des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 36 des Abg. Hans-Henning Adler (LINKE)
Teilnahme von Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) an der Tagung der Glücksspiellobby am 2./3. April 2011 auf Sylt hinterlässt „Geschmäckle“
Wenige Tage vor dem für den 6. April 2011 anberaumten Treffen der Ministerpräsidenten zur Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland haben vier Spitzenpolitiker von CDU und FDP, verschiedenen Medienberichten vom 2./3. April zufolge, am ersten Aprilwochenende an einer zweitägigen Fachtagung der Sportwirtschaftszeitschrift SPONSORs in einem Luxushotel auf der Insel Sylt teilgenommen. Darunter war neben dem Fraktionsvorsitzenden der CDU im Landtag von Schleswig-Holstein, Christian von Boetticher, dem FDP-Fraktionsvorsitzenden im Landtag von Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, sowie dem CDU-Fraktionsvize und Glücksspielexperten Hans-Jörn Arp auch der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP).
Die Übernachtungen und die Verpflegung auf der Tagung seien, verschiedenen Medienberichten zufolge, von dieser Sportwirtschaftszeitschrift bezahlt worden. Laut dem Internetportal des NDR vom 2. April 2011 sollen hochrangige Vertreter privater Glücksspielfirmen sowie von Wirtschaftsverbänden und Sportverbänden nur wenige Tage vor dem genannten Treffen der Ministerpräsidenten mit den vier Politikern, darunter Wirtschaftsminister Jörg Bode, über die Zukunft des Glücksspielstaatsvertrages, der zum 31. Dezember 2011 ausläuft, beraten haben.
Der niedersächsische Wirtschaftsminister Jörg Bode ist einer der Unterhändler der schwarzgelben Landesregierungen über die Zukunft des milliardenschweren Marktes für Sportwetten und Online-Poker. Seine Teilnahme und sein Vortrag auf der von einem privaten Sponsor finanzierten Tagung sowie die von der Zeitschrift SPONSORs für ihn übernommenen Kosten für Hotelübernachtung und Verpflegung lassen Zweifel an der gebotenen Unabhängigkeit von Wirtschaftsminister Jörg Bode vor den ausschlaggebenden Beratungen zur Zukunft des Glücksspielwesens in Deutschland entstehen.
Laut Neue Presse vom 4. April 2011 wurde der Minister auf der Tagung in Sylt von einer Unternehmensberatung über das Internetpoker und die damit verbundenen Möglichkeiten der Steu
1. Sieht sie mit der Teilnahme von Wirtschaftsminister Jörg Bode an einer zweitägigen Tagung der Glücksspiellobby auf Sylt zur Zukunft der Sportwetten und des Online-Poker in Deutschland und der Bezahlung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung nur wenige Tage vor der eventuell entscheidenden Beratung der Ministerpräsidenten der Bundesländer die für einen Unterhändler von Regierungen der Bundesländer gebotene Unabhängigkeit gefährdet?
2. Welche geldwerten Vorteile sind aus der Übernahme der Kosten für Übernachtung und Verpflegung durch den privaten Veranstalter der Glücksspieltagung auf Sylt für Wirtschaftsminister Jörg Bode entstanden?
3. Warum war das zuständige Ministerium nicht in der Lage, den Minister über die seit Jahren im Internet stattfindenden Glücksspiele (ein- schließlich Pokern), die dort erzielten Millionenumsätze und die dort bestehenden steuerlichen Möglichkeiten der Abschöpfung zu informieren, was offenbar erst durch den Wirtschaftsberater in Sylt erfolgte?
Wirtschaftsminister Jörg Bode hat vom 31. März bis 1. April 2011 auf Einladung des Sportwirtschaftsmagazins SPONSORs an der Tagung „Sylter Impulse“ zum Thema „Ökonomische Potenziale der Liberalisierung des Sportwetten- und OnlinePoker-Marktes“ auf Sylt teilgenommen, deren Schirmherren Christian von Bötticher, Landesvorsitzender CDU Schleswig-Holstein, und Wolfgang Kubicki, Vorsitzender FDP-Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein, waren.
