24.04.2010 Hollenstedt 1 Schreckschusswaffe 1 Reizstoffsprühgerät 1 Schlagring 1 Pfefferspray 1 Schusswaffe
24.05.2010 Tostedt 1 Einhandmesser 1 erlaubnispflichtige Signalwaffe 1 Schlagschutzschutzhandschuhe mit Quarzsandfüllung
Zu 2: Vereinsverbote wurden für die nachfolgenden neonazistischen Vereinigungen, deren Mitglieder auch in Niedersachsen ansässig oder tätig waren, durch das BMI verfügt und durch die Innenressorts der betroffenen Länder vollzogen:
In keinem Fall lagen den Verboten Erkenntnisse über eine nach außen gerichtete Gewaltbereitschaft der Mitglieder zugrunde.
Zu 3: Seit 2001 wurden keine Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen (§ 129 StGB) oder terroristischen (§ 129 a StGB) Vereinigung gegen rechtsextremistische Gruppierungen in Niedersachsen geführt.
Im Jahr 2006 ergaben sich aus einer Vernehmung eines Beschuldigten in einem anderen Ermittlungsverfahren Hinweise auf eine mögliche terroristische Vereinigung. Das Landeskriminalamt
beim Bundesgerichtshof vor. Dieser sah mangels hinreichenden Tatverdachts von der Eröffnung eines Strafverfahrens ab. Die Ermittlungsakten wurden daraufhin an das Bundeskriminalamt abgegeben.
des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 53 der Abg. Kreszentia Flauger und PiaBeate Zimmermann (LINKE)
Welchen Beitrag hat Niedersachsen im Rahmen der Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung neonazistischer/terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte (IGR) in den letzten Jahren geleistet?
Auf Beschluss der Innenminister von Bund und Ländern wurde Ende 1992 als eigenständiges Gremium die Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung neonazistischer/terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte (IGR) eingerichtet. Zu den Aufgaben der IGR zählten die Fortschreibung bestehender und die Entwicklung neuer Beobachtungs- und Bekämpfungskonzepte gegen neonazistische bzw. terroristische Gewaltakte sowie der Intensivierung des diesbezüglichen Erkenntnisaustausches zwischen den beteiligten Behörden.
Die IGR hat im Oktober 2003 eine Tagung abgehalten, die sich u. a. mit der Frage befasste, ob es im Bereich des Rechtsextremismus Gruppierungen gibt, von denen eine Gefahr der Entstehung terroristischer Strukturen ausgeht. Die IGR soll im Durchschnitt zweimal im Jahr getagt haben. Im vergangenen Jahr soll die Innenministerkonferenz den Arbeitskreis II Polizei und den Arbeitskreis IV Verfassungsschutz gebeten haben, die IGR fortzuführen durch eine Koordinierungsgruppe zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität - rechts. Beide Arbeitskreise sollen ein Konzept erstellt haben, das alle Maßnahmen, die die Polizei auf Bundes- und Länderebene ergreift, umfasst und zudem Maßnahmen des Verfassungsschutzes. Dieses Konzept soll auf der kommenden Innenministerkonferenz beschlossen werden, ebenso wie die Einrichtung einer Koordinierungsgruppe PMK - rechts.
1. Was hat die IGR in den letzten Jahren an Daten und Fakten zur Beobachtung und Bekämpfung neonazistischer/terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte, vorgelegt?
2. Welchen Beitrag hat in diesem Zusammenhang das Land Niedersachsen u. a. bei der Tagung im Oktober 2003 geleistet?
3. Was sind die wesentlichen Inhalte des Konzepts, welches auf der kommenden Innenministerkonferenz beschlossen werden soll, und mit welchen konkreten inhaltlichen Vorschlägen hat sich das Land Niedersachsen an der Erarbeitung des Konzepts beteiligt?
Die Informationsgruppe zur Beobachtung und Bekämpfung rechtsextremistischer/-terroristischer, insbesondere fremdenfeindlicher Gewaltakte (IGR) wurde mit Wirkung vom 11. Dezember 1992 als Bund-/Länder-Arbeitsgruppe aus Vertretern von Generalbundesanwalt (GBA), Bundeskriminalamt (BKA) , Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Ländern gegründet. Die Geschäftsführung oblag dem BfV. Die Gründung der IGR war eine Reaktion auf zahlreiche fremdenfeindliche Übergriffe mit Todesfolge. Für Niedersachsen nahmen ein Vertreter des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamtes an den Sitzungen der IGR teil. Die IGR tagte in unregelmäßigen Abständen ein- bis zweimal jährlich. Zuletzt hatte das BfV zu einer Sitzung im Oktober 2007 in Ahrensburg eingeladen.
Bereits im vergangenen Jahr wurde eine organisatorische Änderung der Gremienstruktur initiiert, um den Informationsaustausch und die Kooperation im Bereich des Rechtsextremismus weiter zu intensivieren.
Zu 1: Zu den Aufgaben der IGR zählen u. a. die Intensivierung des Erkenntnisaustausches zwischen Verfassungsschutz, Polizei und Justiz, die Abstimmung einheitlicher Erfassungskriterien und Begriffsbestimmungen sowie regionaler personen- und sachbezogener Beobachtungs- und Bekämpfungsschwerpunkte, Analysen der Sicherheitslage, Fortschreibung bestehender und Entwicklung neuer Beobachtungs- und Bekämpfungskonzepte, Bündelung der Bekämpfungsressourcen und konzeptionelle Fragen der Zusammenarbeit.
