Die Kernempfehlungen des vom Verbund Lehrerbildung vorgelegten Konzeptes zur Neugestaltung lassen sich wie folgt zusammen fassen:
- Einführung eines viersemestrigen Masterstudiums für die Lehrämter an Grund- und Haupt- sowie an Realschulen,
- Überführung der bisherigen jeweils vierwöchigen Fachpraktika der Masterstudiengänge in einen insgesamt fünfmonatigen Praxisblock,
- gemeinsame Betreuung der Studierenden während des Praxisblocks sowohl von Lehrkräften der Praktikumsschule (Mentor/innen) als auch Fachseminarleiter/innen und Wissenschaftler/innen der Universitäten,
- Vor- und Nachbereitung des Praxisblocks in speziellen Modulen gemeinsam von Wissenschaftler/innen und Fachseminarleiter/innen,
- eigenständige Bearbeitung einer konkreten Fragestellung aus der Praxis unter Anwendung geeigneter Forschungsmethoden („forschendes Lernen im Projektband“) und
- Förderung der ständigen Reflexion der eigenen Berufsmotivation durch ein phasenübergreifendes Portfolio sowie ein systematisches Programm an Beratungs- und Unterstützungsleistungen.
Zu 2: Der Verbund der lehrerbildenden niedersächsischen Hochschulen unter Mitwirkung von MK und MWK - kurz „Verbundprojekt“ - hat zur Erarbeitung des o. g. Vorschlags am 11. Dezember 2009 eine Arbeitsgruppe aus sechs Vertreterinnen und Vertretern der für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen bzw. Realschulen ausbildenden Hochschulen in Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Vechta sowie sechs Vertreterinnen und Vertretern der zweiten Ausbildungsphase, die von MK benannt wurden, eingesetzt. Die Studienseminare waren insofern unmittelbar an der Erarbeitung der Empfehlungen, die in der Beantwortung der Frage 1 zusammengefasst sind, beteiligt.
Im Sommer 2010 hat die Arbeitsgruppe dem Verbundprojekt einen Konzeptvorschlag für viersemestrige Masterstudiengänge für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen und das Lehramt an Realschulen vorgelegt. Im Verbundprojekt wurde der Konzeptvorschlag analysiert und bewertet. Das Ergebnis der Diskussion wurde in einer Stellungnahme zusammengefasst und im November 2010 an das Niedersächsische Kultusministerium und an das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur übersandt.
Zu 3: Die Landesregierung dankt dem Verbund Lehrerbildung und den beteiligten Studienseminaren für die geleistete Arbeit. Die vorgelegten Empfehlungen sind nach Auffassung der Landesregierung geeignet, um die Lehrerbildung in Niedersachsen zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln. Sie hat daher aus den Kernelementen des Konzeptes und der Stellungnahme des Verbundes einen Vorschlag zur Veränderung der Ausbildung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen sowie
das Lehramt an Realschulen im Sinne der Landtagsentschließung abgeleitet, der dem Niedersächsischen Landtag in Kürze zugeleitet wird.
Das Ausflugslokal Waldkater in Langenhagen hat den Eigentümer gewechselt. Gekauft hat das Ausflugslokal die Firma IMV ImmobilienVerwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh mit Sitz in Garbsen. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter der Nr. 62581 eingetragene Gesellschaft wird von Ursula Hanebuth als Geschäftsführerin geleitet. IMV wurde bis zum Jahr 2006 von Frank Hanebuth, Präsident der Hells Angels Hannover, geführt, der der Sohn von Ursula Hanebuth ist.
Zeit-online schrieb am 20. Mai 2010 unter „Das Netzwerk der Höllenengel“: „Noch mehr Geld fließe über die IMV Immobilien-Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH in die Tasche des Rockeranführers, ermittelte die Polizei. Die Firma gehörte offiziell Hanebuths Mutter und vermietete laut Polizeibericht Bordellbetreibern im Steintor eigene Häuser - oder aber sie ‚verwaltete’ die Gebäude gegen ein beachtliches Entgelt für deren Eigentümer“.
Am 20. Juni 2009 berichtet das Hamburger Abendblatt unter dem Titel „Hells Angels: Aus Rockern werden Geschäftsleute“: „Geldwäsche spielt dabei nach Überzeugung der drei Landeskriminalämter von Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen eine Rolle“. ‚Es ist reine Organisierte Kriminalität, die die Hells Angels betreiben’, sagt der Leitende Kriminaldirektor Volker Kluge vom LKA Hannover, wo acht Sonderermittler sich nur um die Motorradgangs kümmern“.
Während potenzielle Gäste bei Fahrradverleih, Ponyreiten, naturwissenschaftlichem Kino und einer Kleinkunstbühne das wieder eröffnete Ausflugslokal genießen können, soll nach Gerüchten der Besuch für Mitglieder der Hells Angels durch die Clubbosse verboten worden sein. Zielpublikum sollen Familien mit Kindern sein.
