Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welchen BBSen werden in welcher Höhe (Stunden/Euro) Lehrerstellen für die Anstellung von Verwaltungskräften entzogen (Liste aller BBSen mit den Stundenstreichungen bzw. dem Anrechnungsbetrag in Euro)?

2. Wenn die Schule nicht auf die „über die Unterrichtsversorgung in der Fachpraxis“ liegenden Stunden aufgrund tatsächlicher Besetzung der Stellen zugreifen kann, aus welchen Mitteln soll sie dann die Verwaltungskraft finanzieren?

3. Wie stellt die Schule eine gesetzmäßig zugesicherte Verwaltungskraft sicher, wenn keine Budgetstellen umgewandelt werden können?

Die in der Entschließung des Landtages (Drs. 16/2184) zur „Weiterentwicklung aller berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zu regionalen Kompetenzzentren“ an die Landesregierung gerichtete Bitte, ein „eigenverantwortliches Personalmanagement einzurichten“ und dafür „Verwal

tungsleiterinnen oder -leiter sowie Assistenzkräfte einzustellen und diese stellenmäßig abzusichern“, wurde im Rahmen der durch die Schulgesetznovellierung vorgenommenen Änderungen der §§ 53 und 112 NSchG umgesetzt.

Nach § 53 NSchG kann Verwaltungspersonal zur Personal- und Mittelbewirtschaftung in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land stehen oder über eine vertragliche Verpflichtung mit einer Einrichtung beschäftigt werden, die eigenes Personal zur Verfügung stellt. Für beide Fallkonstellationen ist eine dauerhafte stellenmäßige Absicherung notwendig. Dem Beschluss des Landtages folgend, wird das auch umgesetzt.

Bei der Nutzung von Lehrerstellen können insbesondere freie oder frei werdende Stellen von Fachpraxislehrkräften genutzt werden. Dies kann zu einer hinnehmbaren Verringerung der zurzeit guten, im Durchschnitt über 100 % liegenden Unterrichtsversorgung im Bereich der Fachpraxis führen. Aufgrund der auf die berufsbildenden Schulen übertragenen eigenverantwortlichen Stellen- und Mittelbewirtschaftung haben die Schulen andererseits aber auch einen größeren Spielraum, über befristete Beschäftigungen von Lehrkräften Lehrerstunden zu gewinnen. So können z. B. die Mittel aus Stellen, die sich im Besetzungsverfahren befinden, für befristete Beschäftigungen genutzt werden. Oder bei vorzeitig ausscheidenden Beschäftigten sind Mittel frei, wenn die Stellen nicht sofort, sondern erst zum Schuljahresbeginn neu besetzt werden. Diese Möglichkeiten einer optimalen Ausnutzung der Stellen vor Ort hatten die Schulen bisher nicht.

Hinsichtlich der in der Anfrage genannten Zahl von 21 berufsbildenden Schulen, bei denen die Anstellung von Verwaltungskräften „nicht absehbar ist“, liegt ein Missverständnis vor. Der Kultusausschuss wurde am 25. Februar 2011 über eine Umfrage bei den berufsbildenden Schulen zum Stand der Beschäftigung von Verwaltungskräften unterrichtet, mit der erfragt wurde, welche Art von Beschäftigungsmöglichkeiten sich abzeichnet. Dabei kam in Betracht die Übernahme einer Kraft über die Jobbörse oder die Beschäftigung über einen Vereinbarungspartner oder die Einstellung in den Landesdienst. Zusätzlich konnte auch noch angegeben werden, dass „noch nicht absehbar“ ist, über welche der aufgeführten drei Varianten eine Beschäftigungsmöglichkeit angebahnt wird. Diese Rückmeldung hatten 21 berufsbildende Schulen gegeben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu 1: Zurzeit ist noch nicht feststellbar, in welchem Stundenumfang von den Schulen Lehrerstellen für die dauerhafte Beschäftigung von Verwaltungskräften in Anspruch genommen werden, weil die Rekrutierung dieser Kräfte andauert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen, aus denen ersichtlich ist, dass die Entwicklung der Zahl der Lehrerstunden nicht allein von der Inanspruchnahme von Lehrerstellen für Verwaltungskräfte abhängig ist.

Zu 2: Für die Finanzierung der Verwaltungskräfte kommt vorrangig, aber nicht ausschließlich die Nutzung von freien oder frei werdenden Fachpraxisstellen in Betracht. Dazu können in Einzelfällen auch Stellen von Theorielehrkräften genutzt werden, wobei dies gegebenenfalls auch nur vorübergehend zu geschehen braucht, bis Fachpraxisstellen frei werden. Im Übrigen können bis zur Nutzung von umgewandelten Lehrerstellen für befristete Beschäftigungen auch nicht stellengebundene freie Mittel genutzt werden.