Von der IGR initiiert, wurde z. B. eine gemeinsame „Projektgruppe Kameradschaften“ des BfV und des BKA eingerichtet, die die Entwicklung im Bereich der neonazistischen Kameradschaften auch unter dem Aspekt möglicher rechtsterroristischer Strukturen analysieren sollte. Der Sprengstoffanschlag, den Angehörige der Kameradschaft Süd unter Führung von Martin Wiese anlässlich der Grundsteinlegung des jüdischen Gemeindezentrums in
München am 9. November 2003 planten, gab Anlass, sich schwerpunktmäßig der Gewalt- und Terrorismusaffinität im Bereich des Neonazismus zuzuwenden. Der in der Sitzung der IGR im Jahr 2004 in Bad Zwischenahn vorgelegte aktualisierte Bericht der gemeinsamen „Projektgruppe Kameradschaften“ enthielt neben einer Einschätzung der Kameradschaft Süd und der Kameradschaft Pinneberg ein Lagebild über mögliche „Combat-18“ (C 18) -Strukturen in Deutschland. Dieser Lageeinschätzung waren mehrere Besprechungen auf Fachebene vorausgegangen.
Die Erstellung des Berichts der gemeinsamen „Projektgruppe Kameradschaften“ erfolgte unter Beteiligung der Sicherheitsbehörden der Länder, einschließlich Niedersachsens.
Zu 2: Die Vertreter der IGR haben im Rahmen ihrer Tagung am 15./16. Oktober 2003 u. a. eingehend die Frage erörtert, ob es im Bereich des Rechtsextremismus Gruppierungen gibt, von denen eine Gefahr der Entstehung terroristischer Strukturen ausgeht. Niedersachsen hat sich an der übereinstimmenden Analyse der vorliegenden Erkenntnisse und an der Entwicklung von Maßnahmen beteiligt.
Zu 3: Die Tagesordnung der 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 8./9. Dezember 2011 sieht u. a. vor, die Erarbeitung einer Gesamtkonzeption von Polizei und Verfassungsschutz auf Basis des bereits im Jahr 2009 erstellten und 2010 fortgeschriebenen Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität - Rechts - (VS-NfD)“ sowie der Handlungsempfehlungen zur Optimierung der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität - Rechts - (VS-NfD) zu beschließen. Der in der praktischen Umsetzung befindliche Katalog und die Handlungsempfehlungen umfassen beispielsweise Maßnahmen zur Kooperation und Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Institutionen und Einrichtungen, zur Bund-Länder-Zusammenarbeit sowie zur Aus- und Fortbildung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Bundes und der Länder. Ferner ist geplant, im Hinblick auf einen einheitlichen Bekämpfungsansatz eine Koordinierungsgruppe politisch motivierte Kriminalität - Rechts - (KG PMK - Rechts) unter der Geschäftsführung des BfV und Beteiligung des BKA, aller Landeskriminalämter und Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern, des Militärischen Abschirmdienstes sowie des GBA einzurichten. Diese Koordinierungsgruppe soll sich künftig mit allen gewaltbereiten dem
Rechtsextremismus zuzuordnenden Personen befassen und dabei sowohl extremistisch als auch terroristisch zu bewertende Taten einbeziehen.
Niedersachsen hatte sich bereits im Jahr 2009 an der Bund-Länder-Projektgruppe „PMK - Rechts -“ zur Überprüfung, Fortschreibung und Aktualisierung des o. g. Maßnahmenkatalogs und der Beschreibung der Handlungsempfehlungen beteiligt und wird mit einem Vertreter des Verfassungsschutzes und des Landeskriminalamtes in der KG PMK - Rechts - vertreten sein.
Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Energieprojekten wird oftmals als geeignete Maßnahme betrachtet, um den Ausbau der erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger Sicherstellung von Akzeptanz in der Bevölkerung nachhaltig voranzutreiben. Die Partizipation kann z. B. im Rahmen von Bürgerenergiegenossenschaften erfolgen. In Niedersachsen hat der Genossenschaftsverband Weser-Ems e. V. innovative Projekte mit Bürgerbeteiligung im Bereich der Energieversorgung realisiert.
In diesem Zusammenhang werden auch sogenannte Energiealleen als sinnvolle Instrumente einer erfolgreichen Energiewende aufgeführt. Das Konzept sieht die Nutzung von Autobahntrassen und deren Randbereichen für Energieerzeugungs- und -infrastrukturanlagen vor (z. B. Windenergieanlagen parallel zur Fahrbahn, Photovoltaikanlagen auf Lärmschutzwänden). Angestrebt werden dabei die Beteiligung möglichst vieler Bürger, Unternehmen, Landkreise und Kommunen aus den Regionen entlang der Autobahnen sowie auch die größtmögliche Nutzung der erzeugten Energie in der Region. Als vorteilhaft wird gemeinhin herausgestellt, dass Wertschöpfung in den Regionen gebunden wird, das Landschaftsbild durch die überregionalen Verkehrswege bereits ohnehin stark verändert ist und die Teilhabe breiter Bevölkerungsschichten die Akzeptanz der Projekte erhöht.
1. Welche Chancen sieht die Landesregierung in der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an Energieprojekten, z. B. im Rahmen von Bürgerenergiegenossenschaften, für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien?