Protokoll der Sitzung vom 09.12.2011

Dekontamination der Asse-II-Lauge

Durch Unterrichtung der Stadt Braunschweig vom 27. Oktober 2011 sowie einen Bericht der Braunschweiger Zeitung vom gleichen Tag wurden politische Gremien in der Stadt Braunschweig sowie die Öffentlichkeit darüber unterrichtet, dass die Firma Eckert & Ziegler Nuclitec (EZN) am Standort Thune (Braunschweig-Nord) an einem Vorversuch zur Dekontamination der Asse-II-Lauge teilgenommen hat.

Der Standort der EZN in Thune liegt inmitten eines Wohngebietes. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz stellt in einer Mitteilung vom 27. Oktober 2011 fest, dass eine Beauftragung der Firma EZN zur Behandlung weiterer Asse-II-Laugen am Standort Braunschweig ausgeschlossen wird, weil die Voraussetzungen hierfür vor Ort nicht gegeben sind.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Warum wurde die Firma EZN für den Vorversuch ausgewählt, wenn doch die Voraussetzungen für die Behandlung der Asse-II-Lauge vor Ort nicht gegeben sind, und welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, um die Asse-II-Lauge bei EZN in Thune zu dekontaminieren, und erfüllt eventuell ein anderer Standort von EZN die Voraussetzungen?

2. Welche Stellen wurden vorab über den Vorversuch bei EZN in Thune informiert, wann sind die Informationen darüber an welche Stelle erfolgt, und bestand jemals eine Gefährdung der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner am Standort, wenn nein, wie wurde der mögliche Schadstoffausstoß während des Versuchs überwacht und geprüft?

3. An welchen weiteren Standorten in Niedersachsen und bundesweit wurden solche Vorversuche vorgenommen, wie sind die Ergebnisse an welchen Standorten, und wo präferiert die niedersächsische Landessammelstelle die Dekontamination der gesamten Asse-II-Lauge?

Zur planmäßigen Durchführung der Faktenerhebung und anderer Arbeiten in der Schachtanlage Asse II ist es notwendig, eine vor der Einlagerungskammer 12 auf der 750-m-Sohle befindliche Strecke trockenzulegen und die dabei anfallende, radioaktiv kontaminierte Salzlösung zu entsorgen.

Im November 2010 entschied das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), die im Laugensumpf vor der Einlagerungskammer 12 befindliche Salzlösung der Landessammelstelle Niedersachsen (LSSt) als radioaktiven Abfall anzudienen. Am 17. November 2010 stellte das BfS beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) einen Antrag zur Ablieferung von 60 bis 80 m3 Salzlauge, entsprechend 400 bis 600 Rollsickenfässer à 200 l. Die LSSt wird im Auftrage des MU von der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) betrieben.

Die Betriebsstätte der LSSt zur Annahme von unkonditionierten radioaktiven Abfällen befindet sich am Standort des Forschungszentrums Jülich (FZJ).

Das BfS hat deutlich gemacht, dass die Ablieferung von bis zu 80 m³ radioaktiver Salzlauge aus technischen Gründen möglichst in einer Charge erfolgen soll. Die Verarbeitung von radioaktiver Salzlauge in derart großen Mengen gehört nicht zu den Standardaufgaben einer LSSt, da diese Abfallart normalerweise nicht bzw. nur in geringen Mengen anfällt. Zudem dürfen laut den Endlagerungsbedingungen des Endlagers Konrad keine flüssigen radioaktiven Abfälle eingelagert werden. Die Salzlauge muss deshalb entsprechend vorbehandelt und in eine endlagerfähige Form gebracht werden.

Die LSSt bzw. GNS verfügt über keine genehmigte Möglichkeit zur kurzfristigen Zwischenlagerung und Verarbeitung von 80 m³ radioaktiver Salzlauge mit eigenen Einrichtungen. Die GNS hat daher alle einschlägig bekannten Institutionen und Firmen in Deutschland gebeten, ein Angebot zur Behandlung der Salzlauge abzugeben. Ergänzend wandte sich das MU nochmals an die jeweiligen Geschäftsführungen.

