Der Entwurf legt dar, wie die Zukunft der Energieversorgung in Niedersachsen aussehen wird. Dabei wurde kein bunter Blumenstrauß von unrealistischen Wünschen und abstrakten Ankündigungen gebunden. Anders als in anderen Konzepten wurde vielmehr ein realistischer Ansatz gewählt, bei dem auf die in Niedersachsen bereits erreichten, sehr hohen technologischen Entwicklungen als Ausgangsbasis für die weiteren engagierten Ausbauziele gesetzt wird. Zusätzlich wird in Feldern, wie bei der Speichertechnologie, in denen Forschungs- und Entwicklungsbedarf gesehen wird, daran gearbeitet, Lösungsansätze weiterzuentwickeln, um die damit verbundenen Chancen auch unter wirtschaftlich verantwortbaren Bedingungen zum Einsatz bringen zu können.
Ausgangsbasis des Entwurfs sind die ambitionierten energiepolitischen Ziele der Landesregierung. So will die Landesregierung 25 % des gesamten Endenergieverbrauchs in Niedersachsen bereits im Jahr 2020 aus erneuerbaren Energien decken. Die infolge der Reaktorkatastrophe von Fukushima von Bundestag und Bundesrat vorgenommenen weitreichenden energiepolitischen Änderungen sind ebenfalls zentrale Grundlage des Konzeptentwurfes.
Der Konzeptentwurf zeigt die Wege zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, d. h. zu Windenergie, Bioenergie, Biogas, Biokraftstoffen, Geothermie, Photovoltaik, Solarthermie und Wasserkraft, zu den Perspektiven einer Erhöhung der Energieeffizienz, zur Nutzung moderner konventioneller Kraftwerke für eine stabile und effiziente Stromversorgung, zum Ausbau der Stromnetze, zu den Kosten der Energiewende und zu den Zielen einer innovativen Energieforschungspolitik auf.
Die führende Rolle Niedersachsens als Energieexportland und in vielen Bereichen der Energiewirtschaft wird dadurch belegt und verdeutlicht, dass die niedersächsischen Energieinfrastrukturen Ga
rant für eine verlässliche Energieversorgung weit über die Landesgrenzen hinaus sind. Mit dem Energiekonzept legt die Landesregierung dar, wie sie diese Position weiter stärken und ihre ehrgeizigen Ziele insbesondere zum Ausbau der erneuerbaren Energien erreichen will. Dies geschieht in dem Bewusstsein, dass für die Zukunft Niedersachsens als Industrie- und Automobilland eine sichere und preisgünstige Energieversorgung eine unverzichtbare Voraussetzung darstellt.
In Niedersachsen wird der Energiesektor nach dem Willen der Landesregierung auch weiterhin Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Erzeugung, Anlagenbau sowie Forschung und Entwicklung sichern. Ohne eine auch weiterhin bezahlbare Energieversorgung wäre diese Rolle des Landes gefährdet.
Zu 1: Das Rückgrat des Ausbaus der erneuerbaren Energien ist der Ausbau der Windenergie. Die Windenergienutzung bietet sowohl onshore als auch offshore die größten Ausbaupotenziale in Niedersachsen. Daneben sollte der weitere Ausbau von Solarenergie, Geothermie, Bioenergie und der gewässerverträglichen Wasserkraft einen wichtigen Beitrag leisten.
Mit dem Zubau von Windkraftanlagen mit einer installierten Leistung um 7 500 MW - gegenüber rund 6 800 MW heute - kann die Leistung der Onshoreanlagen mehr als verdoppelt werden. Weiter kann durch den Ersatz der Leistung von Altanlagen durch Repowering die installierte Leistung bei gleichzeitiger Reduktion der Anlagenzahl erhöht werden.
Zudem ist vorgesehen, über die raumordnerisch vom Land gesicherte Norderneytrasse und eine Emstrasse Offshorewindparks mit einer Leistung von rund 8 000 MW in Niedersachsen an das Stromnetz anzubinden.
