auf entsprechend zu reagieren sein wird. Es ist auch ein Mehraufwand durch die möglicherweise mit Verstößen in Verbindung stehenden Strafverfahren nach § 145 a StGB zu erwarten. Die Justizsozialarbeiter werden primär Ansprechpartner für die Probanden für alle Fragen im Zusammenhang mit der EAÜ sein, sodass es vermehrt auch zu spontanen Kontakten kommen wird. MJ geht zwar von einem Personalmehraufwand aus; ein zusätzlicher Stellenbedarf lässt sich allerdings derzeit nicht quantifizieren. Sollten 200 Probanten zu betreuen sein, wäre ein Bedarf von 10 Justizsozialarbeitern und 3,75 Servicekräften denkbar.
Zu 3: MJ geht derzeit - unterstellt, der erwähnte Personalbedarf stellt sich als zwingend notwendig heraus - ab 2013 von jährlichen Gesamtkosten in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro aus. Davon entfallen auf den unter 2. beschriebenen zusätzlichen Personalbedarf 969 923,75 Euro. An Sachkosten werden unter der Voraussetzung, dass sich tatsächlich alle Länder am Betriebsverbund für die technische Durchführung sowie an der GÜL beteiligen, nach einer Anlaufphase in 2011 100 000 Euro, 2012 844 000 Euro sowie bei 200 Probanden ab 2013 jährlich 1 206 000 Euro entstehen. Letztere setzen sich wie folgt zusammen: An Grundkosten für den Betrieb der technischen Überwachungszentrale entfallen auf Niedersachsen nach dem relativen Königsteiner Schlüssel 93 000 Euro. Die Beteiligung an der GÜL wird 70 000 Euro kosten. Pro Proband werden jährlich für die technische Überwachung 3 915 Euro fällig, was bei einer prognostizierten Zahl von 200 Probanden eine Summe von 783 000 Euro ausmacht. Schließlich sind Wartungskosten pro Proband und Jahr in Höhe von 1 300 Euro, in der Summe 260 000 Euro zu erwarten.
Die Etatisierung muss dem parlamentarischen Verfahren zum Haushaltsplanentwurf 2012/2013 vorbehalten bleiben. Die für 2011 erforderlichen Mittel werden im Einzelplan 11 des Haushaltsplans 2011 erwirtschaftet.
Die auftretenden Mehrkosten für die Polizei können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht valide quantifiziert werden, da die erforderlichen Prozesse noch nicht abschließend definiert sind und auch die Fallhäufigkeit für die Polizei noch nicht kalkulierbar ist.
„Treuester Gefolgsmann des Führers Adolf Hitler“ und hochgeehrter Niedersachse? - Unkritische Darstellung des „Sollingdichters“ Heinrich Sohnrey im Literaturatlas Niedersachsen
N-21, Schulen in Niedersachsen online e. V., betreut in Kooperation mit dem Kultusministerium das Internetprojekt Literaturatlas Niedersachsen, das Schülerinnen und Schüler dazu anregen soll, sich mit Literatur und Sprache aus regionaler Perspektive auseinanderzusetzen. Es werden regelmäßig Wettbewerbe ausgeschrieben und prämierte Projektarbeiten von Schulen, die regional bekannte Autoren vorstellen, im Literaturatlas veröffentlicht. Dort finden Schüler eine Projektarbeit, die sich mit Leben und Werk des hoch dekorierten „Sollingdichters“ Heinrich Sohnrey beschäftigt (siehe http://www.literaturatlas.de/~lb7/index1.htm). In der Arbeit werden auf seine großen Verdienste für die Heimatpflege hingewiesen und seine zahlreichen Ehrungen, u. a. Ehrenbürger der Universität Göttingen, dokumentiert. Auch der geäußerte Verdacht einer anfänglichen Sympathie mit dem Nationalsozialismus wird kurz erwähnt, um Sohnrey dann aber als Opfer des Nationalsozialismus darzustellen.
