Zu 3: Der Landesregierung liegen nach wie vor keine Erkenntnisse über eine strukturierte Zusammenarbeit von Rechtsextremisten und Rockergruppen vor. Sie geht nach wie vor entschlossen, unter Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Befugnisse in ganzheitlichen Ansätzen gegen diese Phänomene vor.
In der letzten Zeit häufen sich Berichte darüber, dass Rivalitäten sogenannter Motorradklubs wie Gremium MC, Hells Angels oder Red Devils zunehmen. Dabei geht es um die Aufteilung von Einflussgebieten. Bei der damit im Zusammenhang stehenden Kriminalität handelt es sich um Drogen- und Waffenhan
del, Erpressung, Menschenhandel und schwere Körperverletzung. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 19. April 2011 warnt Oldenburgs Polizeipräsident Hans-Jürgen Thurau vor einem blutigen Rockerkrieg im Nordwesten Niedersachsens und wird wie folgt zitiert: „Wir steuern auf eine Entwicklung zu, die sehr gefährlich ist.“ Eine Zuspitzung der Auseinandersetzung der Rockerklubs beim Kampf um Macht und Einfluss räumte die Landesregierung bereits vor über einem Jahr ein. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Biallas und Angelika Jahns teilte die Regierung am 18. März 2010 im Landtag mit: „Dem Landeskriminalamt Niedersachsen liegen Hinweise darüber vor, dass die Expansion des Red Devils MC auf Betreiben des Hells Angels MC Hannover erfolgt ist, der dadurch seinen Gebietsanspruch in Niedersachsen unterstreichen will. Das birgt insoweit Konfliktpotenzial, als andere Motorradklubs ihre für sich reklamierten Einflussbereiche beeinträchtigt sehen.“ Aufgrund dieser beschriebenen Expansion schloss die Landesregierung schon damals Auseinandersetzungen nicht aus.
1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Auseinandersetzung der sogenannten Rockerklubs, und welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die bereits vor einem Jahr prognostizierte Zuspitzung der Auseinandersetzung zu unterbinden?
2. Wie bewertet in diesem Zusammenhang die Landesregierung die Rolle des Chefs der Hells Angels MC Hannover, Frank Hanebuth, und Straftaten welcher Art werden ihm seit dem Jahr 2000 zur Last gelegt?
3. In welcher Form wird die Landesregierung aktiv, um auf Bundesebene ein bundeseinheitliches Vorgehen gegen Rockerklubs und -kriminalität in Gang zu setzen?
Zunächst wird auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 32 der Abgeordneten der CDU Hans-Christian Biallas und Angelika Jahns (67. Plenarsitzung des Niedersächsischen Land- tages am 18. März 2011) , der Kleinen Anfragen des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen/FDP (LT- Drs. 16/2115) und der Abgeordneten Pia-Beate Zimmermann/LINKE (LT-Drs. 16/2928) durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hingewiesen, in denen bereits weitreichend zu den grundsätzlichen Geschäftsgebahren und Expandierungbestrebungen konkurrierender Rockergruppierungen Stellung genommen wurde.
Die Landesregierung reagierte bereits 2005 mit Erlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 29. Juli 2005 auf die sich damals abzeichnende Expansion von Rockergruppierungen durch die „Rahmenkonzeption zur Intensivierung der
Bekämpfung der schweren und Organisierten Kriminalität im Umfeld von Motorradclubs (Ro- ckerkriminalität) in Niedersachsen“. Damit einhergehend, ist im Dezernat 35 (Zentralstelle Organi- sierte Kriminalität) des Landeskriminalamtes Niedersachsen eine Ermittlungsgruppe eingerichtet worden, die neben der Erstellung und Fortschreibung eines Landeslagebildes auch schwerpunktmäßig Ermittlungen in straf- und gefahrenabwehrrechtlichen Einzelverfahren führt. Darüber hinaus gewährleistet sie als Zentralstelle das Informationsmanagement in diesem Phänomenbereich, wobei die allgemeine Informationsgewinnung zu den Motorradclubs und die gezielte Informationsbeschaffung im Deliktsbereich „Rockerkriminalität“ vorrangig den Polizeidienststellen in der Fläche des Landes Niedersachsen obliegen. Hierzu werden in jeder Polizeiinspektion szenekundige Beamte für Rockerkriminalität eingesetzt.
