Ihre Vorwürfe untermauern Sie nur mit Vermutungen. Das Wort „offenbar“ ist gleich viermal zu finden. Ich sage Ihnen ehrlich: Es ist gut, dass Sie keine Strafrichter sind. Ansonsten gäbe es Urteile wie in grauer Vorzeit.
Meine Damen und Herren, Sie bezweifeln, dass ein Personalgespräch des Innenministers mit Dr. Grahl nach dessen Besuch in der Sansibar stattgefunden habe - noch eine Vermutung. Ich sage Ihnen: Ein solches Gespräch hat stattgefunden.
(Zurufe von der SPD: Aha! - Ursula Helmhold [GRÜNE]: Waren Sie dabei, Herr Rolfes? - Stefan Wenzel [GRÜ- NE]: Ist da die Beförderung erläutert worden?)
Sie werfen dem Innenminister vor, der direkte Vorgesetzte, Herr Bruns, sei offenbar nicht über das Personalgespräch informiert worden. - Vermutung über Vermutung. Hier hilft ein Blick ins Gesetz: Dort steht an keiner Stelle geschrieben, dass der direkte Vorgesetzte an einem Personalgespräch teilnehmen muss, erst recht dann nicht, wenn es sich um politische Beamte handelt. In beiden Fällen, Bruns und Grahl, handelte es sich um politische Beamte.
Des Weiteren muss über ein Personalgespräch auch keine Aktennotiz für die Personalakte angefertigt werden. Auch das ergibt sich aus einem einfachen Blick in das von uns beschlossene Gesetz. Eine Pflichtverletzung des Ministers ergibt sich daraus also eindeutig nicht.
Des Weiteren wirft die Opposition dem Innenminister vor, er habe den Gebrauch des Dienstwagens bei der Fahrt zur Sansibar offenbar toleriert - wieder eine Vermutung. Das Gegenteil ist richtig: Schlüssig stellte der Minister stets klar, dass der Gebrauch des Dienstwagens ihm erst im November bekannt wurde. Unmittelbar nach der Kenntnisnahme durch den Minister ordnete Uwe Schünemann Herrn Dr. Grahl an den LSKN ab. Es handelt sich auch nicht um eine Versetzung. Das sollten Sie wissen! Es gibt einen Unterschied zwischen Abordnung und Versetzung.
(Olaf Lies [SPD]: Das ist doch jetzt...! Jetzt wird es wirklich albern! Was ist mit der Aufklärung?)
Alle dem Minister vorgeworfenen Fehlverhalten im Zusammenhang mit Dr. Grahl sind böswillige Unterstellungen.
Natürlich war der Besuch von Dr. Grahl in der Sansibar und damit im Einflussbereich der Hells Angels falsch.
Er wurde der von ihm erwarteten Vorbildfunktion nicht gerecht. Ein Gesetzesverstoß oder ein Verstoß gegen Erlasse oder Verordnungen war es aber nicht.
Schließlich - das darf ich Ihnen sagen - wirbt die Stadt Hannover offen auf ihrer Internetseite - das sollten Sie sich einmal merken - für diese Kneipe. Wörtlich heißt es dort: „Wenn man die Sansibar einmal betreten hat, will man sie niemals wieder verlassen. Das steht fest!“
Wenn auf den Internetseiten der Stadt Hannover und damit im Verantwortungsbereich von Oberbürgermeister Weil, Ihrem Spitzenkandidaten,
so geworben wird, dann sollten zumindest die Abgeordneten der SPD-Fraktion ihren moralischen Überlegenheitsdünkel ablegen.
Ich bin dabei. - Innenminister Schünemann hat zu jeder Zeit nach bestem Wissen und Gewissen seine Auskünfte erteilt. Er hat nach dem jeweils bekannten Sachstand informiert. Nach dem jetzigen Sachstand ist ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Dr. Grahl anhängig. Der Ausgang des Verfahrens ist abzuwarten. Für die jetzige Verwendung von Dr. Grahl ist seine berufliche Ausbildung geeignet. Ein promovierter Jurist muss nicht bei der Polizei tätig sein. Er kann auch im Landwirtschaftsministerium eingesetzt werden.
Er hat seinen Amtseid nicht verletzt. Ihm ist nichts vorzuwerfen. Die CDU wird Ihren Antrag ablehnen.