Dass Heinrich Sohnrey schon lange vor 1933 ein überzeugter Nationalsozialist war, der Adolf Hitler treueste Gefolgschaft gelobt hat und sich dem „Führerbefehl“ bis 1945 verpflichtet sah, dokumentieren die Nachforschungen des Göttinger Literaturwissenschaftlers und Nationalsozialismusexperten Frank Möbus (Frank Möbus: „In Sachen Heinrich Sohnrey“; noch ungedruck- tes Manuskript für das „Jahrbuch für Antisemi- tismusforschung“, Berlin 2012; gleichzeitig Grundlage des neuen Artikels „Heinrich Sohn- rey“ der Wikipedia, online ab Ende September 2011). Er weist nach, dass sich Sohnreys Schriften, u. a. der 1938 unter dem Titel „Das fremde Blut“ erschienene Roman, nahtlos in die Rassenpolitik des Dritten Reiches einfügen und den Genozid „minderwertiger Rassen“ zum „Schutz des deutschen Blutes“ nicht nur rechtfertigen, sondern sogar fordern. Viele weitere Schriften Sohnreys sind - so Möbus - dem Antisemitismus, dem „Führergedanken“ und der kriegerischen Kolonialisierung Osteuropas verpflichtet. Ebenso wenig Hehl wie aus seinem Hass gegenüber Juden wie Sinti und Roma machte Sohnrey aus seiner Bewunderung für Adolf Hitler. In seiner 1934 gedruckten Autobiografie „Zwischen Dorn und Korn“ heißt es: „Und gewaltig wie Hitlers Reden sind auch die Taten, mit denen der größte und, wie wir glauben, nachhaltigste Volksumbruch zutage trat, der je in einem Kulturlande der Welt erlebt wurde.“
1. Wer prüft und trägt die pädagogische Verantwortung für die im Literaturatlas Niedersachsen veröffentlichten Inhalte?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Darstellung des „Sollingdichters“ Heinrich Sohnrey im Literaturatlas Niedersachsen unkritisch und geschichtsklitternd und deshalb als Unterrichtsmaterial ungeeignet ist?
3. Durch welche konkreten Maßnahmen trägt die Landesregierung dafür Sorge, dass in niedersächsischen Schulen eine kritische Auseinandersetzung mit in den Nationalsozialismus verstrickten Schriftstellern, Kunstschaffenden und Wissenschaftlern stattfindet und Versuche der späteren „Reinwaschung“ reflektiert werden?
Der Literaturatlas Niedersachsen ist seit dem Jahr 2000 ein Wettbewerb des Vereins n-21, Schulen in Niedersachsen online e. V. Das Projekt soll Schülerinnen und Schüler motivieren, sich mit Schriftstellerinnen und Schriftstellern auseinanderzusetzen, die mit dem jeweiligen Heimatort in unterschiedlichster Weise verbunden waren oder sind. Vorausgesetzt wird im Wettbewerb die Erstellung einer Webseite zum Projekt, um den Einsatz neuer und auch klassischer Medien zu fördern und das eigenständige, kooperative und kreative Lernen zu unterstützen.
Der in der Kleinen Anfrage angesprochene Wettbewerbsbeitrag wurde 2001 von Schülerinnen und Schülern des Fachgymnasiums Gerhard-von-Langen-Schule in Holzminden unter Verwendung damals zugänglicher Quellen erstellt. Weder die betreuende Lehrkraft noch die Schülerinnen und Schüler konnten seinerzeit wissen, dass es zehn bzw. elf Jahre später die in der Kleinen Anfrage genannten Quellen geben würde, die den Dichter Heinrich Sohnrey als überzeugten Nationalsozialisten darstellen. Gleiches gilt auch für die damalige Jury des Wettbewerbs. Unabhängig von der in der Kleinen Anfrage genannten bisher unveröffentlichten Quelle gibt es über den Dichter Heinrich Sohnrey in vielen Veröffentlichungen unterschiedliche Sichtweisen hinsichtlich seiner nationalsozialistischen Gesinnung.
Der Wettbewerbsbeitrag wurde seinerzeit von der Jury als einer der Preisträger ausgewählt und mit einem Softwarepreis ausgezeichnet. Jury-Vorsitzende war die damalige Kultusministerin Frau Renate Jürgens-Pieper (SPD).
Zu 1: Die inhaltliche Verantwortung für die im Literaturatlas veröffentlichten Beiträge trägt der Verein n-21, Schulen in Niedersachsen online e. V. Die pädagogische Verantwortung, ob und in welcher Weise veröffentlichte Beiträge des Literaturatlas Niedersachsen im Unterricht verwendet werden, trägt die jeweilige Lehrkraft, die diese Materialien im Unterricht verwenden möchte.
Der Literaturatlas umfasst inzwischen mehrere Hundert Beiträge. Es ist nicht möglich, diese Beiträge regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob aktuelle Sekundärliteratur neue oder gravierende Erkenntnisse über die in den Beiträgen dargestellten Personen und Inhalte liefert. Bezogen auf den Wettbewerbsbeitrag des Fachgymnasiums in Holzminden, lässt sich die Quellenlage des Jahres 2001 nicht mehr nachvollziehen. Sollte die von der Fragestellerin angeführte aktuelle Quelle inhaltlich zutreffend sein, wird der Wettbewerbsbeitrag von der Webseite www.literaturatlas.de entfernt.
Zu 2: Bei dem Beitrag für den Literaturatlas handelt es sich um Material, das von Schülerinnen und Schülern für einen Wettbewerb erstellt wurde. Diesen Beitrag und seinen Verfassern zu unterstellen, dass ihre Arbeit bewusst „unkritisch und geschichtsklitternd“ das Leben und Wirken des Dichters Heinrich Sohnrey darstellen wolle, wird der tatsächlichen Intention nicht gerecht. Zudem würde es die Würdigung der Leistung der Jury unter dem Vorsitz der damaligen Kultusministerin JürgensPieper infrage stellen. Die Arbeit wurde im Jahr 2001 auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes gefertigt. Mit den Erkenntnissen des Jahres 2011 und mit dem Wissen um die noch nicht veröffentlichten Nachforschungen zum Leben Heinrich Sohnreys würde die Einschätzung heute auf einer anderen Grundlage erfolgen und von einer Jury auch anders bewertet werden.
Im Übrigen handelt es sich bei dem Beitrag im Literaturatlas nicht um Unterrichtsmaterial, das für die niedersächsischen Schulen verbindlich ist. In den Lehrplänen des Landes Niedersachsen finden sich keine Empfehlungen für die Werke Sohnreys.
Zu 3: Erziehung und Bildung erfolgen vor dem Hintergrund des § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes, der besagt, dass Erziehung und Unterricht dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen müssen; die Schule hat die entsprechenden Wertvorstellungen zu vermitteln. „Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden, die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam
werden zu lassen, die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen …“
Aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergibt sich, dass die Landesregierung in ihren Lehrplänen besonders für die Fächer Politik und Geschichte, aber auch in den Vorgaben für das Fach Deutsch zur kritischen Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus und seinen Protagonisten auffordert.
des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 13 des Abg. Enno Hagenah (GRÜ- NE)
Was unternimmt die Landesregierung gegen Probleme bei der Qualität der Bahndienstleistungen und den damit drohenden Imageschaden?
Die Zeitungen vom 4. Oktober 2011 enthielten zum wiederholten Mal Berichte über Panik und Chaos in Verbindung mit einem überfüllten Zug der Bahn. Ein Regionalexpress musste am 2. Oktober 2011 auf seiner Fahrt nach Bremen bei Neustadt am Rübenberge einen Nothalt einlegen. Die Klimaanlage sei ausgefallen, die Nottüröffnung sei betätigt worden, der Zug beschädigt, Scheiben eingeschlagen und die Notbremse gezogen worden. Schließlich mussten alle Fahrgäste den auf 500 Personen ausgelegten, aber mit 800 Fahrgästen überfüllten Zug verlassen. Das Chaos habe sich auch bei der um 140 Minuten verspäteten Weiterfahrt und am Bremer Bahnhof fortgesetzt. Die Strecke war dadurch zeitweise blockiert, und es kam in der Folge zu weiteren Verspätungen.
Leider handelt es sich dabei nicht um einen Einzelfall im niedersächsischen Zugverkehr. Zu ähnlichen Situationen war es bereits in den vergangen Monaten gekommen, als z. B. schönes Ausflugswetter vermehrt Tagestouristinnen und -touristen in den Harz lockte und ein überfüllter Zug anschließend zwangsgeräumt wurde. Eingeprägt haben sich in der Öffentlichkeit auch die unterschiedlichen Berichte zu ausgefallenen Klima- oder Heizungsanlagen in verschiedenen Zügen, die zur Gesundheitsgefährdung bei vorbelasteten Fahrgästen bis hin zur drohenden Panik unter den Passagieren führten.
1. Wie oft waren Züge in Niedersachsen in den letzten zwölf Monaten und im Jahr davor zu mehr als 100 % ausgelastet?
2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung gegenüber der DB und den Mitbewerbern ergreifen, um zukünftig bei vorhersehbaren, die Nachfrage stark steigernden Ereignissen wie Ausflugswetter, Fußballspielen oder anderen Großereignissen derartige Überfüllungen und/oder allgemeine Qualitätsprobleme mit den beschriebenen negativen Begleiterscheinungen abzuwenden?
3. Welche Sanktionen und/oder Pönale sind bei derartigen Vorkommnissen vonseiten der Landesregierung bisher jeweils gegenüber den Schienenverkehrsunternehmen verhängt worden?
Die Landesregierung bedauert ausdrücklich den Vorfall am 2. Oktober dieses Jahres in einem RegionalExpress-Zug auf der Fahrt von Hannover nach Norddeich Mole über Bremen, der bei Neustadt am Rübenberge einen Nothalt einlegen musste.
