Ihre Verwendung ist - außer hinsichtlich des Mittagessens in Horten und der Schulsozialarbeit - ja nicht festgelegt. Wir haben in dieser Erklärung, die das Sozialministerium und das Kultusministerium gemeinsam erarbeitet haben, festgelegt, für welche Ziele wir dieses Geld eingesetzt wissen wollen.
Ich danke den kommunalen Spitzenverbänden, dass sie diese Erklärung sehr zügig mit uns abgestimmt haben. Das zeigt, dass wir hier alle an einem Strang ziehen. Damit ist der Startschuss gefallen, dass die Kommunen das Bildungspaket umsetzen können.
Vielen herzlichen Dank! Wir werden in der Aussprache über die Dringliche Anfrage noch darüber diskutieren können.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer stimmt ihr zu? - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses gefolgt worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz seine Zustimmung geben möchte, der möge sich jetzt bitte vom Platz erheben. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz so beschlossen. - Herzlichen Dank.
Abschließende Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2011 und 2012 - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3600 neu - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/3641 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/3680
Wir treten damit in die Beratung ein. Für die Landesregierung hat sich Herr Minister Möllring gemeldet. Bitte schön!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2011 und 2012 soll heute beschlossen werden, nachdem der Haushaltsausschuss und der Rechtsausschuss empfohlen haben, ihn unverändert anzunehmen.
Der Gesetzentwurf setzt die Tarifeinigung erneut zeit- und inhaltsgleich um, so wie beim letzten Mal auch. Das betone ich deshalb, weil es keine Selbstverständlichkeit ist. Ich darf darauf hinweisen, dass es in Bayern und im Saarland eine Nullrunde gibt, dass Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz unter dem Tarifergebnis bleiben und dass Mecklenburg-Vorpommern erst nach der Landtagswahl, die im September dieses Jahres stattfinden wird, darüber beraten will, ob und in welcher Höhe es die Tarifeinigung umsetzen will.
Ab dem 1. April 2011 gibt es in Niedersachsen also eine Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge um linear 1,5 %. Dazu kommt eine Einmalzahlung von 360 Euro für Vollzeitkräfte, für Teilzeitkräfte entsprechend ihrer anteiligen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit und für Versorgungsempfänger entsprechend dem Prozentsatz der Versorgung, die sie sich erdient haben. Anwärter erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 120 Euro.
Am dem 1. Januar 2012 wird es dann eine lineare Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge um linear 1,9 % geben. Anschließend gibt es pro Monat einen Festbetrag von 17 Euro oben drauf; bei den Anwärtern sind es 6 Euro.
Es ist bemängelt worden, dass wir die Feuerwehrzulage und anderes nicht ebenfalls in dem Gesetz geregelt haben. Wir haben uns mit den Gewerkschaften darauf geeinigt, dass wir über diese Frage mit den Kommunen sprechen wollen, da im TdL-Bereich, also im Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, nur das Land Hamburg, welches gleichzeitig Kommune ist, Feuerwehrleute hat, die besoldet werden, und da es keinen Tarifvertrag geben kann, ohne die Betroffenen mit einzubeziehen. Entsprechend ist das erst dann in einem Besoldungsanpassungsgesetz zu regeln, wenn ein entsprechender Tarifvertrag mit der VKA, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vereinbart worden ist. Das ist, wie gesagt, so mit den Gewerkschaften besprochen worden.
Von einer Gewerkschaft hat es noch die Beschwerde gegeben, dass Straßenwärter und Küstenschützer keine Erhöhung bekommen. Das trifft zu. Sie erhalten die Erhöhung nämlich nicht durch dieses Gesetz, sondern durch den Tarifvertrag. Im Tarifvertrag haben die Küstenschützer und die Straßenwärter einen Zuschlag von 25 Euro pro Monat bekommen. Wir haben das alles mit den Gewerkschaften erörtert, und zwar im Konsultationsverfahren. Wir sind uns sowohl mit dem Beamtenbund als auch mit dem DGB darin einig - wir haben es auch noch einmal geprüft -, dass wir weder Straßenwärter noch Küstenschützer im Beamtenverhältnis haben. Insofern haben wir im Besoldungsgesetz auch nichts vorgeschlagen.