Zu dem Beitrag des Kollegen Rolfes gibt es zwei Anträge auf Kurzinterventionen, und zwar zunächst Herr Bachmann für die SPD-Fraktion, danach Herr Adler für die Fraktion DIE LINKE. Bitte schön!
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe leider in meiner Antwort nicht die Zeit, auf das Gesamtkunstwerk der Rede von Herrn Rolfes einzugehen. Aber ich will fünf Dinge klarstellen.
Erstens. Es geht nicht um ein Feindbild, sondern es geht bei diesem Minister um ein Versagen im Amt.
Zweitens. Es geht um Ungleichbehandlung von politischen Beamten. Der Landespolizeipräsident wird in die Wüste geschickt, ohne dass es irgendwelche Vorwürfe gibt. Hier wird jemand gedeckt, bei dem dienstrechtliche Vergehen vorliegen, und man versucht noch, ihn zu befördern. Amtseid, Gleichbehandlung!
(Beifall bei der SPD - Jens Nacke [CDU]: Lassen Sie die Landesbeamten da raus! Der Ruf ist ruiniert genug!)
Drittens. Es geht um die Tatsache, dass bewiesen ist, dass in diesen Geschäftsverteilungsplänen des LSKN am 14. November 2011 Herr Schünemann Herrn Dr. Grahl zum Vorstandsvorsitzenden gemacht hat, was er ohne Kabinettsbeschluss nicht durfte. Es wurde manipuliert: am 21. November 2011 - der gleiche Plan - mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt. Auch das zeigt, wie gepfuscht wurde.
Viertens. Weiterhin haben wir im Innenausschuss gefragt: Wer waren die weiteren Teilnehmer in der Sansibar? Antwort: Das können wir Ihnen nicht sagen. Das ergibt das Disziplinarverfahren. - Entweder Sie ermitteln wirklich schlampig, oder Sie wollen weiter mauern.
Fünftens. Letzte Bemerkung: Die Sache mit Herrn Bartling lassen Sie mal. Der jetzige Präsident des Verfassungsschutzes hat im Innenausschuss klar und deutlich gesagt: Der damalige Innenminister konnte das nicht erfahren, weil es dorthin gar nicht gemeldet wurde.
(Beifall bei der SPD - Björn Thümler [CDU]: Das ist doch gelogen! Das ist unglaublich! Er hätte sich mal küm- mern sollen! Ist das peinlich! - Olaf Lies [SPD]: Wir möchten Antworten!)
Das werden wir aber von hier oben entscheiden, Herr Lies, in welcher Reihenfolge die Wortmeldungen abgearbeitet werden. Zunächst einmal hat Herr Adler von der Fraktion DIE LINKE das Wort, auch für anderthalb Minuten. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Rolfes, Sie haben eben gesagt, es gebe einen Widerspruch zwischen den Forderungen, endlich ein NPD-Verbot herbeizuführen und die V-Leute abzuziehen. - Das ist kein Widerspruch, das eine gehört zum anderen dazu.
Herr Rolfes, ist Ihnen denn gar nicht bekannt, woran das bisherige NPD-Verbotsverfahren gescheitert ist? - Es ist gescheitert, weil das Bundesverfassungsgericht zum Schluss gar nicht mehr wusste, was ist Originalton NPD, und was kommt von den V-Leuten. Dann hat das Bundesverfassungsgericht den Antragstellern das Verfahren vor die Füße geworfen und gesagt: So kann man das Verfahren nicht betreiben. - Deshalb sind die V-Leute zu einem Hindernis für die NPDVerbotsverfahren geworden.
Jetzt schauen Sie sich doch einmal an, was das für V-Leute sind. Das sind doch selber Neonazis, die auch noch Geld dafür bekommen. Da fragt man sich zum Schluss: Wer führt hier eigentlich wen? Diese Frage muss man sich doch stellen nach dem, was jetzt alles bekannt geworden ist.
Deshalb wäre es jetzt angesagt, endlich die notwendigen Schritte zu tun, um ein NPD-Verbotsverfahren einzuleiten. Aber da haben wir ein Problem: Wir haben hier einen Innenminister sitzen, der sich immer gegen das NPD-Verbotsverfahren ausgesprochen hat. Deshalb wäre seine Entlassung der erste Schritt, um dieses Verbotsverfahren endlich einzuleiten.
Herr Kollege Rolfes, Sie möchten antworten? - Sie haben jetzt das Wort, ebenfalls für anderthalb Minuten.