Protokoll der Sitzung vom 27.05.2011

Die Definition für Grünland nach demselben Artikel, Buchst. d), lautet:

„Ackerland, auf dem Gras erzeugt wird, wobei es sich um eingesätes oder natürliches Grünland handeln kann“.

Im Sammelantragsverfahren in Niedersachsen werden deshalb alle angegebenen Ackerflächen, die im Sammelantrag fünf Jahre in Folge unverändert mit einem Grünlandnutzungscode (z. B. für Ackergras) gekennzeichnet wurden, im sechsten Jahr mit dem Status „Dauergrünland“ versehen.

Zu 2: Im Rahmen der Gewährung von EUBeihilfen wird eine rein quantitative Betrachtungsweise durchgeführt. Entsprechend ist für eine Umbruchgenehmigung nach § 2 der Verordnung zur Erhaltung von Dauergrünland seitens der Antragstellerin oder des Antragstellers keine Begründung erforderlich, sondern es muss von ihr oder ihm lediglich der Nachweis geführt werden, dass eine gleich große Ersatzfläche neu als Dauergrünland angelegt wird. Die Folgenutzung kann jedwede landwirtschaftliche Nutzung sein. Sie wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht erfasst.

Wird Dauergrünland beispielsweise durch Nichtbeantragung von EU-Beihilfen dem statistischen System entzogen, handelt es sich nicht zwangsläufig um einen Umbruch.

Zu 3: Nach den vorliegenden Erkenntnissen (Stand 1. April 2011) wurden seit Geltung des Genehmigungsvorbehalts im Bereich der zuständigen Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Bremervörde, Oldenburg und Aurich am meisten Umbruchanträge genehmigt. Konkret waren es jeweils 207 (Bre- mervörde), 270 (Oldenburg) und 317 (Aurich) Genehmigungen, welche Dauergrünlandflächen von zusammen ca. 660 ha, 1 050 ha und 940 ha betrafen.

Ein genehmigter Umbruch setzt grundsätzlich voraus, dass eine gleich große Dauergrünlandfläche angelegt wird, sodass kein Verlust eintreten kann. Für den quantitativen Erhalt von Dauergrünland in Niedersachsen bzw. für etwaige schleichende Dauergrünlandverluste in der Statistik spielen diese Zahlen deshalb keine Rolle.

Anlage 46

Antwort

des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur auf die Frage 49 des Abg. Victor Perli (LINKE)

Vom 5-Millionen-Euro-Prestigeprojekt zur überteuerten Regionalausstellung? - Wie weiter mit der Landesausstellung 2014?

Die Landesausstellung 2014 anlässlich des 300. Jahrestages der Personalunion der Königshäuser Englands und Hannovers sollte ursprünglich nicht nur in Hannover und seiner unmittelbaren Umgebung stattfinden, sondern auch in Form von „Satellitenausstellungen“ u. a. in Braunschweig und Wolfenbüttel. Inzwischen wurde jedoch bekannt, dass sich das Herzog-Anton-Ulrich-Museum in Braunschweig und das Museum im Schloss in Wolfenbüttel nicht mehr an der Landesausstellung beteiligen.

Die Landesregierung hat für die Landesausstellung Ausgaben in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro veranschlagt. Der ehemalige Ministerpräsident Christian Wulff sprach bei der Präsentation der Pläne im Dezember 2009 von einem „extrem großen Betrag“. Davon sollen 800 000 Euro für die Ausstellung in Wolfenbüttel vorgesehen gewesen sein. Da die Stadt Wolfenbüttel nach eigenen Angaben jedoch rund 5 Millionen Euro für Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten sowie für schulische Ersatzräume im Schloss aufwenden muss, sah sie keine Möglichkeit, sich in der ursprünglich geplanten Form mit den Herzogappartements des Wolfenbütteler Schlosses zu beteiligen. Die Stadt war dennoch der Hoffnung, Standort der Landesausstellung zu bleiben, wie die Wolfenbütteler Zeitung am 30. September 2010 berichtete.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen hat die Streichung der Ausstellungen in Braunschweig und Wolfenbüttel für das Gesamtkonzept, die übrig gebliebenen Ausstellungsorte und das Finanzvolumen der Landesausstellung 2014? Was passiert mit den durch die Streichungen freigewordenen Mittel?

