Protokoll der Sitzung vom 07.12.2011

Ich freue mich darüber, Ihnen mitteilen zu können, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben,

die Sitzung jetzt zu unterbrechen. Um 13.30 Uhr wird dann der Tagesordnungspunkt 16 aufgerufen.

Guten Appetit und eine schöne Mittagspause!

(Unterbrechung von 12.27 Uhr bis 13.31 Uhr)

Meine Damen und Herren, ich darf die Sitzung wieder eröffnen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 16 und 17 vereinbarungsgemäß zusammen auf:

Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Haushaltsgesetz 2012/2013 - HG 2012/2013 -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 16/3860 - dazu: Ergänzungsvorlage zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2012/2013 (Haushaltsgesetz 2012/2013 - HG 2012/2013 -) - Drs. 16/3860 - Vorlage der Landesregierung - Drs. 16/3906 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/4250, Drs. 16/4251, Drs. 16/4252, Drs. 16/4253, Drs. 16/4254, Drs. 16/4255, Drs. 16/4256, Drs. 16/4257, Drs. 16/4258, Drs. 16/4259, Drs. 16/4260, Drs. 16/4261, Drs. 16/4262, Drs. 16/4263, Drs. 16/4264, Drs. 16/4265 und Drs. 16/4266 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4271 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4275

Die Beschlussempfehlung zum Haushaltsgesetz lautet auf Annahme mit Änderungen. Außerdem empfiehlt der Haushaltsausschuss Änderungen zu allen 16 Einzelplänen.

dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Haushalt 2012: Konsolidierung statt Wahlkampf - für ein zukunftsfähiges Niedersachsen statt für die Rettung schwarz-gelber Regierungen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 16/4211

Mit dem Haushalt 2012/2013 Impulse setzen für Steuergerechtigkeit und ein soziales Niedersachsen - Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4213

Diese beiden Anträge sind bereits in der Tagesordnung verzeichnet.

Hinzugekommen ist noch mit Datum vom 5. Dezember 2011:

Nachhaltige Finanzpolitik gestalten: Innovationsfähigkeit des Landes stärken - finanzpolitische Herausforderungen bewältigen - Ausgaben auf den Prüfstand stellen - Einnahmen stabilisieren und ausweiten - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 16/4270

Gemäß § 36 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag über diese Anträge nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.

In die Haushaltsberatung wird außerdem die

41. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 16/4231

einbezogen.

Abschließende Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2012 - Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 16/3916 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 16/4233 - Schriftlicher Bericht - Drs. 16/4242 - Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 16/4273

Dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zufolge soll das Haushaltsbegleitgesetz entgegen dem Gesetzentwurf sowie entgegen der Beschlussempfehlung lediglich zwei Artikel umfassen. Artikel 1 zielt auf eine bisher nicht vorgesehene Änderung des Wassergesetzes ab, und Artikel 2 regelt das Inkrafttreten der angestrebten Änderung. Da sich dieser Änderungsantrag einer Einordnung in das Abstimmungsverfahren in seiner üblichen Form entzieht, schlage ich vor, dass wir vor der Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses über diesen Änderungsantrag befinden.

Ich komme nun zum Ablauf der Beratungen. Zunächst wird der Vorsitzende des Ausschusses für

Haushalt und Finanzen, der Abgeordnete Aller, einen, soweit ich gehört habe, kurzen zusammenfassenden Bericht über die Ausschussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz erstatten.

Zu der anschließenden Beratung der beiden Gesetzentwürfe und der darin einbezogenen Anträge weise ich auf Folgendes hin: Nachdem die Fraktionen von der Möglichkeit der Umverteilung von Redezeiten gemäß § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch gemacht haben, entnehmen Sie die jeweils geplanten Zeitkontingente den Ihnen vorliegenden Redezeitentabellen.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu der Wortmeldung des Kollegen Aller, der mündlich über das berichtet, was ich eben kurz zusammengefasst habe:

Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2012

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bemühe mich, etwas kürzer zu berichten, als der Herr Präsident zu diesem Tagesordnungspunkt eingeleitet hat. Der mündliche Bericht umfasst die Beratungen im Haushaltsausschuss zu dem gesamten Komplex des Doppelhaushalts 2012/2013.

Mit seinen Beschlussempfehlungen in den vom Herrn Präsidenten eben genannten Drucksachen empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP, gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2012/2013 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage mit den jeweils aus den Empfehlungen ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dieses Abstimmungsergebnis entspricht im Übrigen dem zum Haushaltsbegleitgesetz, auf das ich in diesem mündlichen Bericht kurz eingehen werde.

