Herzlichen Dank, Frau Dr. Lesemann. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Korter. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lehrerinnen und Lehrer, die aus anderen Ländern zu uns kommen, sind ohne Zweifel eine Bereicherung für unsere Schulen. Vor allen Dingen für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund ist es von unschätzbarem Wert, wenn sie in der Schule auf Lehrkräfte ihres kulturellen Hintergrunds treffen. Deshalb kann ich nur sagen: Diese Lehrkräfte sind uns hoch willkommen.
Meine Damen und Herren, natürlich muss im Grundsatz das Prinzip gelten: gleiches Geld für gleiche Arbeit. Gleichzeitig gilt meines Erachtens aber auch, dass die Qualifikation ein entscheidendes Kriterium für die Bezahlung sein muss. An der Stelle beginnt es kompliziert zu werden. Denn die Lehramtsausbildung innerhalb und auch außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ist anders als unsere.
Unser System des Zwei-Fach-Lehrers, in dem Lehrerinnen und Lehrer für zwei Unterrichtsfächer ausgebildet werden, hat sich meines Erachtens bewährt. Gerade angesichts des demografischen
Wandels müssen wir hinsichtlich des Personaleinsatzes an den Schulen flexibel bleiben, und das auf fachwissenschaftlich und auf didaktisch hohem Niveau. Ich halte es deshalb für richtig, grundsätzlich daran festzuhalten. Ausnahmen gibt es bereits. Sie sollten jedoch überschaubar bleiben.
Meine Damen und Herren, wenn wir jetzt Lehrkräfte an unseren Schulen haben, die ausschließlich die formale Befähigung zur Erteilung des muttersprachlichen Unterrichts und damit für nur eine Sprache haben, aber nicht für ein weiteres Unterrichtsfach, dann kann es problematisch werden, diese Lehrkräfte genauso zu bezahlen wie die mit einer Zwei-Fach-Ausbildung.
Wie bezahlen wir denn Lehrkräfte, die hier studiert haben, wenn sie etwa als Quereinsteiger ebenfalls nur ein Fach unterrichten? - Dazu sollten wir uns zunächst einen Überblick verschaffen. Wir müssen auch sehr genau schauen, dass wir nicht beim Schließen einer vermeintlichen Gerechtigkeitslücke an anderer Stelle neue Lücken aufreißen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, die Forderung in Ihrem Antrag, dass wir denjenigen ohne ausreichende Qualifikation ein konkretes Angebot machen und ihnen Schritte aufzeigen, wie und wo sie die bisher fehlende Qualifikation nachholen können, unterstützen wir ausdrücklich. An dieser Stelle gibt es wirklich Handlungsbedarf.
Aber, meine Damen und Herren, wir müssen ein großes Interesse daran haben, Zuwanderinnen und Zuwanderer für den Schuldienst in Niedersachsen zu gewinnen und ihnen auf diesem Weg zu helfen. Das gelingt nur, wenn wir konkrete Schritte aufzeigen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, Ihre Parteifreunde in Hamburg haben im letzten Jahr einen ganz ähnlichen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht. Ich habe mir die Dokumentation der umfangreichen Beratungen dort und auch die Berliner Regelung einmal angesehen. Die Bundesländer sind da noch recht unterschiedlich unterwegs.
Nachdem am 23. März 2011 der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist jetzt nach meiner Kenntnis - das geht aus der Anfrage, die schon erwähnt wurde, hervor - ein interministerieller Arbeitskreis unter der Federführung des niedersächsischen Sozialministeriums dabei, die Erarbeitung dieses Bundesgesetzes zu
begleiten und zugleich die im Bundesgesetz vorgesehenen allgemeinen Regelungen für Berufe, die in die Länderzuständigkeit fallen, als Landesgesetz vorzubereiten.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schlage deshalb vor, dass wir den Antrag der Linken aufgreifen, um uns erst einmal im Ausschuss gründlich mit diesem Thema zu befassen und uns die Planungen des Sozialministeriums für eine Länderregelung vorstellen zu lassen, damit wir dann an dieser Stelle eventuell auch unsere Vorstellungen einbringen können. Auch eine Fachanhörung könnte hilfreich sein. Die Besoldungsfragen kann man nicht mal so nebenbei klären.
Ich freue mich deshalb auf eine konstruktive Beratung dieses wichtigen Themas im Ausschuss. Ich denke, wir werden dort gemeinsam eine Lösung finden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - das kann man schnell in den Raum werfen und alle klatschen, zumindest auf bestimmten Seiten. Das ist gut, aber es ist zu leicht gemacht. Die gesamte Materie ist viel zu kompliziert, um solche Ansprüche zu stellen.
Ich denke, wir alle sind daran interessiert, dass wir in unseren Schulen nicht nur Lehrer haben, die gute Arbeit leisten, sondern auch eine hervorragende Qualität; denn das sind wir unseren Schülerinnen und Schülern schuldig.
Meine Damen und Herren, wir haben an unseren Schulen in Niedersachsen schon Lehrkräfte der unterschiedlichsten Nationalitäten. Und das ist auch gut so. Wir arbeiten daran, mehr Lehrer mit Migrationshintergrund zu bekommen. Es wird auch schon eine ganze Reihe eingestellt.
Grundsätzlich entscheiden über die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation die zuständigen Behörden, und zwar in jedem einzelnen Fall. Es gibt also nicht ein Pauschalurteil, sondern es wird genau geschaut, wie einzugruppieren ist.
