Die Region Hannover sagt einfach, sie muss die Mittel entsprechend den Kosten bekommen, die sie für die Unterkunft allgemein hat. Das kann es aber nicht sein. Hier geht es um das Bildungspaket und nicht etwa um allgemeine Sozialhilfekosten. Was die Region Hannover sagt, ist sehr einseitig und sehr interessengeleitet. Wir hingegen wollen eine passgenaue Lösung für das gesamte Land Niedersachsen.
Ich habe es gerade schon in meiner Rede gesagt, dass wir im kommenden Jahr die Genauigkeit des Schlüssels, der so bleiben soll, noch einmal verbessern und optimieren werden. Darüber kann sich doch niemand beschweren.
Das Problem, Herr Matthiesen, ist, dass der Schlüssel, der gewählt worden ist, einige große Unwägbarkeiten hat. Das wissen Sie auch. Das betrifft z. B. die Anzahl der Kinder im Wohngeldbezug. Deswegen wäre doch das Mindeste, eine Klausel aufzunehmen, wonach der Schlüssel am Ende des Jahres anhand der tatsächlichen Zahlen überprüft wird. Dagegen kann doch niemand etwas
haben. Am Einfachsten wäre es allerdings gewesen, die Bundesverteilung nach den Kosten der KdU mit den 9,4 % dieses Jahr durchzutragen.
Die Zahlen, die wir am Montag bekommen haben, haben sich im Vergleich zu dem, was wir im Ausschuss diskutiert haben, verändert. Es hat noch einmal eine Verschlechterung und eine Verschiebung zulasten der Region Hannover gegeben. Das können wir so nicht mehr hinnehmen.
Frau Präsidentin! Nach den Anmerkungen von Frau Helmhold möchte ich nun unsere Kritik an dem vorliegenden Entwurf erläutern und begründen, warum wir ihn ablehnen.
Von den das SGB II tragenden Parteien wurde in der Debatte um das Ausführungsgesetz immer wieder vermittelt, dass es sich dabei eigentlich nur um eine Formalie handele, der man schnell zustimmen könne. Das sehen wir aus folgendem Grund anders:
Die anderen Fraktionen haben die Anregungen und Forderungen von z. B. der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege völlig ignoriert. Sie wollten sie auch nicht weiter thematisieren. Die freien Wohlfahrtsverbände in Niedersachsen liegen mit ihrer Kritik daran, dass sie weder im gemeinsamen Ausschuss, also im Kooperationsausschuss, noch im Ausschuss für Zielvereinbarungen vertreten sind, auf der gleichen Wellenlinie wie die Linksfraktion. Diese Ausgrenzung ist - ich zitiere -,
„um so bedauerlicher, da die Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowohl umfangreiche Kenntnisse zur Lebenslage der Leistungsempfängerinnen und -empfänger haben als auch ein großer Anbieter von Hilfeleistungen sind“.
Weiterhin bestünden mit einer solchen Perspektive bessere Möglichkeiten für eine Abstimmung der Arbeitsmarktpolitik mit regionalen und lokalen Besonderheiten. Auch hierfür wären die freien Wohlfahrtsverbände mit all ihrer Kompetenz ein guter Partner.
Der Hinweis der Landesregierung in der Ausschussberatung, dass man sowohl diese Verbände als auch die Regionaldirektionen der Agentur für Arbeit als Gäste beteiligen wolle, greift unserer Ansicht nach zu kurz. Wir wollen eine institutionelle Beteiligung der Wohlfahrtsverbände. Wir Linke wollen somit eine eindeutig breitere Aufstellung als die, welche die das SGB II tragenden Parteien vorsehen.
Eine kurze Anmerkung zum schriftlichen Bericht. Darin sind meine Kritik und meine Anregungen bezüglich einer Einbindung der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege leider weder abgebildet noch zusammengefasst worden. Das bedauere ich zutiefst und finde es sehr schade, weil Alleinstellungsmerkmale der Fraktionen ansonsten durchaus abgebildet werden. Ich denke, wir werden uns da noch einmal die Protokolle anschauen müssen.