Durch eine Bund-Länder-Projektgruppe unter Beteiligung niedersächsischer Vertreter wurde eine ganzheitliche und länderübergreifende strategisch-taktische Rahmenkonzeption „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität“ entwickelt, die mit Erlass des niedersächsischen Innenministeriums vom 2. März 2011 für die niedersächsische Polizei für verbindlich erklärt wurde. Die Rahmenkonzeption bietet der Intensivierung des Informationsaustausches und der Abstimmung von Einsatzmaßnahmen bei länderübergreifenden Lagen sowie der Einbindung anderer Behörden mit Sicherheitsaufgaben eine gute Grundlage, die länderspezifischen Einsatzkonzeptionen zu harmonisieren und dem Phänomenbereich mit abgestimmten Maßnahmen zu begegnen.
Zu 1: Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat die aktuellen Auseinandersetzungen von Mitgliedern der Rockergruppierungen u. a. in Berlin, Bremen und Nordrhein-Westfalen intensiv verfolgt. An diesen Auseinandersetzungen waren nach hiesigem Kenntnisstand keine Personen aus niedersächsischen Rockergruppierungen unmittelbar beteiligt.
In Niedersachsen hat es in den letzten Monaten einen Vorfall im Raum Northeim gegeben. Mitglieder des Red Devils MC haben gegenüber einem anderen Motorradclub verlangt, dass dieser Club künftig die Red Devils unterstützt. Diese Unterstützung wurde abgelehnt; diese Haltung hat
Insoweit kann in Niedersachsen aktuell nicht von einer Eskalation der Rockerkriminalität gesprochen werden. Die Bewertung, dass es bei den Streitigkeiten um die von den Gruppen jeweils reklamierten Einflussbereiche zu gewalttätigen Auseinandersetzungen auch in Niedersachsen kommen kann, wird angesichts der Entwicklung im Bundesgebiet aufrechterhalten.
Aufgrund dieser Einschätzung hat die niedersächsische Polizei die intensivierte Bekämpfung der Rockerkriminalität fortgesetzt und entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung und Unterbindung gewaltsamer Auseinandersetzung konsequent durchgeführt.
Zu 2: Die Rockergruppierung Red Devils MC präsentiert sich als offizieller Unterstützer des Hells Angels MC. Folglich steht der Red Devils MC auch unter dem Einfluss des Hells Angels MC und erfüllt dessen Vorgaben. Diese Vorgaben erhalten die Charter des Red Devils MC von den Führungsriegen der für sie örtlich zuständigen Hells Angels Charter. In Niedersachsen ist für die Mehrzahl der Red Devils MC das Charter der Hells Angels Hannover verantwortlich. Demzufolge spielt der Anführer der Hells Angels Hannover eine maßgebliche Rolle bei der Einflussnahme auf die niedersächsischen Charter der Red Devils MC.
Eine Mitteilung über Straftaten kann unter Hinweis auf das niedersächsische Datenschutzgesetz nicht erfolgen.
Zu 3: Das Land Niedersachsen hat die Rockerkriminalität bereits sehr früh in den bundesweiten polizeilichen Gremien durch seine Vertreter thematisiert. Durch diese Gremienbefassung sind mittlerweile vier Bund-Länder-Projektgruppen eingesetzt worden, die detaillierte bundesweite Konzepte für die Bekämpfung der Rockerkriminalität erarbeitet haben. In diesen Projektgruppen hat das Landeskriminalamt Niedersachsen maßgeblich mitgearbeitet.
des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 52 der Abg. Elke Twesten und Helge Limburg (GRÜNE)
Das Zwischenahner Meer ist mit 526 ha der drittgrößte Binnensee Niedersachsens und befindet sich im Eigentum des Landes. Der gesamte See einschließlich der Uferbereiche ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Das neue Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) , das die planerischen Ziele des Landes Niedersachsen widerspiegelt, nimmt hinsichtlich der Entwicklung der Freiraumnutzungen im Kapitel „Wassermanagement, Wasserversorgung, Küsten- und Hochwasserschutz“ u. a. Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie. Danach sind die Verschlechterung des Gewässerzustandes zu vermeiden und ein guter Zustand bis 2015 zu erreichen. Die Darstellung im LROP sieht in der Schaffung und Wiederherstellung naturnaher Strukturen, wie z. B. Gewässerrandstreifen, eine Möglichkeit, Belastungen zu verringern. Der für die Reinigung des Seewassers maßgebliche Röhrichtgürtel am Zwischenahner Meer ist von ehemals weit über 30 m im Laufe der Zeit auf eine Breite von rund 5 m oder weniger zurückgegangen und stellenweise sogar lückenhaft. Um den Schutz des verbliebenen Röhrichtgürtels zu gewährleisten, ist der Bau von weiteren Stegen oder das Röhricht beeinträchtigenden Bauwerken durch Anlieger nicht gestattet.
