Heinrich Aller
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Danke schön. Ich werde sie aufteilen auf wenige Bemerkungen zum Thema und ein kleines Dankeschön für 30 Jahre Landtagsarbeit.
Wenige Zahlen an die Regierungskoalition. In der Tat, Herr Thümler: Es ist ein guter Tag. Heute sprechen Zahlen. Die NDR-Umfrage macht deutlich, wie akzeptiert Ihre Finanzpolitik ist.
55 % sind unzufrieden, und nur 36 % sind zufrieden, auch nach dem, was Sie hier mit dem Sondergesetz eingebracht haben.
Dieses Sondergesetz, Herr Thümler, ist der Versuch, einen Nachtragshaushalt zu vermeiden, der die Möglichkeit eröffnet hätte, eine Gesamtbilanz Ihrer Arbeit von zehn Jahren zu ziehen.
Diese Gesamtbilanz muss ich nun an drei Zahlen festmachen.
Die erste Zahl ist die Ausgangslage: Verschuldung von 40 Milliarden Euro in 2003,
60 Milliarden Euro am Ende dieser Legislaturperiode. Das sind 50 % mehr Schulden, die Sie gemacht haben.
Die stehen jetzt in Ihrem Fraktionszimmer auf der Schuldenuhr, und die kriegen Sie auch nicht weg.
Das Zweite: Sie haben einen neuen Politstil propagiert. Aber was Sie tun, ist Etikettenschwindel.
Schon im Titel dieses Gesetzes reden Sie von „Neuverschuldungsabbau“. Das ist falsch, das ist nicht die Wahrheit. Die Wahrheit ist, dass Sie die Möglichkeit, Schulden aufzunehmen, reduzieren. Aber dafür bucht sich Herr Grascha 40 Millionen Euro Zinsen für nicht aufgenommene Schulden in das Kassenbuch. Das ist genial. So kann man keine Haushaltspolitik machen, Herr Kollege.
- So hat er das aber geschrieben, Herr Kollege; das ist das Problem.
Dritter Punkt - das will ich durchaus noch einmal sagen -: Wir stimmen diesem Sondergesetz trotzdem zu, weil es eine wichtige und zentrale Aufgabe klarstellt. Der Doppelhaushalt war verfassungswidrig. Das hat Ihnen der Staatsgerichtshof in die Bücher geschrieben.
Durch diese Operation wird er verfassungskonform und erfüllt die Forderung, die die SPD schon zu Beginn der Beratung des Doppelhaushalts gestellt hat.
Deshalb stimmen wir zu - und nicht, weil Sie diese geniale Idee gehabt haben. Das kann man erklären, das haben die Menschen verstanden. Deshalb, liebe Kollegen von der FDP: Die Volksabstimmung hat stattgefunden. Sie haben 3 %. 3 % haben Sie noch für das, was Sie hier in der Finanzpolitik veranstaltet haben.
Ich komme nun zum versöhnlichen Teil, meine Damen und Herren. Ich möchte mich bedanken für die trotz allem hervorragende Zusammenarbeit, die
wir über viele Jahre in diesem Parlament gehabt haben. Und ich will das auch außerhalb des Parlaments platzieren - ich bitte um Verständnis, Herr Präsident, wenn ich mir die Freiheit nehme, dafür noch weitere zwei Minuten Redezeit in Anspruch zu nehmen -: Herr Ellerbrock, Ihnen war es eigentlich immer egal, wer unter Ihnen Finanzminister war, Sie haben die Politik im Wesentlichen gestaltet. Bei uns war sie gut, bei denen nicht ganz so gut, weil die Vorgaben nicht so gestimmt haben. Aber trotzdem, Sie haben einen tollen Job gemacht!
Ich möchte mich bei den vielen bedanken, die diesen Landtag überhaupt arbeitsfähig machen. Natürlich funktioniert der Landtag nur, wenn die Fraktionen unter dem Strich vernünftig zusammenarbeiten. Dass das so war, kann ich für den Haushaltsausschuss ausdrücklich bestätigen. Ich war Vorsitzender des Ausschusses, und es hat funktioniert, dass dieser Ausschuss auch in schwierigen Zeiten zu Ergebnissen gekommen ist, die das Land Niedersachsen insgesamt, so würde ich sagen, weitergebracht haben. Mein Dank gilt insbesondere den fleißigen Mithelfern und Mitstreitern Herrn Blum, Frau Keuneke und Herrn Stöck, dem Stenografen, der niedergeschrieben hat, was hinter verschlossenen Türen diskutiert worden ist. Er gilt dem GBD, dem Landesrechnungshof und den vielen Landtagsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern.
Am Schluss habe ich drei Bitten oder Ratschläge oder wie immer Sie es nennen wollen.
Ich wünsche mir, dass der Landtag wieder mehr Mut hat, nach gründlicher Beratung auch zügig Entscheidungen zu treffen. Er möge entscheiden und nicht vertagen. Ich denke nur an die Diskussionen um den Landtagsneubau: Da hat der Landtag entschieden, aber das Ergebnis wurde nicht umgesetzt.
Auch ich wünsche mir, dass die Haushaltskonsolidierung auf eine breitere Basis gestellt wird. Aber ich bitte, dann nicht zu vergessen, dass sie nicht nur auf der Ausgaben-, sondern auch auf der Einnahmeseite stattfindet. Da muss man sich auch über Steuerpolitik unterhalten, Herr Nacke. Wenn Sie weder die Vermögensteuer noch die Erbschaftsteuer, noch den Spitzensteuersatz anfassen wollen und auch an anderen Diskussionen nicht teilnehmen, wird es schwierig.
- Sie werden es nicht mehr lernen, da bin ich mir sicher.
Außerdem wünsche ich mir - weil ich auch im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten war -, dass Niedersachsen seine Rolle im Zentrum von Europa annimmt. Das gilt sowohl für das, was wir nach außen hin mit unserer zentralen Lage innerhalb des immer wichtiger werdenden Teiles in der Welt leisten können, als auch für das, was der Europaausschuss in der Innenpolitik leisten kann.
Und am Schluss habe ich die herzliche Bitte: Vergessen Sie nicht die Kommunen in Niedersachsen! Da findet Bürgernähe statt, da wird die Politik umgesetzt, die in diesem Hohen Haus gemacht wird.
Ich bedanke mich für die Zusammenarbeit und wünsche Ihnen viel Erfolg für die nächste Wahlperiode.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich das Fazit gleich an den Anfang stellen. Die Beantwortung der 47 Fragen, die wir unter diesem Tagesordnungspunkt gestellt haben, ist eine echte Fleißarbeit gewesen. Dafür bedanken
wir uns, insbesondere weil die Rechtsfragen und die Probleme richtig beschrieben worden sind.
Was jedoch fehlt, ist die politische Einordnung der föderalen Ausgleichsleistung mit all ihrer Brisanz vor dem Hintergrund der aktuellen und der künftigen Auseinandersetzung um die Ausstattung und die Verteilung der Finanzmasse in Deutschland.
Es fehlt auch die klare Positionierung der Landesregierung zu den bekannten Reizbegriffen wie Wettbewerbsföderalismus und Anreizfunktionen. Wir verstehen unter Anreizfunktionen eben nicht die Zu- oder Abschläge bei Steuern, sondern, wenn überhaupt, die Frage, wie man mit der verbesserten Steuerausschöpfung umgehen könne.
Wir sind auch der Meinung, dass es um Vereinfachung, Transparenz, vor allen Dingen aber um die Beibehaltung eines solidarischen Länderfinanzausgleiches geht. - Kein Wort dazu von der Landesregierung, wie das umgesetzt werden könnte! Das gilt natürlich auch dafür, dass ein niedersächsisches Gesamtkonzept mit Blick auf 2020 fehlt.
Damit ist klar: Entweder wollte die Landesregierung diese Fragestellung zu diesem Zeitpunkt nicht auf die Tagesordnung nehmen, oder sie konnte es objektiv nicht. Beides wäre ein Grund nicht nur für Kritik, sondern dazu, sie zur Aufgabe ihrer Regierungstätigkeit anzuregen.
Dabei steht viel auf dem Spiel. Ich nenne einmal einige Summen, die vielleicht deutlich machen, warum wir mit dieser Anfrage ein Warnsignal setzen wollten.
Die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich sind in der Mipla 2012 bis 2016 mit 1,758 Milliarden Euro angegeben, die aus Bundesergänzungszuweisungen mit 890 Millionen Euro. Das sind zusammen rund 2,6 Milliarden Euro. Hätten wir die im Mipla-Zeitraum nicht zur Verfügung, sähe es mit dem Haushalt schlecht aus, noch schlechter, als es im Augenblick der Fall ist.