Unter der Vorraussetzung, dass es gelingt, den Energiebedarf in Niedersachsen um rund 10 % auf 45 Milliarden Kilowattstunden zu senken und die Onshorewindkraft auszubauen, können durch erneuerbare Energien rein mengenmäßig 90 % des Strombedarfs gedeckt werden. Unter Berücksichtigung der Offshorewindkraftanlagen mit ihrer höheren Volllaststundenzahl von 3 700 sind es mengenmäßig sogar 150 %.
Energien darstellt, ist sie ein Beitrag zum erklärten Ziel der Landesregierung, sich auch zukünftig für die Erschließung von Kostensenkungspotenzialen bei der Förderung der erneuerbaren Energien einzusetzen.
So begrüßt die Landesregierung die Entwicklung der Einspeisevergütung für Solarstrom, die im Jahr 2010 durch eine außerplanmäßige Novelle des EEG an die sinkenden Systempreise für Photovoltaikmodule angepasst wurde. Dass mit dieser Novelle der sogenannte atmende Deckel eingeführt wurde, der die Vergütungsdegression zukünftig von der installierten Leistung abhängig macht, ist ein richtiger Schritt in Richtung Wettbewerbsorientierung bei der Förderung erneuerbarer Energien. Dazu zählt auch die Anpassungen der Vergütungsregeln an die Markt- und Kostenentwicklung.
Die Landesregierung legt auf solche Instrumente und Entwicklungen zur Stärkung der Marktmechanismen den Schwerpunkt für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.
Zu 2: Bereits die aktuellen Szenarien für die Energieversorgung verdeutlichen, dass nur an dafür geeigneten Standorten der Ausbau der Windenergie und die energetische Nutzung der Biomasse stattfinden sollten. Auch für die Geothermie wird im Norddeutschen Becken erhebliches Potenzial gesehen. Insbesondere Niedersachsen wird damit sowohl bei den Standorten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien als auch bei der Bereitstellung von Übertragungs- und Verteilnetze in den kommenden Jahren immer stärker gefordert sein. Der Entwurf des Energiekonzepts unterstreicht diese Tendenz, indem es den Ausbau der Windenergienutzung - im Onshore- wie im Offshorebereich - als vorrangiges Ziel definiert.
Die im November 2010 durch hochrangige externe Experten der Wissenschaftlichen Kommission Niedersachsen übermittelte „Strukturanalyse zur Forschung in Norddeutschland - Energie“ benennt folgerichtig als prioritär auszubauende Schwerpunkte neben der Windenergie besonders die elektrischen Verteilnetze. Hier können „die norddeutschen Küstenländer mittel- bis langfristig gemeinsam Erhebliches leisten und erreichen, sowohl im nationalen wie auch im internationalen Vergleich“.
Das Thema „intelligente Energieverteilung“ bildet eine thematische Klammer um alle Forschungsgebiete der Energieerzeugung. Das Erfordernis eines mittel- bis langfristigen Um- und Ausbaus des nationalen und europäischen Energieverteilnetzes ist
Konsens. Die Versorgung mit elektrischer Energie orientierte sich in der Vergangenheit an einer „TopDown“-Versorgung, d. h. Großkraftwerke speisen Leistung auf der Höchstspannungsebene des Übertragungsnetzes ein. Mit zunehmendem Anteil dezentral und fern ab der Lastzentren erzeugter erneuerbarer Energie ändern sich die Anforderungen an die Stromnetze der verschiedenen Lastebenen.
Um die erneuerbaren Energien schneller und effektiver ans Netz zu bringen, werden Forschungsarbeiten zu „intelligenten Stromnetzen“ und neuen Formen der Netzsteuerung gestärkt. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat das EnergieForschungszentrum Niedersachsen (EFZN) mit der Ausschreibung eines Forschungsverbundes „Intelligente Netze Norddeutschland (SmartNord)“ beauftragt. Für den Verbund stellt das Land in den kommenden drei Jahren insgesamt 3,6 Millionen Euro bereit.
Im Bereich der Windenergie besteht zurzeit ein erheblicher Bedarf an Forschungsinfrastrukturen (Testfelder, Versuchsanlagen) für die Bereiche Gründung, Windphysik und Anlagen. Die Landesregierung beabsichtigt, durch den Aufbau eines Zentrums für Offshoretragwerkstrukturen gemeinsam mit den verantwortlichen Bundesministerien, durch die Bereitstellung einer Forschungswindenergieanlage sowie durch die Unterstützung eines Windkanals zur Simulation turbulenter Strömungen für die Forschungseinrichtungen auf universitärer und außeruniversitärer Ebene eine deutlich verbesserte Ausstattung der Infrastruktur zu schaffen. Neben nationalen Partnern sind dabei auch europäische Partner (Dänemark, Niederlan- de) von erheblicher Bedeutung.