Einstimmig beschlossen wurden die Empfehlungen zu den Einzelplänen des Landtages, des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs. Die Empfehlungen zu allen anderen Einzelplänen sind mit der Mehrheit der Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Ausschuss

mitglieder der Grünen und der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion beschlossen worden. Wie üblich, sind die Fachausschüsse des Landtags an den Haushaltsberatungen beteiligt worden und haben Mitberatungen durchgeführt.

Mein folgender Bericht konzentriert sich auf die Kernbereiche der Haushaltsberatungen, nämlich auf den Haushaltsplan selbst und auf das Haushaltsgesetz unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage; das ist relativ ungewöhnlich. Hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes, das von den Regierungsfraktionen eingebracht worden war, beschränke ich mich auf wenige Anmerkungen und verweise im Übrigen auf den in der Drucksache 4242 veröffentlichten ausführlichen schriftlichen Bericht.

Im Rahmen seiner Haushaltsberatungen, die auch in diesem Jahr vom Landesrechnungshof begleitet wurden, hat der Haushaltsausschuss den kommunalen Spitzenverbänden nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung wieder Gelegenheit gegeben, sowohl zu den Gesetzentwürfen als auch zu den von den Koalitionsfraktionen hierzu vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.

Ich komme zum Zahlenwerk des Haushalts, dem Hauptgegenstand der politisch kontrovers geführten Diskussion im Haushaltsausschuss.

Zur abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss unterbreiteten die Vertreter der Regierungsfraktionen einen aus der sogenannten politischen Liste und der sogenannten technischen Liste bestehenden Änderungsvorschlag, der schließlich, aufgeteilt in die jeweiligen Einzelpläne, Eingang in die Empfehlungen des Haushaltsausschusses gefunden hat und die in den Drucksachen 4251 bis 4266 vorliegen.

Die Sprecher der Koalitionsfraktionen betonten, unter Berücksichtigung der ihrerseits vorgeschlagenen Änderungen am Doppelhaushalt 2012/2013 sei ein Dreiklang aus Konsolidieren, Investieren und Modernisieren gelungen. Der Doppelhaushalt unterstreiche in Zeiten der europäischen Schuldenkrise den Willen, bereits ab 2017 ohne neue Kredite auskommen und die Bedingungen der Schuldenbremse früher einhalten zu wollen. Damit werde zugleich die Absicht deutlich, konsequent solide Finanzpolitik zu machen, ohne wichtige Bereiche oder gar Zukunftsinvestitionen zu vernachlässigen. Sie hoben insbesondere hervor, dass im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr für 2012 eine Kreditabsenkung von 775 Millionen Euro

vorgesehen und 2013 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von weniger als 1 Milliarde Euro veranschlagt seien.

Die Schwerpunkte ihres Änderungsvorschlages beträfen die Zukunftsthemen „Infrastruktur“, „Bildung“ und „Investitionen in den ländlichen Raum“. Darüber hinaus seien ca. 1 800 Stellenhebungen in den Bereichen der Steuerverwaltung, der Polizei sowie der Justiz vorgesehen. Man habe nicht nur wichtige Investitionen eingeplant, die aus den 30 Millionen Euro globale Mehrausgabe für Investitionen generiert werden könnten, sondern zugleich auch die noch vorhandenen Spielräume genutzt, um weitere wichtige Vorhaben anzustoßen. Insgesamt handele es sich in beiden Jahren um Investitionen in Höhe von 122 Millionen Euro bei 137 Millionen Euro Mehrausgaben. Es seien Beschlüsse für den Haushalt gefasst worden, die ein dauerhaftes Einsparpotenzial von bis zu 1,8 Milliarden Euro jährlich bedeuteten und deswegen immer wieder Möglichkeiten böten, bei Investitionen - so hieß es wörtlich - „etwas draufzulegen“.

Ein Vertreter des Finanzministeriums erläuterte in den Ausschussberatungen unter Hinweis auf die in der Ergänzungsvorlage veranschlagten zweimal 30 Millionen Euro eigenfinanzierte Investitionen und die kalkulierten Minderausgaben beim Zinstitel, bei einer Gesamtbetrachtung komme die technische und die politische Liste am Ende zu einem ausgeglichenen Ergebnis. Das Rechenwerk, also beide Listen mit dem Haushaltsplanentwurf und der Ergänzungsvorlage, sei in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Er wies außerdem darauf hin, dass in dem Zweijahreshaushalt insgesamt knapp 500 Millionen Euro mehr eigenfinanzierte Investitionen veranschlagt worden seien, als die geplante Nettokreditaufnahme ausmache. Artikel 71 der Verfassung werde also - so die Mehrheit im Ausschuss - zweifelsfrei eingehalten.

Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion kritisierte dagegen, dass der von den Koalitionsfraktionen inflationär benutzte Begriff „Konsolidierung“ im krassen Gegensatz zu dem stehe, was in den Haushaltsplänen für 2012 und 2013 tatsächlich vorzufinden sei. Zeichen einer Konsolidierung seien dort jedenfalls nicht festzustellen.

Das Ausschussmitglied erklärte des Weiteren, das Zahlenwerk der Haushalte 2012 und 2013 könne nur ausgeglichen werden, weil weiterhin Kreditermächtigungen aus früheren Jahren genutzt würden, Vermögen veräußert und schließlich auf Glück gehofft werde. Das noch größere Problem

bestehe darin, dass nicht einmal ansatzweise deutlich werde, wie die erkennbaren Handlungsbedarfe für die Jahre ab 2014 befriedigt werden sollten. Das belaste zukünftige Regierungen.

Nach dem Eindruck der SPD-Fraktion handele es sich bei der vorhin bereits erwähnten politischen Liste lediglich um „Wahlgeschenke mit der Gießkanne“, bei denen niemand vergessen und alle Bereiche in irgendeiner Form bedient würden. Die SPD-Fraktion bedauere, dass das Vorgehen der Regierungsfraktionen nicht Teil einer nachhaltigen Strategie, sondern vielmehr Ausdruck von einmaligen Aktionen und Transaktionen sei. Das grundsätzliche Problem, nämlich das strukturelle Defizit in den Haushalten in der Größenordnung von 1,85 Milliarden Euro, wie es der Landesrechnungshof festgestellt habe, bleibe indes weiterhin bestehen.

Das Ausschussmitglied der SPD-Fraktion betonte außerdem, dass der Haushalt auf öffentlichen Druck hin zwar verfassungsgemäß aufgestellt worden sei, aber eine nachhaltige Haushaltswirtschaft grundsätzlich anders aussehe. Von einem Meisterstück lasse sich bei diesem Doppelhaushalt jedenfalls nicht sprechen. Es sei auch erstaunlich, wie schnell sich die Fraktionen der CDU und der FDP mit einem Doppelhaushalt hätten anfreunden können.

(Glocke des Präsidenten)

Zusammenfassend stellte das Ausschussmitglied der SPD-Fraktion fest, dass die Regierungsfraktionen mit dem vorgelegten Doppelhaushalt keine Verantwortung für das Land übernähmen, sondern es sich vielmehr um einen Haushalt handele, der der kommenden Landtagswahl geschuldet sei.

Der Vertreter der Fraktion DIE LINKE wies darauf hin, dass sich die Mehrheitsfraktionen keinen Millimeter vorwärts entwickelt hätten, um durch eine neue Steuerpolitik auf längst überfällige Einnahmeverbesserungen zu drängen. Er hob hervor, dass auch dieser Haushaltsplanentwurf und die dazu von den Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegten Änderungen keine Rettung im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl mit sich brächten. Seine Fraktion plädiere für eine grundsätzlich andere Haushaltspolitik und lehne daher diesen Haushalt ab.

Das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterrichtete den Ausschuss bereits jeweils im Rahmen der Einzelplanberatungen über die von seiner Fraktion geplanten Änderungsvor

schläge und kündigte für die Schlussberatung im Plenum einen abgerundeten Änderungsantrag seiner Fraktion an.

In der Schlussberatung im Haushaltsausschuss hob das Ausschussmitglied der Grünen zunächst hervor, dass sich einige Punkte des CDU/FDP-Änderungsvorschlags zu geplanten Mehrausgaben mit dem eigenen Änderungsantrag deckten. Das gelte z. B. für die Bereiche der Schulpsychologen und der Kitas sowie die Gedenkstättenarbeit. Eine insgesamt auskömmliche Gegenfinanzierung sei jedoch nicht dargestellt worden. Hinsichtlich der Schuldenbremse äußerte das Ausschussmitglied der Grünen Zweifel, dass dieses Ziel erreicht werde.

(Glocke des Präsidenten)

- Ich bin gleich fertig, Herr Präsident.

Ich fasse zusammen. Der Ausschuss hat mit Blick auf die vielen Einzelanträge, die Gegenstand der Beratungen sein werden, schlussendlich vorgeschlagen, am Ende meiner Berichterstattung darum zu bitten, dass der Haushaltsplanentwurf so, wie er vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen vorgeschlagen wurde, vom Landtag angenommen werde.

Lassen Sie mich abschließend noch all jenen herzlich Dank sagen, die an diesem Gesamtkunstwerk mitgearbeitet haben, nämlich einer große Zahl von Mitarbeitern aus den Ministerien, der Landtagsverwaltung und - ich glaube, das kann man sagen - dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, ohne den die Beratungen auf keinen Fall zu einem formal glücklichen Ende hätten geführt werden können.