In der Antwort auf die Große Anfrage bezieht sich die Landesregierung gemäß unserer Frage auf die Jahre 2007 bis 2012. Da sind es zusammen immerhin 1,7 Milliarden Euro gewesen, die über den solidarischen Länderfinanzausgleich nach Niedersachsen geflossen sind.
Für eine vorausschauende Politik muss man sich natürlich mit den Entwicklungen auseinandersetzen, die bereits jetzt erkennbar sind.
Hier spielt z. B. eine Rolle, wie es mit den EUFörderprogrammen weitergeht. Für die Zeit bis 2020 werden wir 1 Milliarde Euro weniger erhalten als bisher, also nicht mehr 2,5 Milliarden Euro, sondern, wenn wir Glück haben, etwas mehr als 1,5 Milliarden Euro.
Wir wissen, dass die Schuldenbremse, die hier in Niedersachsen, aber auch in anderen Bundesländern aufgrund der grundgesetzlichen Regelung ab 2020 voll ihre Wirkung entfaltet, natürlich auch die Verteilung der Mittel über den Länderfinanzausgleich beeinflussen wird. Das gilt auch für die kumulierten Auswirkungen der übrigen Förderprogramme vom Bund über die Länder in Richtung Kommunen.
Wir stehen vor dem Problem, dass es in vielfältigen Aufgabenbereichen der niedersächsischen Landespolitik einen gewaltigen Sanierungsbedarf gibt. Diese Sanierungsmaßnahmen hat diese Landesregierung durch ihre Sparprogramme nach hinten geschoben. Irgendwann werden sie aber haushaltswirksam werden. Auch diese Situation terminieren wir, als spätesten Termin, auf das Jahr 2020.
Hinzu kommen die Probleme der Kommunen mit immer noch rund 5 Milliarden Euro Kassenkrediten.
Überhaupt nicht diskutiert und einbezogen sind die Folgewirkungen der demografischen Entwicklung und das, was die Landesregierung in den letzten Jahren ausgeblendet hat: das Thema Doppik.
Wie bewerten wir nun eigentlich das, was in der Antwort von der Landesregierung richtigerweise als allgemeines Problem dargestellt worden ist, vor dem Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung um den noch bis 2019 gültigen Vertrag über Länderfinanzausgleich, BEZ und Soli? - Wir wissen, dass diese Landesregierung bei der Beantwortung der Großen Anfrage nicht in der Lage war, ein eigenes Konzept vorzulegen. Wir wissen aber auch, dass insbesondere Bayern schon längst einen Schritt weiter ist und wieder vor dem Bundesverfassungsgericht klagen wird. Sein Ziel ist die vorzeitige Aufhebung der gesetzlichen Grundlage.
Wenn man das ins Verhältnis zu dem setzt, was der Kollege Hilbers von der CDU nach einer Konferenz der finanzpolitischen Sprecher der CDULandtagsfraktionen verkündet hat, wird einem aus niedersächsischer Sicht angst und bange.
In der Überschrift der Presseinformation hat er sich mit fast genau denselben Vokabeln geäußert, die Bayern und Hessen nicht müde werden, in die öffentliche Debatte einzubringen.
Jetzt hört man auch noch, dass der hessische Ministerpräsident angedroht hat, dass, wenn sich die Ministerpräsidenten in der Frage der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs nicht bis Ende dieses Jahres einigen, auch Hessen zum Bundesverfassungsgericht gehen und Klage einreichen werde.
Angesichts dieser akuten Bedrohung sind wir der festen Auffassung, dass die Halbwertzeit der wichtigen Aussage, die die Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage getroffen hat - nämlich: an dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“ solle festgehalten werden, also die jetzige rechtliche Grundlage solle nicht infrage gestellt werden -, gering ist. Wir sehen die Gefahr, dass durch die Klageerhebung zwar nicht bereits ein Urteil gefällt, aber doch schon der Boden für massive Veränderungen im Länderfinanzausgleich bereitet wird nach dem Motto: Die Geberländer wollen nicht mehr zahlen, dann kriegen die Nehmerländer auch nichts.
Um das gleich klarzustellen: Auch wir sind natürlich dafür, dass Niedersachsen von einem Nehmerland zu einem Geberland wird. Das ist gar nicht die Frage. Wir verbinden das aber mit der ganz klaren Ansage, dass wir dann nicht wie Bayern sofort anfangen würden, darauf zu bestehen, dass das, was wir an Steuereinnahmen haben, auch in Niedersachsen bleiben solle. Diese unsolidarische Haltung gegenüber den übrigen Ländern in der Bundesrepublik werden wir nicht verfolgen.
Wenn man das zusammenfasst, gibt es nach meiner Einschätzung die Verpflichtung, aus niedersächsischem Interesse über die Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg eine Position zu erarbeiten, die auch bei den künftigen Verteilungskämpfen, die mit Sicherheit unter dem Eindruck der Schuldenbremse, des Fiskalpakts, der Soli-Diskussion neben Länderfinanzausgleich und BEZ kommen werden, dafür sorgt, dass die niedersächsische Haushaltssituation durch die Veränderung, die 2020 kommen wird, nicht nachhaltig gestört wird.
Deshalb sind wir der Meinung, dass man fünf Punkte gemeinsam erörtern sollte. Auf die müsste man sich dann auch verständigen - egal, was die FDP dazu äußert.
Das Erste wäre ein Bekenntnis zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in der gesamten Republik. Diese wichtige Aussage ist nicht verhandelbar, weil auch im Grundgesetz abgesichert.
Wir wollen auch - das muss genauso klar sein - am Solidarprinzip statt eines WettbewerbsLänderfinanzausgleichs festhalten. Wir wollen die Grundsätze der bisherigen Anreizmöglichkeiten, die sich jetzt in der Grundlage des Länderfinanzausgleichs befinden, durchaus diskutieren, aber nicht in dem Sinne - wie vorhin gesagt -, dass sie mit Zu- und Abschlägen auf Steuern angereichert werden. Wir wollen Vereinfachung und Transparenz.
Wir wollen eine aufgabengerechte Ausstattung der politischen Ebenen. Auch dazu muss der Länderfinanzausgleich, auch dazu müssen die Ausgleichssysteme einen Beitrag leisten.
Die Ausfinanzierung der öffentlichen Haushalte insgesamt führt ganz klar und eindeutig zu der Debatte darüber, wohin es mit den öffentlichen Finanzen gehen soll. Diese Diskussion als Grundlage für eine faire Auseinandersetzung in der Landespolitik um Haushalt und mittelfristige Finanzplanung hat diese Landesregierung verhindert. Sie schiebt jetzt ein Sondergesetz nach, um wieder einen Effekt zu erhaschen. Das trägt nicht dazu bei, beim Thema Landesfinanzausgleich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Landesinteresse sicherzustellen.
In dem Sinne bitte ich die Fraktionen des künftigen Landtags, sich darum zu kümmern, wie der Länderfinanzausgleich gestaltet werden soll.
Schönen Dank.
Herr Kollege Hilbers, für den Beschluss, wie Sie ihn eben interpretiert haben - - -
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! - Jetzt darf ich Herrn Hilbers ansprechen. Herr Hilbers, für das, was Sie eben vorgetragen haben, hat diese Kommission - - -
Dann unterwerfe ich mich den Regeln des Parlaments und bedanke mich bei Herrn Klein für diesen hervorragenden Beitrag.
Schönen Dank.
Herr Heidemann - - -
Herr Heidemann, glauben Sie, dass Sie Frau Aigner, aber auch Herrn Busemann, die öffentlich ja eine deutlich andere Auffassung geäußert haben, als Sie es gerade getan haben, von Ihrer Position überzeugen können? - Sonst müssten Sie dem SPD-Antrag vielleicht doch zustimmen.
Ich entschuldige mich in aller Form dafür, dass ich Sie mit Herrn Busemann verwechselt habe. Aber er hat einen nachhaltigen Eindruck als Kultusminister hinterlassen; Sie bislang noch nicht.
Jetzt zu meiner Frage. Sie haben gesagt, die Bürger hätten vor der Wahl ein Recht auf Klarheit, was nach der Wahl passieren werde. Dem stimme ich zu. Aber was soll die Bevölkerung davon halten, wenn der Finanzminister andeutet, er werde Stellen im Schulsystem streichen, und die CDU heftig widerspricht? Wie interpretieren Sie das aus Sicht des Kultusministers, der ja auch CDU-Mitglied ist?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Situation für die Beratung der Anträge von SPD, CDU und FDP ist kompliziert, weil auch die Dynamik der europäischen Politik, soweit sie in Deutschland abgewickelt wird, kompliziert ist. Wenn wir gestern diskutiert und verabschiedet hätten, wäre alles viel leichter gewesen.
