Zu 1: Die Leuphana Universität Lüneburg plant für Bau und Betrieb der Parkflächen die Kooperation mit einem privaten Partner.
Zu 2: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Leuphana Universität Lüneburg ihre Planungen, einen entsprechenden Partner zu finden, nicht realisieren kann.
Zu 3: Die Kosten der Parkplätze sind nicht Bestandteil der Baukosten des Zentralgebäudes. Die Kostenfrage wird in den Verhandlungen der Leuphana Universität Lüneburg mit potenziellen Investoren geklärt.
der Niedersächsischen Staatskanzlei auf die Frage 29 der Abg. Ursula Helmhold, Miriam Staudte und Dr. Gabriele Heinen-Kljajić (GRÜNE)
Seit fast 20 Jahren leistet das Mobile Kino einen großen Beitrag für die Kinokultur im ländlichen Raum des Flächenlandes Niedersachsen. An über 200 kinolosen Spielorten erreicht das Mobile Kino jährlich knapp 20 000 Zuschauer und hat sich in den letzten Jahren eine gut funktionierende Infrastruktur mit regionalen Partnern, Spielstätten etc. aufgebaut. Da unter den Zuschauern überwiegend Kinder und Jugendliche sind, leistet das Mobile Kino auch einen Beitrag zur Medienkompetenzvermittlung im ländlichen Raum.
Nun wurde bekannt, dass die Landesregierung die Landesförderung in Höhe von 60 000 Euro jährlich ab dem Jahr 2012 nicht mehr fortführen will und somit das Mobile Kino Niedersachsen vor dem Aus steht. Aus den bisherigen Spielstätten im ländlichen Raum werden nun Stimmen laut, die den Erhalt des Mobilen Kinos Niedersachsen fordern.
1. Mit welcher Begründung plant sie, die Landesförderung des Mobilen Kinos Niedersachsen in Höhe von 60 000 Euro zum Jahr 2012 einzustellen?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Bedeutung des Mobilen Kinos für die Kinokultur und Infrastruktur im ländlichen Raum, insbesondere für Kinder und Jugendliche?
3. Aus welchen Gründen überführt die Landesregierung die Finanzierung des Mobilen Kinos Niedersachsen nicht in die regionale Kulturförderung im ländlichen Raum über den Haushalt des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, sondern fördert das Kino (zumindest in den letzten Jahren) ausschließlich über Projektförderung im Haushalt der Staatskanzlei?
Zu 1: Die Förderung der Landesarbeitsgemeinschaft Jugend & Film (LAG) und damit des Mobilen Kinos Niedersachsen (MKN) wird nicht eingestellt. Die Landesregierung wird das Projekt auch in 2012 fördern.
Zu 2: Seit 1992 bietet das MKN medienpädagogisch begleitete Filmvorführungen für alle Altersstufen in der Fläche an, wo es keine kommerziellen Kinos gibt. Insbesondere Kulturvereine nehmen dieses Angebot gern an. Besonders für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist dieses Angebot vor Ort wichtig.
Zu 3: Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur wird die Mittel bereitstellen, nachdem eine Förderung aus den Mitteln der Staatskanzlei in der bisherigen Form nicht mehr in Betracht kam.
des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration auf die Frage 30 der Abg. Ursula Helmhold (GRÜNE)
Im September diesen Jahres veröffentlichte die Bertelsmann-Stiftung im Rahmen des Projekts „Faktencheck Gesundheit“ den ersten Faktencheck zum Thema „Regionale Unterschiede in der Gesundheitsversorgung“. Hierfür hat das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) öffentlich zugängliche Daten des Statistischen Bundesamts ausgewertet. Es wurde die fallpauschalenbezogene Krankenhausstatistik (DRG-Statistik) herangezogen. Sie ergänzt seit 2005 die Diagnosestatistik insbesondere um Angaben zu Operationen und medizinischen Prozeduren sowie abgerechneten Fallpauschalen der vollstationär versorgten Patientinnen und Patienten.
In der Auswertung fällt auf, dass die untersuchten Operationen im Norden und Nordwesten Niedersachsens deutlich häufiger durchgeführt werden als im Bundesdurchschnitt, wobei die Studie jeweils den Einfluss der kreisspezifischen Alters- und Geschlechtsstruktur bzw. Altersstruktur der Mütter berücksichtigt.
