Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

Das Generalkonsulat in Hannover ist derzeit für insgesamt 21 076 griechische Staatsbürger zuständig, von denen 7 470 im Regierungsbezirk Detmold in Nordrhein-Westfalen leben (Stand: 31. Dezember 2010). Im Konsularbezirk des Generalkonsulats in Hamburg (Hamburg, Schleswig- Holstein und Bremen sowie die genannten sechs niedersächsischen Landkreise) leben insgesamt 11 368 griechische Staatsbürger.

Die Entscheidung über die Schließung eines Generalkonsulats obliegt einzig dem Entsendestaat. Obwohl die Niedersächsische Landesregierung die Entscheidung der Hellenischen Republik sehr bedauert, hat sie vor dem Hintergrund der griechischen Finanzkrise hinsichtlich der beabsichtigten Schließung des Generalkonsulats in Hannover die letztlich getroffene Entscheidung respektiert. Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass die Interessen der in Niedersachsen lebenden griechischen Staatsbürger auch durch das Generalkonsulat in Hamburg angemessen vertreten werden können.

Anlage 32

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 35 der Abg. Dr. Gabriele Andretta, Daniela Behrens, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Jutta Rübke, Wolfgang Jüttner und Wolfgang Wulf (SPD)

Wie ist die niedersächsische Position bei der europäischen Forschungsförderung?

Die Fortschreibung des 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramms (FRP) steht an. Das FRP ist mit 54 Milliarden Euro eines der bedeutendsten europäischen Programme zur Förderung von Forschung in Europa. Für das 8. FRP müssen die Mitgliedstaaten, das EUParlament und die Kommission jetzt die Weichen stellen, um Europa zum Spitzenreiter von Forschung für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft zu machen.

Um die deutsche Position bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene zu stärken, ist es notwendig, dass Bund und Länder eine gemeinsame klare Stellungnahme erarbeiten und vertreten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie steht die Landesregierung zur europäischen Forschungsförderung?

2. Wie bringt sich Niedersachsen in die Positionierung Deutschlands ein?

3. Ist die Landesregierung an einem fraktionsübergreifenden Konsens im Landtag interessiert? Wenn ja, wie beteiligt sie die Fraktionen an einer Positionierung?

Die zukünftige Ausrichtung eines 8. Rahmenprogramms ab dem 1. Januar 2014 wird sich an der Strategie „Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ der Europäischen Union orientieren. Zu den Leitinitiativen dieser Strategie zählt die Innovationsunion. Diese soll auf der Grundlage eines weitgefassten Innovationsbegriffs die großen Herausforderungen unserer Gesellschaft in den Fokus nehmen, Schlüsseltechnologien berücksichtigen und einen ganzheitliche Ansatz - von der Idee bis zum Markt - verfolgen. Dies wird nach den bisherigen Planungen in einem gemeinsamen Rahmenprogramm für Forschungsförderung und Innovationsförderung abgebildet werden. Eine Kommissionsmitteilung, die die zukünftige Struktur des Programms beschreibt, wird Ende 2011 veröffentlicht.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1: Für die Niedersächsische Landesregierung sind die Forschungsrahmenprogramme der EU eine wichtige Klammer der nationalen und regionalen Förderprogramme. Sie sind Kernelement der Gestaltung des Europäischen Forschungsraums und ermöglichen die Zusammenarbeit mit Partnern aus den Mitgliedstaaten sowie an den Rahmenprogrammen assoziierten Partnern. Die Verbundforschung, das Mobilitätsprogramm und die Verbesserung der Forschungs- und Innovationskapazitäten sind spezifische Förderprogramme, die eine starke Beteiligung der niedersächsischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglichen.

Die im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm neu eingeführte Förderung des Europäischen Forschungsrats zur „Pionierforschung“ ermöglicht erstmals eine rein qualitätsorientierte Förderung einzelner Wissenschaftler auf europäischer Ebene.