Aber da es gestern die Einigung zwischen den Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP auf der einen Seite und den Oppositionsfraktionen von SPD und Grünen auf der anderen Seite mit der Bundesregierung gegeben hat, verschieben sich die Parameter ein bisschen. Ich bin sehr dankbar, dass wir in Vorgesprächen klären konnten, dass wir die beiden Anträge, die schon auf der Tagesordnung standen - einschließlich des jetzt ganz aktuell eingebrachten Änderungsantrags der SPDFraktion -, gemeinsam erörtern und dann sicherlich darüber abstimmen können.
Ich setze voraus, dass CDU und FDP für ihren Antrag die sofortige Abstimmung beantragen werden. Damit ist es möglich, dass der SPDÄnderungsantrag in seiner jetzigen Ausrichtung auf den ursprünglichen SPD-Antrag umgeswitcht werden könnte auf den Antrag der CDU und der FDP - mit sofortiger Abstimmung -, und damit wäre er im Verfahren. Das ist mit der Landtagsverwaltung besprochen worden, und das ist ein gangbarer Weg. Das finde ich auch angemessen.
Ich sage das aus folgendem Grund so deutlich: Wenn wir gestern diskutiert hätten, hätte die SPD aus einer ganz anderen Position gegenüber der CDU, der FDP und der Bundesregierung argumentieren müssen, nämlich in die Richtung, dass Fiskalpakt und ESM als gemeinsamer Abstimmungsgegenstand für uns überhaupt nicht diskutabel gewesen wären, weil wir seit Monaten zwei Aspekte in den Mittelpunkt gestellt haben, die von der Bundesregierung und auch von den drei Regierungsparteien in Berlin nicht akzeptiert worden sind.
Das eine war der Weg, den Sarkozy und Merkel zur Durchsetzung des Fiskalpakts in Verbindung mit dem ESM beschritten haben, nämlich weitestgehend ohne die Beteiligung der Opposition und des Parlaments insgesamt. Das war nicht hinnehmbar. Deshalb hat die SPD ihren Antrag hier im Landtag bereits im März eingebracht, der diesen Gegenstand in den Mittelpunkt gestellt hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat auch erst ganz kurzfristig im Sinne einer Klage der Grünen entschieden, dass die Information und die Beteiligung des Parlaments zwingend erforderlich sind, wenn es um Vertragswerke dieser Größenordnung und dieser weitreichenden Bedeutung geht. Damit war ein Punkt, den wir hier sehr früh angesprochen haben, der aber nie Zustimmung gefunden hat - auch in den Ausschüssen nicht -, weitestgehend geklärt, nämlich im Sinne unseres Antrags vom März.
Aber in diesem Antrag sind noch einige weitere Aspekte enthalten, die darüber hinausgehen. Insbesondere haben wir auch aus niedersächsischer Sicht Wert darauf gelegt, dass die Fragen eines Wachstumspaktes - so haben wir ihn genannt - und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktsituation mit besonderem Schwerpunkt auf der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit behandelt werden.
Außerdem hatten wir immer gesagt: Die Finanztransaktionssteuer ist eine Bedingung für die Zustimmung zum Fiskalpakt und zum ESM. Auch das ist in den Ausschussberatungen immer wieder infrage gestellt worden.
Ich will das alles, auf die Vergangenheit bezogen, nicht wiederholen. Im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien hat der Antrag der SPD keine Mehrheit gefunden. Er ist von CDU und FDP abgelehnt worden.
Der Antrag der CDU und der FDP ist neueren Datums; er stammt aus diesem Monat. Aber auch er ist im Grunde inhaltlich teilweise schon wieder durch die Vereinbarung überholt, die auf der Bundesebene zwischen den Fraktionen und der Bundesregierung geschaffen worden ist.
Deshalb haben beide Anträge inhaltlich sozusagen das Problem, dass sie Richtiges, Erledigtes und vielleicht auch Kontroverses enthalten. Aus diesem Grund haben wir auf der Grundlage der Ergebnisse der Vereinbarung von gestern einen Änderungsantrag eingebracht, der - zugegebenermaßen aus SPD-Sicht - versucht, einige wichtige
Elemente aktuell aufzubereiten. Wir sind schon der Überzeugung, dass es Sinn macht, dass ein Landesparlament wie das in Niedersachsen, das immer wieder den Anspruch erhebt, Teil der Debatte um die Krisenbewältigung in Europa zu sein, und das immer wieder sagt, dass es aktuell bei der Suche nach Lösungen mitreden will, Dinge zusammenfasst und darstellt. Im Kern geht es darum, dass wir unsere eigenen Parteien in Berlin bei der Suche nach der Zweidrittelmehrheit unterstützen, und es geht darum, dass wir über die Landesebene im Bundesrat sicherstellen, dass auch dort die entsprechende Mehrheit erreicht wird. Sonst wäre die ganze Arbeit für die Katz.
Deshalb ist in diesem Änderungsantrag, den wir jetzt vorgelegt haben, klargestellt worden, dass wir natürlich begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt geklärt hat, wie das Verfahren innerdeutsch in Richtung Bundesebene und Landesparlamente, was Transparenz und Mitwirkungsrechte angeht, geregelt werden muss. Wir haben in den Forderungen der Opposition hier dargestellt, dass neben Fiskalpakt und ESM mindestens vier zentrale Punkte in diese Vereinbarung einbezogen sind. Das ist natürlich die Finanztransaktionssteuer mit der klaren Ansage, wir wollen die Mitverursacher dieser Krise in die finanzpolitische bzw. finanztechnische Abwicklung der Krisenbewältigung einbeziehen.
Ja, wenn es nicht zu sehr von meiner Rede abgeht.
Ich gebe Ihnen zwei Antworten.
Die erste Antwort: Dass die Relation zwischen dem, was über die Finanztransaktionssteuer hereinkommt, und dem, was als Risiko auf der anderen Seite sozusagen zu berechnen ist, in keinem vernünftigen Verhältnis steht, das weiß jeder, und das bestreitet auch niemand. Die Frage ist, ob man überhaupt etwas tut, wenn man die Möglichkeit hat, etwas tun zu können. Deshalb die Finanztransaktionssteuer. Da beziehen wir uns auf das, was das Europäische Parlament beschlossen hat. Die rechnen mit 35 bis 37 Milliarden, möglicherweise aufgeteilt auf Europa und die Teilnehmerländer. Immerhin ist das ein bisschen mehr, als wir beide in der Hosentasche haben.
Ich finde es eigentlich ganz gut, dass eine Basis zur Mitfinanzierung durch die Verursacher politisch durchgesetzt wurde, nachdem das über Monate und Jahre gar nicht möglich war. Jetzt ist es vereinbart - ohne Sie; das muss ich leider feststellen - zwischen CDU/CSU, FDP und - wer hätte daran gedacht? - Grünen und SPD. - Das ist die erste Antwort.
Die zweite Antwort: Wir wollen diese erheblichen Impulse für Wachstum und Beschäftigung. Wir wollen ein Sofortprogramm gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Eine Jugendarbeitslosigkeit von 50 % im Süden Europas ist eine Katastrophe und eine tickende Zeitbombe. Und wir wollen weitere Lösungen bei der Einbeziehung dessen, was wir als Stabilisierungsmaßnahmen bei der Erreichung der Finanzstabilität ins Auge gefasst haben.
Trotzdem müssen wir heute feststellen, dass einige Punkte noch nicht geklärt sind. Das gilt insbesondere für die Altschuldenfrage. Die ist nicht vereinbart und bleibt auf der Tagesordnung, ist aber nicht Gegenstand der gemeinsam verabredeten Strategie.
Ganz wichtig ist: Ausgeklammert wurde auf Bundesebene die Frage, wie innerstaatlich das umgesetzt werden soll, was denn Fiskalpakt und ESM sowie das Paket, das geschnürt worden ist, aus
machen würden - ich sage nur die Daten 2020, 2017 oder 2014 - beim Wirksamwerden der Schuldenbremse entweder aus der deutschen Regelung, der Länderregelung oder des Fiskalpaktes. Wenn wir auch das noch in der nächsten Beratungsfolge sicherstellen können, dann okay. Sonst - so kann ich Ihnen sagen - ist die Zweidrittelmehrheit noch längst nicht in trockenen Tüchern.
Letzte Bemerkung: Wir haben im Augenblick die Situation, dass Verfassungsklagen angedroht worden sind und dass der Bundespräsident erklärt hat, dass er die derzeitige Vereinbarung in Gesetzesform nicht unterzeichnen würde. Vielleicht haben wir noch ein bisschen Zeit. Aber wir wollen, dass wir diesen Prozess zeitnah und aktuell in der Sache politisch und verfassungspraktisch begleiten und zum Erfolg bringen. In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen würden.