Zu 3: Welche Möglichkeiten die einzelnen Schulen für die Beschäftigung von Verwaltungskräften haben, ist regional unterschiedlich. Die vom Kultusministerium eingerichtete Arbeitsgruppe „Umsetzung ProReKo“ wird auch durch Beratung vor Ort mit den einzelnen Schulen Lösungen suchen, die die Möglichkeit eröffnen, Verwaltungskräfte dauerhaft zu beschäftigen.

Anlage 14

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 16 des Abg. Helge Limburg (GRÜNE)

Fördert das Land Niedersachsen über die Schlesische Jugend indirekt Rechtsextreme?

Der Bund der Vertriebenen (BdV) stand in der Vergangenheit wiederholt im Zentrum öffentlicher Diskussionen - zuletzt im September 2010, als sich dessen Bundesvorsitzende Erika Steinbach hinter die BdV-Bundesvorstandsmitglieder Arnold Tölg und Hartmut Saenger stellte. Die Vertreter des BdV im Stiftungsrat der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung hatten Positionen vertreten, „die Zweifel aufkommen lassen, dass sie sich für das Stif

tungsziel Versöhnung einsetzen werden“

2. So hatte Saenger u. a. behauptet, dass der Zweite Weltkrieg viele Väter gehabt habe

3. Steinbach unterstützte die Aussagen der beiden und führte dazu aus: „Das ist ein Faktum. Ich kann es doch nicht ändern, dass Polen mobil gemacht hat.“

4 Damit löste sie in der Öffentlichkeit große Empörung aus.

Auch das Land Niedersachsen war mehrfach in Debatten um die Haltung des BdV involviert. So sprach der damalige Niedersächsische Ministerpräsident Wulff im Juni 2009 ein Grußwort auf dem sogenannten Schlesiertag, dem Treffen der Landsmannschaft Schlesien, Mitglied im BdV, in Hannover. Auf Nachfrage der Landtagsfraktion der Linken erklärte die Landesregierung damals, dass sie keinerlei Erkenntnisse über rechtsextreme Aktivitäten der Landsmannschaft Schlesien oder deren Jugendorganisation habe. Die finanzielle Unterstützung durch die Landesregierung hänge aber davon ab, dass es auf dem Deutschlandtreffen der Schlesier keinen Raum für rechtsextreme Aktivitäten und Aussteller gebe.

Durch Berichte auf tagesschau.de (5. April 2011) und anderer Medien wurde bekannt, dass die Schlesische Jugend (SJ), die Jugendorganisation der Landsmannschaft Schlesien, mittlerweile von Rechtsextremisten unterwandert ist. Laut thüringischem Verfassungsschutz werde die SJ von aktiven Rechtsextremisten missbraucht und unterhalte enge Verbindungen zur NPD. Der BdV hat seine finanzielle Förderung der Schlesischen Jugend daraufhin eingestellt. Offen ist, wie sich die Landsmannschaft Schlesien dazu positioniert.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe wurden die Landsmannschaft Schlesien und die Schlesische Jugend in den Jahren 2010 und 2011 finanziell durch die Niedersächsische Landesregierung unterstützt, bzw. welche Unterstützungen sind geplant?

2. Wie bewertet die Landesregierung die Aktivitäten der Schlesischen Jugend insbesondere im Hinblick auf deren Kooperation mit Rechtsextremisten?

3. Wird die Landesregierung die Unterstützung des Schlesiertages in Niedersachsen auf den Prüfstand stellen, nachdem dort nachweislich organisierte Neonazis teilnehmen?

2 Siehe: http://www.sueddeutsche.de/politik/stiftung-fluchtvertreibung-versoehnung-versoehnen-oder-verhoehnen1.982185 (Stand: 28. April 2011)

3 Siehe: http://www.welt.de/politik/deutschland/article9441982/Zentralrat-stoppt-Mitarbeit-in-VertriebenenStiftung.html (Stand: 28. April 2011)

4 Vgl.: http://www.welt.de/politik/deutschland/article9489105/Steinbach-loest-Eklat-in-der-Unionsfraktionaus.html (Stand: 28. April 2011)

