Protokoll der Sitzung vom 16.09.2011

Wir haben damals - man kann das in der Drs. 16/2444 nachlesen - gesagt: Man müsste eigentlich auf Bundesebene ein Gesetz machen, also eine Bundesratsinitiative, um die monopolartige Stellung der Klosterkammer aufzuheben und wieder die Gesetze des Marktes greifen zu lassen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir damals vorgeschlagen haben.

Wir haben schon am 17. Februar den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gefragt: Wenn das auf Bundesebene nicht geändert wird, kann man dann hilfsweise auf Landesebene im Wege der konkurrierenden Gesetzgebung Abhilfe schaffen? - Das Prüfungsergebnis liegt leider noch nicht vor; eine kleine Rüge Richtung GBD. Wir würden es gerne in die Beratung dieser dankenswerten SPDInitiative einbringen. Von dem Prüfungsergebnis werden wir abhängig machen, ob wir mit einem Gesetzesantrag initiativ werden.

Da wir Linke wie die Klosterkammer in historisch langen Zeiträumen zu denken gewohnt sind, würden wir dann überlegen, ob wir das noch in dieser oder erst in der nächsten Legislaturperiode als Gesetz in den Landtag einbringen. Dann wird die Klosterkammer vernünftig marktwirtschaftlichen Gesetzen unterworfen. So - Herr Zielke, gucken Sie nicht so traurig! - sollte es nämlich sein.

Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Minister Hartmut Möllring: Herr Sohn, man kann nur Gesetzentwürfe einbringen, keine Gesetze!)

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Hartmann.

(Kreszentia Flauger [LINKE]: Haben Sie auch eine schöne Geschichte, Frau Hartmann?)

Sehr geehrter Herr Präsident, ich hatte darauf gehofft, dass vor mir noch die Kollegin von den Grünen redet, weil sie - ich kenne sie aus dem Ausschuss - eine gewisse Ernsthaftigkeit in diese Debatte gebracht hätte.

Die Klosterkammer verwaltet, sehr geehrter Herr Dr. Sohn, mit dem Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds eines der größten öffentlich-rechtlichen Stiftungsvermögen in Deutschland, das bereits in der Reformationszeit entstanden ist. Ich denke, dass angesichts dieses Hintergrundes eine etwas respektvollere Debatte vonnöten wäre.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Der rechtliche Rahmen der Klosterkammer hat seine Wurzeln in dem durch Prinzregent Georg von Hannover im Jahre 1818 erlassenen Gesetz,

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Das hat doch Frau Rübke schon ausgeführt!)

das den Erhalt der historisch wertvollen Klöster und des im Laufe der Reformation an den Staat gefallenen Grundbesitzes sowie die Unterhaltung der Klöster und Kirchengemeinden sicherstellen soll. Frau Rübke hat dazu ausgeführt. Neben diesen Verpflichtungen aus der Stiftungstätigkeit werden Überschüsse aus wirtschaftlicher Tätigkeit für soziale, schulische und bildungsbezogene Aufgaben verwendet.

Hieraus wird deutlich, in welchem rechtlichen Rahmen sich die Klosterkammer bewegt. Sie ist stets eben diesem Stiftungsauftrag verpflichtet. Insofern würdigen wir als CDU-Landtagsfraktion die öffentlich-rechtliche Einrichtung Klosterkammer. Wir können dankbar sein, dass die Klosterkammer unsere wertvollen Kulturgüter - immerhin sind es rund 800 vorwiegend denkmalgeschützte Gebäude - gepflegt hat und deren Erhaltung und Nutzung bis heute ermöglicht. Die von der Klosterkammer verwalteten Kulturgüter legen Zeugnis über einen wichtigen Teil unserer Landesgeschichte ab. Wir können stolz darauf blicken.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vor diesem Hintergrund ist Sorgfalt gefragt, wenn über diese Institution als Landesbehörde und Stiftungsorgan diskutiert wird. Ich muss schon sagen,

dass ich mir etwas mehr Sorgfalt in der Diktion Ihres Antrages gewünscht hätte,

(Beifall bei der CDU)

im Übrigen auch in Ihrem Debattenbeitrag,

(Beifall bei der CDU)

der dieser Institution teilweise wirklich nicht gerecht wird.

In Ihrem Antrag wird von „intransparenten Strukturen“ und „Unfähigkeit zu einer demokratisch gebotenen Rechnungslegung“ gesprochen. Sie haben es eben noch einmal betont.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Und auch gut begründet!)

Der Charakter Ihres Antrages kann daher so wahrgenommen werden, als bewege sich die Klosterkammer außerhalb des ihr aufgetragenen Rahmens.

(Zuruf von der SPD: Das hat keiner gesagt! Man muss lesen können!)

Richtig ist dagegen, dass sie ihrem Stiftungsauftrag seit Jahrzehnten sehr wohl nahe kommt

(Sigrid Leuschner [SPD]: Ja, nahe kommt!)

und diesen Stiftungsauftrag auch ordentlich wahrnimmt.

(Zurufe von der SPD - Gegenruf von der CDU: Zuhören!)