Die niedersächsischen Beteiligungen und Drittmitteleinwerbungen wurden vom 1. bis zum 6. Forschungsrahmenprogramm kontinuierlich gesteigert. Insgesamt wurden in den vergangenen Rahmenprogrammen von niedersächsischen Einrichtungen rund 670 Millionen Euro an EU-Fördermitteln eingeworben. Hieran sind die Hochschulen mit 230 Millionen Euro (34,5 %) sowie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit 244 Millionen Euro (36,5 %) fast gleichermaßen beteiligt. Im laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramm zeichnet sich ab, dass Niedersachsen mit Blick auf die eingeworbenen Mittel im innerdeutschen Vergleich weiterhin zum oberen Drittel der Bundesländer zählen wird. Vor diesem Hintergrund ist die europäische Forschungsförderung nicht nur ein unverzichtbares Förderinstrument für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sondern sie trägt wesentlich zur internationalen Sichtbarkeit der europäischen Forschung bei und liefert Impulse für Innovation und Wachstum in der Europäischen Union.

Zu 2: Da die Gestaltung und Finanzierung des zukünftigen Rahmenprogramms Gegenstand aktueller Debatten innerhalb der EU ist, hat Niedersachsen gemeinsam mit den anderen Ländern bereits im Jahr 2010 an der Ausgestaltung des Leitlinienpapiers der Bundesregierung für das 8. EU-Forschungsrahmenprogramm der EU mitgewirkt. Flankiert wurde es durch eine Bundesratsentschließung (Drs. 183/10), in der aus Ländersicht die ersten grundsätzlichen Überlegungen zum künftigen Programm dargestellt werden.

Im Rahmen des Konsultationsprozesses zum Grünbuch der Kommission „Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation“ haben die Länder durch Bundesratsbeschluss die Bundesregierung gebeten, bei den anstehenden Verhandlungen in Brüssel die spezifischen Länderpositionen zu berücksichtigen.

Kernpunkt des Beschlusses ist in Bezug auf die Forschungsförderung der Ausbau der bisher geförderten Verbundforschung, auch in finanzieller Hinsicht, und die Vereinfachung der Beteiligung unter Wahrung des Exzellenzprinzips an zukünftigen Förderprogrammen.

Zudem wurde nochmals betont, dass nur eine weite Definition des Innovationsbegriffs geeignet ist, Herausforderungen und neue Ansätze der Forschungs- und Innovationspolitik wirksam umzusetzen. Dieses gilt insbesondere für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, deren Forschung auch weiterhin nicht nur auf Ergebnisorientierung ausgerichtet sein darf.

Zu 3: Eine abgestimmte Positionierung des Landes kann den Nachdruck von Forderungen auf europäischer Ebene erhöhen. Im Zusammenhang mit dem Kommissionsvorschlag zum Rahmenprogramm für Forschung und Innovation besteht in wenigen Monaten die Möglichkeit einer Stellungnahme der Bundesländer. Um den Landtag an der Positionierung zu beteiligen, wird die Landesregierung im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur jeweils über neue Entwicklungen bei der Europäischen Forschungsförderung informieren.

Anlage 33

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 36 der Abg. Daniela Behrens, Grant Hendrik Tonne, Wiard Siebels, Sigrid Leuschner und Hans-Dieter Haase (SPD)

Erfassung von Netzdaten durch Dritte? - Teil 1

Der Medienberichterstattung zufolge erfassen Wirtschaftsunternehmen in Deutschland (u. a. Google) WLAN-Daten bzw. Netzdaten im Allgemeinen, sammeln und vermarkten diese.

Dabei soll laut Medienberichten nicht nur der Verschlüsselungsstatus der Geräte, sondern sollen auch Seriennummer (MAC-Adresse) und teilweise der vom Nutzer vergebene Na

me der Funkstation (SSID) erkannt und gespeichert werden.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Netzdaten werden nach Kenntnis der Landesregierung von WLAN-Routern oder ähnlichen Geräten gesendet, die von Dritten aufgefangen bzw. gelesen werden können?

2. Wie und wo können diese Daten von Dritten aufgefangen bzw. gelesen werden?

3. Hat die Landesregierung Kenntnis, dass Private bzw. Unternehmen solche Netzdaten Dritter sammeln, speichern und kommerziell verwerten?

