An der Universität Hildesheim wird das Frühstudium „Jungstudium“ genannt. Es wird im Fachbereich IV - Mathematik, Naturwissenschaften, Wirtschaft und Informatik -, und zwar mit Lehrveranstaltungen aus den Studiengängen „Informationsmangement und Informationstechnologie“ (IMIT) sowie „Wirtschaftsinformatik“ (WINF), angeboten und über die hochschuleigenen Websites des Fachbereichs IV bekannt gemacht. Darüber hinaus wird das Jungstudium im Rahmen von Informationsveranstaltungen an den Schulen der Region und in der regionalen Presse vorgestellt.
Das Jungstudium wird jahresweise organisiert. Im Durchschnitt melden sich 10 bis 20 Schülerinnen und Schüler pro Jahr an.
An der Universität Lüneburg wird das Frühstudium „Schülerstudium“ genannt. Geworben wird auf der Website der Universität. Ferner gibt es Flyer und Infoblätter. Auch bei Schulveranstaltungen, die durch die Studienberatung regelmäßig für Schulen in Lüneburg und der Region angeboten werden, wird auf das Schülerstudium aufmerksam gemacht. Es ist vorgesehen, künftig das Lehrangebot für das Semester den Schulleitungen und Koordinatoren für Studien-/Berufsorientierung der Oberstufen der Schulen, die mit der Universität kooperieren, per E-Mail zukommen zu lassen.
Zurzeit beteiligen sich durchschnittlich pro Semester zwei bis fünf Schülerinnen und Schüler am Schülerstudium. Das Veranstaltungsangebot stammt aus allen Fakultäten.
An der Universität Oldenburg ist die Bewerbung um einen Frühstudienplatz mit einer Empfehlung durch die Schule verbunden. Es wird daher gezielt über persönliche Kontakte und Informationsmaterial in den Schulen der Region von der zentralen Studienberatung und Lehrenden dafür geworben. Informationen finden sich in der regionalen Presse und auf der Website der Universität. Eingebettet sind die Informationen in das sogenannte Schulportal der Universitätswebsite. Dort sind Informationen zu Angeboten der Universität für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern übersichtlich zusammengefasst.
Das Angebot des Frühstudiums wird an der Universität Oldenburg pro Semester von 10 bis 15 Frühstudierenden genutzt. Das Frühstudium ist in den Fächern Biologie, Chemie, Ev. Theologie und Religionspädagogik, Geschichte, Informatik, Mathematik, Pädagogik, Physik und Sport möglich.
Die Universität Osnabrück informiert zum Frühstudium auf den Webseiten der Hochschule und im Rahmen des Hochschulinformationstages „HIT“
Pro Semester schreiben sich durchschnittlich 17 Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Frühstudiums ein. Am Frühstudium beteiligen sich die Lehreinheiten Angewandte Systemwissenschaft, Biologie, Geoinformatik, Informatik, Kognitionswissenschaft, Mathematik, Physik, Evangelische und katholische Theologie, Sachunterricht, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Geographie, Geschichte, Philosophie, Musik, Rechtswissenschaften und Psychologie.
Es sind pro Semester zwischen 45 und 50 Frühstudierende in allen Bereichen der Hochschule eingeschrieben.
Pro Semester nehmen im Durchschnitt sieben Schülerinnen und Schüler am Frühstudium teil. Es werden Veranstaltungen von den Fakultäten Informatik, Fahrzeugtechnik und Versorgungstechnik angeboten.
Das Angebot wird bei allen Präsentationen der Hochschule, im Internet, bei Messeauftritten und bei Schulbesuchen beworben. Darüber hinaus gibt es einen von der Hochschule veröffentlichten Flyer zum Frühstudium. Die verantwortliche Betreuung für das Frühstudium liegt bei der Zentralen Studienberatung.
Zurzeit ist nur der Fachbereich Wirtschaft am Frühstudium beteiligt, die anderen Fachbereiche werden kurzfristig mit individuellen Angeboten folgen. Das seit dem Wintersemester 2010/11 bestehende Angebot hat derzeit noch keinen Teilnehmer.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 58 des Abg. Enno Hagenah (GRÜNE)
Überstundenansammlung: Wie fair ist Sozialministerin Özkan ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber?
Sozialministerin Aygül Özkan soll laut Medienberichten ihren Fahrer überdurchschnittlich eingesetzt haben. In einigen Monaten soll der Chauffeur mehr als die zulässigen 288 Arbeitsstunden gearbeitet haben, was einer Wochenarbeitszeit von mehr als 70 Stunden entspricht. Das Arbeitsgericht Hannover bestätigt die Angaben. Grund dafür sind laut Medienberichten häufige Fahrten zum Wohnort der Ministerin in Hamburg gewesen. Nachdem sich der Cheffahrer beim Personalrat erkundigt hatte, wie er mit der unzulässigen Mehrbelastung umgehen solle, versetzte die Sozialministerin ihren Chauffeur in eine andere Abteilung.
