Landesstiftung „Familie in Not“ wurde für den Sonderfonds ein Betrag von 2 Millionen Euro für die Jahre 2009 bis 2012 bereitgestellt. Gesetzliche Ansprüche haben Vorrang.

Landesweite Aktionswoche „Gemeinsam gegen Armut und Ausgrenzung“

In 2010 haben die Landesregierung und das „Niedersächsische Bündnis für alle Kinder“ im Rahmen des „Europäischen Jahres gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ eine landesweite Aktionswoche durchgeführt. Ziel war es, das öffentliche Bewusstsein für die Risiken sozialer Ausgrenzung zu stärken und die Wahrnehmung für die vielfältigen Ursachen und Auswirkungen zu schärfen. Es wurden zugleich gute Beispiele für Wege aus sozialer Ausgrenzung bekannt gemacht und bürgerschaftliches Engagement gewürdigt. Zudem war die Aktionswoche darauf ausgerichtet, einen öffentlichen Dialog auf den Weg zu bringen und die Vernetzung der Aktivitäten zur Armutsbekämpfung zu fördern.

Handlungsorientierte Sozialberichterstattung Niedersachsen

Die Handlungsorientierte Sozialberichterstattung Niedersachsen hat das Ziel, Maßnahmen zu identifizieren, die Kindern im Sinne finanzieller Einkommensarmut, schlechtem Gesundheitszustand und bildungsfernem Umfeld möglichst effektiv helfen sollen, die gegebenen Nachteile zu überwinden. Das Konzept besteht aus einem Statistikteil, der auf mögliche Handlungsfelder hinweist. In einem zweiten Schritt erfolgt eine regionalisierte Erfassung und Untersuchung von konkreten Maßnahmen und Strukturen im Hinblick auf ihre Wirkungsweisen zur Überwindung der Auswirkungen von Armut. Ziel ist die Entwicklung von Empfehlungen, Maßnahmen und Strategien. Die Handlungsorientierte Sozialberichterstattung ist im Wesentlichen ein Analyseinstrument, das der Identifizierung konkreter Maßnahme zugunsten von Kindern und Jugendlichen dient.

V. Schule

In den niedersächsischen Schulen wird das Thema „Kinderrechte“ im Primarbereich im Rahmen des Sachunterrichts und im Sekundarbereich im Rahmen des Politikunterrichts umgesetzt. Zusätzlich zu den verbindlichen Vorgaben der Lehrpläne sind „Kinderrechte“ indirekt in den Unterrichtsinhalten anderer Fächer wiederzufinden (z. B. in den Fä- chern Deutsch oder Religion).

Zu 2: Für die Niedersächsische Landesregierung sind der Schutz und die Förderung von Kindern sowie die Unterstützung der Eltern seit Langem eines der vorrangigsten Handlungsfelder. Es ist immer wieder neu zu prüfen, wo die Kommunen in ihrer sachlichen Zuständigkeit für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Impulse, Beratung oder andere Unterstützung benötigen, wo gegebenenfalls modellhaft Neues erprobt werden muss oder wo das Land in seiner überörtlichen Zuständigkeit tätig werden sollte.

Eine Maßnahme, die geplant ist, ist die Benennung eines/einer Beauftragten für den Kinderschutz, dessen/deren Aufgabe es sein wird, sich unabhängig und unmittelbar für die Kinderschutzbelange einzusetzen.

Zu 3: Die Stärkung der Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ein fester Bestandteil in der Landesförderung. Dies wird auch weiterhin umgesetzt werden.

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe ist als übergreifende Regelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert (§ 8 SGB VIII) und gilt für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe.

Soweit das Land für die Umsetzung von Maßnahmen zuständig ist, wird eine Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit in unterschiedlicher Weise realisiert. Im Bereich der Jugendsozialarbeit erfolgt eine Beteiligung oftmals in Form von Förderplänen, die gemeinsam mit den Jugendlichen erstellt werden, um die individuelle Lebenssituation zu verbessern.

Im Bereich der Jugendarbeit sind Kinder und Jugendliche durch aktive Mitgestaltung und Mitbestimmung eingebunden. In der Jugendverbandsarbeit sind Grundsätze zu angemessenen Beteiligungsformen festgelegt worden. So haben beispielsweise auch unter 18-Jährige ein Stimmrecht bei der Wahl von Entscheidungsträgern. Im Programm „Generation 2.0“, das mit Haushaltsmitteln des MS seit 1. Januar 2010 gefördert wird, werden ausdrücklich Projekte zur Stärkung der Partizipation junger Menschen unterstützt.

In seiner überörtlichen Zuständigkeit wird das Land auch in Zukunft bewährte Angebote für kommunalpolitisch interessierte Jugendliche aufrechterhalten. So werden Kinder- und Jugendliche, die sich in Jugendparlamenten oder -foren engagieren, eingeladen, an eigens für sie initiierten Treffen teilzunehmen, die Austausch und Informationen zu ihrer kommunalpolitischen Arbeit bieten.

Im Mai dieses Jahres wird das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) einen Fachtag durchführen, der das Thema „Partizipation von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen“ aufgreifen wird. Das LS bietet darüber hinaus Fortbildungen über den Einsatz verschiedener Methoden bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an.

Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Leitplanungen der Kommunen haben MS, LS und die Landesstelle Jugendschutz (LJS) in den letzten Jahren stark nachgefragte Veranstaltungen im Rahmen des strukturellen Kinder- und Jugendschutzes angeboten. Dabei wurde und wird weiterhin darauf hingewirkt, dass Jugendhilfe und Stadtplanung bei Planungsvorhaben eng und konstruktiv zusammenarbeiten und Kinder und Jugendliche partizipatorisch beteiligt werden.

Der Kinder-haben-Rechte-Preis 2010, der gemeinsam von MS und Kinderschutzbund ausgelobt wurde, hatte das Thema „Partizipation“ zum Inhalt. Eine Liste vorbildlicher und zur Nachahmung empfohlener Projekte ist im Internet unter www.kinderhabenrechtepreis.de veröffentlicht.

Anlage 28

Antwort

des Kultusministeriums auf die Frage 28 der Abg. Ina Korter (GRÜNE)

Mit veralteten Lehrämtern in eine geänderte Schulstruktur?

„Langfristig werden wir in Niedersachsen ein Zwei-Säulen-Modell mit Oberschulen auf der einen und starken Gymnasien auf der anderen Seite anstreben“, so Kultusminister Althusmann in einer Pressemitteilung des Kultusministeriums vom 15. März 2011. Die Ausbildung der Lehrkräfte erfolgt aber unverändert getrennt für die herkömmlichen Lehrämter an Hauptschulen und an Realschulen, obwohl es diese Schulformen nach dem Willen des Kultusministers auf absehbare Zeit gar nicht mehr geben soll. Die gemeinsame Ausbildung für ein Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen hatte die Landesregierung im Jahr 2007 aufgegeben.