Wirtschaftsminister Bode ist bekanntlich von der Landesregierung beauftragt, gemeinsam mit der Staatskanzlei die Verhandlungen zum neuen Glücksspielstaatsvertrag zu führen.
Er hat als Referent an der Podiumsdiskussion über den Glücksspielstaatsvertrag teilgenommen. Weitere Referenten waren u. a. Professor Michael Rotert (Vorstandsvorsitzender Verband der deut- schen Internetwirtschaft), Joachim Stephan (Part- ner Boston Consulting Group), Dr. Jens Müffelmann (Geschäftsführer Elektronische Medien Axel Springer AG), Marc Schröder (Geschäftsführer RTL interactive GmbH) und Dr. Michael Vesper (Generaldirektor DOSB).
Eine Übernachtung auf Sylt war aufgrund des angekündigten Programmablaufs und Zeitplanes der Veranstaltung notwendig und deshalb von vornherein seitens des Ministers eingeplant. Minister Bode hat in eigener Verantwortung auf der Grund
lage des geltenden Rechts nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entschieden, dass der Veranstalter die Kosten für seine dienstlich erforderliche Hotelübernachtung (inklusi- ve Verpflegung) zu übernehmen hat. Bei dieser Entscheidung wurden die einschlägigen Vorschriften des Landes beachtet. Die Verwaltungsvorschriften zu § 10 des Ministergesetzes vom 22. Mai 2007 und Nr. 8.1 der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie) vom 16. Dezember 2008 gestatten - auch vor dem Hintergrund des Haushaltskonsolidierungsbedarfes des Landes -, Haushaltsausgaben nicht ohne Not dort tätigen zu müssen, wo sie guten Gewissens durch Sponsoring von dritter Seite vermieden werden könnten. Hierbei ist ein individuelles verantwortungsbewusstes Handeln des einzelnen Regierungsmitgliedes im jeweiligen Einzelfall gefordert. In jedem Fall muss ausgeschlossen werden, dass durch die Zuwendung in irgendeiner Weise Einfluss genommen werden kann auf amtliches oder Regierungshandeln oder ein solcher Eindruck entsteht. Wer die Debatte um den bisherigen und neuen Glücksspielstaatsvertrag verfolgt hat, kennt die Position des Wirtschaftsministers, die er seit Jahren zu diesem Thema vertritt. Deshalb ist der Gedanke abwegig, dass sich der Wirtschaftsminister durch die Übernahme der Hotelkosten für eine Übernachtung durch den Veranstalter in seiner Überzeugung beeinflusst gelassen bzw. befangen gemacht haben könnte im Sinne einer Begünstigungshandlung oder auch nur Befangenheit.
Gemäß Nrn. 8.1.2.2 und 8.1.2.5 der Antikorruptionsrichtlinie sind Sponsoringmaßnahmen vollständig und abschließend aktenkundig zu machen sowie zusätzlich mit einem Wert ab 1 000 Euro im Einzelfall in dem auf die Annahme folgenden Kalenderjahr zu erfassen und dem Ministerium für Inneres und Sport zur Veröffentlichung im Internet auf der Seite des Finanzministeriums zuzuleiten. So ist gewährleistet, dass die Öffentlichkeit von den Einzelheiten des Sponsorings erfährt.
Weitere, über die Hotelkosten hinausgehende geldwerte Vorteile, insbesondere ein Honorar für seinen Vortrag, hat Wirtschaftsminister Bode nicht erhalten. An dem für Freitag, den 1. April 2011, angebotenen Golfkurs/-spiel hat er nicht teilgenommen; vielmehr ist er am Freitag abgereist und hat sich seinen (weiteren) Amtsgeschäften in Niedersachsen gewidmet.