Die Ministerin begründete diesen Schritt damit, dass das Vertrauensverhältnis zwischen ihr und ihrem Fahrer gestört sei, und betonte gleichzeitig, dass die Versetzung nichts mit den Überstunden und seinem Gespräch mit dem Personalrat zu tun habe. Der Fahrer klagt aktuell vor Gericht darum, seinen alten Arbeitsplatz wieder einnehmen zu dürfen. Am 1. Juni folgt ein weiterer Gütetermin.
Ministerin Özkan hat ebenfalls nach Medienberichten zu ihrer Zeit als Leiterin der Hamburger Niederlassung von TNT Post Regioservice von 2006 bis 2009 Verhandlungen mit der arbeitgebernahen Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) mit dem Ziel geführt, den damaligen Mindestlohn über 9,80 Euro zu unterlaufen. Als 2008 das Kölner Arbeitsgericht der GNBZ die Tariffähigkeit aberkannte, führte TNT Hamburg unter Leitung Özkans Tarifverhandlungen mit der Christlichen Postgewerkschaft. Der Betriebsrat von TNT Hamburg sah in dem Vorgehen ein sittenwidriges Verhalten nach BGB § 138 Abs. 2. Das sei erfüllt, wenn „jemand unter Ausbeutung (…) eines anderen sich (…) Vermögensleistungen (…) gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.“
1. Seit Ende April 2010 ist Aygül Özkan niedersächsische Sozialministerin. Wie hoch war in diesen Monaten jeweils die Arbeitsstundenleistung, und in welcher Höhe leistete der Chauffeur durchschnittlich im Monat Arbeitsstunden für Özkans Vorgängerinnen Ursula von der Leyen und Mechthild Ross-Luttmann?
2. Wie häufig kommt es in der Landesverwaltung vor, dass Chauffeure die zulässige Arbeitszeitgrenze von 288 Stunden im Monat überschreiten, entspricht das der Regel, oder ist der übermäßige Einsatz von Ministerin Özkans Fahrer die Ausnahme?
3. Welche Rückschlüsse in Bezug auf die soziale Kompetenz und den Führungsstil von Sozialministerin Aygül Özkan lassen sich nach Einschätzung der Landesregierung aus deren Drängen auf Niedriglöhne für Beschäftigte und der von ihr angeordneten Versetzung eines Mitarbeiters nach dessen Gespräch mit dem Personalrat ziehen?
Die Informationen, die der Kleinen Anfrage zugrunde liegen, wurden offensichtlich Medienberichten entnommen. Sie stellen den Sachverhalt unvollständig und in wesentlichen Teilen unrichtig dar. Angesichts des laufenden Arbeitsgerichtsprozesses, aber auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes des betroffenen Beschäftigten verbietet es sich jedoch, auf die unrichtigen und unvollständigen Angaben näher einzugehen.
Grundlage für den Einsatz der ständigen persönlichen Fahrerinnen und Fahrer ist der Tarifvertrag über Arbeitsbedingungen der Personenkraftfahrer der Länder. Danach soll im Tarifgebiet West ein monatlicher Stundenumfang von 288 Stunden (Tarifgebiet Ost 292 Stunden) nicht überschritten werden. Eine Überschreitung dieser Obergrenzen ist ausnahmsweise zulässig, wenn zwingende
Die Arbeitszeit einer persönlichen Fahrerin oder eines persönlichen Fahrers wird u. a. auch durch mehrtägige Dienstreisen und zum Teil sehr umfangreiche Zeiten der Arbeitsbereitschaft (Warte- zeiten) geprägt. Die im Ausnahmefall tarifvertraglich zulässige Überschreitung der monatlichen Arbeitszeit erscheint insbesondere dann vertretbar und zumutbar, wenn eine Beeinträchtigung des Gesundheitsschutzes nicht zu vergegenwärtigen ist; denkbar ist dies z. B., wenn bei mehrtägigen Dienstreisen oder langen Zeiten der Arbeitsbereitschaft Erholungsmöglichkeiten (z. B. im Hotel oder im Aufenthaltsraum des Ministeriums) gegeben sind. Im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit muss auch die Fahrerin oder der Fahrer, die oder der den direkten Überblick über die geleisteten Arbeitszeiten und die körperliche Beanspruchung hat, darauf hinwirken, dass die Einsatzplanung nicht zu unzumutbaren und unzulässigen Belastungen führt.
Zu 1: Die Arbeitsstundenleistung des persönlichen Fahrers von Frau Ministerin Özkan stellt sich in den Monaten Mai 2010 bis April 2011 wie folgt dar: