Herr Hagenah, genau das ist das Problem. Sie wollen immer alles gleichsetzen. Für Sie sind alle Straßen in Niedersachsen gleich. Alle, die Alleencharakter haben, haben die gleiche Breite, haben die gleiche Länge und führen im Prinzip an Feldern vorbei. Es gibt aber auch Alleen, die durch Wälder führen. Insoweit bestehen durchaus Möglichkeiten, eine Seite des Baumbestandes zu belassen und auf der anderen Seite weiter zu verbreitern. Dafür braucht man im Prinzip nicht alle Bäume zu fällen. Man kann auch ausdünnen, man kann auch hinterpflanzen. Man kann einiges tun. Ich kann Ihnen auch einige strategische Möglichkeiten aufzeigen. Ich habe selber schon einige beplant.
Aber das ist mir zu kompliziert. Wir müssen uns darauf einstellen, dass wir ein Land mit vielfältiger Landschaft sind. Diese wollen wir berücksichtigt wissen und wollen keine Gleichmacherei von vornherein, die in unseren Bereichen überhaupt nicht standhält.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Hagenah, wir haben Ihnen im Ausschuss die Sach- und Rechtslage umfangreich dargestellt. Ich bedauere es daher sehr, dass Ihre heutigen Ausführungen damit überhaupt nichts zu
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich nehme an, der überwiegende Teil von Ihnen fährt, insbesondere bei gutem Wetter, sehr gerne durch herrliche Landschaften, wie sie Alleen nun einmal sind. Allerdings ist auch der Schutz der Verkehrsteilnehmer ein wichtiges Ziel. Das heißt, bei der Gestaltung von Straßen und ihres Umfelds ist zu beachten, dass ein Verkehrsteilnehmer, wenn er, warum auch immer, von der Fahrbahn abkommt, bestmöglich vor tödlichen Unfallgefahren geschützt wird.
Die RPS 2009 setzt mit ihren Regelungen auf den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Unfallforschung auf und stellt damit einen Beitrag zur Verkehrssicherheit dar.
Die RPS und die ESAB werden immer als Alternativen dargestellt: Sie sind aber gar keine Alternativen, sondern sie gelten ergänzend. Die ESAB enthalten die Regelungen für den Bestand, während die RPS auf die Um- und Neubaumaßnahmen abzielt.
Wenn Sie nun immer behaupten, die RPS 2009 löse das Fällen von Bäumen aus, so ist das schlicht falsch. Bäume werden in der RPS gar nicht erwähnt. Allerdings definiert das Rundschreiben des Bundesverkehrsministeriums, dass neu gepflanzte Bäume im Laufe ihres Wachstums zu nicht verformbaren punktuellen Einzelhindernissen werden, und diese sind dann tatsächlich von der RPS 2009 erfasst.
Herr Minister, ich möchte Sie für einen Moment unterbrechen. - Ich bitte um mehr Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Es ist also ganz eindeutig so: Aufgrund der RPS 2009 muss kein Baum gefällt werden. Zur Erhaltung der Bepflanzung gibt es in jedem Fall eine individuelle Schutzplankenlösung oder eine andere, je nach Einzelfall zu prüfende Möglichkeit.
Wir müssen uns allerdings immer vor Augen führen, dass Niedersachsen bei Baumunfällen im bundesweiten Vergleich einen traurigen Spitzenplatz einnimmt. Obwohl die Tendenz rückläufig ist, geht jeder dritte Verkehrstodesfall auf einen
Baumunfall zurück, vor allen Dingen auf einer Landstraße. Wir haben die Verantwortung, diese Situation zu verbessern.
Jetzt kommt das Argument, durch die RPS 2009 würden kommunale Projekte gefährdet. Im Einzelfall kann die RPS 2009 tatsächlich zu höheren Kosten für die Kommune führen. Die Verteuerungen sind aber nur geringfügiger Art. Über das Entflechtungsgesetz werden bis zu 75 % vom Land gefördert. Schauen wir uns bitte einmal an, welche Zusatzkosten bei den Kommunen verbleiben. Bei einer beidseitigen Schutzplankenausstattung reden wir pro Kilometer über 10 000 bis 15 000 Euro. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das sind geringe Zusatzkosten im Verhältnis zu der Chance, Verkehrsteilnehmern damit das Leben zu erhalten, wenn sie verunfallen.