So werden im Landkreis Cloppenburg die Mandeln bei Kindern und Jugendlichen fast doppelt so häufig entfernt wie im Bundesdurchschnitt, dreimal so oft wie im Landkreis Peine und 6,6mal häufiger als im Kreis Sonneberg in Thüringen, der die deutschlandweit niedrigste Rate aufweist. Bundesweit liegt Cloppenburg damit an siebter Stelle unter 402 Landkreisen und kreisfreien Städten.
Ebenfalls im Landkreis Cloppenburg wird der Blinddarm bei Kindern und Jugendlichen drei mal so oft entfernt wie in Wolfsburg und viermal so oft wie im Landkreis Bad Doberan mit der bundesweit niedrigsten Rate. Bundesweit liegt Cloppenburg damit an vierter Stelle unter 402 Landkreisen und kreisfreien Städten.
Frauen im Emsland wird die Gebärmutter doppelt so häufig entfernt wie in der Region Hannover und mehr als 3,3-mal häufiger als in der Stadt Heidelberg mit der bundesweit niedrigsten Rate. Männern aus dem Ammerland wird dagegen die Prostata viermal so oft entfernt wie ihren Geschlechtsgenossen in Rothenburg
1. Wie erklärt die Landesregierung die regionalen Unterschiede in der Gesundheitsversorgung, die in der Studie der Bertelsmann-Stiftung dargestellt werden?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die von Experten vertretene Auffassung, die regionalen Unterschiede könnten u. a. in unterschiedlichen Vertrags- und Abrechnungsmodalitäten für ärztliche Leistungen, dem grundsätzlichen Fehlen anerkannter medizinischer Leitlinien oder der individuell unterschiedlichen Behandlung durch einzelne Ärzte liegen?
3. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um das unverhältnismäßige hohe Risiko der Menschen aus Niedersachsen, in bestimmten Landesteilen möglicherweise unnötig operiert zu werden, zu vermindern?
Am 28. September 2011 wurde der Faktencheck Gesundheit, ein Internetportal der BertelsmannStiftung, im Internet eingerichtet. Ziel dieses Portals soll sein, regionale Unterschiede in der medizinischen Versorgung in Deutschland sowie mögliche Ursachen aufzuzeigen und Vorschläge zu präsentieren, wie solche Unterschiede reduziert werden können. Der Faktencheck Gesundheit gibt einen Überblick über 16 häufige Behandlungsarten, z. B. die Entfernung von Gaumenmandeln, den Kaiserschnitt, die Entfernung des Blinddarms oder die Operation an der Gallenblase zu deren Extraktion. Betraut hat die Bertelsmann-Stiftung das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES-Institut) in Berlin mit der Datenerhebung zu einzelnen Eingriffen. Nach der Studie werden beispielsweise Mandeln und Blinddärme in bestimmten Landkreisen häufiger entnommen als im Bundesdurchschnitt. Eine differenzierte Ursachenanalyse wurde hingegen nicht durchgeführt.
Zu 1: Die Ursachen für die regionalen Versorgungsunterschiede können vielfältig sein. Im „Faktencheck Gesundheit“ werden lediglich Erklärungshypothesen und Handlungsoptionen aufgezeigt, die - so sie denn einen regionalen Bezug haben sollten - vertiefender Analysen bedürfen.
Zu 2: Eine Ursache für erhöhte OP-Fälle vermutet das IGES-Institut in der Indikationsstellung durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Diese ärztlichen Einzelfallentscheidungen entziehen sich der Bewertung durch die Landesregierung. Hier sind die Leistungserbringer zusammen mit den Kran
kenkassen im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages nach dem SGB V gefordert, die erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Krankenhaus kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Die weitere Hypothese des IGES in Richtung auf die großzügigere Indikationsstellung von „kleinen Krankenhausabteilungen“ bei Tonselektomien (Mandelentfernungen) aus wirtschaftlichen Gründen kann im konkreten Einzelfall nicht nachvollzogen werden. Bei der HNO-Abteilung in Cloppenburg mit 15 Planbetten handelt es sich beispielsweise um die größte derartige Abteilung in der Region außerhalb der Zentren in Oldenburg und Osnabrück.