Meine Redezeit ist abgelaufen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Wir werden diesen Entwurf jedenfalls ablehnen.
Danke schön, Herr Humke. - Für eine Kurzintervention auf Herrn Humke erhält Herr Dr. Matthiesen das Wort. Sie haben anderthalb Minuten.
Frau Präsidentin! Lieber Kollege Humke, es ist schade, dass Ihre Position nicht im Bericht erwähnt ist. Das nehme ich auf meine Kappe. Trotzdem kann ich antworten.
Es macht schon Sinn, dass die LAG nicht im Ausschuss vertreten ist. Sie sagten gerade selbst, dass sie eigene Anbieter in ihren Reihen habe. Dass Anbieter, die nicht selbst für die Kosten aufkommen - das sind Steuermittel -, unmittelbar in den Ausschüssen darüber zu befinden haben, ist sicherlich nicht zweckmäßig. Wenn, dann müssten Sie dieses Recht auch anderen einräumen. Es gibt ja bewährte Beteiligungsverfahren zwischen Land, Kommunen und freier Wohlfahrtspflege, auch mit privaten Einrichtungen und Verbänden. Da kann gearbeitet werden. Da wird nichts an Initiativen, an Ideen, an Austausch verloren gehen. Insofern sind wir der Meinung, dass das Gesetz so richtig formuliert ist.
Frau Präsidentin! Herr Matthiesen, wir haben im Ausschuss lange darüber diskutiert, wie wir es erreichen können, dass wir uns wirklich in der Breite aufstellen, damit wir zu einer vernünftigen Umsetzung kommen und auch gemeinsam Beratungen durchführen können.
Für mich und für uns ist es nicht ersichtlich, warum nur die kommunalen Spitzenverbände dort eingebunden sein sollen. Den Widerspruch, den Sie geltend machen, hätten Sie hin und wieder auch dort, wo die Kommunen teilweise Anbieter entsprechender Leistungen sind - - - Ich sehe diesen Widerspruch also nicht. Aus unserer Sicht hätte man die Vertretung der Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände durchaus einbinden können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Dr. Matthiesen hat verdienstvollerweise schon auf die Highlights dieses Gesetzes hingewiesen. Es ist ganz eindeutig ein schmales Gesetz, das die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen bei der Ausführung einer Aufgabe, die uns vom Bundesgesetzgeber aufgegeben ist, in der bewährten Weise, die wir im Lande Niedersachsen pflegen, regelt. Die Aufgabe selbst ist eine schöne Aufgabe, weil sie in besonderer und neuer Weise Leistungen unter die Menschen bringt, was hoffentlich gute Auswirkungen hat.
Die von der Kollegin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von dem Kollegen von der Fraktion der Linken gerade vorgetragenen Ablehnungsgründe sind meiner Auffassung nach vorgeschoben. Sie lassen sich unter der Überschrift „uns passt die ganze Richtung nicht“ zusammenfassen.
In diesem Gesetz geht es darum, neue Partizipationsmöglichkeiten für Kinder aus wenig begüterten Familien zu erreichen. Zu dieser politischen Forderung kann man eigentlich nur mit kaltem Herzen
Nein sagen. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, die bildungsfernen Schichten in neuer Weise dafür zu interessieren, die Angebote, die im Prinzip bereits vorhanden sind und die auch bisher schon von den Trägern bzw. Anbietern preislich niedrigschwellig belegt worden sind, anzunehmen. Ich glaube, dass uns das gesellschaftlich voranbringt.
Deswegen geht es an der Sache arg vorbei, über das Ausführungsgesetz des Landes eine strittige Diskussion anzufangen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kollegen und die Kollegin haben schon betont, dass es hier um ein Ausführungsgesetz geht. Wir haben uns auch entschieden, diesem Ausführungsgesetz unsere Zustimmung zu geben, damit sich seine Wirkungen möglichst zügig für die Betroffenen entfalten. Gleichwohl möchte ich hier aber auch einige kritische Anmerkungen vortragen.
