Protokoll der Sitzung vom 13.10.2011

Wenn das Bundesverkehrministerium jetzt den Fokus auf zeitnahe Projekte legt und einen neuen Investitionsrahmenplan aufstellt, der mit möglicherweise weniger Positionen wesentlich näher an den finanziellen Möglichkeiten des Haushalts liegt, dann ist das durchaus zu begrüßen. Und es ist nur konsequent, wenn in den neuen Investitionsrahmenplan bis 2015 nur Projekte aufgenommen werden, die heute Baurecht haben oder mit Sicherheit Baurecht bekommen werden. Daraus darf aber nicht geschlossen werden - ich wiederhole dies -, dass alle übrigen Planungen eingestellt werden, sondern Planungen für Projekte in einem frühen Stadium gehen weiter.

Wenn die Berliner Koalition gleichzeitig intensiv die Möglichkeiten zur Erhöhung des Verkehrsbudgets erörtert, um dringend benötigte Verkehrsprojekte auf den Weg bringen zu können, so wird auch dies aus Ländersicht mit allem Nachdruck unterstützt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die in der Presse genannten Fakten zum Entwurf für den neuen Investitionsrahmenplan lassen keinen Rückschluss auf Gefährdungen aktueller Infrastrukturprojekte in Niedersachsen zu. Wie Minister Dr. Ramsauer erklärte, soll der neue Investitionsrahmenplan nur Projekte enthalten, die in diesem Zeitraum auch umgesetzt oder zumindest angefangen werden sollen.

Zur Y-Strecke meldete die Süddeutsche Zeitung, sie sei aus der Investitionsplanung gestrichen, weil sie im neuen Entwurf nicht enthalten sei. Dieser Rückschluss der Süddeutschen Zeitung lässt keinen besonderen Scharfsinn erkennen. Insofern ist es schon verwunderlich, wenn eine solche These hier im Land ungefiltert weiterverbreitet wird.

Zum Glück kann ich hier zur Klarheit beitragen: Im aktuellen Investitionsrahmenplan, der für jedermann im Netz abrufbar ist, stehen für das Y als neues Vorhaben 15 Millionen Euro als Finanzbedarf des Bundes für den Zeitraum 2006 bis 2010. Hinzu kommen 3,5 Millionen Euro, die laut Rahmenplan bis 2005 bereits verausgabt sind. Und tatsächlich hat die 2009 neugewählte Bundesregierung gleich zu ihrem Beginn im Dezember 2009 mit der DB eine Finanzierungsvereinbarung über 19 Millionen Euro für die Planung der Y-Trasse geschlossen. Das heißt, die Summe, die im aktuellen Investitionsrahmenplan steht, ist bereits geflossen. Für die weitere Planung muss die DB aufkommen. Hier haben wir als Land mit einem Darlehen über 10 Millionen Euro vor einem Jahr zur Beschleunigung der Aktivitäten und zur Wahrung von Landesinteressen ein eigenes Engagement eingebracht. Der Bund ist mit weiteren Finanzierungen zuständig, wenn Baurecht erlangt ist. Wir wissen nicht, was im aktuellen Entwurf für den Investitionsrahmenplan stehen wird, aber es wäre unlogisch, wenn die Y-Strecke darin aufgeführt wäre. Denn nach Plänen der DB ist mit Baurecht in 2016 oder 2017 zu rechnen. Das liegt eindeutig hinter 2015, dem Horizont des neuen Rahmenplans. Wenn Ihnen also wirklich an der Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen in Niedersachsen gelegen ist, bitte ich Sie, die Projekte nicht mit

falschen Informationen schlechtzureden, sondern für das Land aktiv das Beste rauszuholen.

Was die vielen Umgehungsstraßen betrifft, so kann ich keine Auskunft geben, was im neuen Rahmenplan für Niedersachsen steht. Es ist nach den uns bisher bekannten Grundsätzen der Erstellung davon auszugehen, dass sich Projekte mit Baurecht im Plan finden werden.

Zum Wasserstraßennetz ist die weitere Investitionsplanung nicht bekannt. Die Vorschläge, die der Bund hier vor einigen Monaten zur Priorisierung von Ausbaumaßnahmen vorgebracht hat, entsprechen nicht unserer Auffassung für eine stärkere Einbindung des Binnenschiffs zur Entlastung der Straße. Diese Vorschläge hätten ungünstige Auswirkungen auf den Hafenhinterlandverkehr und auf die Erschließung wichtiger Wirtschaftszentren gehabt. Mit unseren Argumenten konnten wir dazu beitragen, dass eine Ausrichtung der Investitionen allein anhand der Transportmenge nicht mehrheitsfähig geworden ist.

Zu 2: Nein, ich verweise auf meine Ausführungen im Vorspann.