Zu 2: Die exakte Höhe der Kosten für Übernachtung und Verpflegung sind der Landesregierung nicht bekannt. Laut Auskunft auf der Internetseite des Hotels betrugen die Kosten für ein entsprechendes Hotelzimmer 250 Euro/Übernachtung. Ob der Veranstalter Sonderkonditionen ausgehandelt hat, ist hierbei nicht bekannt. Auch sind die Kosten für das Abendessen für Minister Bode nicht bekannt. Da es sich um ein übliches Essen eines Hotels seiner Kategorie handelte, ist aber davon auszugehen, dass sich die Kosten für Übernachtung und Verpflegung auf insgesamt unter 500 Euro belaufen.
Zu 3: Für Wirtschaftsminister Bode war es wichtig, mit den politischen Vertretern aus Schleswig-Holstein persönlich über deren Pläne hinsichtlich der Ausgestaltung des Glücksspielrechts zu reden. Zudem hat ihm die Dienstreise einerseits dazu gedient, einen Eindruck darüber zu gewinnen, wie man aus Sicht der Sportwetten- und PokerIndustrie meint, das Lotteriemonopol sichern und gleichzeitig neue Möglichkeiten für private Sportwettenbetreiber schaffen zu können, und andererseits hat er wiederum seine Pläne für eine Liberalisierung des Sportwettenmarktes vorgestellt. Bei diesem Austausch sind auch bisher noch nicht in der öffentlichen Diskussion stehende Argumente ausgetauscht sowie die Unternehmensansiedlungsabsichten und potenzielle Arbeitsplatzentwicklung konkretisiert worden.
Wissenschaftsministerin Johanna Wanka plant eine Änderung der Verordnung über die Zuständigkeiten der Studentenwerke. Berichten zufolge umfasst dies auch eine Namensänderung, so soll aus dem „Studentenwerk Braunschweig“ das „Studentenwerk Ostniedersachsen“ werden. Es ist folglich nicht geplant, das „Studentenwerk Braunschweig“ in „Studierendenwerk Ostniedersachsen“ umzubenennen und sich somit einer geschlechterneutralen Sprache zu bedienen.
Das Studentenwerk muss also neue Briefköpfe erstellen, eine neue Internetadresse anlegen, Türschilder, Informations- und Werbeblätter Schritt für Schritt erneuern etc. Solche Umstellungsprozesse fanden bzw. finden derzeit an den Hochschulen statt, die früher Fachhochschulen hießen. Es besteht jetzt also die Möglichkeit, im Zuge der geplanten Namensänderung von beispielsweise „Braunschweig“ zu „Ostniedersachsen“ ohne weitere Kosten aus „Studentenwerk“ „Studierendenwerk“ zu machen.
2. Inwieweit wird bei der Umbenennung aus welchen Gründen auf geschlechterneutrale Sprachregelungen (nicht) geachtet?
3. Mit welchen Kosten für die Umbenennung rechnet die Landesregierung? Erhalten die Studentenwerke hierfür zusätzliche finanzielle Mittel?
Die von der Landesregierung am 5. April 2011 auf Vorlage des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur beschlossene Neufassung der Verordnung über die Zuständigkeit der Studentenwerke enthält keine Namensänderung eines niedersächsischen Studentenwerks. Die vom Studentenwerk Braunschweig im Nachgang zur Fusion mit dem Studentenwerk Clausthal beabsichtigte Umbenennung in „Studentenwerk OstNiedersachsen“ beruht auf einem Beschluss des Verwaltungsrats des Studentenwerks, mit dem sich dieser - mit den Stimmen der Studierendenvertreter - einstimmig bei einer Enthaltung für die Namensänderung ausgesprochen hat.
Zu 1: Über die Namensänderung beim Studentenwerk Braunschweig hinaus sind derzeit keine weiteren Umbenennungen geplant.
Zu 2: Die Ablösung des Begriffs „Studenten“ durch die geschlechtsneutrale Formulierung „Studierende“ hat sich in der Gesetzessprache allgemein durchgesetzt. Das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) spricht seit der Bekanntmachung der Neufassung vom 21. Januar 1994 von Studierenden.