Im besagten RegionalExpress befanden sich rund 1 000 Fahrgäste. Darunter waren 750 Werder-Bremen-Fans. Der Zug bestand aus 6 Doppelstockwagen, die jeweils mit ca. 130 Sitzplätzen ausgestattet sind. Insgesamt hatte der Zug rund 800 Sitzplätze.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen Deutsche Bahn Regio AG (DB AG) hatte sich auf die besondere Situation an diesem Abend, ein Erste-LigaSpiel zwischen Werder Bremen und Hannover 96 in Hannover, entsprechend eingestellt. Die Zusammenarbeit und Maßnahmenabsprachen mit der Bundespolizei erfolgten strukturiert wie vor jedem Fußballwochenende. So wurde zum einen ein zusätzlicher Sonderzug ab Hannover-Fischerhof bis Bremen Hauptbahnhof eingesetzt, auf den auf der Hinfahrt und im Stadion im Vorfeld deutlich hingewiesen wurde. Trotzdem war er nur zu 70 bis 80 % ausgelastet. Zum anderen befanden sich auch im regulären RegionalExpress neben dem Lokführer zwei Kundenbetreuer sowie fünfzehn Mitarbeiter der Bundespolizei.
Der Nothalt am 2. Oktober 2011 wurde jedoch ausdrücklich nicht durch technische Störungen des Fahrzeuges oder eine Überfüllung des Zuges ausgelöst, sondern vielmehr durch Fahrgäste, die unerlaubt während der Fahrt die Notentriegelung einer Tür betätigt und damit eine Schnellbremsung sowie eine Streckensperrung ausgelöst hatten. Anschließend verließen viele der Fahrgäste auf freier Strecke den Zug, was ein baldiges Weiterfahren des Zuges verhinderte. Während der Standzeit auf freier Strecke wurden sogenannte IS-Leitungen, die sich zwischen den Wagen befinden,
mutwillig beschädigt mit der Folge, dass u. a. daraufhin die Klimaanlage ausgefallen ist. Es gestaltete sich schwierig, die Personen wieder in den Zug zu bekommen und die Rückwärtsfahrt des Zuges bis Neustadt durchzuführen - Letzteres insbesondere deswegen, weil mehrmals von Fahrgästen der Nothalt ausgelöst wurde.
Die Verfolgung derartiger, betriebsstörender Handlungen obliegt der Bundespolizei und die Aufsicht dem Eisenbahn-Bundesamt. Die Landesregierung begrüßt, dass bereits eine Aufarbeitung dieses Vorfalls durch die Beteiligten eingeleitet wurde.
Die Landesregierung tritt allerdings der Auffassung, dass es sich bei diesem Vorfall nicht um einen Einzelfall gehandelt habe, entschieden entgegen. Im Übrigen ist es bei den in Niedersachsen im Schienenpersonennahverkehr eingesetzten Fahrzeugen bislang nicht zu signifikanten Ausfällen von Klima- oder Heizungsanlagen gekommen. Vielmehr hat die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) als verantwortlicher Schienenpersonennahverkehr(SPNV)-Aufgabenträger durch die Ausweitung des Zugangebotes, Erhöhung der Sitzplatzkapazitäten, eine durchgreifende Modernisierung des Fahrzeugparks sowie die Erhöhung der Zugbegleiterquote eine deutliche Qualitätsverbesserung im SPNV erreichen können; dies dokumentiert sich auch in der sehr positiven Nachfrageentwicklung.
Zu 1: Die Auslastungsquote bezieht sich auf die Zahl der verfügbaren Sitzplätze; Stehplatzkapazitäten werden dabei nicht berücksichtigt.
Keine Linie im Verantwortungsbereich der LNVG erreicht regelmäßig eine Auslastungsquote von 100 %. Allerdings müssen in Zeiten absoluter Nachfragespitzen und über vergleichsweise kurze Distanzen höhere Auslastungsquoten in Kauf genommen werden, um unter den gegebenen finanziellen Rahmenbedingungen ein möglichst umfassendes SPNV-Angebot bestellen zu können.
Zu 2: Die LNVG hat ihrer Angebotskonzeption die langfristig vorhersehbare Nachfrage sowie absehbare Nachfragesteigerungen zugrunde gelegt; dieses schließt aber kurzfristig auftretende Nachfragespitzen, gerade im Zusammenhang mit Großveranstaltungen, nicht aus.
Entsprechend dem Verursacherprinzip sind, auch im Bereich der Schiene, die Veranstalter solcher Großveranstaltungen gehalten, durch geeignete
Maßnahmen Vorsorge für eine geordnete Verkehrsabwicklung zu treffen. Dies erfolgte auch im Vorfeld des 2. Oktober 2011 durch die Organisatoren in Zusammenarbeit mit der DB AG. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.
Zu 3: Die LNVG als Aufgabenträger für den SPNV pönalisiert Schlechtleistungen oder Zugausfälle nach den in den Verkehrsverträgen festgelegten Regularien. Die Erbringung der von den Verkehrsunternehmen geschuldeten Leistung wird kontinuierlich überprüft; Schlecht- oder Minderleistungen werden durch Abzüge vom Bestellerentgelt sanktioniert.