Alle angeschriebenen Institutionen haben auf Vorstandsebene ablehnende Bescheide übermittelt. Lediglich das in Braunschweig ansässige Kompetenzzentrum für sichere Entsorgung GmbH (KSE) - zugehörig der Unternehmensgruppe Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik GmbH (E & Z) - hat die Durchführung eines Behandlungsverfahrens zur Extraktion von Cäsium unter Verwendung von selektiven Sorptionsmitteln angeboten. Ein derartiges Verfahren ist nicht Stand der Technik. Um die Machbarkeit des Verfahrens zu erproben, wurde KSE von der GNS mit der Durchführung eines Vorversuches mit einer Probe von ca. 100 l Salzlauge am Standort Braunschweig beauftragt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Die Entscheidung des MU zur Durchführung des Vorversuches bei der Firma KSE wurde offen und transparent mit der Stadt Braunschweig erörtert und auch gegenüber dem Landtag und der Öffentlichkeit erläutert. Unbeschadet dessen bestanden von Anfang an, unabhängig von den Ergebnissen des Vorversuches, für eine Entsorgung der Gesamtmenge der kontaminierten Salzlauge am Standort Braunschweig konzeptionelle, logistische und genehmigungstechnische Problemstel

lungen. MU hatte sich daher gegenüber der Stadtverwaltung Braunschweig gegen eine Entsorgung am Standort Braunschweig der Firma KSE ausgesprochen. Nach Kenntnis der Landesregierung gibt es auch keine sonstigen Standorte außerhalb der Schachtanlage Asse II, an denen die Voraussetzungen für eine Dekontamination der Salzlauge nach dem Verfahren der Firma KSE kurzfristig geschaffen werden könnten.

Zu 2: Die Stadt Braunschweig ist über alle Phasen vor, während und nach der Probebehandlung informiert worden. Die Versuchsdurchführung wurde auf Grundlage geltender Rechtsvorschriften durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig fortlaufend überwacht. Eine Gefährdung der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner am Standort Braunschweig bestand zu keinem Zeitpunkt.

Zu 3: Außer dem Vorversuch bei der Firma KSE haben wegen ablehnender Stellungnahmen bislang keine Vorversuche bei anderen Betreibern von Behandlungsanlagen stattgefunden (siehe Vorbemerkung).

Anlage 12

Antwort

des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr auf die Frage 13 der Abg. Dr. Silke Lesemann (SPD)

Gigaliner auf der B 443? - Beteiligung von Niedersachsen am geplanten bundesweiten Versuch mit Gigalinern

Die Landesregierung hat der Bundesregierung zugesagt, an einem neuen fünfjährigen Feldversuch mit Lang-Lkw (Gigalinern) teilzunehmen. Dieser neue Feldversuch findet nicht in allen Bundesländern statt. Vor allem SPD-geführte Länder lehnen die Gigaliner ab. Bedenken gelten der Verkehrssicherheit auf Autobahnen und bei längeren Überholmanövern, dem erhöhten Fahrwegverschleiß sowie der Rückverlagerung von Schwerlastverkehr von der Schiene auf die Straße. Wie der Berichterstattung in den Medien zu entnehmen ist, soll der Versuch auch auf der A 7 im Bereich der Abfahrstellen Höver und Laatzen stattfinden sowie auf der B 443 in Richtung B 6.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Unternehmen aus dem Bereich der Kommunen Laatzen, Pattensen und Sehnde werden sich an dem erneuten Versuch mit Gigalinern beteiligen, und um welche Streckenabschnitte handelt es sich genau?

2. Mit welchen Gefahren und Belastungen für Mensch und Material ist zu rechnen (durch ver- längerte Bremswege, Unfallgefahren bei ver- längerten Überholwegen, besondere Belastun- gen für Lkw-Fahrer, Schäden an Straßen)?

3. Welche zusätzlichen Erkenntnisse in Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, Energieverbrauch und Verkehrssicherheit glauben Bund, Land und Unternehmen aus dem Versuch mit Gigalinern in den genannten Streckenabschnitten ziehen zu können, nachdem das Land bereits eigene Versuche durchgeführt hat?