Bei zusammengesetzten Begriffen hat die Übernahme der Partizipialkonstruktion „Studierende“ im allgemeinen Sprachgebrauch dagegen kaum Anerkennung gefunden. So verzeichnet der Duden beispielsweise die Begriffe „Studentenbewegung“, „Studentenbude“, „Studentenfutter“, „Studenten
Der Begriff „Studierendenwerk“ hat sich ebenfalls nicht durchgesetzt. Dass die „Studentenwerke“ Studentinnen und Studenten gleichermaßen beraten und fördern, steht nicht im Zweifel und ist darüber hinaus in den Hochschulgesetzen der Länder - in Niedersachsen in § 68 Abs. 2 NHG - ausdrücklich bestimmt. Eine Geschlechterdiskriminierung ist mit dem Begriff „Studentenwerk“ nicht verbunden.
Vor diesem Hintergrund haben alle Länder bis auf zwei die Bezeichnung „Studentenwerk“ beibehalten: In Rheinland-Pfalz werden die Studentenwerke seit der Novellierung des Hochschulgesetzes 2003 als Studierendenwerke bezeichnet. Hamburg ist dem im neuen Studierendenwerksgesetz 2005 gefolgt und hat das „Studentenwerk Hamburg“ in „Studierendenwerk Hamburg“ umbenannt. Alle anderen Länder einschließlich Niedersachsen halten in ihren Hochschul- oder Studentenwerksgesetzen an dem historisch gewachsenen Begriff des Studentenwerks fest. In gleicher Weise hat der Dachverband der 58 Studentenwerke in Deutschland entschieden, seine Benennung als „Deutsches Studentenwerk“ beizubehalten.
Zu 3: Das Studentenwerk Braunschweig rechnet nach eigenen Angaben mit Gesamtkosten der von ihm intendierten Namensänderung in Höhe von rund 40 000 Euro. Dies entspricht rund 0,2 % der für 2011 angestrebten Umsatzerlöse. Die Mittel zur Deckung der Kosten der Umbenennung sind im Rahmen der eigenverantwortlichen Wirtschaftsführung zu erwirtschaften. Zusätzliche Landesmittel erhält das Studentenwerk dafür nicht.
des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 38 der Abg. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Das Institut für Strukturforschung und Planung in agrarischen Intensivgebieten (ISPA) der Universität Vechta arbeitet laut eigener Homepage in den Schwerpunktgebieten „Vergleichende Strukturforschung“, „Geo- und Agrarökologie mit Schwerpunkt Bodenkunde“ sowie „Lernen in ländlichen Räumen und Umweltbildung“.
Die Veröffentlichungen des Instituts spiegeln im Wesentlichen die klassischen Themen agrarischer Intensivproduktion wider, etwa zum Veredelungsstandort Deutschland, zu möglichen Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Struktur der Veredelungswirtschaft, zu den Strukturen der Schweine- und Geflügelhaltung, zu den Problemen der deutschen Geflügelwirtschaft. Umweltthemen, etwa aus dem Bereich des Immissionsschutzes, spielen in der Regel nur im Zusammenhang mit rechtlichen Rahmensetzungen der intensiven Landwirtschaft eine Rolle.
Die im Sponsoringbericht der Landesregierung veröffentlichte Liste der Sponsoren des ISPA liest sich wie das „Who is who“ der agrarischen Intensivwirtschaft. Neben dem Kraftfutterwerk Rothkötter - die Firma Rothkötter plant derzeit den größten europäischen Hähnchenschlachthof in Wietze - sind dort Big Dutchmann - einer der führenden Hersteller von Geflügel- und Schweinehaltungsanlagen -, der Landesverband der niedersächsischen Geflügelwirtschaft und weitere Akteure des agrarindustriellen Bereichs als Sponsoren des ISPA verzeichnet.