Doch scheinbar sind die Hells Angels nicht erst mit dem Kauf des Waldkaters in Langenhagen aktiv. Der Weser-Kurier berichtet in seiner Ausgabe vom 16. Mai 2010 in einem Artikel über die Hells Angels unter dem Titel „Höllisch gut beraten“: „Aber auch im heimischen Hannover treffe sich eine ähnlich illustre Runde. Jeden Montag säßen im Konferenzraum einer Bank im nahen Langenhagen Rocker,
Unternehmer und Rechtsanwälte an einem Tisch - unter ihnen ein einflussreicher niedersächsischer Bauunternehmer, ein vermögender ehemaliger Müllentsorger sowie der Inhaber einer renommierten Autorepräsentanz, berichtete der V-Mann. Sie alle sollen dort gemeinsame Geschäfte eingefädelt haben“.
1. Wie bewertet sie den Kauf des Ausflugslokals Waldkater in Langenhagen aus dem Umfeld der Hells Angels Hannover?
2. Welche Erkenntnisse hat sie über die Herkunft der finanziellen Mittel zum Kauf des Ausflugslokals Waldkater in Langenhagen?
3. Welche Erkenntnisse hat sie über Treffen von Hells Angels, Unternehmern und Rechtsanwälten in einer Bank in Langenhagen?
Wie bereits in meinen Antworten zu den Mündlichen Anfragen des Abgeordneten Biallas (CDU) am 28. August 2009 und der Abgeordneten Zimmermann (LINKE) am 26. November 2009 sowie der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Limburg und Briese (GRÜNE) am 11. November 2010 dargestellt, sind sich die polizeilichen Zentralstellen länderübergreifend in der Bewertung einig, dass verschiedene Rockergruppierungen Züge Organisierter Kriminalität aufweisen. Durch Mitglieder von Rockergruppierungen begangene Straftaten sind dabei sehr oft den typischen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität zuzuordnen, wobei der illegale Handel mit Betäubungsmitteln eine wesentliche Rolle spielt. Weitere typische Deliktsfelder sind Waffenhandel/schmuggel und Straftaten im Zusammenhang mit dem Rotlichtmilieu.
Im Rahmen einer bundeseinheitlichen Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität wird entschlossen und konsequent gegen kriminelle Aktivitäten von Rockergruppen vorgegangen.
Die Maßnahmen der Polizei des Landes Niedersachsen zielen auf eine nachhaltige Beeinträchtigung aller illegalen Aktivitäten von Rockergruppierungen durch die Verfolgung eines ganzheitlichen Ansatzes unter Einbindung aller Behörden mit Ordnungs-, Verwaltungs- und Sicherheitsaufgaben ab. Die Ermittlungsführung der Polizeibehörden wird dabei durch die konsequente Ausschöpfung aller rechtlichen und taktischen Möglichkeiten, einschließlich aller verkehrs-, gaststätten-, gewerbe-, vereins- und baurechtlichen Maßnahmen bis hin zu Zeugen-/Opferschutzmaßnahmen geprägt.
nalamtes Niedersachsen eine Ermittlungsgruppe eingerichtet worden, die neben der Erstellung und Fortschreibung eines Landeslagebildes auch schwerpunktmäßig Ermittlungen in straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Einzelverfahren führt. Darüber hinaus gewährleistet sie als Zentralstelle das Informationsmanagement in diesem Phänomenbereich, wobei die allgemeine Informationsgewinnung zu den Motorradclubs und die gezielte Informationsbeschaffung im Deliktsbereich „Rockerkriminalität“ vorrangig den Polizeidienststellen in der Fläche des Landes Niedersachsen obliegen. Hierzu werden in jeder Polizeiinspektion szenekundige Beamte für Rockerkriminalität eingesetzt.
Insgesamt wird damit das Ziel verfolgt, die illegalen Aktivitäten von Rockergruppierungen, insbesondere in den von ihnen kontrollierten typischen OK-Deliktsfeldern, durch gefahrenabwehrende und strafverfolgende Maßnahmen nachhaltig zu unterbinden und die Verfestigung von personellen und organisatorischen Strukturen zu verhindern.
Zu 1: Der rechtswirksame Verkauf des Ausflugslokals Waldkater in Langenhagen ist dem Landeskriminalamt Niedersachsen bekannt. Der Verkauf ist nach derzeitigem Erkenntnisstand rechtlich nicht zu beanstanden.
Zu 2: Die Landesregierung hat keine Kenntnisse über die Herkunft der finanziellen Mittel zum Kauf der Gaststätte. Im Zusammenhang mit dem Erwerb der betreffenden Immobilie durch die Firma IMV deuten alle öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere Grundbuch und Handelsregister, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin. Für die Aufnahme von polizeilichen Ermittlungen zur Feststellung der Herkunft der finanziellen Mittel liegen zurzeit die rechtlichen Voraussetzungen nicht vor. Die zuständigen Polizeibehörden werden die weiteren Aktivitäten und Ereignisse rund um das Ausflugslokal aufmerksam registrieren und bewerten.
Zu 3: Der Polizeidirektion Hannover wurde durch eine eigene ehemalige V-Person vor ca. zehn Jahren von derartigen Treffen berichtet; die Informationen wurden bewertet; eine Grundlage für ein polizeiliches oder strafprozessuales Tätigwerden wurde nicht festgestellt. Aktuelle Erkenntnisse zu derartigen Treffen liegen der Landesregierung nicht vor.