2. Aus welchen Gründen ist Wolfenbüttel als Ausstellungsort gestrichen worden, obwohl die Stadt gerne Teil der Landesausstellung geblieben wäre?

3. Wie rechtfertigt die Landesregierung die Ausstellungskosten in Höhe von 5,5 Millionen Euro für eine Regionalausstellung im Umland von Hannover vor dem Hintergrund der prekären Finanzierungslage von Landesbühnen, soziokulturellen Einrichtungen und vielen Kulturinitiativen und -schaffenden in nahezu allen Teilen Niedersachsens, die in den vergangenen Monaten wiederholt für Unruhe und öffentlichen Protest gesorgt haben?

Im Jahr 2014 jährt sich zum 300. Mal der Beginn der Personalunion zwischen dem Kurfürstentum (ab 1814 Königreich) Hannover und dem Königreich Großbritannien. Sie dauerte 123 Jahre, bis im Jahr 1837 aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen zur Erbfolge in Großbritannien Königin Viktoria und in Hannover König Ernst August I. gekrönt wurden.

Durch die Personalunion wurde das Kurfürstentum Hannover Teil der damaligen Weltmacht Großbritannien. Diese Epoche ist für die historische Entwicklung des Landes Niedersachsen von herausragender Bedeutung; beispielhaft seien genannt die Gründung der Universität Göttingen oder die Verbesserung der Landwirtschaft nach englischem Vorbild. Vor allem aber umfasst die Zeit der Personalunion entscheidende Jahre der europäischen und internationalen Entwicklung. Unter den „Hanover Kings“ erlangten die nordamerikanischen Kolonien ihre Unabhängigkeit als USA; es wurde die Schlacht bei Waterloo gewonnen und in Folge die Staatsstruktur Deutschlands und der alten Welt verändert. Mit der großen Landesausstellung im Jahr 2014 werden diese Epoche und ihre herausragenden Protagonisten der Öffentlichkeit in begeisternder Qualität vorgestellt.

Der inhaltliche Schwerpunkt liegt einerseits auf der Darstellung der agierenden Personen und andererseits auf den Beziehungen zwischen dem Weltreich und dem deutschen Kurfürstentum. Es werden die kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen und technischen Wechselwirkungen dargestellt. Mit herausragenden Objekten aus den Landesmuseen sowie von nationalen und internationalen Leihgebern spricht die Landesausstellung ein internationales Publikum an.

Mit Landesausstellungen werden wichtige Kapitel der Geschichte und Kultur Niedersachsens in besucherorientierter Form museal dargestellt. Die damit beauftragten Landesmuseen erfüllen damit ihren Bildungsauftrag und bringen wichtige Aspekte unserer Geschichte identitätsbildend den Menschen nahe.

Landesausstellungen sind von großer Bedeutung für die Außendarstellung. Sie werden von zahlreichen Menschen besucht und sind gerade auch für den Kulturtourismus von hoher Relevanz. Landesausstellungen werden durch das gewählte Thema definiert und nicht durch eine flächendeckende Verteilung von Ausstellungsorten oder die alleinige Konzentration auf Großstädte. Beispielhaft seien die Landesausstellung „Glaube und

Macht“ in Torgau oder die Landesausstellung „Götterdämmerung Ludwig II“ in Rosenheim genannt.

Es handelt sich bei der Landesausstellung zum 300. Jubiläum der Personalunion Hannover-Großbritannien um ein international beachtetes und begleitetes Projekt, das eines der wichtigsten Kapitel neuzeitlicher Geschichte und Kulturgeschichte in Niedersachsen vorstellt.

Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Zu 1 und 3: Die Landesausstellung im Schloss Herrenhausen sowie die Satellitenausstellungen im Niedersächsischen Landesmuseum Hannover, im Historischen Museum Hannover, im Deutschen Museum für Karikaturen - Wilhelm Busch - und im Residenzmuseum Celle werden gemäß dem Rahmenkonzept erarbeitet. Im Schloss Herrenhausen werden die Personalunion und ihre Auswirkungen auf die beiden Territorialstaaten Hannover und Großbritannien vorgestellt, im Niedersächsischen Landesmuseum Hannover werden die Beziehungen der beiden Staaten zur Welt beleuchtet, im Deutschen Museum für Karikaturen - Wilhelm Busch - wird die Zeit der Personalunion im Blick der damaligen Karikaturen beleuchtet, und im Residenzmuseum Celle wird die „Vorgeschichte“ der Personalunion museal inszeniert. Die angesprochenen Ausstellungsorte Herzog-AntonUlrich-Museum und Schlossmuseum Wolfenbüttel wurden nicht gestrichen. Ihre Ausstellungskonzepte wurden nach Prüfung durch den international besetzten wissenschaftlichen Beirat als nicht zentral für das Thema der Personalunion Hannover-Großbritannien bewertet. Aus diesem Grund wird 2014 eine Ausstellung zum 300. Todestag Herzog Anton Ulrichs präsentiert, die vom Land gefördert wird. Der Gesamtetat für die Landesausstellung und ihre Satellitenausstellungen entspricht den Standards für vergleichbare Ausstellungsprojekte.

Die Mittel des Landes Niedersachsen sind noch nicht auf die einzelnen Ausstellungsorte aufgeteilt worden, da zunächst die Konzepte und Feinplanungen erstellt werden. Deshalb trifft es nicht zu, dass eine bestimmte Summe durch die Reduzierung um zwei Satellitenausstellungen zu einem Mittelüberschuss in der Finanzplanung führt.

Zu 2: Im Schloss Wolfenbüttel sollte das Hofzeremoniell im barocken Europa präsentiert werden. Nur hier ist mit dem „Neuen Herzogsappartement“ eine Raumenfilade aus der Zeit der beginnenden

Personalunion mit allen aussagekräftigen Details der Raumgestaltung erhalten. Aus diesem Grund war Wolfenbüttel für eine Satellitenausstellung in die Planungen für die Landesausstellung einbezogen worden. Die geplante Ausstellung zum Hofzeremoniell ist nur im „Neuen Herzogsappartement“ als wichtigstem Exponat sinnvoll und historisch angemessen darstellbar. Durch die Entscheidung der Stadt, dass diese Räume nicht für die museale Ausstellung zur Verfügung stehen, entfiel die Ausstellungsgrundlage.

Anlage 47

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 50 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LIN- KE)

Neonazikonzert im Klubhaus der Rockergruppierung Red Devils in Stadthagen am 30. April 2011

Am Samstag, dem 30. April 2011, fand ein Konzert der Neonaziband „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ in Stadthagen im Klubhaus der Rockergruppierung Red Devils statt, an dem laut Presseberichten 100 Personen teilnahmen und eine große Anzahl weiterer Personen teilnehmen wollte, aber daran von der Polizei aufgrund mangelnden Platzes gehindert worden ist. Noch vor Kurzem teilte die Landesregierung mit, dass es aus ihrer Sicht keine strukturelle Zusammenarbeit von Neonazis und sogenannten Rockergruppen gibt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung das oben erwähnte Geschehen am 30. April 2011 in Stadthagen dar, und warum wurde das Neonazikonzert nicht verhindert?

2. Welche weiteren neuen Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das Zusammenwirken von Neonazis und sogenannten Rockergruppen vor?

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um ein verstärktes Zusammenwirken von Neonazis und sogenannten Rockergruppen zu verhindern?

Nach Angaben der Polizeidirektion Göttingen ist ihr am 27. April 2011 bekannt geworden, dass die Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ auf ihrer Homepage für ein Konzert am 30. April 2011 im Raum Hannover/Hamburg warb. Die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen zur weiteren Informationsgewinnung wurden umgehend eingeleitet. Am 30. April 2011 wurden erste Hinweise erlangt, dass sich Anhänger der Band in Bad

Nenndorf treffen wollten, um an einem geplanten Konzert im Großraum Hannover teilzunehmen. Gegen 17.50 Uhr verdichteten sich die Aufklärungsergebnisse, dass das Konzert im Clubheim des MC Red Devils, Chapter Stadthagen, Körsestraße 2, 31655 Stadthagen, stattfinden sollte.