Die Landesregierung begrüßt den im Frühjahr 2012 startenden Feldversuch mit Lang-Lkw, da diese neue Fahrzeugkombination erheblich zur besseren Nutzung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur beitragen kann. Neben Niedersachsen werden sich Schleswig-Holstein, Hessen, Bayern, Sachsen und Thüringen beteiligen. In Hamburg werden die Autobahnen zumindest für den Transit freigegeben.

Dass dieser Versuch verkehrspolitisch absolut sinnvoll ist, lässt sich angesichts der Güterverkehrsprognosen, die bis 2025 noch einmal mit einer Steigerung von 70 % rechnen, kaum abstreiten. Dabei sind die Lang-Lkw nicht das Allheilmittel, um diesen Anstieg zu bewältigen. Sie können aber - neben dem parallel weiter laufenden Ausbau von Straße, Schiene und Wasserstraße - zumindest einen Teil dazu beitragen.

Niedersachsen hatte sich bereits 2006 in einem eigenen Pilotversuch ein Bild von Nutzen und Risiken beim Einsatz der Lang-Lkw gemacht. Der Versuch wurde in Zusammenarbeit mit der Uni Hannover ausgewertet. Im Ergebnis überwiegen die Vorteile der Lang-Lkw deutlich. Da für den Transport des gleichen Ladungsvolumens statt drei normaler Lkw nur noch zwei Lang-Lkw benötigt werden, reduzieren sich Kraftstoffverbrauch und CO2Ausstoß um ca. 30 %. Gleichzeitig verringert sich der Platzbedarf auf der Straße, was zu einer Entlastung stark befahrener Autobahnen führen kann.

Anders als oft von den Gegnern des Lang-Lkw behauptet, steht bei einem neuen, bundesweiten Versuch mit den Fahrzeugen fest, dass diese auf 40 t bzw. 44 t beschränkt bleiben, es also keine „Einführung des 60-Tonners durch die Hintertür“ gibt.

Gerade angesichts der Verkehrsentwicklung ist es klug, überzeugenden Transportkonzepten wie dem Lang-Lkw eine Chance zu geben. Deshalb unterstützt Niedersachsen dieses Projekt.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1: Zur Vorbereitung des bundesweiten Feldversuchs wurden Unternehmen und Speditionen über die Industrie- und Handelskammern aufgerufen, mögliche Routen an die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zu melden. Die gemeldeten Routenwünsche wurden nach Anhörung der zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Kommunen auf die Befahrbarkeit durch Lang-Lkw geprüft. Alle als befahrbar eingestuften Routen wurden an das Bundesverkehrsministerium gemeldet. Dieses wird noch im Dezember eine Ausnahmeverordnung erlassen, die u. a. die Anforderungen an Fahrer und Fahrzeuge sowie als Anlage das freigegebene Streckennetz (Positivnetz) enthält. Speditionen, die am Feldversuch teilnehmen möchten, müssen sich zunächst bei der Bundesanstalt für Straßenwesen registrieren lassen, damit diese die wissenschaftliche Begleitung des Feldversuchs sicherstellen kann. Welche Speditionen aus Niedersachsen tatsächlich teilnehmen, kann deshalb erst nach Abschluss der Registrierungen gesagt werden. Dies wird frühestens im März 2012 der Fall sein.

Für das Positivnetz wurden folgende Strecken im Bereich Laatzen, Pattensen, Sehnde als befahrbar gemeldet:

- A 7/AS Laatzen über die B 443, B 6, Helperder Straße, K 516 (Breslauer Straße), L 410 (Görlit- zer Straße) bis zur Voss-Straße 98 in Sarstedt,

- A 7/AS Hannover-Anderten über die B 65, L 382, K 142 bis Hannoversche Straße 27 in Sehnde.

Zu 2: Lang-Lkw sind weder schwerer noch breiter als „normale“ Lkw-Anhänger-Kombinationen. Dies bedeutet, dass bei einem Aufprall die Energie und damit die Unfallfolgen nicht größer sind. Da ein Lang-Lkw mehr gebremste Achsen hat, ist das Bremsvermögen tendenziell eher besser. Durch die Verteilung des Gewichts auf eine größere Anzahl von Achsen wird der Straßenbelag weniger geschädigt als durch einen „normalen“ Lkw. LangLkw müssen das in der Straßenverkehrszulassungsordnung vorgeschriebene Kurvenlaufverhalten einhalten und dürfen nur auf Strecken verkehren, die einen ausreichenden Ausbauzustand etwa bei Breite und Kurvenradien haben.