Erstens bleiben wir bei unserer Ansicht, dass das Ganze im Großen und Ganzen zwar gut gemeint, aber viel zu bürokratisch ist. Auch wenn schon Vieles herausgefallen ist, bleibt das Gesetzespaket ein bürokratisches Monster. Wir hoffen, dass das Geld wirklich so leicht bei den Betroffenen landet, wie man sich das vorstellt.
Zweitens gibt es die übliche Debatte, wie das Geld zu verteilen ist und wie es am gerechtesten bei den kommunalen Gebietskörperschaften ankommt. Egal für welches Rechensystem man sich entscheidet: Beide Systeme sind gegriffen. Jeder weiß, dass die Wirksamkeit des Systems noch überprüft werden muss. Deshalb bin ich dankbar, dass im Ausschuss vereinbart worden ist, dass das System im Januar auch tatsächlich überprüft werden soll. Damit wird den Bedenken, die die Region Hannover vorgetragen hat, Rechnung getragen. Es soll überprüft werden, ob die Gelder bei den Betroffenen und auch bei den Gebietskörperschaften so eingetroffen sind, wie der Gesetzgeber es vorgesehen hat.
Das Rechensystem, das wir hier vorfinden, hat man aus dem Rechensystem abgeleitet, das man damals gewählt hat, als die Arbeitslosenhilfe und
die Sozialhilfe zusammengeführt worden sind. Man kann trefflich darüber streiten, ob dieses Rechensystem das Richtige ist. Wir sind der Überzeugung, dass wir das erst sehen können, wenn es sich in der Praxis bewährt hat.
Uns als Sozialdemokraten geht es darum, dass Mittel insbesondere und unbürokratisch an Betroffene in prekären Lebenssituationen weitergeleitet werden. Wir wollen, dass Hemmnisse beim Zugang zu Schule und Bildung, aber auch beim Zugang zu gesunder Ernährung abgebaut werden.
Deshalb tragen wir die Linie mit, dass das Gesetz zügig verabschiedet wird. Gleichwohl werden wir in Bezug auf die Verteilung des Geldes wachsam und kritisch sein. Ich hoffe, dass wir die Regelungen in genauso großer Gemeinsamkeit korrigieren, wenn wir feststellen sollten, dass es Unwuchten gibt.
Grundsätzlich möchte ich sagen, dass die sozialen Lasten, die die kommunale Seite zu tragen hat, zu hoch sind. Daran müsste sich der Bund viel stärker beteiligen. Dies können wir in dem vorliegenden Ausführungsgesetz aber nicht regeln. Hier wird die kommunalen Seite von Land und Bund im Stich gelassen.
Herzlichen Dank. - Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Özkan. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Land und die niedersächsischen Kommunen treiben die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets mit Hochdruck voran. Zu dieser zügigen Umsetzung des Bildungspakets trägt das Ausführungsgesetz zum SGB II, das heute beschlossen werden soll, bei.
Ich möchte mich an dieser Stelle sowohl beim Ausschuss als auch beim GBD ganz herzlich für die schnelle Beratung dieses Gesetzentwurfs bedanken. Niedersachsen ist damit nach Thüringen, das darüber in der letzten Woche beschlossen hat, das zweite Bundesland, das ein solches Ausführungsgesetz auf den Weg gebracht hat.
Die Landesregierung hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Erklärung unterzeichnet, um sicherzustellen, dass die 35 Millionen Euro, die wir anteilig von den 400 Millionen Euro bekommen, zielgerichtet eingesetzt werden.
Ihre Verwendung ist - außer hinsichtlich des Mittagessens in Horten und der Schulsozialarbeit - ja nicht festgelegt. Wir haben in dieser Erklärung, die das Sozialministerium und das Kultusministerium gemeinsam erarbeitet haben, festgelegt, für welche Ziele wir dieses Geld eingesetzt wissen wollen.