Wenn die Gewerkschaft vor Ort ist und Flugblätter verteilt, dann muss sie sich auch auf den Text hinweisen lassen, den sie auf die Flugblätter gedruckt hat. Dort steht oben „Lachfachgruppe Feuerwehr Niedersachsen/Bremen“. Ich gebe zu, wenn man Computer benutzt, kann so etwas passieren. Doch wenn man so etwas als Flugblatt verteilt, irritiert das schon.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Für die CDUFraktion hat nun Frau Kollegin Kohlenberg das Wort. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben am 10. März in Potsdam nach drei Verhandlungsrunden eine Einigung für die Tarifbeschäftigten im Dienste der Länder erzielt. Verhandlungsführer für die öffentlichen Arbeitgeber war unser hochgeachteter und respektierter Finanzminister Hartmut Möllring.
- genau! -, des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Lehrergewerkschaft GEW und der Gewerkschaft der Polizei, GdP.
Ich begrüße den Gesetzentwurf der Landesregierung, der das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamtinnen und Beamten, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und die Richterinnen und Richter überträgt. Damit setzen wir den Tarifabschluss für Niedersachsen zeit- und inhaltsgleich, also 1 : 1 um.
Niedersachsen gehört damit zu den ersten Bundesländern, die den Tarifabschluss auch auf die Beamten übertragen. Nicht alle Bundesländer werden diese Anpassung 1 : 1 übernehmen. Wir haben uns jedoch dafür entschieden, weil wir trotz der Herausforderung der Konsolidierung des Haushalts unseren Respekt und unsere Anerkennung für die gute und wichtige Arbeit der Landesbediensteten ausdrücken wollen.
Dabei bewegen wir uns weiterhin im Spannungsfeld von weitergehenden Forderungen und Sparzwängen. Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2011 auf rund 140,8 Millionen Euro, und im Jahr 2012 werden es rund 294,1 Millionen Euro sein.
Alle Verbandsbeteiligten begrüßen das Ergebnis. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen empfiehlt Ihnen die Annahme ohne Gegenstimmen. Dies ist ein guter Tag für unsere Landesbediensteten und ein klares Signal der Anerkennung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beschäftigten des Landes Niedersachsen leisten gute, kompetente und engagierte Arbeit.
Das gilt für die Tarifbeschäftigten und natürlich auch und gerade für die Beamtinnen und Beamten im Dienst des Landes Niedersachsen. Dafür will ich an dieser Stelle allen Beschäftigten das ausdrückliche Lob und die Anerkennung auch durch die SPD-Fraktion aussprechen.
Das will ich deswegen so ausdrücklich vorausschicken, weil erstens diese Tatsache nicht oft genug betont werden kann und weil zweitens die Motivation für eine kompetente und engagierte Mitarbeit durchaus in Mitleidenschaft gezogen werden kann, wenn die Alimentierung am Ende eine beliebig variable Größe zu sein scheint, die sich im Wesentlichen nach der Kassenlage richtet.
Meine Damen und Herren, für die tariflich Beschäftigten wird nun die Vergütung durch einen intensiv ausgehandelten Tarifvertrag geregelt. Für Beamtinnen und Beamte und für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger haben wir als Landtag heute eine gesetzliche Regelung zu treffen.
Diesmal sind die ausgehandelten Vergütungen 1 : 1 für die Beamten übernommen worden. Das muss man deshalb so hervorheben, weil dies - jedenfalls bei dieser Landesregierung - nicht selbstverständlich ist: Beim vorangegangenen Mal ist das nämlich nicht der Fall gewesen.
Bei Ihnen scheint es nicht unüblich zu sein, insbesondere vor Wahlen etwas arbeitnehmerfreundlicher zu werden. Dann gibt es Einmalzahlungen in Form einer Wahlprämie, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD - Heinz Rolfes [CDU]: Das ist unverschämt! - Zuruf von der CDU: Böswillige Unterstellun- gen, Herr Kollege! - Gegenruf von der SPD: Kalt erwischt!)