Schönen Dank.
Herr Matthiesen, ich bin dankbar, dass Sie klargestellt haben, dass Sie sofortige Abstimmung beantragen. Damit tritt das ein, was ich einleitend gesagt habe. Der Änderungsantrag bezieht sich sozusagen auf das Abstimmungsverfahren zu diesem Teil des Tagesordnungspunktes.
Herr Matthiesen, das ist das Problem, über das wir seit Monaten diskutieren. Sie haben eben juristisch und auch anhand der Zeitabläufe begründet, warum mit Fiskalpakt, ESM und allem, was sich darum herumrankt, eigentlich alles in Ordnung ist.
Das einzige Problem ist, dass die Menschen, die Europäerinnen und Europäer, das in vielen Bereichen nicht so verstanden haben, wie Sie es dargestellt haben. Anders ist es nicht zu erklären, dass die eine Hälfte der Strategie von Merkel und Sarkozy total abgewählt worden ist. Sarkozy ist weg, Hollande ist da. Die absolute Mehrheit im französischen Parlament ist ein Dokument, das beweist, dass europäische Politik offensichtlich brachial nicht durchsetzbar ist und es unbedingt notwendig war, das, was über Fiskalpakt und ESM längst festgelegt und dargestellt worden ist, um Dinge zu ergänzen, die Sie partout nicht haben wollten: Finanztransaktionssteuer, Wachstumspakt und die Punkte, die ich aufgezählt habe.
Insofern verstehe ich nicht, warum Sie, nachdem Ihre politischen Spitzen in Berlin zugestimmt haben, Probleme haben, vielleicht dem Änderungsantrag zuzustimmen.
Herr Kollege Nacke, Sie haben eben gesagt, Sie hätten Vorsorge für den Fall getroffen, dass es nicht zu einer Einigung kommt. Was steht denn in dem Entwurf Ihres Wahlprogramms für den Fall drin, dass das zurückgezogen wird?
Herr Kollege Nacke, haben Sie denn auch Vorsorge für den Fall getroffen, dass die Regelungen aus dem Finanzpakt greifen, der ja davon ausgeht, nicht im Jahr 2017, sondern im Jahr 2014 ausgeglichene Haushalte vorzulegen? Die Kanzlerin verhandelt ja in diesem Zusammenhang sehr stark. Vielleicht können Sie das auch gleich noch erläutern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sicherlich müssen wir tief in die Details gehen, wenn wir über die Schuldenbremse diskutieren und entscheiden. Aber ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass ohne Akzeptanz bei den Bürge
rinnen und Bürgern jede Schuldenbremse scheitern wird. Das haben die Wahlen in Frankreich deutlich gemacht.
Vor diesem Hintergrund diskutiere ich die Debatte über die Schuldenbremse in Niedersachsen.
Denn ich bin fest davon überzeugt, Herr Möllring, dass dann, wenn es nicht gelingt, glaubwürdig herüberzubringen, dass die Schuldenbremse im Interesse aller Menschen in diesem Land ist, die ganzen Bemühungen für die Katz sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, wie Sie Gerechtigkeit zwischen denen, die durch die Einsparung herangezogen werden, einen massiven Beitrag mit ihren Leistungseinschnitten zu zahlen, und denen, die bei der Steuerpolitik der CDU und FDP ungeschoren bleiben, herbeiführen wollen.
Die zweite Frage ist relativ einfach: Wie wollen Sie die Menschen überzeugen, wenn Sie immer nur eine abstrakte Diskussion über Schuldenbremse und Verfassung führen, aber den Weg, den Sie gehen wollen, den Sinkflug, die Einsparungen bis 2017 vor der Entscheidung im Parlament nicht konkret darstellen?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ziemlich sicher, dass der Ausschussempfehlung gefolgt wird und CDU und FDP diesen Antrag ablehnen. Das wundert uns auch nicht: Vor der Wahl und mitten in der Debatte über die Schuldenbremse wollen beide Fraktionen abtauchen und sich nicht in der Frage festlegen, wie ÖPP bzw. PPP künftig in Niedersachsen angewendet werden sollen.
Was uns dann aber doch wundert, ist, dass diese beiden Fraktionen innerhalb von 48 Stunden ihre Meinung zu dem, was der Niedersächsische Landesrechnungshof und die anderen Rechnungshöfe öffentlich gemacht machen, völlig geändert haben. Die Rechnungshöfe haben nämlich kritisiert, dass bei Maßnahmen wie dem Bau der JVA Bremervörde nicht nachprüfbar gewesen ist, welches eigentlich die wirtschaftlichere, die vernünftigere Variante gewesen wäre: die klassische Eigenerledigung oder PPP. Damit verstößt man prinzipiell gegen das, was wir gemeinsam als Entscheidungsgrundlage verabredet haben.
Diese Art und Weise, wie Sie im Zusammenhang mit der Schuldenbremse mit ÖPP bzw. PPP umzugehen, haben wir zum Anlass genommen, unseren Antrag einzubringen. Wir werden die Beschlussempfehlung des Ausschusses deshalb auch ablehnen. Eigentlich würden wir erwarten, dass CDU und FDP heute Farbe bekennen und noch einmal mit uns gemeinsam bekräftigen, dass PPP bzw. ÖPP nur nach sorgfältigster Prüfung zur Anwendung kommt, und zwar dann, wenn es wirtschaftlich vergleichbar und auch vernünftig ist. Wir wollen, dass das im Einzelfall überprüft wird. Darauf komme ich noch genauer zu sprechen.
Da die Rechnungshöfe dieser Landesregierung so deutlich ins Stammbuch geschrieben haben, dass die Wirtschaftlichkeit von ÖPP bzw. PPP gerade bei der JVA Bremervörde nicht eindeutig zu klären war, hätten wir schon eine positivere Auseinandersetzung mit dieser Kritik erwartet. Immerhin heißt es wörtlich: „Deshalb war ein Abgleich der Nominalwerte ohne monetarisierte Risiken nicht mög
lich.“ Auf Hochdeutsch heißt das: Ein echter Vergleich zwischen klassischer Eigenerledigung und PPP ist nicht angestellt worden.
Wenn das denn so ist, dann hätten wir gerne Klarheit darüber, wie in Zukunft große Investitionen oder Maßnahmen unter dem Eindruck der Schuldenbremse gestaltet werden sollen. Genau diese Fragen haben wir mehrfach gestellt. Heute Morgen hat sich der Finanzminister wiederum schlichtweg geweigert, darzustellen, wie in den Jahren bis 2017 - ganz zu schweigen von den Jahren bis 2020 - PPP zum Einsatz kommen soll bzw. Eigenmittel investiert werden sollen. Diesen Forderungen, die wir im Zusammenhang mit der Mipla und der Investitionsplanung gestellt haben, wollen Sie ausweichen. Gleichzeitig wollen Sie für die Zeit bis zur Wahl ein Instrumentarium schaffen, um gegenüber der investierenden Wirtschaft gute Argumente zu haben.
Am besten hat das die Staatssekretärin Frau Hermenau im Vorwort zu der Broschüre des Bauhandwerks deutlich gemacht. Sie hat dort zwar über die positiven Aspekte von PPP bzw. ÖPP berichtet, aber die Probleme - z. B. dass ÖPP kein zusätzliches Geld in die Kassen des Landes bringt - überhaupt nicht angesprochen. Sie hat auch nicht darauf hingewiesen, wie schwierig es ist, in einem PPP-Verfahren Investitionen auf den Weg zu bringen, wenn, wie wir ja alle fordern, der Nachweis erbracht werden muss, dass es eine vernünftige Lösung ist, über PPP-Modelle zu investieren.
Wir haben gesagt, diese Punkte müssen wir aufklären. Wir wollen sehr deutlich herausstellen, dass wir das Spielchen „heute wegducken; das Instrument ÖPP sozusagen offenhalten und suggerieren, man hat zusätzliches Geld für künftige Investitionen, wenn man verstärkt in ÖPP abwandert“ nicht mitmachen. Wir fordern Sie deshalb auf, unserem Antrag zuzustimmen.
Ich will das noch einmal am Beispiel der JVA Bremervörde deutlich machen. Darauf haben die Rechnungshöfe in ihren Berichten explizit Bezug genommen. Ich will gar nicht noch einmal vertieft auf die Berichte eingehen oder sie vorlesen, aber sie decken sich in vielen Teilen mit dem, was Ihr eigener Justizminister öffentlich zum Verfahren und zu diesem doch gewaltigen Investitionsprojekt von fast 290 Millionen Euro erklärt hat.
