Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Zuständig soll der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:

Erste Beratung: Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform regeln! - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/3633

Eingebracht wird der Antrag von Herrn Tonne für die SPD-Fraktion. Ich erteile Ihnen das Wort, Herr Tonne.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ist hochaktuell, wie wir der Presseberichterstattung auch der letzten Tage entnehmen konnten. Es scheint so, als stünden sich Gegner und Befürworter unversöhnlich gegenüber - und das, obwohl sich die Argumentation der beiden Lager doch sehr ähnelt; denn beide befürchten mindestens den Untergang des Abendlandes, wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt bzw. wenn sie nicht kommt.

Wir halten diese Unbeweglichkeit für unverantwortlich, dem Schutz von Grundrechten im Ergebnis sogar abträglich und haben daher diesen Kompromissvorschlag vorgelegt.

(Beifall bei der SPD)

Die Speicherung von Kommunikationsdaten ist vor allem deshalb ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte, weil die Speicherung zunächst anlasslos geschieht und dabei auch - eigentlich muss

man sagen: vor allem - Daten von Nichtverdächtigen und Unschuldigen gespeichert werden.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Gut er- kannt!)

Für uns ist das der Grund, weswegen wir uns sehr gründlich überlegt haben, wie hoch eigentlich der Preis sein muss, damit wir einer Vorratsdatenspeicherung zustimmen können.

Im Unterschied zur Auffassung der CDU - ich komme gleich zu ihrem Vorschlag - ist der Schutz von Grundrechten ein hohes Gut, welches aufzugeben wir nicht mal so eben bereit sind.

Den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung muss man zustimmen, wenn sie auf die Freiheit der unbefangenen Kommunikation pochen. Das ist völlig richtig. Dieses Gut muss man, soweit wie nur eben möglich, schützen.

Andererseits muss sich auch jeder überlegen, wie wir dem Ruf aus den Reihen von Polizei und Staatsanwaltschaft nachkommen können, einen oftmals erfolgversprechenden Ermittlungsansatz zur Aufklärung von schwersten Straftaten zur Verfügung zu stellen.

(Zuruf von Helge Limburg [GRÜNE])

- Ich habe den Zwischenruf nicht verstanden.

Ich will an dieser Stelle klar verdeutlichen: Wie viele Richter und Staatsanwälte gehen auch wir davon aus, dass wir in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung von einem weiteren und nicht von einem einzigen Ermittlungsansatz reden. Justizminister Busemann wird nicht müde, beispielsweise auf den Holzklotzfall in Oldenburg hinzuweisen, wo man den Täter letztlich ermittelt hat, weil man die Standortdaten des Mobiltelefons hatte. Ob der Fall auch anders aufgeklärt worden wäre, wissen wir nicht, und das werden wir auch nie erfahren. Wir können aber feststellen: Dieses war ein zusätzlicher Ermittlungsansatz, der zum Erfolg geführt hat. Deshalb stehen wir für eine differenzierte und die einzelnen Gefahren einbeziehende Analyse und nicht für Schwarzweißmalerei.

(Beifall bei der SPD)

Die Speicherung der Zuordnung von IP-Adressen ist mit keinem tiefgreifenden Eingriff verbunden; denn über die IP-Adresse ist einzig und allein herausfindbar, wer der Anschlussinhaber war, der zu einer konkreten Zeit eine bestimmte IP-Adresse hatte. Mehr nicht. Es wird gerade nicht protokolliert, welche Webseiten aufgerufen worden sind,

was der Nutzer im Netz getan hat oder welche Vorlieben er pflegt. Daher schlagen wir hier eine Speichermöglichkeit von 90 Tagen vor.

Deutlich anders ist unsere Einschätzung zu der Protokollierung von Kommunikationsdaten bei E-Mails, Telefonen oder Mobiltelefonen: Wer hat wann wem eine Mail geschrieben? Wer hat wann wen angerufen? Wer hat sich wann wo aufgehalten? - Die Möglichkeit zum Anlegen von Bewegungsprofilen und die verschwimmende Grenze zwischen Kommunikations- und Inhaltsdaten gerade im Internet stellen einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre dar. Dieser Eingriff darf nur dann zulässig sein, wenn der Verdacht auf schwerste Straftaten vorliegt, so wie es auch die ursprüngliche Intention der EU-Richtlinie - Stichworte: organisierte Kriminalität, Kinderpornografie und Bekämpfung des Terrorismus - vorsieht. Dabei sollte es eben nicht um alltägliche Kriminalität gehen.

Ich bin erfreut, dass Herr Busemann in seinem Vorschlag unsere Vorschläge für eine verbesserte Datensicherheit, zum notwendigen Richtervorbehalt, zum Verwertungsverbot, für Berufsgeheimnisträger und zur nachträglichen Information der Betroffenen aufgegriffen hat. Das ist zumindest ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung.

(Beifall bei der SPD)

Einen großen richtigen Schritt hätten Sie mit der kompletten Übernahme unseres Antrages machen können. Wir hätten dieses Plagiat im Übrigen auch wohlwollend geduldet.

(Beifall bei der SPD)

Ein Aspekt kommt jedoch bis jetzt in der Öffentlichkeit so gut wir gar nicht vor. Dabei ist er doch für eine wirksame Strafverfolgung elementar. Es dreht sich dabei um die angemessene personelle und sächliche Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden. Polizei und Staatsanwaltschaften müssen mit moderner Ausstattung und geschultem Personal agieren können, damit bei der Verfolgung von Straftaten zumindest die gleiche Augenhöhe mit den Tätern erreicht wird.

(Daniela Behrens [SPD]: Das ist ent- scheidend!)

Auch auf europäischer Ebene hat ein intensiver Diskussionsprozess über die notwendigen Veränderungen an der Richtlinie eingesetzt. Selbst die EU-Kommissarin Frau Malmström hat erkannt, dass der Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Jetzt ist der Zeitpunkt, dass

Bund und Länder ein klares Signal in Richtung Europa abgeben und für Verbesserungen im Sinne der Grundrechte kämpfen. Ein simpler, erster kleiner Schritt wäre es, wenn wir bei der Novellierung der Richtlinie zumindest dafür Sorge tragen könnten, dass der Wegfall von Vorgaben für die Mindestspeicherung fällt.

(Beifall bei der SPD)

Nachdem wir unseren Vorschlag eingebracht hatten, gab es zwei Tage später die Ankündigung von Justizminister Busemann, er wolle eine Initiative bzw. Formulierungshilfe für Berlin vorlegen. Nachdem ich das gelesen hatte, hatte ich mehr das Gefühl, dass es notwendig ist, Ihnen eine Formulierungshilfe für mehr Grundrechtsschutz mit auf den Weg zu geben.

(Beifall bei der SPD)

Ihre angebliche Formulierungshilfe sieht nach wie vor eine völlig undifferenzierte Forderung nach einer Speicherung von sechs Monaten vor. Aus der Diskussion der vergangenen Monate wurde nichts gelernt. Hier wird ausschließlich aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil abgeschrieben. Auf den politischen Gestaltungsspielraum, der immer damit einhergeht, wird völlig verzichtet.

Hinzu kommt die Ausweitung auf weitere Straftaten. Das geht bei IP-Adressen sogar bis hin zu Ordnungswidrigkeiten. Genau das ist unser Problem. Ein solcher Vorschlag ist Wasser auf die Mühlen der Gegner. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip wird missachtet, Zweck und Mittel stehen nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis. Deshalb muss man Ihnen unterstellen, dass Sie an der Stelle gar keine Lösung wollen.

Gleichzeitig ist der niedersächsische Innenminister aufzufordern, endlich seine unerträgliche Stimmungsmache gegen all diejenigen einzustellen, die sich für mehr Datenschutz einsetzen.

(Beifall bei der SPD, bei den GRÜ- NEN und bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, das Herstellen, Verbreiten und Erwerben von kinderpornografischen Bildern oder Videos ist eine abscheuliche Straftat. Niemand in dieser Runde akzeptiert sie - geschweige denn, dass sie gutgeheißen wird.

(Beifall bei der SPD)

Die nicht enden wollenden Vorhalte, wer sich für Datenschutz einsetze, schütze und unterstütze diese Straftäter, sind wirklich dreiste Unterstellun

gen, die ich im Namen meiner Fraktion zurückweise.

(Beifall bei der SPD - Daniela Behrens [SPD]: Unverschämt!)

Wozu diese Art und Weise der Diskussion führt, konnten wir mit dem vorläufigen Tiefpunkt der Berichterstattung in der Bild-Zeitung vom 25. Mai 2011 erfahren. Ich zitiere die Überschrift: „43 Sexschweine kommen davon, weil die FDP auf Datenschutz pocht“. Meine Damen und Herren, so etwas ist in meinen Augen ein Fall für den Presserat.

(Beifall bei der SPD)

Ich mache beim Stichwort „FDP“ weiter. Die FDP hat hingegen das Quick-Freeze-Verfahren entdeckt, also das schnelle Einfrieren von Daten. Leider ist auch dieser Vorschlag eine Nebelkerze. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses schnelle Einfrieren als ungeeignet verworfen. Ich zitiere aus dem rundblick

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Das Kompetenzorgan für IT!)

vom 25. Mai 2011:

„Kritiker vermögen jedoch nicht zu erkennen, wie etwas eingefroren werden kann, das gar nicht vorhanden ist, denn wo nichts gespeichert werde, könne auch nichts eingefroren werden.“

(Beifall bei der SPD)

Das ficht die FDP leider nicht an. Sie verweisen auf das Quick-Freeze-Verfahren in den USA, verschweigen jedoch, dass die Diskussion in den USA für eine andere Lösung gerade in vollem Gange ist, weil man Quick Freeze dort für gescheitert hält.

Das Schlimme an der Uneinigkeit zwischen FDP und CDU - das müsste uns sonst nicht so sehr berühren - ist hier, dass damit die Chance verpasst wird, zu echten Fortschritten auf europäischer Ebene zu kommen, indem ein klares Signal Richtung Europa und Europäische Kommission gesandt wird, was der deutsche, was der niedersächsische Beitrag zur Weiterentwicklung der Richtlinie ist. Stattdessen muss man von der Bundesebene erfahren, dass der Parlamentarische Staatssekretär im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt, dass mangels Einigung in Koalition und Regierung keine konkrete Forderung in Brüssel vorgetragen werden könne. Das ist nicht mehr