Vor dem Hintergrund, dass die meisten heimatvertriebenen Schlesier in Niedersachsen aufgenommen worden waren, übernahm Niedersachsen im Jahr 1950 die Patenschaft für die Landsmannschaft Schlesien und die Schlesier. 1949 lebten etwa 1,8 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene in Niedersachsen. Das entsprach knapp einem Viertel der Gesamtbevölkerung. Diese Mitbürgerinnen und Mitbürger haben maßgeblich am Aufbau unseres Landes mitgewirkt. Heute hat jede dritte bis vierte Familie in Niedersachsen Bezüge zu Schlesien. Die Übernahme der Patenschaft war und ist für das Land Niedersachsen ein Ausdruck der Wertschätzung, die den Heimatvertriebenen und insbesondere den Schlesiern entgegengebracht wird. Seit 1950 ist die Patenschaft lebendig geblieben und hat sich weiterentwickelt. Das zeigt sich etwa an dem wissenschaftlichen Symposium zum 60-jährigen Bestehen der Patenschaft in Hannover, an dem sich viele interessierte Bürger und zahlreiche renommierte Wissenschaftler beteiligt haben. Die Landesregierung sieht die Patenschaft heute als Teil einer Brücke zwischen Niedersachsen und Schlesien. Seit 2007 findet das Deutschlandtreffen der Schlesier alle zwei Jahre wieder in Hannover statt. Rund 50 000 Besucher nutzen diese Veranstaltung, um sich mit anderen Schlesiern zu treffen und sich auszutauschen. Der frühere Niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff und der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport Uwe Schünemann haben 2007 und 2009 an diesen Treffen teilgenommen. In diesem Jahr werden Ministerpräsident David McAllister und der Innenminister erneut teilnehmen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Land Niedersachsen gewährt gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) und der haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung, Zuwendungen für Projekte der kulturellen Arbeit. Die Förderung dient dem Ziel, das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Wissenschaft und Forschung werden bei der Erfüllung der Aufgaben,

die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, ebenso gefördert wie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtmäßigem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Regelmäßig werden Zuwendungen für die Förderung der niedersächsischen Vertriebenenverbände, Einrichtungen und Aktivitäten sowie die sich aus der Patenschaft für die Landsmannschaft Schlesien ergebenen Projekte in Niedersachsen bzw. für Projekte, die einen besonderen Bezug zu Niedersachsen aufweisen, gewährt. Zuwendungsfähig sind auch Veranstaltungen zu deutsch-polnischen Begegnungen in den Vertreibungsgebieten. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung grundsätzlich in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt und auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die Höhe der Zuwendung wird nach den Erfordernissen des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Eigeninteresses und der Leistungskraft des Trägers sowie der Finanzbeteiligung Dritter bemessen. Angemessene Eigenleistungen des Trägers sind grundsätzlich erforderlich.

Unter Beachtung dieser Vorschriften wurden dem Bundes- wie auch dem Landesverband der Landsmannschaft der Schlesier Zuwendungen gewährt. Im Jahr 2010 erhielt der Bundesverband Zuwendungen z. B. zur Teilnahme an der Jahrestagung der Kulturreferenten (Multiplikatorenschu- lung) sowie zur Teilnahme am Bundesmitarbeiterkongress. Dem Landesverband wurde z. B. eine Zuwendung zur Durchführung einer Kulturreise nach Schlesien gewährt. Die Bezuschussung im Rahmen der Zuwendungen belief sich auf insgesamt ca. 28 600 Euro.

Außerhalb des Zuwendungsverfahrens veranstaltete das Land Niedersachsen im Jahr 2010 im Rahmen des 60-jährigen Bestehens der o. a. Patenschaft eine Jubiläumsveranstaltung sowie ein themenbezogenes Symposium. Auch für das Jahr 2011 liegen Anträge auf Zuwendungen vor, über die jedoch noch nicht abschließend entschieden wurde (gesamt ca. 10 000 Euro).

Zusätzlich sind im Jahr 2011 Mittel in Höhe von 50 000 Euro für das alle zwei Jahre in Hannover stattfindende Deutschlandtreffen der Landsmannschaft der Schlesier veranschlagt.

Dem Verein Schlesische Jugend (e. V.) wurde keine Zuwendung gewährt.

Zu 2: Die Schlesische Jugend - Landesgruppe Thüringen - sowie die von ihr dominierte Bundesgruppe sind seit Mai 2010 Beobachtungsobjekte der Landesbehörde für Verfassungsschutz Thüringen bzw. des Bundesamtes für Verfassungsschutz. In Niedersachsen existieren keine Strukturen der Schlesischen Jugend.

Alle Mitglieder der Jugendorganisation sind satzungsgemäß auch Mitglieder der Landsmannschaft Schlesien; der Bundesvorsitzende der Schlesischen Jugend gehört dem Bundesvorstand des Dachverbandes an.

Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3.