Zentrales Anliegen ist die enge Kooperation der öffentlichen Forschung und der Entwicklung der Unternehmen im vorwettbewerblichen Bereich. Dazu existieren im Bereich der Forschung wie im Bereich der Unternehmen in Niedersachsen und Bremen umfassende Strukturen. Aktuell bewirbt sich Niedersachsen daher zusammen mit Bremen im Spitzenclusterwettbewerb des Bundes unter dem Label „WindPowerCluster“.
Ein weiteres Forschungsfeld ist die Geothermie. Die größte Herausforderung bei der tiefen Geothermie ist es, diese wirtschaftlich zu erschließen. Daher ist Ziel kommender Forschungsarbeiten, neue Verfahren und Werkstoffe zur wirtschaftlichen Nutzung des in Niedersachsen - und weiten Teilen Norddeutschlands - vorhandenen Potenzials zu
entwickeln. In den bestehenden Kooperationen besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und den in Niedersachsen vertretenen Unternehmen der Bohrindustrie.
Mit dem Forschungsverbund „Geothermie und Bohrtechnik“ wird aktuell der Schwerpunkt auf innovative Aspekte bei der Herstellung von Bohrungen und der Entwicklung untertägiger Wärmetauscher gelegt. Diese Bereiche stellen mit etwa 70 % der Gesamtinvestitionen den größten Anteil der wirtschaftlichen Risiken eines Geothermieprojekts dar.
Um diese Forschungsarbeiten an geeigneten Infrastrukturen fortsetzen zu können, soll in Celle ein Forschungszentrum Drilling-Simulator aufgebaut werden. In diesem Forschungszentrum sollen neuartige Bohrtechniken für den Tiefenaufschluss erforscht werden, ein Bereich, der für Niedersachsen weiterhin ein Alleinstellungsmerkmal bietet.
Zu 3: Der Klimaschutz ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Niedersächsische Landesregierung teilt die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung. Wir wollen nicht, dass sich die Erde stärker als um 2° C erwärmt und es damit weltweit zu kaum beherrschbaren Folgen kommt. Entsprechend arbeitet die Landesregierung an der Erstellung eines einheitlichen Energie- und Klimaprogramms, das im Herbst 2012 zusammengeführt sein wird. Der erste Baustein dieses Programms der Landesregierung ist das Energiekonzept. Den Entwurf des Konzeptes hat die Landesregierung am 20. September 2011 beschlossen. Am 21. September haben Ministerpräsident McAllister und Minister Sander das Konzept den in der Regierungskommission Klimaschutz vertretenen gesellschaftlichen Gruppen vorgestellt. Im Konzept sind auch schon einige Anregungen der Regierungskommission mit eingeflossen. Bis Ende Oktober sind alle Interessierten gebeten und eingeladen, Anregungen zum Konzept einzubringen. Im Januar 2012 wird das Kabinett nach derzeitiger Planung das Energiekonzept beschließen.
Im Dezember plant die Regierungskommission „Klimaschutz“ ihre Abschlussberatungen zum Themenkomplex Klimaschutzstrategie. Ihre Empfehlungen wird sie Anfang 2012 der Landesregierung übergeben. Wir werden auf der Grundlage dieser Empfehlungen die Klimaschutzstrategie des Landes weiter konkretisieren und in das zukünftige Energie- und Klimaprogramm einarbeiten. Einige Anregungen haben wir bereits aufgenommen, wie
beispielsweise die Kampagne zur energetischen Gebäudemodernisierung, die unter dem Motto „HeimSpiel für Modernisierer“ gestartet ist.
Mitte 2012 wird dann die Regierungskommission ihre Vorschläge für eine Klimaanpassungsstrategie vorlegen.