Zurzeit läuft die Ausschreibung für einen Hotel- bzw. Ferienpark am Südwestufer des Zwischenahner Meeres. Die vorgeschlagenen Projekte dreier Großinvestoren sehen allesamt Hafenanlagen, Marinas und andere Einrichtungen vor, die den Röhrichtgürtel weiter dezimieren und beeinträchtigen würden und Bereiche des Sees in Anspruch nehmen, die dem Land Niedersachsen gehören.
1. Welche Maßnahmen wird das Land Niedersachsen in seiner Verantwortung als Miteigentümer ergreifen, um den weiteren Rückgang des Röhrichtgürtels am Zwischenahner Meer zu verhindern bzw. die Wiederherstellung des Röhrichtgürtels zu befördern?
2. Welche Zusagen hat die Landesregierung gegenüber den Planern bzw. Investoren der geplanten Tourismusprojekte bezüglich Hafenanlagen und Marinas gemacht, die in den nach § 30 BNatSchG geschützten Röhrichtgürtel eingreifen und die sich im Eigentum des Landes befindliche Wasserfläche des Zwischenahner Meeres betreffen?
3. Wie begründet die Landesregierung die Tatsache, dass einerseits Seeanliegern der Bau von kleinen Stegen aus Naturschutzgründen und mit Hinweis auf Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie verwehrt wird, andererseits aber Großinvestoren der Bau von Hafenanlagen oder Marinas gestattet werden soll?
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, das rund 37 ha große, unmittelbar am Westufer des Zwischenahner Meeres gelegene Gelände des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses in der Ortschaft Rostrup der Gemeinde Bad Zwischenahn/Landkreis Ammerland zu veräußern. Vor diesem Hintergrund sind planerische Vorüberlegungen zu einer touristischen Nachnutzung angestellt worden. Im Rahmen eines Ideenwettbewerbs wurden verschiedene Anlagenkonzepte entwickelt. Der Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Bad Zwischenahn hat in seiner Sitzung am 17. Mai 2011 eines der drei in der Diskussion befindlichen Konzepte favorisiert, das als Nachnutzung ein Hotel, ein Restaurant, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Sport- und Spielanlagen sowie eine vorgelagerte Marina (Bootshafen) vorsieht. Hinter dem Konzept steht die Bona Verwaltungs- und Besitzgesellschaft mit dem Betreiber Upstalsboom. Am 21. Juni 2011 wird sich der Gemeinderat mit dem Vorhaben und dem weiteren Vorgehen befassen.
Bevor das Vorhaben realisiert werden kann, sind mehrere Planungs- und Genehmigungsschritte notwendig. Hierbei kann es auch zu Veränderungen der Planung kommen. Das Projekt bedarf einer bauleitplanerischen Vorbereitung. Im Zuge der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung (gegebenenfalls vorhabenbezogener Bebauungs- plan) wird die Vereinbarkeit des Vorhabens mit anderen Belangen zu prüfen und abzuwägen sein. Auch die Vereinbarkeit des Projektes mit dem Naturschutz bzw. dem Landschaftsschutz wird detailliert zu klären sein, wobei potenzielle Beeinträchtigungen der geschützten Röhrichtflächen besonders betrachtet werden müssen.
Röhrichte gehören zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen Beeinträchtigung führen können, sind grundsätzlich verboten. Die Röhrichtbereiche liegen außerdem im Landschaftsschutzgebiet „Zwischenahner Meer mit Umgebung“ und in einem raumordnerisch festgesetzten Vorranggebiet für Natur und Landschaft. Inwieweit Eingriffe in das Röhricht zugelassen werden können, ist im Rahmen der erforderlichen
Genehmigungsverfahren zu entscheiden. Der Uferstreifen und die Wasserfläche innerhalb des Bereichs des gesamten Verkaufsobjektes gehören nicht dem Land, sondern stehen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Zu 1: Die Verringerung der Breite des Röhrichtgürtels am Zwischenahner Meer wird mit Sorge gesehen. Gegenmaßnahmen sind allerdings aufgrund der komplexen Ursachen für den Röhrichtrückgang nur in begrenztem Umfang möglich bzw. erfolgreich. Das Land hat mit der Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Zwischenahner Meer Vorschriften erlassen, die auch dem Schutz des Röhrichts dienen. So gelten weitreichende Zulassungs- und Befahrensregelungen für Wasserfahrzeuge. Gekennzeichnete Schutzzonen dürfen mit Booten nicht oder nur auf den angelegten Fahrrinnen befahren werden.