Aufgrund der Bestimmungen der Ausnahmeverordnung müssen sie mit zusätzlichen Fahrerassistenzsystemen, wie z. B. einem elektronischen Fahrdynamikregelungssystem (ESP), einem Spur

haltewarnsystem, einem Abstandstempomat, einem Notbremsassistenzsystem und einer automatischen Anzeige der Achslasten bzw. des Gesamtgewichts ausgestattet sein. Aufgrund der in der geplanten Ausnahmeverordnung vorgegebenen Rahmenbedingungen ist damit zu rechnen, dass das Gefährdungspotenzial von Lang-Lkw kaum höher ist als das „normaler“ Lkw-Kombinationen mit 18,75 m.

Zu 3: Die in Niedersachsen gewonnenen Erkenntnisse beruhen auf einer wissenschaftlichen Auswertung eines Pilotversuchs mit nur drei Fahrzeugkombinationen über einen vergleichsweise kurzen Zeitraum. Diese Erkenntnisse waren ausreichend für eine positive Anfangsbewertung des neuen Fahrzeugkonzepts. Für eine statistisch abgesicherte Aussage war die Anzahl der beteiligten Fahrzeuge jedoch viel zu gering. Am neuen Feldversuch der Bundesregierung werden wesentlich mehr Fahrzeuge teilnehmen, und das befahrbare Streckennetz wird erheblich ausgedehnt. Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen unter Beteiligung verschiedener wissenschaftlicher Institute kann sich deshalb auf eine wesentlich umfangreichere Datenbasis abstützen und statistisch abgesicherte Aussagen treffen.

So wird beispielsweise auch die von Gegnern des Konzepts immer wieder aufgestellte Behauptung, dass Verkehr von der Schiene auf die Straße verlagert werden könnte, eine wichtige Fragestellung sein. Im Pilotversuch Niedersachsens konnte diese Fragestellung aufgrund der geringen Anzahl der Versuchsteilnehmer nicht untersucht werden.

Anlage 13

Antwort

des Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz auf die Frage 14 der Abg. Marcus Bosse und Detlef Tanke (SPD)

Wohin mit der Asse-II-Lauge und dem Asse-II-Atommüll?

Durch die Medien wird immer wieder (z. B. Braunschweiger Zeitung vom 28. Oktober 2011, „Asse-Lauge lässt sich problemlos reinigen“ oder taz vom 23. Juni 2010 „Asse-Müll nach Braunschweig“) das Thema der Dekontamination von Asse-II-Laugen und der Konditionierung des Asse-II-Atommülls aufgegriffen. Diese Berichterstattungen tragen erheblich zur Verunsicherung der Bevölkerung, nicht nur rund um den Standort der Schachtanlage Asse, sondern auch darüber hinausgehend, bei.

Es besteht inzwischen Einigkeit darüber, dass sämtlicher Atommüll aus der Schachtanlage Asse zurückgeholt werden muss, damit eine Gefährdung von Mensch und Umwelt weitestgehend ausgeschlossen werden kann. Hierzu gehören die ordnungsgemäße und fachgerechte Dekontamination der Asse-II-Lauge zur Endlagerung und die fachgerechte Analyse des Asse-II-Atommülls und anschließende ordnungsgemäße und fachgerechte Konditionierung ebenfalls zur Endlagerung.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Firmen wurden bei den Vorversuchen zur Dekontamination der Asse-II-Lauge beauftragt, gab es bei den beauftragten Firmen wiederum eine Beteiligung von Subunternehmen, und gab es Zwischenfälle beim Transport oder der Verarbeitung der Asse-II-Lauge?

2. Wie sind die einzelnen Ergebnisse der Vorversuche, und lassen diese auch einen Rückschluss auf einen möglichen Vorversuch zur Konditionierung des Asse-II-Atommülls zu?