Die Kontaktaufnahme der Polizei mit dem Verantwortlichen des Clubheims sowie dem Manager der Band, der als Veranstalter fungierte und nicht Angehöriger des MC Red Devils, Chapter Stadthagen, ist, bestätigten diese Erkenntnisse. Es wurde in Erfahrung gebracht, dass das Clubheim für das Konzert untervermietet sei und es sich um eine Privatveranstaltung handele, alle Gäste wären ausnahmslos persönlich eingeladen worden. Die Polizei führte bei dem Veranstalter eine Gefährderansprache durch. Sie veranlasste unverzüglich Kontrollmaßnahmen und intensivierte die bereits durchgeführten Aufklärungsmaßnahmen. Bis gegen 19.45 Uhr hatten sich etwa 100 potenzielle Konzertbesucher am Clubheim eingefunden, die dem Augenschein nach aus der Hooliganszene und zum Teil aus der rechten Szene stammten.

Gemäß gemeinsamer rechtlicher Bewertung der Polizei und der Stadt Stadthagen ergab sich keine Handhabe, die als privat deklarierte Veranstaltung zu untersagen. Auf Grundlage der Versammlungsstättenverordnung erfolgte eine Begrenzung der Besucherzahl auf die zum Zeitpunkt Anwesenden. Ferner wurden Anfahrtskontrollen durchgeführt, potenzielle Konzertbesucher an den Kontrollstellen abgewiesen bzw. Platzverweise ausgesprochen.

Im Rahmen einer erneuten polizeilichen Gefährderansprache wurde dem Veranstalter mitgeteilt, dass ein weiterer Zulauf von Gästen nicht toleriert werde, die Veranstaltung um 23 Uhr beendet werden müsse und eine Lärmbelästigung zu vermeiden sei.

Das Konzert wurde gegen 22.20 Uhr beendet, woraufhin die Teilnehmer den Veranstaltungsort mit Pkw verließen. Die Polizei führte hierbei stationäre Verkehrkontrollen durch.

Im Rahmen des Einsatzes erfolgten durch die Polizei 62 Identitätsfeststellungen, und es wurden 43 Platzverweise ausgesprochen.

Im Übrigen weise ich im Zusammenhang mit der Band „Kategorie C - Hungrige Wölfe“ auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Aktivitäten von Rechtsextremisten in Niedersach

sen“ (LT-Drs. 16/3623) hin. Bei dieser Musikgruppe handelt es sich um eine Hooliganband, die von der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde nicht als neonazistisch eingestuft wird, wenngleich ihre Konzerte u. a. auch von Rechtsextremisten besucht werden.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die für diesen Sachverhalt zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse wurden ausgeschöpft. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen.

Zu 2: Zum Zusammenwirken von Rechtsextremisten und Rockergruppen verweise ich auf die Antworten zu der Mündlichen Anfrage Nr. 32 „Verbindungen zwischen Rockerklubs und Neonazis“ (Bericht 67. Sitzung des Niedersächsischen Land- tags vom 18. März 2010) und zu den Kleinen Anfragen „Personelle und organisatorische Überschneidungen zwischen sogenannten Rockerklubs und der Neonaziszene im Land Niedersachsen“ (LT-Drs. 16/2616), „Gaststättenkauf durch einen Neonazi in Stade: Haben die niedersächsischen Behörden geschlafen?“ (LT-Drs. 16/2843) und „Aktivitäten des Motorradclubs Gremium MC in Niedersachsen“ (LT-Drs. 16/2928). Weitere, über den betreffenden Sachverhalt hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen den niedersächsischen Sicherheitsbehörden nicht vor.

Zu 3: Der Landesregierung liegen nach wie vor keine Erkenntnisse über eine strukturierte Zusammenarbeit von Rechtsextremisten und Rockergruppen vor. Sie geht nach wie vor entschlossen, unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse in ganzheitlichen Ansätzen gegen diese Phänomene vor.