- Werden Sie bitte etwas unaufgeregter! Wir werden ja bald in das Wochenende entlassen. Die Sozialdemokraten haben dann noch andere Themen zu klären. Aber wir diskutieren jetzt die Klosterkammer.

Richtig ist dagegen, dass die Klosterkammer für den AHK seit dem Wirtschaftsjahr 2008 einen handelsrechtlichen Abschluss nach dem HGB erstellt. Seit dem Jahr 2000 werden Jahresberichte veröffentlicht. Als öffentlicher Auftraggeber unterliegt die Klosterkammer selbstverständlich dem Vergaberecht. Förderrichtlinien wurden überarbeitet und sind im Internet allgemein zugänglich.

Zudem ist die Klosterkammer - vielleicht ist das für Sie eine neue Information - Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und hat im vergangenen Jahr beschlossen, ihre Stiftungstätigkeit an den auch in Ihrem Antrag erwähnten Grundsätzen guter Stiftungspraxis auszurichten.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Dann müssen Sie unserem Antrag zustim- men!)

Sicherlich gibt es Reformbedarf. Aber Reformen bedürfen gewisser Zeit.

Die Klosterkammer ist eine Organisation mit langer Tradition. Dass sich eine Organisation mit einer so langen Geschichte im Laufe der Zeit selbstverständlich Veränderungen unterziehen muss, hat die Klosterkammer selbst im Rahmen der Diskussion um den Umgang mit Erbpachtzinsen eingeräumt. Hierzu gehören aufgrund des gesellschaftlichen Veränderungsprozesses, in dem wir uns befinden und der eine aufmerksamere Kommunikation auf allen Ebenen der Gesellschaft erforderlich macht, eine offene Informationspolitik nach innen und nach außen und die Bereitschaft zum Dialog mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern.

Ihr Antrag erweckt den Eindruck, als habe die Klosterkammer dies nicht schon längst selbst erkannt und aus vergangenen Debatten nichts gelernt.

(Frauke Heiligenstadt [SPD]: Sie klagt aber weiter!)

Sie haben richtigerweise erwähnt, dass der neue Präsident, Hans-Christian Biallas, bei seiner Amtsübernahme erklärt hat, er wolle den Weg zu Veränderungen innerhalb der Klosterkammer konstruktiv begleiten. Ich denke, man sollte - wie das auf allen Ebenen, im Übrigen auch im politischen Raum, üblich ist - dem neuen Präsidenten, der, glaube ich, erst am 24. September offiziell in sein Amt eingeführt wird, das Recht zugestehen, seine Ankündigung wahrzumachen, Vorschläge zu erarbeiten, wie sich die Klosterkammer zukünftig aufstellen will.

Selbstverständlich werden wir uns dann in diesem Parlament auch darüber unterhalten und diskutieren. Wir als CDU-Fraktion werden uns dieser Diskussion stellen und uns daran konstruktiv beteiligen. Wir werden allerdings darauf achten, dass das Stiftungsziel, unsere Kulturgüter zu bewahren und Überschüsse für genannte gemeinnützige Zwecke zu verwenden, im Mittelpunkt dieser Debatte steht. Um dies zu gewährleisten, ist eine an wirtschaftlichen Grundsätzen orientierte Stiftungstätigkeit notwendig.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Dr. Sohn gemeldet. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Hartmann, zur Stilfrage: Ich lese Ihnen jetzt etwas aus der Broschüre von Frau Maier-Knapp-Herbst vor, die wir alle erhalten haben:

„An erster Stelle steht nun die Aufgabenwahrnehmung und die Erfüllung der Stiftungsaufgaben, die Förderpraxis der Kammer und die Vielzahl der geförderten Projekte, die Sorge für den Erhalt der 13 Klöster und 4 Stifte und die Unterstützung der Arbeit der Konvente, der Erhalt von 43 Kirchen und Domen und 19 großen, die Landschaft prägenden Gutsanlagen. Die hierfür aufgewendeten Mittel kommen überwiegend aus den Erträgen der Erbpacht.“

Das ist im Kern nichts anderes als das, was ich gesagt habe. Wir sind nur dagegen, dass es eine Sondersteuer für diese 17 000 Erbpachtnehmer gibt. Darum handelt es sich dem ökonomischen Kern nach nämlich. Wir fänden es gerechter, wenn es stattdessen eine sozial gestaffelte Klosterguterhaltungssteuer oder etwas Ähnliches gäbe.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist vor allen Dingen eine Frage an die FDP. Sie nehmen die 17 000 Erbpachtnehmer in die Geiselhaft eines Monopols. Das ist der ökonomische Kern der Klosterkammer.

(Beifall bei der LINKEN - Widerspruch bei der CDU und bei der FDP)

Es geht überhaupt nicht um die Frage des Erhalts der Klostergüter, sondern es geht um die Frage: Wer zahlt das? - Gucken Sie sich die Zahlungsströme an, Herr Hilbers! Sie können das ja.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, Frau Hartmann möchte erwidern. Bitte schön!