Es zeigt sich, dass die aufgewendeten Kosten bereits jetzt von den vermiedenen Haftkosten und gezahlten Geldstrafen bei Weitem übertroffen werden.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 46 der Abg. Heidemarie Mundlos (CDU)
Im Jahr 2010 haben 9 089 Frauen aus Niedersachsen einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Damit ist die Zahl der abgebrochenen Schwangerschaften um 0,5 % gegenüber dem Vorjahr (9 134 Abbrüche) gesunken.
1. Wie stellt sich die Situation in Niedersachsen im Vergleich der norddeutschen Bundesländer bzw. zum Bundesdurchschnitt dar?
terstützung von jungen schulpflichtigen Mädchen sowie Frauen bzw. Schwangeren, insbesondere von schwangeren Mädchen unter 18 Jahren, stehen in Niedersachsen zur Verfügung?
Die auf der Grundlage der §§ 15 ff. des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Gesetz zur Vermei- dung und Bewältigung von Schwangerschaftskon- flikten - SchKG) veröffentlichten Statistiken weisen für das Bundesgebiet und für Niedersachsen in den vergangenen Jahren einen kontinuierlichen Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche auf.
Diese Tendenz hat sich auch nach Vorlage der aktuellen Daten durch das Bundesamt für Statistik für das Jahr 2010 bestätigt. Danach wurden im Bundesgebiet 110 431 Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2010 durchgeführt. Das bedeutet im Vergleich zum Vorjahr bei 110 694 Schwangerschaftsabbrüchen einen leichten Rückgang von 0,24 %. In Niedersachsen haben im Jahr 2010 9 089 Frauen einen Abbruch vornehmen lassen, während es im Jahr 2009 9 134 Schwangerschaftsabbrüche gab. Die Zahlen für Niedersachsen haben sich danach bei dem errechneten Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche von 0,5 % im Vergleich zum Vorjahr etwas günstiger entwickelt als im Bundesdurchschnitt.
Niedersachsen im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben. Im Jahr 2010 haben 478 und im Jahr 2009 476 minderjährige Frauen einen Schwangerschaftsabbru
bei der Altersgruppe der Mädchen unter 15 Jahren bei 58 Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Zunahme um 23 gegenüber 35 Abbrüchen im Jahr 2009 gekommen. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in der Altersgruppe der Mädchen zwischen 15 und 18 Jahren um 21 von 441 im Jahr 2009 auf 420 in 2010 verringert. Die geringen statistischen Fallzahlen stellen allerdings keine valide Datenbasis für Aussagen dar, die die leichte Verschiebung der Zahlen der Schwangerschaftsabbrüche zwischen den Alters
Zu 1: Die durch das Bundesamt für Statistik erhobenen Zahlen zu den Schwa für Niedersachsen stellen sich im Vergleich der norddeutschen Bundesländer bzw. zum Bundesdurchschnitt für das Jahr 2010 im Vergleich zum Vorjahr wie folgt dar:
us den vorstehenden Zahlen zu den Schwangerbbrüchen im Jahr 2010 im Vergleich zum orjahr ergibt sich, dass sich in Niedersachsen im ergleich zu den anderen norddeutschen Bundesrn bzw. zum Bundesgebiet die Zahl der chwangerschaftsabbrüche mit 0,5 % mit am tärksten verringert hat. Lediglich Bremen hat mit % eine stärkere Abnahme zu verzeichnen. In amburg und Schleswig-Holstein ist die Zahl der chwangerschaftsabbrüche im Vergleich zum Jahr estiegen.
samt haben in Niedersachsen ca. 280 chwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberangsstellen u. a. die Aufgabe übernommen, Inen und Beratungen in allen Fragen der exualaufklärung, Verhütung und Familienplanung owie alle eine Schwangerschaft unmittelbar oder erührenden Fragen kostenlos anzubien oder gegebenenfalls eine Konfliktberatung urchzuführen. Diese Beratungsstellen haben
vielfach besondere Angebote für Jugendliche und elt, die neben Angeboten in beratung, Babysimulatoren, Sexualaufklärung im Konfirmationsunterricht bis hin zu speziellen Geburtvorbereitungskursen für minderjährige Schwangere reicht.
Im Bereich der schulischen Bildung ist das Thema Schwangerschaft Teil der Kerncurricula für das Fach Biologie. Von Schülerinnen und Schülern wird u. a. die Kompetenz erwartet, Maßnahmen und Verhaltensweisen zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie zur sozialen Verantwortung zu kennen und zu beurteilen. Ziel ist die Wertschätzung einer gesunden und verantwortungsvollen Lebensführung. Auch im Unterricht des Faches Werte und Normen werden im Kompetenzbereich „Fragen nach Moral und Ethik“ unter dem Leitthema „Freundschaft, Liebe und Sexualität“ Fragen der Sexualität und der Eltern- und Partnerschaft thematisiert.
Neben dem biologischen Fachwissen ist zur Verhinderung von Frühschwangerschaften vor allen Dingen die Stärkung des Selbstwertgefühls von besonderer Bedeutung. Das Land Niedersachsen unterstützt deshalb im schulischen Bereich eine Vielzahl von Programmen zur Persönlichkeitsstärkung (Lebenskompetenzprogramme), da hiermit die nachhaltigsten Präventionserfolge erzielt werden. Es werden verschiedene Programme zum Thema „Ich-Stärkung“ (Resilienzförderung) für Schülerinnen und Schüler angeboten. Regionale Aktivitäten bzw. Projekte sind z. B.: „Sign“, „LionsQuest“, „Sozialtrainings“, PaC (Prävention als Chance), SoLiS (soziales Lernen im Schulver- bund), „Mein Körper gehört mir“, „Durch dick und dünn“ und „Ich bin ich“.
Den Schulen stehen Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und von speziellen regionalen und überregionalen Beratungsstellen zur Verfügung.
Die Schulpflicht schwangerer Schülerinnen ist in § 70 Abs. 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes geregelt. Jede betroffene Schülerin kann sich von Personen ihres Vertrauens beraten lassen. Das können Fach-, Klassen-, Vertrauens- oder Beratungslehrkräfte oder auch Schulleitungen sein. Dies gilt auch für sozialpädagogische Fachkräfte. Auch Schulpsychologinnen und -psychologen können diese Beratungsaufgabe übernehmen. Entcheidend ist, dass dabei auch Wege der Untertützung aufgezeigt und kompetente Beratung
Die örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen sind in den Schulen bekannt. Auf Wunsch kann eine Person des Vertrauens aus der Schule eine Schülerin dorthin begleiten.
Liegt ein Fall von sexuellem Missbrauch vor, kann auch das entsprechende Krisen- und Notfallteam von der Schule angefordert werden. Ferner stehen den Mädchen und jungen Frauen die Angebote der Notrufe und Gewaltberatungsstellen für Frauen und Mädchen zur Verfügung. Die drei Mädchenhäuser in Hannover, Oldenburg und Osnabrück halten zahlreiche Angebote vor, die besonders auf die Bedürfnisse von Mädchen abgestimmt sind. Sie beraten auch bei ungewollter Schwangerschaft und sonstigen Notlagen von Mädchen.
Zu 3: Der Landesregierung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse darüber vor, welche Gründe im Vergleich zum Vorjahr zu der Steigerung der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche bei der Altersgruppe der Mädchen unter 15 Jahren geführt haben. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung verwiesen.