Der zweite Punkt, auf den die Berichte eingegangen sind, ist auch interessant: Es soll ein Justizzentrum in Hannover gebaut werden. Dazu sind
drei verschiedene Alternativen geprüft worden: PPP, Eigeninvestitionen und Mietkauf. Herausgekommen ist, dass offenkundig die dritte Variante, die, die eigentlich am schlechtesten abgeschnitten hat, genommen werden soll, weil man aus ordnungspolitischen Gründen - wie die FDP vermutlich sagen wird - nicht selbst investieren wollte und sich nicht getraut hat, die PPP-Variante zu wählen, die als Nächstes infrage gekommen wäre.
Noch deutlicher hat die FDP selbst erklärt, wie man künftig ÖPP einsetzen will, nämlich im Zusammenhang mit der Debatte über Contracting. Da hat Herr Grascha, der hier vorne ganz aufmerksam zuhört,
fast wörtlich gesagt, man wolle die Option Contracting - was nichts anderes ist als die Privatisierung und Auslagerung von Dienstleistungen und Investitionen des Landes - auch mit Blick auf die Schuldenbremse aufrechterhalten.
Wenn Sie das schon so deutlich sagen, verwundert es uns nicht, dass Sie heute unserem Antrag nicht zustimmen wollen.
Dass Sie, Herr Grascha, sich weigern, diese Veröffentlichungen zu PPP zu bewerten und die Bewertungen dem Parlament darzustellen, ist der erste große Fehler. Denn damit vermeiden Sie, einmal Bilanz darüber zu ziehen, was bisher in Niedersachsen erreicht worden ist. Wenn Sie dann aber auch noch nicht einmal für eine Klarstellung im Zusammenhang mit der Schuldenbremse sorgen, wird deutlich, dass Sie mit der Ablehnung unseres Antrages dieses Instrumentarium im Gegenteil erhalten wollen: sozusagen eine Escape-Strategie mindestens über den Wahltag hinaus.
Dass Sie auch nicht sagen wollen, wie Sie die großen Investitionsvorhaben - mit oder ohne PPP - künftig finanzieren wollen, ist noch schlimmer.
Auch nicht mittragen wollen Sie die Durchsetzung von einheitlichen Richtlinien für PPP - mindestens für Deutschland, möglichst für Europa - über den Bundesrat.
Es kann doch nicht sein, dass es aufgrund von unterschiedlicher Anwendung von PPP zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.
Unser Antrag stellt sicher, dass wir in diesem Bereich Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Planungssicherheit, Rechtssicherheit, vor allem aber auch Kontrolle haben. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Dr. Siemer, dass Sie fast ausschließlich zur Justizvollzugsanstalt gesprochen haben zeigt, dass Sie das Grundproblem offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Die Begründung habe ich geliefert. Ein Gegenbeispiel reicht in der Regel, um deutlich zu machen, dass eine These außer Kraft tritt, wenn sie denn falsch gewesen ist.
Ich weise auf den Ausbau der Autobahn A 7 hin. Der Bundesrechnungshof hat sehr deutlich gesagt, dass in dem Abschnitt in der Gegend von Göttingen ein PPP-Projekt vorangetrieben werden soll, von dem der Rechnungshof inzwischen ganz eindeutig gesagt hat, es wäre rausgeschmissenes Geld, wenn man das Verfahren so durchzöge. Es würde erst 2016 in Angriff genommen. Bis dahin müssten massiv Sanierungsmittel eingesetzt werden.
Normalerweise müsste die zuständige Baubehörde von heute auf morgen sagen: „Dieser Weg wird unterbrochen. Wir nehmen das Geld in die Hand und sehen vernünftigerweise eine eigenwirtschaftliche Lösung vor, um diese Sanierungsmaßnah
men mit dem sechsspurigen Ausbau zu kombinieren.“ Genau dieses Beispiel macht deutlich, wie dringend erforderlich es ist, dass wir die ÖPP- und PPP-Maßnahmen sorgfältig auf den Prüfstand stellen, damit solche Fehleinschätzungen, die, wie Sie eben deutlich gemacht haben, nur politisch begründet sind, außer Kraft gesetzt werden können.
Herr Kollege Althusmann, wir sind jetzt am Ende des dritten Plenartags. Vor dem Hintergrund der Debatten, die gestern und vorgestern gelaufen sind, frage ich Sie, wie Ihre Aussage, dass die 10 000 zusätzlichen Lehrerinnen- und Lehrerstellen unter dem Diktat der Schuldenbremse nicht haltbar seien, damit zu vereinbaren ist, dass die Kollegen aus Ihren Regierungsfraktionen gesagt haben, dass jeder Euro im Bildungssystem erhalten bleibe.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal ist es gut, dass man als Letzter und vor allem nach Herrn Hilbers redet. Er hat eben deutlich gemacht, dass Windenergie für diese Landesregierung von CDU und FDP keine strategische Bedeutung hat.
Herr Hilbers, Sie als Teil der diese Landesregierung tragenden Koalition haben sich eben von der Möglichkeit verabschiedet, Landespolitik durch ein eigenes Institut aktiv zu beeinflussen, und zwar nicht nur im Bereich der Forschung, sondern insbesondere dort, wo es darum geht, einen wichtigen Beitrag zur Markterschließung und zur strategischen Ausrichtung deutscher Windenergie zu leisten.
Wer das will, der muss so handeln wie Sie und ordnungspolitisch argumentieren. Das aber tun die drei Oppositionsparteien offenkundig nicht, weil sie sagen: Es macht Sinn, dass wir auch im Bereich der Forschung eigene Kompetenzen entwickeln, die durchtragen, und es macht Sinn, dass wir im Bereich der Dienstleistungen, in dem Normierung und Lizenzierung stattfinden, den Fuß in der Tür haben.
Nicht anders handeln die amerikanischen Investoren, die genau diesen Punkt aufgegriffen und darüber hinaus erkannt haben, dass das DEWI für die langfristigen amerikanischen Windinteressen wertvoll sein kann. Dagegen setzen wir unser Konzept.
Was Sie immer leise verschwiegen haben, ist die Tatsache, dass die Veräußerung unter dem Beschlussvorbehalt des Landtages steht. Die Opposition hat einige Punkte vorgetragen, die ein besseres, ein tragfähiges und ein nachhaltiges Konzept möglich machen. Selbst die Linken haben gesagt: Man muss ja nicht voll im Staatsbesitz bleiben, sondern man kann sich durchaus auch Beteiligungen vorstellen. - Das will ich noch einmal an den Anfang gestellt haben.
Dann gibt es einige wenige Punkte, die Sie in der Debatte nicht zur Kenntnis nehmen wollten. Für uns ist völlig klar, dass der Finanzminister die Richtung bestimmt hat und drei Fachressorts völlig untergebuttert worden sind.
Weder der Wirtschaftsminister noch die Ministerin für Wissenschaft und Kultur, noch der Umweltminister haben eigenständige Interessen in die Diskussion eingebracht.
CDU und FDP haben abgenickt. Das ist die Situation, vor der wir stehen.
Weiterhin haben Sie den Landesrechnungshof angesprochen. Wenn Sie sich die Daten aus dem Bericht des Landesrechnungshofs und die Beschlussfassung des Landtags ansehen, werden Sie feststellen, dass der Landesrechnungshof seine Aussagen schon vor der Energiewende gemacht hat. Vor der Energiewende! Nach der Energiewende haben alle Fachleute gesagt: Windenergie ist das zentrale Zukunftsprojekt für die nachhaltige Energiegewinnung. - Man könnte den Landesrechnungshof ja fragen, ob sich zumindest die Rahmenbedingungen verändert haben.
Auf diese Idee kommen Sie aber gar nicht, weil Sie es nicht wollen und weil es Ihnen ordnungspolitisch nicht in den Kram passt. Wir jedoch sind fest davon überzeugt, dass das DEWI nach der Energiewende einen ganz anderen Stellenwert im norddeutschen Raum hat als vorher.
Außerdem hat der Landesrechnungshof gesagt: Gebt dem DEWI doch Zeit, sich umzustrukturieren und sich am Markt neu zu orientieren.
Die klare Ansage des Landtages mit den Stimmen von CDU und FDP war: Sorgt dafür, dass der Forschungsanteil beim DEWI verbessert wird! - Nach allem, was heute gesagt worden ist, unterstelle ich Ihnen: Sie haben keinen einzigen Finger krumm gemacht, um das DEWI im Forschungsbereich zu stärken. Nicht einen einzigen Finger! Für die Flugzeugindustrie haben Sie 20 Millionen Euro eingestellt. Für das DEWI haben Sie aber nicht einmal einen Bruchteil dieser Summe bereitgestellt, weil Sie gesagt haben: Dieses Institut wird zum Verkauf freigegeben.