Auf der EU-Ebene orientieren sie sich dabei an verschiedenen europäischen Regelungen und Richtlinien. Bestimmte Berufe sind dadurch bei uns in Deutschland reglementiert, d. h. für sie gelten präzise Voraussetzungen. Das gilt besonders für die Berufe im pädagogischen Bereich.
Nach dieser Definition der EU sind für die Lehrberufe mindestens drei Jahre Studium Voraussetzung. Das muss man einfach akzeptieren, und daran geht kein Weg vorbei. Von daher ist eine vollständige Anerkennung für einige zugewanderte Lehrer selten. Das gilt eben auch für Lehrer aus der ehemaligen DDR, bei denen man zum Teil die Bezeichnung Lehrer wirklich in Anführungsstriche setzen muss. Der Grund dafür sind unterschiedliche Abschlüsse - wir haben es von den Vorrednern schon gehört -, ein unterschiedliches Studium und oft nur die Ausbildung in einem Fach. Ich denke, wir wären schlecht beraten, wenn wir von unserem Zwei-Fächer-System abkämen.
Frau Korter, ich kann mich dem anschließen, was Sie gesagt haben. Das sind zumindest Kriterien für die Eingruppierung. Auch der Unterrichtseinsatz sollte Berücksichtigung finden. Aber, meine Damen und Herren, alles zu pauschalieren ist einfach nicht möglich.
Man muss natürlich auch bedenken, dass wir bei der Eingruppierung gebunden sind. Diese richtet sich nach der Vorgabe der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Hierdurch wird garantiert, dass die Eingruppierung von tarifbeschäftigten Lehrkräften in den EU-Ländern gleich ist. Deshalb ist die Behauptung, dass ausländische oder Lehrer aus der ehemaligen DDR schlechter bezahlt werden, eigentlich nicht nachzuvollziehen. Denn es gibt sehr unterschiedliche Dinge.
Sie wissen: Unterstufenlehrer, vergleichbarer Schulabschluss, ähnlich wie bei uns mittlere Reife, dann eine Fachausbildung, manchmal sogar nur eine Betreuung der Pioniere, und das war dann die Überschrift für eine pädagogische Ausbildung. Meine Damen und Herren, das kann man doch eigentlich nicht anrechnen. Das geht nicht.
lächerlich. Ausgerechnet Berlin, die überhaupt keine Lehrer mehr haben, die nur noch werben, damit überhaupt noch Lehrer nach Berlin kommen.
Erst einmal ist Berlin seit 1994 nicht mehr Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder; die sind ausgeschieden oder ausgeschieden worden. Dieses Land Berlin erkennt die Qualifikation von ausländischen Lehrkräften überhaupt nicht als gleichwertig an. Nur im Einzelfall - und das ist eben das Besondere - gibt es finanzielle Anreize durch gleiche Besoldung, weil sie nämlich die Lehrer haben wollen.
Zum anderen kommen - das finde ich ganz „hervorragend“ - Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht in Berlin nur im Ausnahmefall zum Einsatz. Zum Beispiel für türkische Lehrkräfte gilt der Konsulatsunterricht. Das muss man sich einmal vorstellen! Das bedeutet, Lehrkräfte werden vom türkischen Konsulat ausgewählt, fortgebildet und auch bezahlt.
Meine Damen und Herren, das wollen wir doch wohl eigentlich nicht. Ich weiß von Berlin, dass nicht geplant ist, den muttersprachlichen Unterricht in Türkisch in staatliche Verantwortung zu übernehmen. Ich denke, dass muss hier nicht sein.
Wir haben dafür Lehrer ausgebildet und auch schon eingestellt. Das ist doch der Versuch, den wir gestartet haben.
Bei uns in Niedersachsen gilt: Als gleichwertig anerkannte Lehramtsausbildungen führen auch zu identischen Besoldungsgruppen. Sie werden gleich behandelt.
Da ist einiges in Bewegung. Wir haben darüber gesprochen und auch einen Antrag verabschiedet, was die Anerkennung von Abschlüssen betrifft. Hier wird schon die ganzen Tage über Tarife diskutiert.
Zu Ihrer Forderung nach guter Beratung und Angeboten zur Nachqualifizierung: Die gibt es in der Regel, und sogar berufsbegleitend, ohne finanzielle Einbußen. Da ist die Beratung durch die Ministerien und die Behörden von großer Bedeutung. Alle, die sich da betroffen fühlen, sollten das Gespräch suchen, um eine Lösung zu finden.
Zur letzten Forderung: Am 10. März 2011 gab es eine erneute Tarifeinigung. Auch die Kriterien für die Eingruppierung wurden erneut beschlossen.
Wir werden im Ausschuss darüber diskutieren. Aber für meine Person und für die Mitglieder meiner Fraktion muss ich sagen: Die Forderungen sind aus rechtlichen Gründen nicht erfüllbar - siehe Tarifgemeinschaft -, oder sie sind zum Teil erfüllt.
Der rechtliche Rahmen muss eingehalten werden, auch im Interesse aller Lehrkräfte, für die wir die Verantwortung haben, die hier in Niedersachsen ausgebildet worden sind.
Eines möchte ich hier noch einmal betonen: Wir stellen Schülerinnen und Schüler sowie die Qualität des Unterrichts in den Vordergrund. Von daher denke ich: Es wird keine Gleichbehandlung geben können. Das werden wir nicht erreichen.