Alle drei Teile werden zusammengefasst und fließen dann in das Energie- und Klimaprogramm der Landesregierung ein, das wir im Herbst 2012 vorlegen werden.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 3 der Abg. Wolfgang Jüttner, Gerd Ludwig Will, Heinrich Aller, Marcus Bosse, Jürgen Krogmann, Olaf Lies, Ronald Schminke, Klaus Schneck, Petra Tiemann und Sabine Tippelt (SPD)
Verschiedenen Zeitungsberichten, u. a. der Süddeutschen Zeitung vom 9. September 2011, Titel „Bund fehlt Geld für neue Straßen und Schienen“, ist zu entnehmen, dass dem Bund das Geld für neue Straßen- und Schienenprojekte ausgehe und es angesichts begrenzter Mittel in den nächsten Jahren grundsätzlich keine Neubeginne mehr geben werde. Weiterhin wird berichtet, dass viele Projekte bis zum Jahr 2015 aus dem Plan genommen worden seien, darunter auch die sogenannte Y-Trasse, der Neubau von Bundesstraßen und Ortsumgehungen.
1. Welche Verkehrsprojekte in den Bereichen Straßen, Schiene und Wasserstraße sieht die Landesregierung mittelfristig und, unterteilt nach den Verkehrsträgern, als gefährdet an?
2. Nimmt die Landesregierung vor dem Hintergrund der geplanten Streichungen im Investitionsrahmenplan eine Neupriorisierung der Bauprojekte vor, und, wenn ja, welche Projekte umfasst die Liste für den Zeitraum bis 2015?
3. Für welche Neubauprojekte ist die Finanzierung bereits sichergestellt, und wie wirkt sich eine mögliche Herausnahme aus dem Investitionsrahmenplan des Bundes auf diese Projekte aus?
Ich freue mich, dass Sie mir Gelegenheit geben, zur Meldung der Süddeutschen Zeitung aus niedersächsischer Sicht Stellung zu nehmen.
am Mittwoch der vergangenen Woche auf der Verkehrsministerkonferenz beziehen. Dr. Ramsauer hat dabei Wert auf drei Punkte gelegt:
2. In den Investitionsrahmenplan bis 2015 werden nur Vorhaben aufgenommen, die bis 2015 Baurecht erlangt haben - mit deren Bau bis dahin also begonnen werden kann.
Schließlich hat Minister Dr. Ramsauer den Länderkollegen auf der Konferenz zugesagt, sie zeitgleich mit dem Bundestag über seine Vorstellungen zu informieren.
Der noch aktuelle Investitionsrahmenplan aus dem Jahre 2007 benennt einen Investitionsbedarf für den Ausbau der Verkehrswege von über 50 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Investitionen für die Bestandsnetze Straße, Schiene und Wasserstraße. Es braucht nicht viel Auffassungsgabe, um zu begreifen, dass eine Umsetzung aller Projekte dieses Investitionsrahmenplans aus den Tagen des damaligen Bundesverkehrsministers Tiefensee jenseits jeglicher Realität lag.
Die heutige Bundesregierung setzt alles daran, die Diskrepanz zwischen dem Umfang des Bedarfsplanes und der Finanzierbarkeit zu reduzieren. Im letzten Jahr hat der Bund zunächst die Bedarfsplanprojekte für Straße und Schiene überprüft, um so die aktuellen Verhältnisse von Kosten und Nutzen zu erhalten. Die niedersächsischen Projekte schnitten hierbei gut ab - insbesondere die Y-Trasse. Auch bei den Straßenbauprojekten gab es keine Überraschungen.
Wenn das Bundesverkehrministerium jetzt den Fokus auf zeitnahe Projekte legt und einen neuen Investitionsrahmenplan aufstellt, der mit möglicherweise weniger Positionen wesentlich näher an den finanziellen Möglichkeiten des Haushalts liegt, dann ist das durchaus zu begrüßen. Und es ist nur konsequent, wenn in den neuen Investitionsrahmenplan bis 2015 nur Projekte aufgenommen werden, die heute Baurecht haben oder mit Sicherheit Baurecht bekommen werden. Daraus darf aber nicht geschlossen werden - ich wiederhole dies -, dass alle übrigen Planungen eingestellt werden, sondern Planungen für Projekte in einem frühen Stadium gehen weiter.