Zu 2: Dem Land Niedersachsen sind Kosten in folgender Höhe für den Vollzug der Abschiebungen entstanden:
- 159 763 Euro (I. Quartal 2011) für Flugbuchungen, Stornokosten und medizinische Begleitung der Abgeschobenen,
- 101 430 Euro (Januar 2011) Personal- und Sachkosten bei der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) für die Organisation, Vorbereitung und Durchführung der Abschiebungen.
Die Personal- und Sachkostenerfassung für die Monate Februar und März 2011 ist bei der LAB NI noch nicht abgeschlossen. Ebenso ist dort eine Differenzierung der Kosten zwischen Abschiebungen auf dem Landweg oder dem Luftweg nicht möglich.
Zu 3: Ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer, die wegen der in ihrem Herkunftsland herrschenden Verhältnissen für den Fall ihrer Rückkehr eine Gefährdung für ihr Leben oder ihre Gesundheit befürchten, haben die Möglichkeit, mit einem Asyl- oder Asylfolgeantrag neben drohender politischer Verfolgung auch andere mögliche zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse geltend zu machen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat unter Einbeziehung der aktuellen