Zu 3: Beim Deutschlandtreffen der Schlesier am 25./26. Juni 2011 in Hannover werden voraussichtlich bis zu 50 000 Heimatvertriebene aus ganz Deutschland anreisen. Nach Angaben des Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft Schlesien soll durch eine Bundesdelegiertenversammlung noch vor dem Deutschlandtreffen formal die Trennung von der Schlesischen Jugend erfolgen. Mit diesem Schritt grenzt sich die Landsmannschaft Schlesien klar von möglichen Rechtsextremisten ab. Die Landsmannschaft macht deutlich, dass sie nicht duldet, dass das Leid der deutschen Heimatvertriebenen für rechtextremistische Zwecke instrumentalisiert wird. Der frühere Ministerpräsident Christian Wulff hat bereits vor zwei Jahren deutlich gemacht, dass eine finanzielle Unterstützung des Landes nur erfolgt, wenn rechtsextremistische Verlage, Aussteller oder Organisationen beim Deutschlandtreffen keinen Raum haben werden. Dies gilt uneingeschränkt fort.

Anlage 15

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 17 der Abg. Ralf Briese und Helge Limburg (GRÜNE)

Geplanter Lauschangriff auf Weser-Kurier trotz „Cicero-Urteil“ - Kennt niedersächsische Polizei nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?

Verschiedene Medien (NDR, Süddeutsche Zeitung, Weser-Kurier) haben kürzlich über einen geplanten „Lauschangriff“ auf eine Redakteurin des Weser-Kuriers berichtet. Die Journalistin hatte im März 2009 über einen Mordfall

aus dem Jahr 2006 im Schwerverbrechermilieu in der Zeitung berichtet, sich dabei gegebenenfalls auf Polizeiinterna gestützt und mögliche Ermittlungspannen aufgedeckt. Dies nahmen, nach einem Vermerk der Staatsanwaltschaft Verden, der Leiter der PI Verden/Osterholz und sein Erster Kriminalhauptkommissar damals zum Anlass, der StA die Auswertung der Telefonverbindungen der Journalistin vorzuschlagen. Es sollte „präventiv ein Signal gesetzt und ergründet werden, wer Informationen weitergegeben hat“, und man wolle dadurch auch erfahren, „was Frau Kröger sonst so treibt“. Der zuständige Oberstaatsanwalt der StA Verden habe die Beamten zunächst darauf hingewiesen, Ermittlungsverfahren seien „nicht dazu gedacht, Signale zu setzen“. Die Erhebung von Verbindungsdaten der Journalistin und ihrer möglichen Informanten sei unzulässig, und grundsätzlich seien Ermittlungen „lauter zu führen“. Dennoch schlugen die Verdener Polizeibeamten dann „eine mögliche Durchsuchung bei Frau Kröger“ vor. Mit dem Hinweis auf die Rechtsprechung sei der Oberstaatsanwalt dann auch diesem Ansinnen „entschieden entgegengetreten“ und habe die Beamten auf das sogenannte CiceroUrteil des BVerfG hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2007 die durch Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt Brandenburg und Staatsanwaltschaft Potsdam eingeleitete Durchsuchung der Redaktion des Politik-Magazins Cicero in Potsdam nach deren Artikel über die Finanzierung islamistischer Terroristen als Verstoß gegen das Grundgesetz eingestuft. Seitdem ist anerkannt, dass „Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige verfassungsrechtlich unzulässig (sind), wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln“ und „die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses im Sinne des § 353 b StGB durch einen Journalisten im Hinblick auf Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht aus(reicht), um einen den strafprozessualen Ermächtigungen zur Durchsuchung und Beschlagnahme genügenden Verdacht der Beihilfe des Journalisten zum Geheimnisverrat zu be-gründen“.

Besonders prekär wird das Ansinnen der Beamten nach Ansicht verschiedener unabhängiger Medien durch die weiteren, vielfältigen Aktivitäten und Recherchen der Journalistin. Diese hat in der Vergangenheit auch über kommunal geduldete wirtschaftliche Aktivitäten der Hells Angels und Verstrickungen der Staatsanwaltschaft Hannover mit dem Rotlichtmilieu berichtet.

Eine öffentliche Debatte über die Frage von Informantenschutz und Pressefreiheit ist zudem nicht neu in Niedersachsen. Im Jahr 2005 wurde die „Durchsuchungsaffaire“ der Wolfsburger Allgemeinen bekannt. Damals wurden sowohl Polizisten als auch Journalisten durch die örtliche Polizeiinspektion „bespitzelt“. Das Verfahren sorgte bundesweit für Aufsehen.