In der Hansestadt Lüneburg hat ein vermeintliches Startverbot für das Feuerwehrflugzeug für öffentlichen Wirbel gesorgt. In einer Behördenanweisung wurde den Kreisbrandmeistern der Region mitgeteilt, dass das Innenministerium für den Einsatz keine weiteren Mittel zugewiesen habe und die Flüge trotz höchster Waldbrandstufe abgebrochen werden müssten. Zuvor hatte der Feuerwehr-Flugdienst rechtzeitig sechs Brände entdeckt und die Bekämpfung von fünf weiteren Bränden aus der Luft begleitet. Jetzt ist von einer angeblichen Neuregelung die Rede: Flüge zur Waldbrandvorsorge soll es nicht mehr geben, die Feuerwehr hebt künftig nur noch im Brandfall ab. Das kameragestützte Waldbrandüberwachungssystem soll die direkte Beobachtung aus der Luft in der Heideregion ersetzen.
1. Wird die Landesregierung den FeuerwehrFlugdienst und Standort Lüneburg sichern, und wie soll dieser finanziert werden?
2. Wie soll Großfeuern in der Heideregion zukünftig vorgebeugt werden, wenn dazu ausschließlich das kameragestützte Überwachungssystem genutzt wird, obwohl sich neu entwickelnde kleinere Brände lediglich aus der Luft früh genug erkennen lassen?
3. Wann wird zu dieser Thematik seitens der Landesregierung ein klares Konzept vorgestellt, aus dem hervorgeht, welche Maßnahmen landesweit zur Waldbrandvorsorge getroffen werden?
Nach dem Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) liegt die Gefahrenvorsorge (zu der ausdrücklich auch der Schutz vor Brandgefahr gehört) in der Eigenverantwortung der Waldbesitzer. Die von den Waldbehörden bestellten Waldbrandbeauftragten treffen vorsorgliche Maßnahmen gegen Waldbrände und organisieren den Feuerwarndienst für die Waldbesitzenden (§ 19 NWaldLG). Die oberste Waldbehörde (Niedersächsisches Mi- nisterium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbrau- cherschutz und Landesentwicklung (ML)) trifft erforderliche Maßnahmen, wenn Bestimmungen über das Gebiet einer Waldbehörde hinausgehen müssen (§ 21 NWaldLG).
In den Gebieten mit mittlerem und hohem Waldbrandrisiko wurde die Waldbrandvorsorge in Niedersachsen bisher in der Kombination aus bemannten Feuerwachtürmen und der Überwachung aus der Luft durch den FeuerwehrFlugdienst (FFD) des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e. V. (LFV) durchgeführt. Während die Wachtürme ab der Waldbrandwarnstufe 3 in Betrieb genommen wurden, hat man die Flugzeuge des Feuerwehrflugdienstes in der Vergangenheit nur an wenigen Tagen im Jahr mit extremer Waldbrandgefahr (Waldbrandwarnstufe 4+ bis 5) während der Mittags- und Nachmittagsstunden in der Region des ostniedersächsischen Tieflandes eingesetzt. Neben ihrer eigentlichen Kernaufgabe, der Koordinierung von Einsatzkräften im Rahmen der Waldbrandbekämpfung, erfolgte zum Zeitpunkt der Überfliegung daher auch eine zeitlich und räumlich begrenzte Unterstützung bei der Waldbrandfrüherkennung.
Das ML hat für die Wachtürme sowie Flugzeuge des FFD eine Machbarkeitsstudie auf der Grundlage der Erfahrungen aus Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt angefertigt. Das Ergebnis wog Vor- und Nachteile eines Systems, bestehend aus modernisierten Wachtürmen und moderneren Flugzeugen, gegenüber einem automatischen Waldbrandfrüherkennungssystem (AWFS) ab und kam zu dem Ergebnis, dass das AWFS die bemannten Wachtürme und den FFD über der Lüneburger Heide nicht nur zu ersetzen vermag sondern darüber hinaus flächendeckend in kurzen Zeitabständen in der Lage ist, entstehende Brände zu detektieren. Die Ergebnisse wurden dem MI, dem LFV und dem FFD bereits im Vorfeld des Aufbaus erläutert. Im Februar 2008 hat der Niedersächsische Landtag über den Nachtragshaushalt beschlossen, Mittel für das auch durch die EU geförderte AWFS bereitzustellen.
Für die künftige Vorsorge in der waldbrandgefährdeten Region des ostniedersächsischen Tieflandes (Lüneburger Heide) wurde in 2009 mit der Installation der hochauflösenden digitalen Kameras des AWFS begonnen. Das AWFS wurde im März 2011 fertiggestellt. Die bestehenden 17 Standorte mit insgesamt 20 Kameras stellen die flächendeckende Überwachung (ca. 400 000 ha Wald) aus der Waldbrandzentrale in der kooperativen Leitstelle Lüneburg heraus sicher. Das Kamerasystem ist in der Lage, aus einer Entfernung