Außerdem sorgt ein rund um das Meer angelegter Ringkanal dafür, dass Abwässer der umliegenden Gemeinden nicht mehr in den See eingeleitet werden, was zu einer weiteren Überdüngung geführt hätte.
Zu 2: Anfang Januar 2011 ist bei der NBank ein Förderantrag eingereicht worden, der allerdings wenige Tage später wieder zurückgezogen wurde. Zusagen der Landesregierung und der NBank zu dem Vorhaben hat es bislang nicht gegeben.
Zu 3: Der Bau von Stegen ist nach § 57 des Niedersächsischen Wassergesetzes genehmigungspflichtig. Zusätzlich kann eine naturschutzrechtliche Befreiung von den Verboten der Landschaftsschutzverordnung und bei Beanspruchung von Röhricht auch eine Ausnahmegenehmigung nach § 30 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes erforderlich sein. Von den Genehmigungsbehörden sind die bestehenden Rechtsvorschriften auch im Falle des Baus kleiner Stege zu beachten. Bei großen Projekten wie Bootshäfen sind Rechtsvorschriften gleichermaßen zu beachten, wobei bei der Abwägung in den jeweiligen Genehmigungsverfahren auch die Frage des öffentlichen Interesses an dem Vorhaben bzw. das Wohl der Allgemeinheit eine besondere Rolle spielt.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 53 der Abg. Elke Twesten und Enno Hagenah (GRÜNE)
Laut der aktuellen Studie „Wettbewerbsfaktor Fachkräfte - Strategien für Deutschlands Unternehmen“ von der Unternehmensberatung McKinsey & Company werden bis 2020 bereits 2 Millionen Fachkräfte in Deutschland fehlen. Das Wirtschaftsforschungsunternehmen Prognos rechnet mit 5,2 Millionen fehlenden Fachkräften im Jahr 2030. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vermutet, dass schon 5 Jahre zuvor 5,2 Millionen Fachkräfte vergeblich gesucht werden. Der Mangel an Fachpersonal hat gravierende Folgen für unsere Wirtschaftsentwicklung: Laut Prognos gehen bis 2030 rund 4 600 Milliarden Euro verloren. Das Problem fehlenden Fachpersonals ist kein Zukunftsproblem: Schon heute haben öffentliche Arbeitgeber und mittelständische Unternehmen Schwierigkeiten, geeignetes Personal zu finden - besonders in den MINT-Berufen. Schon heute fehlen bundesweit 36 000 Ingenieurinnen und Ingenieure 66 000 Computerspezialistinnen und -spezialisten. Aktuell dauert in Baden-Württemberg, Hamburg und Bayern die durchschnittliche Vakanzzeit für Maschinen- und Fahrzeugbauingenieurinnen und -ingenieure rund 40 % länger als im Bundesdurchschnitt aller Berufe. Aus Sicht von McKinsey „erfordert die Bewältigung des Fachkräftemangels einen Kraftakt der Unternehmen und der öffentlichen Hand - mit koordinierten, in die gleiche Richtung weisenden Strategien und Maßnahmen“. Seriös geschätzt, glaubt McKinsey, dass mit jährlichen Mehrausgaben durch den Staat in Höhe von 18 bis 25 Milliarden Euro mindestens rund 2 Millionen zusätzliche Fachkräfte im Jahr 2025 zur Verfügung stehen könnten. Insbesondere bei Frauen (maximal zusätzlich 2,1 Millionen Vollzeitstellen) und Älteren (bis zu 1,2 Millionen Vollzeitbeschäftigte) vermutet das Beratungsunternehmen hohe, ungenutzte Potenziale. Diese lassen sich u. a. durch eine hochwertige und ausgeweitete Betreuung vor allem im Bereich der unter Dreijährigen, eine Pflege von Angehörigen, die sich mit dem Beruf vereinbaren lässt, und durch die Abschaffung des Ehegattensplittings erschließen. Zu ähnlichen Schlüssen kommt die aktuelle Analyse der Bundesagentur für Arbeit „Perspektive 2025: Fachkräfte für Deutschland“.