Mit Ihrem Antrag zur Vorratsdatenspeicherung zeigen Sie selber ein Dilemma auf, in dem Sie sich befinden. Auf der einen Seite fordern Sie unter Nr. 2 die Landesregierung auf, beim Bund initiativ
zu werden, um die EU-Richtlinie zu ändern, auf der anderen Seite fordern Sie unter Nr. 1 von der Landesregierung eine Bundesratsinitiative, eine Neuregelung der Datenspeicherung auf Basis eben dieser EU-Richtlinie zu erreichen. Denn es ist letztendlich die EU - das muss man wissen -, die ihre Mitgliedstaaten verpflichtet hat, einen Großdatenspeicher anzulegen.
Der Bund hatte die Richtlinie der EU von 2006 bereits umgesetzt. Die von der Großen Koalition von CDU und SPD ausgestaltete Vorratsdatenspeicherung hat das Bundesverfassungsgericht aber im März 2010 für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt.
Damit ist der Bund gefordert, wenn er sich nicht einem Vertragsverletzungsverfahren aussetzen will, die Speicherung und die Nutzung von Telekommunikationsdaten nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts neu zu regeln. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Ich hoffe, dass sich die Bundesregierung hier auf eine gemeinsame Linie verständigt.
Wenn man die bisherige Diskussion - auch die Diskussion hier im Parlament - verfolgt, dann sieht man, wie sensibel dieser Bereich ist. In einer guten Koalition ist es durchaus möglich, dass die beiden Koalitionäre unterschiedliche Auffassungen zu einem Punkt haben.
(Kreszentia Flauger [LINKE]: Hinter dem Rücken des anderen Entwürfe nach Berlin schicken! - Lachen bei der LINKEN und bei der SPD)
Und dann machen wir das, was wir immer machen: Wir reden darüber und versuchen, uns auf einen Weg zu verständigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung in engen Grenzen für zulässig erklärt, hat aber deutlich gemacht, dass die Speicherung von Daten praktisch von jedem Bürger und jeder Bürgerin die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile ermöglicht. Gerade deshalb ist ein sorgfältiges Abwägen zwischen der Wahrung der Persönlichkeitsinteressen und der Privatsphäre des Einzelnen und den Interessen der Sicherheitsbehörden an der erfolgreichen Verbrechensbekämpfung besonders wichtig.
Selbstverständlich begrüße ich den Vorstoß unserer Minister Busemann und Schünemann. Sie haben nämlich die Dringlichkeit einer gesetzlichen Neuregelung auf Bundesebene deutlich gemacht. Die bisher vorliegenden Vorschläge befassen sich natürlich damit, wie man gespeicherte Daten im Bereich schwerster Kriminalität verwenden kann, wie es bei der Datensicherheit, der Zugriffsermächtigung und der Speicherdauer zugeht und wie wir uns zum Richtervorbehalt verhalten.
Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, haben sich in Ihrem Antrag sehr stark an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts orientiert. Ich denke, wenn wir im Ausschuss diesen Antrag beraten, dann sollten wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ein bisschen näher unter die Lupe nehmen und genauer heranziehen und genau diese Bereiche abwägen: Wahrung der Interessen des Einzelnen auf der einen Seite und Sicherheitsaspekte auf der anderen Seite. Ich meine, dass wir nur dann zu einer guten, verfassungskonformen Regelung kommen, wenn alles im Blick behalten wird und wenn die Dinge, die für die Opfer von Belang sind, mit im Vordergrund stehen.
Meine Damen und Herren, Frau Flauger hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön, Sie haben 90 Sekunden.
Herr Präsident, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Frau Ross-Luttmann, Sie haben gerade ausgeführt, die Vorratsdatenspeicherung werde benötigt, um Delikte aufzuklären, obwohl ich eigentlich gerade das Gegenteil dargestellt hatte.
Ich frage Sie, ob Sie bereit sind, zur Kenntnis zu nehmen, dass ausweislich der statistischen Daten des Bundeskriminalamtes - schauen Sie sich die Veränderungen über die Jahre an - keinerlei positiver Effekt der Vorratsdatenspeicherung nachweisbar ist, sowohl was die Anzahl der Delikte betrifft, als auch was die Aufklärungsquote betrifft, und ob Sie daraus dann nicht die Konsequenz ziehen müssten, dass die Vorratsdatenspeicherung nichts nützt, dass sie also überflüssig ist und dass es deshalb in einer sorgfältigen Abwägung im Vergleich zu den Grundrechten des Einzelnen keinerlei Rechtfertigung dafür gibt, die Vorratsdatenspeicherung rechtlich vorzusehen.
Ich frage Sie weiterhin, ob Sie, wenn Sie so argumentieren, wie Sie es an dieser Stelle tun, auch damit einverstanden wären, wenn demnächst an jeder Straßenecke Lesegeräte für die RFID-Chips in unseren Personalausweisen installiert werden und wenn bei Fahrten auf den Straßen alle Kennzeichen systematisch erfasst werden, weil das rein rechtlich betrachtet in der Abwägung keinerlei Unterschied macht zu der verdachts- und anlasslosen Datenspeicherung der Klicks von 50 Millionen Internetuserinnen und -usern.