Ich beantworte die Anfrage, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD), namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Der Landesregierung ist bekannt, dass von WLAN-Routern die eindeutige Indentifikation des Gerätes (MAC Adresse), der vom Nutzer vergebene Name der Funkstation (SSID) und der Verschlüsselungsstatus des Netzwerkes gesendet werden. Diese Daten können mit frei verfügbaren Programmen von jeder WLAN-Netzwerkkarte im Empfangsgebiet des WLAN ermittelt werden. Bei diesem Verfahren werden zwangsläufig Nutzdaten (Payload) temporär gespeichert und verarbeitet, die wiederum personenbezogene Daten enthalten können. Zusätzlich kann bei einem offenen und nicht verschlüsselten WLAN auch der gesamte Datenverkehr zwischen einem Netzwerkteilnehmer und dem WLAN-Router mit frei verfügbaren Programmen aufgezeichnet und teilweise im Klartext gelesen werden.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz weist darauf hin, dass bei der Entwicklung von Technik, für den internationalen Markt, überwiegend keine datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt werden. Aus diesen Gründen wird allgemein darauf hingewiesen, dass bei einem Einsatz von WLAN ein Mindestmaß an Sicherheitsvorkehrungen zu treffen ist. Hierzu zählen die Unterdrückung der SSID, die Verwendung einer nicht deskriptiven SSID (der Name sollte keinerlei ver- wertbare Informationen enthalten), der Einsatz einer im WLAN-Router konfigurierbaren Datenverschlüsselung sowie die Nutzung einer MACFilterung, um sicherzustellen, dass nur bekannte Geräte sich an dem Netzwerk anmelden können.

Zu 2: Die Daten können mit am Markt frei verfügbaren Programmen (teilweise Open-Source-Pro- dukten), sogenannten WLAN-Sniffern und Netzwerk-Protokoll-Analyse-Werkzeugen, in der

Reichweite des WLAN ermittelt werden. Die Reichweite von WLAN hängt grundsätzlich von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten sind die Räumlichkeiten, die direkte Umgebung, die Antenne sowie auch die Sendeleistung des Gerätes. Als grobe Einschätzung gilt, dass Geräte mit normalen Antennen im Freien auf etwa 300 m, in Gebäuden mit dünnen Wänden auf etwa 40 m Reichweite kommen. Mit speziell gerichteten Antennen können auch Werte bis zu 20 km Entfernung erreicht werden.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat darüber hinaus mitgeteilt, dass die lokalen Funknetze die folgenden Frequenzbereiche nutzen:

802.11a 5,15 - 5,725 GHz

802.11b/g 2,4 - 2,4835 GHz

802.11n = a und b/g

Er weist weiter darauf hin, dass man theoretisch mit jedem Funkempfänger, der die Möglichkeit hat, den oben dargestellten Frequenzbereich zu empfangen und der die entsprechenden Demodulations-/Demultiplexverfahren beherrscht, entsprechende Signale empfangen und zur Weiterverarbeitung zur Verfügung stellen kann. In der Regel reicht es aber aus, eine handelsübliche mobile Datenverarbeitungsanlage wie Smartphone, Laptop, PDA oder PlayStation Portable mit frei verfügbarer Software (WLAN-Sniffer) auszustatten, um drahtlose Netzwerke aufzuspüren. Darüber hinaus gibt es mittlerweile auch eigens konzipierte, kompakte Embedded-Produkte für das Aufspüren von WLANs.

Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zur Mündlichen Anfrage Nr. 37 des 35. Tagungsabschnittes am 27. Mai 2011.

Zu 3: Die Landesregierung hat nach Presseberichten Kenntnis davon, dass die in Hamburg ansässige Firma Google bei der Aufnahme von Straßenpanoramen im Bundesgebiet gleichzeitig Nutzdaten von WLANs mit erfasst hat. Der Landesregierung liegen in ihrem Zuständigkeitsbereich keine Erkenntnisse vor.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz hat mitgeteilt, dass ihm ebenfalls keine Erkenntnisse zu Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen vorliegen. Er weist weiter darauf hin, dass es im Bundesgebiet Firmen wie z. B. Apple Inc. gibt, die in ihrer Datenschutzerklärung darlegen, dass sowohl sie als auch Dritte in Echtzeit die präzise Standortdaten z. B. von Smartphones erheben, nutzen und

weitergeben können. Die zuständigen Aufsichtsbehörden in Hamburg und Bayern prüfen zurzeit inwieweit dies rechtliche Konsequenzen haben kann.

Aufgrund der im Sitz der verantwortlichen Stellen begründeten Nichtzuständigkeit gegenüber den bisher bekannten Unternehmen bleibt dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen nur die Information und Aufklärung der Bürger (siehe Tätigkeitsbericht 2009/2010).

Anlage 34

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 37 der Abg. Wiard Siebels, Grant Hendrik Tonne, Daniela Behrens, Sigrid Leuschner und Hans-Dieter Haase (SPD)