Protokoll der Sitzung vom 13.10.2011

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 14 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)

Läuft Vergabe öffentlicher Mittel unter FDPMinister Bode nach Gutsherrenart?

Der Landesrechnungshof hat in diesem Jahr die Landesregierung für ihre vergangene Wirtschaftsförderpolitik gerügt und eine veränderte Förderpraxis angemahnt. Laut Rechnungshof sind zwischen 2005 und 2010 Unternehmen in den Genuss von Landesgeldern gekommen, die den Betrieben nicht zugestanden haben. Das Wirtschaftsministerium hat nach Angaben des Landesrechnungshofs ungeachtet der landeseigenen Förderkriterien und entgegen der Empfehlung der NBank Zuschüsse an Unternehmen angeordnet, die bereits Förderungen erhalten hatten, die als finanzstarke Unternehmen über ausreichend Eigenmitteln verfügten oder die bei anderen Förderkriterien durchfielen. Infolge der Auseinandersetzungen mit der Opposition und mit dem Landesrechnungshof hat die Landesregierung in einem Konsenspapier mit dem Rechnungshof am 11. September zugesichert, die Mängel in der Wirtschaftsförderung zukünftig zu vermeiden. Mitnahmeeffekte und politische Entscheidungen aus freier Hand sollen damit unterbunden werden.

Gleichzeitig richtete Wirtschaftsminister Bode aber einen neuen Fördertopf ein. Mit dem Programm „Zukunft und Innovation Niedersachsen“ will Minister Bode von 2011 bis 2015 jeweils 2 Millionen Euro pro Jahr an Unternehmen verteilen. Über die Verteilung entscheidet ein Beirat. Nachdem 2011 der damalige Innovationsfonds aufgelöst worden war, fließen von nun an jährlich 2 Millionen Euro zusätzlich in den Wirtschaftsförderfonds. Minister Bode setzte sich selbst an die Spitze der dafür neu geschaffenen Vergabeinstitution und wählte nach eigenen Angaben und laut rundblick vom 15. August

2011 aus ausgewählten Unternehmen vier Vertreter als Beirat aus. Die niedersächsischen Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern verstehen unterdessen nicht, weswegen „ein gesondert ausgewählter Kreis einzelner Unternehmen zur Vergabe öffentlicher Fördermittel eingerichtet werden soll“ (rundblick, 15. August 2011). Es handele sich wohl um eine Vergabe „nach Gutsherrenart“ und zeuge von „wenig Lust an Transparenz“, kritisieren die Kammern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer ist Mitglied des oben genannten neuen Beirats mit welcher Funktion, und warum ist sie oder er ausgewählt worden?

2. Wie und mit welchen Mitteln wird die Landesregierung beim neuen Förderprogramm „Zukunft und Innovation Niedersachsen“ Mitnahmeeffekte und politische „Spezi“-Entscheidungen aus freier Hand ausschließen?

3. Bei der einzelbetrieblichen Wirtschaftsförderung sollen neue Absprachen dafür sorgen, dass künftig weniger Unternehmen Fördermittel erhalten, die die Gelder nicht brauchen. Ist der neue Fördertopf eingerichtet worden, damit die Landesregierung nun aus diesem Topf politisch motivierte Fördergelder jenseits von festen Vergabekriterien vergeben kann?

Mit dem Programm „Zukunft und Innovation Niedersachsen“ ergänzt die Landesregierung zur weiteren Stärkung der Wirtschaftskraft Niedersachsens das bestehende Instrumentarium der Innovationsförderung. Gefördert werden Projekte im öffentlichen und privaten Bereich, die

- Entwicklung, Transfer und Implementierung von Technologien und Innovationen in der Wirtschaft unterstützen,

- die Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft unterstützen,

- technologische Zukunftsfelder erkennen wollen und deren Nutzbarkeit für die niedersächsische Wirtschaft untersuchen,

- den Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft, Schule und Gesellschaft zu Fragen der technologischen Innovationen fördern und zu einem innovationsfreundlichen gesellschaftlichen Bewusstsein beitragen.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr wird hierfür in den kommenden fünf Jahren (2011 bis 2015) jährlich 2 Millionen Euro Fördermittel im Rahmen innovativer Förderschwerpunkte vergeben. Verfahren und Verantwortlichkeiten für dieses Programm „Zukunft und Innovation Niedersachsen“ sind in einem Vertrag zwischen MW, NBank als Bewilligungsbehörde

und Innovationszentrum Niedersachsen GmbH als Programmkoordinator geregelt. Ein bei MW unter Vorsitz von Wirtschaftsminister Bode eingerichteter Beirat entscheidet über das jährliche Arbeitsprogramm und die Förderwürdigkeit von Projektvorschlägen; wegen der Entscheidung über Landesmittel hat Minister Bode ein Vetorecht.

Das Programm unterstützt Vorhaben in insgesamt fünf Förderbereichen:

- Förderbereich A - Technologiebasierte Projekte mit gesellschaftlicher Problemlösungsrelevanz

Hier wird der beispielhafte Einsatz von Technologien in gesellschaftsrelevanten Anwendungsbereichen (z. B. Gesundheitswesen, Bildung, Ener- gie, Mobilität) gefördert. Hierzu erfolgen zweimal jährlich thematische Ausschreibungen, an denen sich Unternehmen, Unternehmensgründer und anwendungsorientierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligen können.

- Förderbereich B - Dialog zu Zukunftstechnologien

Unterstützt werden Projekte und Prozesse, mit denen der Dialog zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft vorangetrieben wird.

- Förderbereich C - Technologiewettbewerbe

Gefördert werden jährliche Wettbewerbe zur Technologieentwicklung, an denen sich Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen beteiligen können.

- Förderbereich D - Zusammenarbeit Schule - Hochschule - Wirtschaft

Hier werden über thematische Ausschreibungen Projekte unterstützt, in denen außerhalb des Regelunterrichtes technisches und naturwissenschaftliches Wissen sowie unternehmerisches Denken handlungsorientiert vermittelt werden.

- Förderbereich E - Unterstützung von Bewerbungen niedersächsischer Akteure in Programmen des Bundes und der EU

Gefördert wird die Vorbereitung von Bewerbungen niedersächsischer Konsortien auf Ausschreibungen z. B. im Rahmen der Hightech-Strategie des Bundes und der Innovationsförderung der EU.

Das Programm ist aktuell mit der Ausschreibung des Projektwettbewerbs „Innovationen für ein gesundes Leben gesucht“ (Förderbereich A) angelaufen. Gesucht wird nach Projektideen, bei denen der Nutzen von Innovationen z. B. aus den Berei

chen Medizintechnik, Gesundheitswirtschaft und gesunder Ernährung für die Gesellschaft in besonderer Weise deutlich wird und gleichzeitig durch neue Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle Wirtschaftsleistung in Niedersachsen entsteht. Bis zum 14. November 2011 können sich Unternehmen und Unternehmensgründer um jeweils 150 000 Euro Zuschuss bewerben.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Unter Vorsitz von Minister Bode setzt sich der Beirat aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Maike Kuhnt, Friedrich Kuhnt GmbH, Oldenburg,

Aline Henke, Hankensbütteler Kunststoffverarbeitung GmbH & Co. KG, Hankensbüttel,

Dr. Heinrich Esser, Sennheiser Electronic GmbH & Co. KG , Wedemark,

Dr. Volker Müller, Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN), Hannover.

Die Auswahl der Beiratsmitglieder orientierte sich daran, dass in diesem Gremium vorrangig die Erfahrungen mittelständischer Unternehmerinnen und Unternehmen einfließen sollen.

Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank - ist mit ihrem Vorstandsvorsitzenden Michael Kiesewetter als Gast im Beirat vertreten.

Zu 2: „Zukunft und Innovation Niedersachsen“ ist ein gemeinsam von Wirtschaftsministerium, Innovationszentrum Niedersachsen, NBank und Beirat geführtes Programm, das die Innnovationsbereitschaft und -fähigkeit vorrangig von KMU unterstützen soll.

Durch enge Abstimmung der genannten Akteure und fachliche wie förderrechtliche Bewertung der Förderanträge werden Mitnahmeeffekte ebenso ausgeschlossen wie Entscheidungen aus freier Hand. Förderentscheidungen werden - soweit datenschutzrechtlich zulässig - öffentlich gemacht.

Zu 3: Mit dem Programm „Zukunft und Innovation Niedersachsen“ werden keine Fördergelder außerhalb nachvollziehbarer Vergabekriterien verteilt.

Das Programm schließt zum einen ausdrücklich die Förderung von Vorhaben aus, die nach anderen Programmen des Landes, der EU und des Bundes förderfähig sind. Weiterhin wird konsequent der EU-Beihilferahmen angewendet. Soweit zutreffend, werden bestehende Absprachen und Vergabekriterien selbstverständlich auch hierbei berücksichtigt.

Nach den Zielsetzungen des Programms, die in dem vom Beirat beschlossenen Arbeitsprogramm konkretisiert werden, stehen im Vordergrund der Förderung Projekte im außerwettbewerblichen Bereich.

Die Zuschusshöhe ist in der Regel auf bis zu 150 000 Euro in Einzelfall begrenzt.

Anlage 13

Antwort

der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 15 der Abg. Thomas Adasch, Reinhold Hilbers, Wilhelm Hogrefe, Dr. Max Matthiesen, Frank Mindermann, Gudrun Pieper, Wittich Schobert, Lutz Stratmann, Johann-Heinrich Ahlers, Karl-Heinz Bley, Karin Bertholdes-Sandrock, Reinhold Coenen, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Otto Deppmeyer, Clemens Große Macke, Angelika Jahns (CDU), Klaus Rickert und Hans-Werner Schwarz (FDP)

Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung im Bereich der Entwicklungspolitik in Afrika?

Im Rahmen der Millenniumsentwicklungsziele wurde auf internationaler Ebene vereinbart, die Armut in den Entwicklungsländern zu bekämpfen. Im Oktober 2008 haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, in Ergänzung zur Entwicklungszusammenarbeit der nationalen und internationalen Akteure eigene Schwerpunkte zu setzen.

Das Land Niedersachsen hat seit dem Jahr 2003 die sogenannten ODA-Leistungen für

Entwicklungshilfemaßnahmen kontinuierlich erhöht. Ein Schwerpunkt der Entwicklungspolitik der Landesregierung liegt in der Zusammenarbeit mit der Provinz Eastern Cape in Südafrika sowie in einer Projektpartnerschaft mit Tansania.