(Beifall bei der CDU - Editha Lorberg [CDU]: Das interessiert doch nieman- den, wo die hinfahren! Das will doch niemand wissen!)
Der Herr Minister hatte darum gebeten, als Letzter zu reden. Ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Dann muss ich Sie jetzt drannehmen, Herr Minister. Bitte schön!
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Das hat er doch als Minister gar nicht gemacht! Deshalb braucht er doch hier auch nicht dazu zu reden! - Professor Dr. Dr. Roland Zielke [FDP] übergibt dem Präsidium einen Wortmeldezettel - Minister Bernd Busemann: Er kann vor mir reden!)
- Jetzt hat Herr Zielke eine Wortmeldung abgegeben. Herr Zielke, dann kommen Sie als nächster Redner an die Reihe. Bitte!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Urgrund unserer Beschäftigung mit der Vorratsdatenspeicherung ist die Richtlinie der EU vom März 2006. Deshalb ist es schon wichtig, sich mit diesem Urgrund zu befassen, statt die Richtlinie als quasi gottgegeben und unverrückbar hinzustellen.
Letzte Woche hat die EU-Kommission mit über sieben Monaten Verspätung dem Europäischen Parlament einen Bewertungsbericht zu der Richtlinie vorgelegt. Was ist das Fazit? - Zwei Staaten - Österreich und Schweden - haben die Richtlinie gar nicht umgesetzt. Die anderen 25 Staaten haben eigene Vorratsdatenspeichergesetze erlassen, und zwar mit großer Variationsbreite. Aber wo immer dann Verfassungsklagen gegen das nationale Umsetzungsgesetz erhoben worden sind, nämlich in vier Staaten, haben die jeweiligen Kläger recht bekommen. Kein einziges Mal hat ein Verfassungsgericht ein Vorratsdatenspeichergesetz gebilligt.
Deutschland ist übrigens eines dieser Länder. In zwei weiteren Ländern sind, nebenbei gesagt, Verfassungsklagen anhängig.
Es geht weiter: Mittlerweile gibt es sogar eine Klage gegen die EU-Richtlinie selbst. Der High Court von Irland hat den Europäischen Gerichtshof angerufen, um zu klären, ob die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtscharta, Artikel 7 und 8, vereinbar ist. Dieses Verfahren ist noch anhängig, Ausgang ungewiss. Aber man sollte wissen, dass der EuGH in einem Urteil vom November letzten Jahres das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten sehr hoch gehängt hat.
schlüsse eher in mildem Licht zu sehen, als sie infrage zu stellen. Umso erstaunlicher ist es, welchen Änderungsbedarf die Kommission an ihrer eigenen Richtlinie konstatiert. Ich zitiere aus dem Bericht. Dort heißt es:
„Die Kommission wird sicherstellen, dass jeder künftige Vorschlag zur Vorratsdatenspeicherung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung trägt“.
„Sie wird respektieren, dass sich Einschränkungen in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten auf das Notwendige beschränken müssen.“
Die Kommission gibt also selbst offen zu, dass bei der jetzigen Richtlinie einiges im Argen liegt. Mit anderen Worten: Die EU-Richtlinie ist keineswegs in Stein gemeißelt, sondern wird sich bald erheblich ändern. Und dann soll jetzt für ein neues deutsches Gesetz auf der Basis dieser alten, überholten Fassung höchste Eile geboten sein, nachdem die erste Version vom Bundesverfassungsgericht zerpflückt worden ist? - Schnellschüsse, gleich von welcher Seite, sind nicht hilfreich.
Das BVG hat in seinem Urteil festgestellt, in welchen gravierenden Punkten das alte Gesetz die Grenzen unserer Verfassung verletzt hat. Es hat dem Gesetzgeber aber nicht aufgegeben, in einer korrigierten Version diese Grenzen bis zum Rand des Erlaubten auszutesten. Dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf und ist, wissen wir alle. Welche Wege aber geeignet und grundrechtsschonend sind, um Mängel bei der Verfolgung von Internetdelikten zu beseitigen, muss man ausführlich und sorgfältig mit Fachleuten aus allen Bereichen diskutieren. Strafverfolger sind da nur eine Gruppe unter mehreren.
Wir Liberalen haben immer gegen Übergriffe des Staates auf seine Bürger gestanden, und wir werden das auch weiterhin tun. In den letzten Jahren hat es immer wieder sogenannte Sicherheitsgesetze gegeben, die die Grundrechte der einzelnen Bürger in verfassungswidriger Weise verletzten. Ich erinnere an den Großen Lauschangriff, der das leichte Abhören von Wohnungen erlauben sollte, an das Telekommunikationsüberwachungsgesetz, an das Luftsicherheitsgesetz, wonach die Bun
deswehr von Terroristen gekaperte Flugzeuge ohne Rücksicht auf die Passagiere abschießen dürfen sollte, an das Gesetz zur Onlinedurchsuchung, das dem Staat Zugriff auf alle Festplatten von Computern eröffnete, also eine ganz üble Variante von Gedankenpolizei im Orwell’schen Sinne, und eben das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Jedes Mal waren es Freie Demokraten,
die dagegen angegangen sind und die Feststellung der Verfassungswidrigkeit erreicht haben. Ohne uns Liberale wäre es um unseren freiheitlichen Rechtsstaat schlechter bestellt.