Lassen Sie mich - weil Sie ja immer bezweifeln, dass Bäume von der RPS 2009 nicht bedroht sind - auf das Beispiel der K 104 im Landkreis Diepholz eingehen, das in dem NDR-Bericht angesprochen wurde. Der NDR hat berichtet, aufgrund der RPS 2009 müssten die dortigen Alleen abgeholzt werden. Darüber ist auch hier im Landtag diskutiert worden. Tatsächlich liegt der Abholzung aber der Sachverhalt zugrunde, dass die Kreisstraße verbreitert werden soll. Der dortige Birkenbestand hat aber nur einen Abstand von bis zu 80 cm zum jetzigen Fahrbahnrand. Bei dem zum Teil bereits im Bau befindlichen Bereich und bei der Untersuchung der Reststrecke ist festgestellt worden, dass das Wurzelwerk dieser Birken beim Ausbau so stark beschädigt wird, dass die Bäume nicht erhalten werden können und daher entfernt werden müssen.
Ihr Beispiel mit der K 104 in Diepholz geht also fehl. Mit der RPS 2009 hat das nichts zu tun. Würde man dort auf die Verbreiterung der Straße verzichten, könnten die Birken stehenbleiben
Meine sehr geehrten Damen und Herren, was hat uns die Diskussion nun insgesamt gebracht? - Die kommunalen Aufgabenträger sind für die Möglichkeiten, die es zur technischen Unterschutzstellung
gibt, sensibilisiert worden. Der Bund ist durch den Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen sensibilisiert worden. Es ist klar geworden, wie Sicherheitsvorschläge vor Ort gewertet werden: Man nimmt an, man müsse aufgrund einer bestimmten Regelung abholzen, obwohl die Zielrichtung dieser Regelung eigentlich eine ganz andere war.
Mit der RPS 2009 und der Diskussion über den Entschließungsantrag haben wir beides geschafft: Wir erhalten unsere Alleen und sichern die Verkehrsteilnehmer.
Wir stimmen zunächst über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung ab. Dabei handelt es sich um einen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP.
Wer der Nr. 1 der Beschlussempfehlung zustimmen und damit den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 16/3309 unverändert annehmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist so beschlossen worden.
Nun stimmen wir über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung ab. Es geht um einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die auf Ablehnung lautende Beschlussempfehlung ist die weitestgehende Empfehlung. Wir stimmen daher zunächst über diese ab. Nur falls diese abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wer der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3306 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt worden. Damit ist zugleich der gemeinsame Ände
rungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drs. 16/3790 nach § 39 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 2 unserer Geschäftsordnung abgelehnt. Das Ergebnis habe ich festgestellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen. Die Parlamentarischen Geschäftsführer haben sich zusammengesetzt und aus Respekt vor denjenigen, die sich um Parlamentarische Abende kümmern, angeregt, die Tagesordnungspunkte 22, 23 und 24 von der Tagesordnung abzusetzen und in die Septembersitzung zu verlegen.
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 16/3752
Zunächst einmal begrüße ich alle Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die auf der Tribüne Platz genommen haben, um den vor uns liegenden Wahlvorgang zu verfolgen.
Mein besonderer Gruß gilt dem Präsidenten des Staatsgerichtshofs, Herrn Professor Ipsen. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Gemäß Artikel 55 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder, auf sieben Jahre gewählt. Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt.
Grundlage der Wahl ist der Wahlvorschlag in der Drs. 16/3752. Wer ihm zustimmen will, kreuzt „Ja“ an, wer ihn ablehnen will, kreuzt „Nein“ an, und wer sich enthalten will, kreuzt „Enthaltung“ an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Enthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.
Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Weddige-Degenhard aufgerufen und kommen dann bitte einzeln hier nach vorn.
Auf der von mir aus gesehen linken Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne.
Herrn Schriftführer Heidemann - unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, den Stimmzettel auszugeben und die Wählerliste zu führen,
Frau Schriftführerin Somfleth, Aufsicht darüber zu führen, dass immer nur ein Abgeordneter zur Wahlkabine geht,
Herrn Schriftführer Klein - ebenfalls unterstützt durch einen Beamten der Landtagsverwaltung -, die Aufsicht und Namenskontrolle bei der Wahlurne durchzuführen.