Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 10 der Abg. Dirk Toepffer und Karsten Heineking (CDU)

Wie stellt sich das Land Niedersachsen auf die zu erwartende Zunahme des Güterverkehrsaufkommens ein?

Auf der Nationalen Konferenz Güterverkehr und Logistik in Hannover am 13. Oktober 2011 hat der Bund eine Reihe von Ansätzen zur Bewältigung des Güterverkehrs vorgestellt. So kündigte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer u. a. an, bis zum Jahr 2015 15 500 neue Stellplätze für Lkw an Bundesfernstraßen einzurichten. Hierfür sind Investitionen in Höhe von 540 Millionen Euro eingeplant. Neben einer effektiveren Nutzung vorhandener Lkw-Stellplätze, u. a. durch satellitengestützte Überwachung, sollen Pilotprojekte mit den Bundesländern in Angriff genommen werden, um noch

bestehende Defizite im Parkplatzbereich an Bundesfernstraßen zu verringern.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Mit welchen Initiativen stellt sich die Landesregierung auf das wachsende Verkehrsaufkommen, besonders im Bereich des Güterverkehrs, ein?

2. Welche zusätzlichen Kosten werden dabei für die Landesregierung entstehen?

3. Welche Synergien entstehen in diesem Zusammenhang durch die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern?

Die bei der Bedarfsplanüberprüfung des Bundes 2010 verwendete Prognose für das Jahr 2025 ergab, bezogen auf das Jahr 2007, eine Steigerung der Transportleistung im Güterverkehr von insgesamt 74 %. Steigerungen werden bei allen Verkehrsträgern erwartet. Eine besonders rasante Entwicklung wird mit einer Steigerung von 131 % beim Hafenhinterlandverkehr prognostiziert.

Diese Verkehrsprognose ist für Niedersachsen eine Herausforderung, aber zugleich auch eine Chance, hieraus eine wirtschaftlich vorteilhafte Entwicklung für das Land abzuleiten. Niedersachsen nutzt die Logistik und den darin enthaltenen Güterverkehr als Wirtschaftsmotor. Einen erheblichen Beitrag hierzu hat die Landesinitiative Logistik in den letzten zehn Jahren erbracht. So hat der jüngst veröffentlichte Marktspiegel Logistik wieder aufgezeigt, dass in 2010 über 3 000 Arbeitsplätze in der Logistik geschaffen wurden.

Die Logistikbranche in Niedersachsen ist auf einen zuverlässigen Güterverkehr angewiesen. Daher müssen Infrastrukturmaßnahmen, Ansiedlungen und betriebliche Maßnahmen Hand in Hand gehen. Wie Niedersachsen diese Aufgabe meistert, zeigt sich z. B. beim Zusammenwirken von Hafenplanung und Hinterlandanbindung per Straße und Schiene beim JadeWeserPort in Wilhelmshaven.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Das Land Niedersachsen unternimmt verschiedene Maßnahmen und bewegt einige Initiativen, die zur Bewältigung des steigenden Güterverkehrsaufkommens beitragen. Bereits 2008 wurde ein Gutachten erstellt, um Möglichkeiten und Handlungsspielräume des Landes für die Verbesserung der Hafenhinterlandanbindung zu erörtern. Hiervon sind bereits einige Vorschläge in der Umsetzung.

Auch für den Güterverkehr im Land gibt es mit dem Konzept für den Kombinierten Verkehr und Güter

verkehrszentren eine strategische Herangehensweise, um die Verkehrsabläufe effizient und optimal zu gestalten.

Bei der Straßenplanung werden die Herausforderungen des zunehmenden Güterverkehrs zugrunde gelegt. Hervorgehobene Projekte hierbei sind der Bau der A 20 und der A 39. Das Land ist sehr aktiv, die Pläne der Bundesregierung in Bezug auf Parkplätze oder telematische Ausrüstungen der Autobahnen voranzubringen. Auch die Sanierungsoffensive Landesstraßen kommt dem Güterverkehr mit zugute.

Obwohl beim Bundesschienenwegenetz das Land institutionell wenig Einflussmöglichkeiten hat, gelingt es dennoch, bei wesentlichen Projekten konstruktiv mitzuwirken. Das gilt beispielsweise für die Koordination zur Planung für den Ausbau der Strecke Oldenburg–Wilhelmshaven oder bei der vertraglich gesicherten Einbeziehung des Landes bei der Planung der Y-Strecke. Das Land setzt sich für eine Umsetzung des Koalitionsvertrags der Bundesregierung angekündigten Finanzierungsinstrumentes für nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) ein. Auch bei den Wasserstraßen ist das Land sehr initiativ und hat erreicht, dass die vom Bund angedachte Priorisierung der Ausbaumittel nach Tonnage nicht konsensfähig ist. Stattdessen hat das Land eine neue Betrachtung im Hinblick auf die Netzwirkung der Wasserstraßen angeregt. Dieser Aspekt wird nun gemeinschaftlich von nahezu allen Ländern und dem Bund näher untersucht.

Das Land wird aktuell vom Bund in die Vorbereitungen zur Bundesverkehrswegeplanung einbezogen. Auch hier haben wir den Blick auf die steigenden Güterverkehrsmengen - insbesondere im Hafenhinterland.

Ziel aller Maßnahmen sind der Erhalt und die Erweiterung der Mobilität sowohl im Güterverkehr wie auch im Personenverkehr.

Zu 2: Das Land hat seine Mittel für die Landesstraßen erhöht. Beim Schienenverkehr hat Niedersachsen mit dem Angebot, sich an der Finanzierung des MegaHub Lehrte zu beteiligen, das Projekt beim Bund wieder auf die Agenda geholt. Derzeit wird mit dem Bund das Finanzierungsmodell verhandelt. Ansonsten ist je nach Gestaltung der vom Bund angekündigten Finanzierung von NE-Bahnen mit einer landesseitigen Kofinanzierung zu rechnen.

Zu 3: Die länderübergreifende Kooperation mit Hamburg und Bremen ist in Bezug auf die Gestaltung der Hafenhinterlandverkehre enorm wichtig. Beide Länder waren auch in das Gutachten zum Hafenhinterlandverkehr einbezogen. So wird mit der Ertüchtigung der Bahnstrecken Bremerhaven– Bremervörde–Rotenburg (Wümme) insbesondere die Abfuhr für Bremerhaven verbessert. In betrieblicher Hinsicht gibt es Projekte für länderübergreifende großräumige Verkehrslenkung auf den Autobahnen.

Anlage 10

Antwort

des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung auf die Frage 11 des Abg. Ronald Schminke (SPD)

Hundetrainerzertifizierung nach dem neuen Niedersächsischen Hundegesetz

Nach der Prüfungsordnung für den professionellen Sachkundenachweis von Hundetrainern, Zertifizierung durch die Tierärztekammer Niedersachsen, soll der Sinn der Prüfung darin liegen, eine professionelle, sachkundige und tierschutzgerechte Ausbildung von Hund- und Haltergespannen zu gewährleisten.

Im Zuge der jetzt gängigen Praxis kommt es zu hohen Durchfallquoten der Prüfungsanwärter. Führt man die bisherige Prüfungspraxis weiter, ist die Umsetzung des Gesetzes zum 1. Juli 2013 gefährdet. Experten rechnen mit einem Mangel an zertifizierten Trainern, die Ersthundebesitzer mit der nötigen Sorgfalt ausbilden und prüfen dürfen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwieweit ist die zur Prüfungsvorbereitung herausgegebene Literaturliste aktuell, sind Werke vergriffen, bzw. entsprechen diese inhaltlich den aktuellen Standards?

2. Inwiefern berücksichtigt die derzeitige Form des Prüfungsprotokolls verschiedene wissenschaftlich belegbare Lösungsansätze?

3. Inwiefern ist das in der Prüfung erwartete medizinische Fachwissen der Tätigkeit eines Trainers nach Einschätzung der Landesregierung zur Ausbildung von Ersthundebesitzern angemessen?

Im Hinblick auf einen einheitlichen Standard derjenigen, die künftig bei Hundehalterinnen und -haltern die Sachkunde prüfen wollen, wurde die Tierärztekammer Niedersachsen beauftragt, diese Personen zu zertifizieren.

Personen, beispielsweise Hundetrainer, die die Sachkundeprüfung abnehmen wollen, müssen für

den Erhalt eines Zertifikats die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine Prüfung bei der Niedersächsischen Tierärztekammer nachweisen. Die Prüfung erfolgt nach der Prüfungsordnung für den professionellen Sachkundenachweis der Tierärztekammer. Die Prüfungsordnung entspricht grundsätzlich der Prüfungsordnung der Tierärztekammer des Landes SchleswigHolstein für die Hundetrainerzertifizierung. Die Prüfungsordnung der Kammer Niedersachsen kann auf deren Internetseite eingesehen werden.

Die Prüfung durch die Kammer umfasst einen theoretischen Teil in Form eines Multiple-ChoiceTests, ein Fachgespräch und einen praktischen Teil.

Auf Vorlage des Zertifikats der Kammer kann auf Antrag bei dem zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt die formale Anerkennung erfolgen.

Als für die Abnahme von Sachkundeprüfungen qualifiziert gelten per se u. a. Prüfer zum Hundeführerschein des Bundesverbandes der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e. V. (BHV) oder des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) bzw. Fachtierärztinnen und Fachtierärzte für Tierverhalten.

Die bisherigen Erfahrungen der Tierärztekammer Niedersachsen entsprechen denen der Tierärztekammer Schleswig-Holstein bei der Hundetrainerzertifizierung. Zu Beginn der Einführung einer Hundezertifizierung in Schleswig-Holstein hatte die Mehrheit der Prüfungsteilnehmer die Prüfung nicht bestanden. Bereits eineinhalb Jahre später bestanden von 121 die Zertifizierung anstrebenden Hundetrainerinnen und Hundetrainern 64 % die Prüfung.

Um den Interessenten die Anforderungen an einen Hundetrainer aufzuzeigen und zur Vorbereitung auf die Hundetrainerzertifizierung werden Seminare angeboten, z. B. von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband zertifizierter Hundeschulen e. V. (BVZ) am 14./15. April 2012.

Die Tierärztliche Hochschule Hannover hat die Erfahrungen gemacht, dass das Verfahren grundsätzlich auch von denjenigen, die eine Prüfung nicht bestanden haben, akzeptiert wurde. Es bestand bei Nichtbestehen bis auf eine bekannt gewordene Ausnahme die Einsicht, sich nicht hinreichend vorbereitet zu haben, und der Wille, die Prüfung erneut abzulegen.

Bisher haben über 60 Personen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erlangt, um in Niedersachsen Sachkundeprüfungen abnehmen zu können.

Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die an die Prüfungsordnung angehängte Literaturliste wurde von Experten zusammengestellt. Die Liste stellt eine Empfehlung zur Vorbereitung auf die Prüfung dar. Es bleibt jedem an einer Zertifizierung Interessierten unbenommen, auf eigene oder andere Literatur zurückzugreifen. Aus der 18 Bücher umfassenden Beispielliste war zwischenzeitlich nur ein einziges Buch vergriffen: Hackbarth und Lückert: „Tierschutzrecht - praxisorientierter Leitfaden“. Dieses Buch ist zwischenzeitlich wieder in aktueller und neuer Auflage erhältlich.

Zu 2: Die 50 (von insgesamt rund 250 Fragen) von jedem Prüfungsteilnehmer zu beantwortenden Fragen der theoretischen Prüfung basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen aus der Lerntheorie und zu den Themenfeldern.

Zu 3: Von Hundetrainerinnen und -trainern sollte ein medizinisches Grundwissen erwartet werden können, das ihnen ermöglicht, bestimmte Situationen, die mit dem Hund-/Halter-Gespann auftreten können, richtig einzuschätzen und die Hundehalterin bzw. den Hundehalter dementsprechend beraten zu können.

Die Fragen zum Körperbau oder zur Physiologie, also zu den Vorgängen im Körper von Hunden, sowie zur Ersten Hilfe werden in der Prüfung zwar nicht so hoch bewertet wie die Fragen zur Haltung und zum Verhalten von Hunden, sind aber von Relevanz. Erfahrungsgemäß werden Hundetrainer hierzu oft von Hundehaltern um Rat gefragt. Beispielsweise sollte ein Hundetrainer wissen, welche Aufgaben die Atmung beim Hund hat oder wie der Hund seine Körpertemperatur reguliert, um Schäden durch Hitzestress oder bei zu eng angelegtem Maulkorb zu vermeiden.

Anlage 11

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 12 der Abg. Detlef Tanke und KlausPeter Bachmann (SPD)

Dekontamination der Asse-II-Lauge