Der Landesregierung liegen keine Anhaltspunkte für eine erhöhte Indikationsstellung, die durch unterschiedliche Vertrags- und Abrechnungsmodalitäten für ärztliche Leistungen, das grundsätzliche Fehlen anerkannter medizinischer Leitlinien oder individuell unterschiedliche Behandlungen durch einzelne Ärztinnen und Ärzte begründet ist, vor.
Zu 3: In § 39 SGB V wird klargestellt, dass eine vollstationäre Krankenhausbehandlung nur erfolgen darf, wenn das Behandlungsziel nicht durch andere Behandlungsformen erreicht werden kann. Gesicherte Erkenntnisse, dass in bestimmten Landesteilen in Niedersachsen ein unverhältnismäßig großes Risiko besteht, unnötig operiert zu werden, liegen der Landesregierung nicht vor. Im Übrigen sind z. B. die Gebärmutter- und Mandelentfernung in der Regel planbare Leistungen, die den betroffenen Patientinnen und Patienten Möglichkeiten offen hält, die Indikationsstellung durch eine Zweitmeinung überprüfen zu lassen.
Die Landesregierung plant, das Deutsche Windenergie-Institut (DEWI) in Wilhelmshaven zu verkaufen. Mit dem Verkauf würde das Land auch die 50,8 % Anteile am Deutschen Windinstitut - Offshore and Certification Center (DEWI- OCC) veräußern. Das DEWI-OCC mit Sitz in Cuxhaven ist ein international anerkanntes und strategisch wichtiges Institut, das On- und Offshoreanlage und deren Komponenten zertifiziert, damit Einfluss auf die Normierung von Anlagen und Methoden nimmt und Deutschland und deutschen Unternehmen international ei
nen Wettbewerbsvorteil verschafft. Als Energieland Nummer eins profitiert insbesondere Niedersachsen von diesem Wettbewerbsvorteil. Europaweit schrieb das niedersächsische Finanzministerium den Verkauf des DEWI im April 2011 aus. Danach strebt das Land an, „einen möglichst hohen Kaufpreis für die Anteile an der DEWI GmbH zu erzielen“. Die Transaktion solle „bis Ende September 2011, spätestens jedoch im vierten Quartal des Kalenderjahres 2011 abzuschließen“ sein. Am 8. November berichtete die Wilhelmshavener Zeitung, dass das Land mit Kaufinteressenten verhandelt und möglicherweise noch in diesem Jahr einen Käufer präsentiert. Am 26. November war in den Cuxhavener Nachrichten zu lesen, dass das Land mit der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven um den Verkauf der DEWI-OCC-Anteile streitet. Stadt und Landkreis, die jeweils 24,6 % Anteile halten, sind über „alle Parteigrenzen hinweg“ gegen den Verkauf des DEWI.
1. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung fachlich geprüft und untersucht, welche möglicherweise negativen Folgen der Verkauf des DEWI und der Anteile am DEWI-OCC auf die On- und Offshorebranche in Niedersachsen und Deutschland hat?
2. In welcher Weise wird die Landesregierung bei einem möglichen Verkauf des DEWI und der Anteile am DEWI-OCC sicherstellen, dass die Neutralität und Unabhängigkeit von DEWIOCC innerhalb der Windkraftbranche gewahrt bleibt und kein Wettbewerbsnachteil durch unkontrollierten Know-how-Transfer für die heimische Wirtschaft entsteht?
3. Mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung untersucht, wie der Verkauf des DEWI und der Anteile am DEWI-OCC sich auf die Kunden von DEWI-OCC auswirkt, bzw. welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, wie die Kunden von DEWI-OCC auf den Verkauf und auf die möglichen Kaufinteressenten reagieren?
Das auf Forschung und Dienstleistung auf dem Gebiet der Windenergie ausgerichtete DEWI wurde seit seiner Gründung im Jahre 1990 vom Land mit über 14 Millionen Euro gefördert. Bereits in seinem Jahresbericht 2000 empfahl der Landesrechnungshof, sich von der Beteiligung zu trennen.