Zu 3: Die Finanzierung ist für die schon im Bau befindlichen Infrastrukturprojekte sichergestellt. Das gilt auch für die Maßnahmen, für die Finanzierungsverträge abgeschlossen wurden. Von einer Herausnahme solcher Projekte aus dem Investitionsrahmenplan geht die Landesregierung nicht aus.

Anlage 3

Antwort

des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 4 der Abg. Gabriela König (FDP)

Umsetzungsstand und Potenzial des Electronic Government (eGovernment)

Mit eGovernment können die Potenziale der Informationstechnologien für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung genutzt werden.

Im Rahmen der Modernisierung öffentlicher Verwaltungen kann eGovernment wesentlich dazu beitragen, dass die Verwaltung sich auf die zukünftigen gesellschaftlichen Herausforderungen ausrichtet. Zugleich bietet erfolgreiches eGovernment erhebliche Chancen zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche eGovernment-Projekte wurden bisher in Niedersachsen eingeführt, und wie erfolgreich waren sie?

2. Sollen in Zukunft weitere Projekte durchgeführt werden und, wenn ja, welche?

3. Welche Effizienzsteigerungen konnten oder können durch eGovernment realisiert werden?

Bereits im März 2004 hat die Niedersächsische Landesregierung eine Strategie zur Einführung von internetfähigen Behördendienstleistungen beschlossen. Zentrales Ziel der Strategie ist es, alle onlinegeeigneten Dienstleistungen und internen Verwaltungsleistungen der Landesverwaltung zu identifizieren und für diese optimierte Onlineverfahren bereitzustellen.

Für die Umsetzung dieses Ziels ist im Jahr 2005 ein eGovernment-Masterplan des Landes Niedersachsen realisiert worden. Er diente als zentraler Fahrplan bei der Modernisierung der niedersächsischen Verwaltungen mithilfe der Informationstechnik. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass Niedersachsen den bisherigen Weg zum eGovernment erfolgreich zurücklegen konnte.

Am 15. Juni 2010 hat die Landesregierung dem fortgeschriebenen eGovernment-Masterplan des Landes Niedersachsens 2010 zugestimmt.

Niedersachsen ist damit auf dem Weg, die Landesverwaltung zu einem leistungsfähigen eGovernment fortzuentwickeln und sie insgesamt kunden- und bürgernäher auszurichten, die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu erhöhen und den Standort Niedersachsen zu stärken.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Im eGovernment-Masterplan 2005 sind 99 Projekte erfasst, von denen nach 3 Jahren 89 Projekte im Verlauf als positiv bewertet wurden. Inzwischen sind viele dieser Projekte erfolgreich abgeschlossen worden, einige neue sind hinzugekommen. Der neue Masterplan 2010 enthält noch 55 zu realisierende Projekte. Mitte 2012 soll hierüber eine Zwischenbilanz gezogen werden.

Zu den realisierten und im Echtbetrieb befindlichen Projekten in Niedersachsen gehören u. a. (auch wenn sie zum Teil noch weiterentwickelt werden):

- Serviceportal der Landesverwaltung mit Bürger- und Unternehmensservice (BUS)

- Virtuelle Poststelle

- Onlinewache der Polizei

- Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

- Gemeinsames Verbraucherschutzinformationssystem Niedersachen (GeVIN)

- Elektronische Registerführung

- Elektronische Steuererklärung (ELSTER)

- Elektronische Rückmeldungen im Einwohnermeldewesen

- Informationsplattform für Schulen und Studienseminare, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie Lehrkräfte und das nicht lehrende Personal

- Wasserbuch Niedersachsen

- Schwerbehinderten-Onlineportal der niedersächsischen Sozialverwaltung

- Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)

- Serviceportal für Studierende und Studienbewerber

- Elektronische Weiterleitung von Gewerbemeldungen (edin-gewerbe)

Zu 2: Mit dem eGovernment-Masterplan 2010 hat die Landesregierung einen detaillierten Fahrplan aufgestellt, der auch die weitere Umsetzung von eGovernment-Projekten in den nächsten Jahren festlegt. Nachstehend sind die Projekte des eGovernment-Masterplan 2010 aufgeführt:

ID 138 - elektronisches Reisemanagement Niedersachsen (eRNie) (Rollout)

ID 139 - Personalmanagementverfahren (PMV) MF 1 (Rollout)

ID 56 - Datenübermittlung von Ergebnissen aus der Bezügeberechnung an andere Behörden und Institute (Weiterentwicklung)

ID 60 - Datenpflege im Bezügeverfahren KIDICAP (Herstellerentscheidung)

ID 62 - ELSTER „Elektronische Steuererklärung“; Kommunikationsplattform der Finanzverwaltung (Weiterentwicklung)

ID 198 - Gemeinsames Behördennetz NVN (Wei- terentwicklung)

ID 201 - GDI-NI (Weiterentwicklung)

ID 72 - Internetshop der Vermessungs- und Katasterverwaltung (Ausbau beabsichtigt)