Betrachtet man dies vorbehaltlich der erkennbaren Vorgaben, stellt sich die Frage: Warum ein Bieterverfahren? Warum nicht eine offen organisierte Verkaufsverhandlung und ein offener Diskussionsprozess, auch um die Wünsche nach Standortsicherung, Arbeitsplatzsicherung, Arbeitsrechtsicherung, Forschungsanteilen und Forschungsstrategien zu berücksichtigen? - Sie haben ein Bieterverfahren gewählt, weil Sie am Schluss nämlich sagen konnten: Entscheidend ist einzig und allein der gebotene Preis. - Damit sind Sie aus jedem Begründungszwang heraus. Damit kommen wir jetzt zu ein paar Einzelheiten, die ich nicht kommentieren, sondern nur feststellen will.
Die ursprünglich von UL gebotene Summe belief sich auf 28 Millionen Euro. Im Laufe des Verfahrens sind jedoch 7,6 Millionen heruntergehandelt worden mit einer Begründung, die ich nicht nachvollziehen kann, sodass genau 19,33 Millionen herausgekommen sind. Somit sind dies bei einer Gesamtsumme von 20 Millionen Euro exakt 100 000 Euro, die UL mehr geboten hat als der TÜV Rheinland, die ein amerikanisches Unternehmen mehr geboten hat als ein deutsches. Es gehören schon hellseherische Fähigkeiten dazu, wenn man im Bieterverfahren genau 100 000 Euro mehr bietet als der Mitbewerber.
Noch stutziger wird man, wenn man weiß, dass die notarielle Beglaubigung des Kaufangebotes von UL genau einen Tag nach den vom TÜV Rheinland notariell beglaubigten Verträgen festgelegt worden ist. Man kann daraus keine Schlüsse ziehen. Aber die Fakten sind eben so, wie sie sind.
Dass KPMG für die Beratung der Landesregierung und die Durchführung des Verfahrens über eine halbe Million Euro Honorar bekommen hat, hat der Kollege Klein schon angesprochen. Für ein sol
ches Ergebnis hätte ich die Summe nicht ausgegeben.
Zieht man eine Zwischenbilanz, dann ist für uns völlig klar, dass die Landesregierung ganz bewusst auch aus haushalterischen Gründen den Verkauf des DEWI vorangetrieben hat mit dem Ziel, eine erkleckliche Summe zu generieren. Das kann man machen, wenn man das ordentlich begründet.
Nach unserer Auffassung ist es aber nicht ordentlich begründet, weil es auch wirtschaftlich unsinnig ist, Herr Kollege, da die Nebeneffekte - das Kleingedruckte in diesem Vertrag - langfristig zum Nachteil Niedersachsens und der Windenergie in Norddeutschland sein werden.
Das ist der entscheidende Unterschied zwischen Ihnen und uns.
Wenn man bei dieser Frage so argumentiert wie wir, dann können Sie sagen: Nur ablehnen reicht nicht. Was machen Sie denn anders? - Das haben Sie ja im Ausschuss auch schon versucht zu fragen.
Natürlich ist es eine andere Situation, wenn wir die Verhandlungen bei null anfangen und das in eine Verhandlung einbringen, die die Stärkung des norddeutschen Standortes für Windenergie als übergeordnetes Ziel hat - mit DEWI, mit einer Einflussnahme des Landes durch Beteiligung, mit geeigneten Partnern, mit dem Ziel, Forschung weiter auszubauen, und mit dem ausdrücklichen Ziel, die internationalen Positionen, die wir über DEWI längst erreicht haben, nicht nur zu sichern, sondern auch als Marktchancen absichernde Strategie zu verstehen.
Wenn man das in eine neue Struktur von DEWI verhandeln und geben würde, hätte man heute nicht nur abgelehnt, sondern auch die Chance auf eine vernünftige Lösung für die Zukunft bekommen.
Deshalb wird die SPD den Antrag der Landesregierung, gestützt von CDU und FDP, also Beschlussvorschlag Haushaltsausschuss, ablehnen. Dem Antrag der Linken werden wir nicht zustimmen, sondern uns enthalten, weil wir schon im Ausschuss gesagt haben: Vorrang hat die Ableh
nung des Antrages der Landesregierung. Wenn wir die Mehrheit haben, werden wir sehen, ob wie Sie für eine bessere, eine nachhaltige Strategie für das DEWI gewinnen können.
Schönen Dank.
Herr Hilbers, es tut mir leid: Wenn Sie als Fraktionen von CDU und FDP immer das täten, was der Landesrechnungshof empfiehlt, dann müssten Sie 50 % Ihrer Beschlüsse, die Sie gefasst haben, einsammeln.
Das machen Sie natürlich nicht, weil Sie politisch natürlich gewichten, ob es Sinn macht, was der Landesrechnungshof sagt, oder nicht.
Ich verweise hier nur auf die Diskussion über die Schulpolitik, bei der Sie heute durch die Sprecher von CDU und FDP entgegen den Empfehlungen des Landesrechnungshofes erklärt haben: Das Geld bleibt in dem Bereich Bildung. Kein Euro geht heraus. Der Landesrechnungshof hat etwas anderes gesagt. - Erster Punkt.
Zweiter Punkt: Wenn Sie sagen, es sei alles getan worden, um das DEWI im Forschungsbereich zu stärken und zu schützen, dann sage ich: Dann waren Sie verdammt erfolglos in den Verhandlungen mit dem Bund und mit dem, was Sie selber hätten tun können.
Ein ernsthafter Wille hätte zumindest im landespolitischen Bereich etwas leisten können, und Durchsetzungsvermögen im Bund hätte auch sicherstellen können, dass Bundesforschungsmittel unter dem Gesichtspunkt „andere Energiepolitik für Niedersachsen“ auf das DEWI hätten konzentriert werden können.
Letzter Punkt: Wenn Sie heute sagen - ich wiederhole das -, der kommunale Bereich stimmt Ihrem Vorschlag zu, frage ich: Was soll er denn machen, nachdem Sie einen solchen Druck ausgeübt und erklärt haben, dass verkauft wird und dass keine andere Alternative geboten wird? - Mit uns hätten die Kommunen eine Chance, das, was sie ursprünglich wollten, durchzusetzen. Deshalb lehnen wir Ihr Konzept ab
und plädieren dafür, einen Neuanfang zu versuchen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, es ist offensichtlich klar, dass die 1,27 Milliarden nicht ausreichen und inzwischen wohl auch im Wesentlichen belegt sind. Da Sie hier gleichzeitig behauptet haben, Sie würden weitere Mittel bereitstellen, frage ich Sie, wie Sie - ohne dafür die haushälterischen Voraussetzungen geschaffen zu haben - die noch ausstehenden Anträge oder Maßnahmen, die hier angesprochen worden sind, in der Größenordnung, in der der erste Zukunftsvertrag ausgestattet worden ist, ausfinanzieren wollen und wann Sie das tun wollen.
Zweitens haben Sie für diejenigen Kommunen, die nicht in der Lage zu sein scheinen oder objektiv auch nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen, ja auch Zwangsmaßnahmen angedroht. Wie wollen Sie diese Zwangsmaßnahmen materiell hinterlegen, damit die Kommunen ihre eigentliche Aufgabe, nämlich die Sicherstellung der Daseinsvorsorge, umsetzen können?
Schönen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Kollege Hogrefe, Ihr Enthusiasmus hat mich schlichtweg angesteckt und geradezu aufgefordert, noch einmal zu betonen, dass keiner in der SPD-Fraktion hinter dem zurückstehen wird, was Sie hier eben vorgetragen haben. Ganz im Gegenteil, wir wollen es konkretisieren.
Ich habe nur eine einzige Frage. Sie hatten hier angekündigt, dass allen niedersächsischen Schülerinnen und Schüler ein Auslandsaufenthalt ermöglicht werden soll. Ich kann bestätigen: Auch mir hat das damals gutgetan, mit ähnlichem Erfolg wie bei Johann Wolfgang von Goethe.
Deshalb fühle ich mich veranlasst, zu fragen, wann die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler, Jugendgruppen, Feuerwehren usw. damit rechnen können, dass die Regierungskoalition in bestimmten Tranchen Haushaltsansätze bereitstellt. Diesem Versprechen von Ihnen müssen doch jetzt Taten folgen. Vielleicht können Sie heute schon Konkretes sagen.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einleitend eine kurze Rückbesinnung auf die vorangegangene Antragsdiskussion. Unser Antrag zum Thema Europa ist mehr als vier Monate alt. Der nachgeschobene Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP als Reaktion auf unseren Antrag ist aber gerade 14 Tage alt und hat wie schon der eben behandelte Antrag zum Bodenpersonal auf den Flughäfen nur eine einzige Funktion, nämlich die, die Möglichkeit zu schaffen, dem SPD-Antrag nicht zustimmen zu müssen und mit einem anderen Antrag, der inhaltlich jedoch viel schwächer ist, die eigene Position durchzudrücken. Ich halte es für wahrscheinlich, dass dieses Spielchen bis zur Wahl immer wiederkehren wird; in der Sache aber hilft das uns, glaube ich, überhaupt nicht weiter.
Was das Thema an sich angeht, liege ich, glaube ich, richtig, wenn ich feststelle, dass heute Morgen ganz viele glücklich und zufrieden waren, dass sich die Finanzminister der Eurozone auf das 130-Milliarden-Euro-Paket geeinigt haben. Ich kann mir - wenn das nicht geklappt hätte - gar nicht vorstellen, was in den nächsten Tagen und Wochen in Europa insgesamt - und nicht nur in der EWU -
losgewesen wäre. Deshalb sehe ich auch denen, die sich mit dem Paket kritisch auseinandersetzen, gelassen entgegen; denn echte, durchsetzbare Alternativen gibt es derzeit, glaube ich, nicht.
Das Griechenland-Problem muss gelöst werden; aber das ist eben nur eine Etappe auf dem Weg zu einem solide finanzierten Europa und zu einer Überwindung der Folgen - das sage ich jetzt ganz bewusst - der Finanzkrise, der Wirtschaftskrise und der Schuldenkrise. Da liegt einer der entscheidenden Unterschiede zwischen unserem Antrag und dem Antrag von CDU und FDP. Sie reduzieren dieses Problem, das wir in Europa und weltweit haben, auf das Problem „Staatsschuldenkrise“ und am liebsten nur auf das Problem „Staatsschuldenkrise in Griechenland“. Das ist falsch, weil die Zusammenhänge zwischen dem, was sich ohne Zweifel an Schulden aufgebaut hat, und dem, was Finanzkrise und Wirtschaftskrise ausmacht, völlig außer Acht gelassen werden. Deshalb ist unser Antrag in sich schlüssiger und weist auch den richtigen Weg.
Wir brauchen einen Konsens - den fordern wir - bei der Überwindung der Folgen dieser Krisen. Die Folgen sind offenkundig. Wir sind Getriebene der Finanzmärkte. Nicht die Politik setzt die Zeit und die Inhalte, sondern die Finanzmärkte und im Zweifelsfall die Ratingagenturen. Wir haben das gemerkt: Jedes Mal, wenn ein Teilergebnis in der politischen Abstimmung gestanden hat, haben die Ratingagenturen wieder nachgelegt, und die Politik musste wieder springen. Das geht so nicht weiter.
Das Zweite, was ich feststellen muss, sehen ganz eindeutig inzwischen viele so: Man beobachtet in der großen Finanzpolitik, dass Hunderte von Milliarden Euro innerhalb von wenigen Tagen hin- und hergeschoben werden, um ein Paket zu schnüren. Das ist die eine Sache. Sicherlich ist das derzeit unvermeidlich bei der Bewältigung der Schuldenkrise und im Hinblick auf die Vermeidung der Folgen, die es gäbe, wenn man es nicht in den Griff bekäme. Gleichzeitig ist es aber so, dass - festgemacht am Beispiel Griechenland - die Bevölkerung dafür zahlt. Sie zahlt dafür, dass die Politik - einschließlich der Europapolitik - und die Finanzaufsicht - das gilt auch für die Stabilitätskriterien - nichts getan haben, was gegriffen hat. Dass die Bevölkerung für das zahlen muss, was wir jetzt an Notoperationen vornehmen müssen, ist auf Dauer nicht hinnehmbar.
Die Rückwirkungen auf die deutsche Gesellschaft sind in den Zeitungen nachzulesen. Auch hier wird
mit den Folgewirkungen dessen Angst gemacht, was die Finanzmärkte im Augenblick sozusagen bei der Bereitstellung der Milliardenbeträge abwickeln. Weil ich diesen Zusammenhang kenne, komme ich auf den Punkt, den wir für uns eigentlich einmal klarstellen wollen: Welche Rolle spielt der Niedersächsische Landtag bzw. spielen die Fraktionen in diesem Landtag bei der Debatte um die Zukunft Europas? Wenn man die Reden hört, glauben wir immer, dass wir ein gewichtiges Wort mitreden. Wenn man aber nun guckt, wie wir uns in diese konkreten Themen „Finanz- und Wirtschaftskrise“ sowie „Schuldenkrise“ eingebracht haben, dann sieht man, dass wir vor vier Monaten mit unserem Antrag genau im richtigen Zeitpunkt auf dem Markt waren. Wir haben einige Punkte festgemacht; aber dieser Antrag kam nicht von der Rampe.
Jetzt, nachdem das Ergebnis - insbesondere zu der Staatsschuldenkrise Griechenlands - auf dem Tisch liegt, kommt ein Antrag der CDU und beendet plötzlich auch diese Debatte. Das geschieht aber zu einem Zeitpunkt, zu dem wir alle Möglichkeiten der Einflussnahme - jedenfalls als Parlament - nicht genutzt haben. Ich kann das für die Zukunft nur fordern: Das muss anders werden. Ich will das auch ausdrücklich hier noch einmal zu Protokoll geben.
- Danke schön für den Riesenbeifall.
Es wird völlig unterschätzt, dass es inzwischen darauf hinausläuft, dass wir eine Wirtschafts- und Währungsunion und eine Europäische Union haben, die im Begriff ist, von 27 auf 28 Mitgliedsstaaten zu wachsen. Aber das, was Eurokrise und Eurowirtschaftsraum angeht, stellt praktisch nur noch die Hälfte dessen dar, was sich in Europa gesamtpolitisch abspielt.
Es ist kaum noch hinzunehmen, dass wir über Griechenland reden und akzeptieren, dass David - aber diesmal David Cameron - eine rein an Großbritannien orientierte Politik macht und sich sozusagen aus der Solidarität ausklinkt, die wir in Europa in den Mittelpunkt stellen müssen. Unsere Forderungen, die wir aufgestellt haben, beziehen sich darauf, in der praktischen Politik Antworten auf drei Punkte zu geben, die wir für ganz wichtig halten.
Erstens. Wir müssen die Finanztransaktionssteuer als europäisches Projekt durchsetzen.
Das hat das Parlament beschlossen. Das gehört auch in die deutsche Politik.
Zweitens. Wir müssen dafür sorgen, dass wir als Deutsche Solidarität nicht nur dann definieren und auch nutzen, wenn sie uns wirtschaftliche Vorteile bringt, sondern Solidarität ist auch das Grundprinzip, wenn es um Krisenbewältigung geht.
Drittens. Wir sind streng und strikt dafür, dass wir das Thema Eurobonds zu Ende diskutieren und praktisch anwenden. Denn das, was im Augenblick passiert, ist nichts anderes als die Bewirtschaftung von Riesensummen mit dem Ziel, die Zinsen möglichst erträglich zu machen, ohne aber dass man das günstigere und das handhabbare Instrument „Eurobonds“ in die Finger nimmt. Diese Ablehnung der Eurobonds ist der Kern Ihres Antrages, den Sie gegen den SPD-Antrag gesetzt haben. Ich bin ziemlich froh darüber, dass diese Klarheit auch zum Ausdruck kommt.
Denn die Schuldenbremse, die zusätzlich von Ihnen eingefügt worden ist, - - -
- - - ist in den Stabilitätskriterien bzw. im Stabilitätspakt schon angelegt worden. Das ist nichts Besonderes, das neu wäre. Von daher wäre es besser, Sie stimmten unserem Antrag zu. Er ist umfangreicher und zeitlich besser aufgestellt.
Bitte! - Damit komme ich zum Schluss: Stimmen Sie unserem Antrag zu!
Schönen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war doch gut, dass ich mich nicht auf die Rede von Herrn Hilbers gemeldet habe; denn Herr Dr. Sohn hat es verdient, einige Sekunden gewidmet zu bekommen.
Sie hätten das Erfurter Programm vielleicht an die europäischen Partner schicken sollen. Dann hätten es alle gelesen, und dann wäre nicht das passiert,
was im Zuge der Krise passiert ist: Alle sozialdemokratischen und eher linken Regierungen sind im Zuge der Krise weggeschwemmt und durch konservative Regierungen ersetzt worden. Das heißt, die Argumente, die Sie bringen, und die Reden, die Sie halten, kommen offensichtlich bei denen, an die Sie sie richten, gar nicht an.
Deshalb hat es meiner Meinung nach ganz besonderen Zweck und Sinn, dass man ab und zu zur Kenntnis nimmt, dass es ein paar Gesetzmäßigkeiten am Kapitalmarkt gibt, dass es ein paar Probleme bei Schulden gibt. Diese zu überwinden, ist sicherlich gemeinsame Aufgabe; da gibt es keinen Streit. Was wir versucht haben, ist, deutlich zu machen, dass die Kapitalmarktseite erledigt werden muss, weil wir in das globale Netzwerk der Finanzmärkte eingebunden sind. Aus diesem Netzwerk kommen wir nicht raus, selbst wenn Sie das in Erfurt beschlossen haben.
Genauso wichtig ist aber, dass wir bei einer gleichmäßigen Vorangehensweise die Lasten nicht auf das Volk satteln und die Binnennachfrage kaputtmachen, Herr Hilbers, und gleichzeitig fordern, dass die Staaten und ihre Volkswirtschaften so stark werden, dass sie die Krise aus eigener Kraft überwinden können. Das ist das Problem bei der Strategie, die Sie im Augenblick mit überzogenen Sparmaßnahmen verfolgen.
Sie würgen die Binnenkräfte ab und fordern von den Leuten gleichzeitig, dass sie sparen, bis das Blut aus der Haut tritt. Das funktioniert so nicht.
Herr Präsident! Herr Kollege Bode, Sie haben wortreich um das Thema herumgeredet. In der Zeitschrift des Landkreistages heißt es wörtlich, dass am 10. November 2011 deutlich geworden sei, dass das Land Niedersachsen nach dem erreichten Kompromiss zur gewerblichen Sammlung erneut zahlreiche Anträge zulasten der niedersächsischen Kommunen gestellt habe. Das ist nicht kommunalfreundlich, wie Sie behauptet haben.
Dann wird aus der sogenannten Sitzung, aus der man ja nichts wissen darf, berichtet - das steht wörtlich so in jener Zeitschrift, und ich bitte Sie, dazu Stellung zu nehmen - und darauf hingewiesen, dass trotz des Kompromisses ursprünglich abgelehnte Anträge zur Privatisierung weiterer Müllmengen von Niedersachsen eingebracht worden seien, um kommunalfeindliche Lösungen zu finden. Diese Anträge seien mit 15 : 1 Stimmen abgelehnt worden.
Ich frage Sie also: Fühlen Sie sich in Ihrer kommunalfeindlichen Position isoliert oder nicht? Stimmen diese Berichte in der amtlichen Zeitschrift des Niedersächsischen Landkreistages, oder werden Sie ihnen in der Art und Weise, in der es hier versucht worden ist, entgegentreten?
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bemühe mich, etwas kürzer zu berichten, als der Herr Präsident zu diesem Tagesordnungspunkt eingeleitet hat. Der mündliche Bericht umfasst die Beratungen im Haushaltsausschuss zu dem gesamten Komplex des Doppelhaushalts 2012/2013.
Mit seinen Beschlussempfehlungen in den vom Herrn Präsidenten eben genannten Drucksachen empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP, gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE und bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2012/2013 unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage mit den jeweils aus den Empfehlungen ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dieses Abstimmungsergebnis entspricht im Übrigen dem zum Haushaltsbegleitgesetz, auf das ich in diesem mündlichen Bericht kurz eingehen werde.
Einstimmig beschlossen wurden die Empfehlungen zu den Einzelplänen des Landtages, des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs. Die Empfehlungen zu allen anderen Einzelplänen sind mit der Mehrheit der Stimmen der CDU- und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Ausschuss
mitglieder der Grünen und der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion beschlossen worden. Wie üblich, sind die Fachausschüsse des Landtags an den Haushaltsberatungen beteiligt worden und haben Mitberatungen durchgeführt.
Mein folgender Bericht konzentriert sich auf die Kernbereiche der Haushaltsberatungen, nämlich auf den Haushaltsplan selbst und auf das Haushaltsgesetz unter Berücksichtigung der Ergänzungsvorlage; das ist relativ ungewöhnlich. Hinsichtlich des Haushaltsbegleitgesetzes, das von den Regierungsfraktionen eingebracht worden war, beschränke ich mich auf wenige Anmerkungen und verweise im Übrigen auf den in der Drucksache 4242 veröffentlichten ausführlichen schriftlichen Bericht.
Im Rahmen seiner Haushaltsberatungen, die auch in diesem Jahr vom Landesrechnungshof begleitet wurden, hat der Haushaltsausschuss den kommunalen Spitzenverbänden nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung wieder Gelegenheit gegeben, sowohl zu den Gesetzentwürfen als auch zu den von den Koalitionsfraktionen hierzu vorgeschlagenen Änderungen Stellung zu nehmen.
Ich komme zum Zahlenwerk des Haushalts, dem Hauptgegenstand der politisch kontrovers geführten Diskussion im Haushaltsausschuss.
Zur abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss unterbreiteten die Vertreter der Regierungsfraktionen einen aus der sogenannten politischen Liste und der sogenannten technischen Liste bestehenden Änderungsvorschlag, der schließlich, aufgeteilt in die jeweiligen Einzelpläne, Eingang in die Empfehlungen des Haushaltsausschusses gefunden hat und die in den Drucksachen 4251 bis 4266 vorliegen.
Die Sprecher der Koalitionsfraktionen betonten, unter Berücksichtigung der ihrerseits vorgeschlagenen Änderungen am Doppelhaushalt 2012/2013 sei ein Dreiklang aus Konsolidieren, Investieren und Modernisieren gelungen. Der Doppelhaushalt unterstreiche in Zeiten der europäischen Schuldenkrise den Willen, bereits ab 2017 ohne neue Kredite auskommen und die Bedingungen der Schuldenbremse früher einhalten zu wollen. Damit werde zugleich die Absicht deutlich, konsequent solide Finanzpolitik zu machen, ohne wichtige Bereiche oder gar Zukunftsinvestitionen zu vernachlässigen. Sie hoben insbesondere hervor, dass im Vergleich zum laufenden Haushaltsjahr für 2012 eine Kreditabsenkung von 775 Millionen Euro
vorgesehen und 2013 eine Nettokreditaufnahme in Höhe von weniger als 1 Milliarde Euro veranschlagt seien.
Die Schwerpunkte ihres Änderungsvorschlages beträfen die Zukunftsthemen „Infrastruktur“, „Bildung“ und „Investitionen in den ländlichen Raum“. Darüber hinaus seien ca. 1 800 Stellenhebungen in den Bereichen der Steuerverwaltung, der Polizei sowie der Justiz vorgesehen. Man habe nicht nur wichtige Investitionen eingeplant, die aus den 30 Millionen Euro globale Mehrausgabe für Investitionen generiert werden könnten, sondern zugleich auch die noch vorhandenen Spielräume genutzt, um weitere wichtige Vorhaben anzustoßen. Insgesamt handele es sich in beiden Jahren um Investitionen in Höhe von 122 Millionen Euro bei 137 Millionen Euro Mehrausgaben. Es seien Beschlüsse für den Haushalt gefasst worden, die ein dauerhaftes Einsparpotenzial von bis zu 1,8 Milliarden Euro jährlich bedeuteten und deswegen immer wieder Möglichkeiten böten, bei Investitionen - so hieß es wörtlich - „etwas draufzulegen“.
Ein Vertreter des Finanzministeriums erläuterte in den Ausschussberatungen unter Hinweis auf die in der Ergänzungsvorlage veranschlagten zweimal 30 Millionen Euro eigenfinanzierte Investitionen und die kalkulierten Minderausgaben beim Zinstitel, bei einer Gesamtbetrachtung komme die technische und die politische Liste am Ende zu einem ausgeglichenen Ergebnis. Das Rechenwerk, also beide Listen mit dem Haushaltsplanentwurf und der Ergänzungsvorlage, sei in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Er wies außerdem darauf hin, dass in dem Zweijahreshaushalt insgesamt knapp 500 Millionen Euro mehr eigenfinanzierte Investitionen veranschlagt worden seien, als die geplante Nettokreditaufnahme ausmache. Artikel 71 der Verfassung werde also - so die Mehrheit im Ausschuss - zweifelsfrei eingehalten.
Ein Ausschussmitglied der SPD-Fraktion kritisierte dagegen, dass der von den Koalitionsfraktionen inflationär benutzte Begriff „Konsolidierung“ im krassen Gegensatz zu dem stehe, was in den Haushaltsplänen für 2012 und 2013 tatsächlich vorzufinden sei. Zeichen einer Konsolidierung seien dort jedenfalls nicht festzustellen.
Das Ausschussmitglied erklärte des Weiteren, das Zahlenwerk der Haushalte 2012 und 2013 könne nur ausgeglichen werden, weil weiterhin Kreditermächtigungen aus früheren Jahren genutzt würden, Vermögen veräußert und schließlich auf Glück gehofft werde. Das noch größere Problem