Protokoll der Sitzung vom 14.04.2011

- sie in der Unterrichtssprache Deutsch „sprachfähig“ in ihrer Religion machen.

Die Akzeptanz des islamischen Religionsunterrichtes ist bei Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften gleichermaßen sehr hoch. Muslimische Eltern erleben ihre Religion im schulischen Kontext auf Augenhöhe mit den christlichen Religionen. Die Beteiligung seitens der muslimischen Schülerinnen und Schüler liegt in den einzelnen Jahrgängen oft bei nahezu 100 %. Die Schülerinnen und Schüler nehmen sehr motiviert an dem Unterricht teil und erleben sich durch den islamischen Religionsunterricht als gleichg nen und Schülern des christlichen Religionsunterrichtes.

Anlage 45

Antwort

des Justizministeriums auf die Frage 45 des Abg. Dr. Uwe Biester (CDU)

Pro von Ersatzfreiheitsstrafe“

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete in einem Artikel vom dass 350 Menschen in Niedersa fängnis sitzen, obwohl sie zu keiner Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Sie sind vielmehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die sie jedoch nicht bezahlen konnten, weswegen die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe durchgesetzt wurde.

Das Land Niedersachsen hat bereits in den Jahren 2006 und 2007 in den Bezirken der Staatsanwaltschaften Göttingen und Oldenburg mit dem Modellprojekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe“ auf diesen Umstand reagiert. Sinn und Ziel ist es, die Inhaftierung der Betroffenen zu vermeiden, Haftplätze einzusparen und die Belegungssitua

sern.

Seit Januar 2010 ist dieses Projekt flächendeckend in Niedersachsen per Erlass des Niedersächsischen Justizministeriums in Serie gegangen. Danach sollen die für die Verwaltung zuständigen Anlaufstellen jeweils zum 31. Januar eines jeden Jahres eine landesweite Statistik über die bearbeiteten Fälle und die Erfolgs- und Misserfolgsquoten vorlegen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat sie bislang aus dem Projekt in den Bezirken Göttingen und Oldenburg erzielen können, und hat die Landesregierung bereits vorab für das Jahr 2010 konkrete Erfahrungswerte erhalten?

2. Wie hoch sind die ersparten Kosten durch die Vermeidung der Inhaftierung der Betroffenen?

von Ers

erwaltung

von Ersatzfreiheitsstrafe“ wurde ursprünglich durch die Anlaufstelle für Straffällige in Delmenhorst konzipiert und der Generalstaatsanwaltschaft Celle als damaliger Bewilligungsbehörde e

vorgestellt. Die Generalstaatsan hat im Feb

nischen Werkes der Evangelisch-Lu Landeskirche in Oldenburg dem N ischen Justizministerium vorgestellt un mung zu einer modellhaften Erprobung g. Im März 2005 wurde der modellhafte

probu burg und G ligung der Anlaufstellen für St Göttingen, Oldenburg u vember 20 Projekt du chaft Celle vorgelegt n Einführun 2008 zunäc r Anlaufste dersächs Justizministerium mit Erlass vom 26. No landes

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timmt haben. Das Modellprojekt war so erfolgich, dass die ralsta alts rem Abschlus ht im weite Einführun Proje pfoh

landesweite Einführung zum 1. Januar n erh t n der verzeichnen. Im Jahr 2010 haben die Anr Stra bere Fälle

Jahr 20 ten die Anlaufst den 903 arbeitete ällen in 040,47 n afenza and Niedersachsen erwirken. Zugleich 13 825 Hafttage vermieden. Rechnet 13 825 nicht vollstreckten Hafttage mit hr 2010 gültigen Tageskostensatz von so e ch eine Einsparu Euro für das Jahr 2010.

Die absolute Abbruchzahl bei der Altersgruppe

ng bei den Staatsanwaltschaften Olden öttingen unter Betei

raffällige in Delmenhorst,

nd Wilhelmshaven zugestimmt. Im No 07 wurde der Abschlussbericht für das rch die Generalstaatsanwalts

mit der Empfehlung einer landesweite g der Maßnahme. Nachdem im Jahr hst noch keine Mittel zur Förderung de llen zur Verfügung standen, hat das Nie ische

vember 2009 - 4321 - S 3. 30 - das Konzept weit eingeführt.

Der Erlass sieht vor, dass die Anlaufstellen für Straffällige im Rahmen ihrer Arbeit Personen, die zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind, beraten und für diese mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eine Geldverwaltung durchführen, die dazu dient, verhängte Geldstrafen zuverlässig abzuzahlen, um auf diese Weise die Vollstreckung v Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden. Hintergrund ist, dass eine erhebliche Zahl von Verurteilten mit dem planmäßigen Umgang ihrer finanziellen Mittel überfordert ist. Im Rahmen des Projekts treten die Verurteilten in der Regel ihren Anspruch auf Sozialleistungen gegenüber dem Sozialleistungsträger nach § 53 Abs. 2 Satz 2 SGB I an die Anlaufstelle ab. Aus den Mitteln werden die Ratenzahlungen auf die Geldstrafe sichergestellt. Die restlichen Mittel erhalten die Verurteilten zur weiteren Verwendung. Neben einer solchen Teilverwaltung kommt bei selbstständigeren Verurteilten auch eine eigenständige Ratenzahlung durch diese selbst oder bei umfangreicheren Problemlagen eine sogenannte vollständige Geldverwaltung in Betracht, bei der beispielsweise auch Strom und andere regelmäßige Zahlungen durch die Anlaufstellen überwiesen werden.

Durch das Projekt wird die Zahlung von verhängten Geldstrafen sichergestellt. Daneben werden die schädlichen Auswirkungen von kurzen Freiheitsstrafen vermieden, insbesondere das Herausreißen von Verurteilten aus ihren sozialen Bezügen. Des Weiteren werden durch die Umsetzung des Erlasses Hafttage eingespart, wodurch eine Entlastung des Landeshaushaltes entsteht, weil die Kosten des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe sonst regelmäßig bei den Verurteilten nicht beigetrieben werden können.

Die Anlaufstellen für Straffällige erhalten zur landesweiten Umsetzung des Projekts einen zusätzlichen jährlichen Zuschuss von 100 000 Euro.

Neben dem langjährig bestehenden und sehr erfolgreichen Programm „Schwitzen statt S „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe“ damit das zweite Programm des Landes Niedersachsen, das aktiv zur Haftv beiträgt.

Dies vorausgeschickt, beantwortete ich die Mündliche Anfrage im Namen der Niedersächsischen Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im Zeitraum de 2007) konnten 95 Klienten an die Anlaufstell vermittelt werden, die einer Geldverwaltung zuges re ih

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