Meine Damen und Herren, das Landesvergabegesetz wurde 2008 wegen des EuGH-Urteils in § 3 - Tariftreueregelung - neu gefasst. Schon damals haben wir uns bei den Wertgrenzen zu einem Kompromiss durchgerungen. Die Wertgrenzen bei Bauaufträgen sollten ab 30 000 Euro bis zum Schwellenwert von 5 150 000 Euro Anwendung finden. Die kommunalen Spitzenverbände wollten damals den unteren Wert bei 200 000 Euro sehen. Andere wollten 10 000 Euro durchsetzen. 30 000 Euro waren damals ein guter Kompromiss.
In Deutschland haben wir unterschiedliche Wertgrenzen bei der VOB/A. Meine Damen und Herren, unsere Landesregierung setzt sich dafür ein, dass auf Bundesebene die Wertgrenzen bei der VOB angeglichen werden. Das könnte aber erst ab 2013 wirksam werden.
Während der Zeit der Konjunkturpakete wurden die Wertgrenzen bei der Vergabepraxis im Rahmen der Abwicklung der Konjunkturpakete per Erlass hochgesetzt. Allerdings war diese Maßnahme zeitlich begrenzt. Die Konjunkturmittel konnten aber schnell eingesetzt werden. Beschränkte Ausschreibungen waren bis 1 Million Euro möglich und die freihändige Vergabe bis 100 000 Euro.
Meine Damen und Herren, bei der Anhörung im Ausschuss gab es etwa das gleiche Bild wie vor vier Jahren: unterschiedliche Meinungen zu den Wertgrenzen.
Einen Gesetzentwurf der SPD haben wir nicht in die Anhörung gegeben, weil darin zu viele wirtschaftsnachteilige Ansätze enthalten waren.
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung konnten wir bis auf ein paar Ausnahmen durchgehend feststellen, dass die Wertgrenzen und der Wertgrenzenerlass nicht dauerhaft so bleiben sollen. Die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen haben darauf reagiert. Im Haushaltsgesetz wird die untere Wertgrenze nicht auf 30 000 Euro und nicht auf 100 000 Euro, sondern auf 75 000 Euro festgesetzt.
Im Ausschuss haben wir bei den Beratungen des Landesvergabegesetzes dieses berücksichtigt, wobei die Anwendung der Tariftreue weiter ab 30 000 Euro Gültigkeit hat. Das ist eine wichtige Aussage auch für unsere Arbeitnehmer.
Wir als CDU und FDP haben die Anhörung sorgfältig beachtet, sehen aber die Vorschläge zur Anwendung eines Mindestlohnes und zur Ausweitung auf den ÖPNV als nicht sinnvoll, sondern eher als nachteilig an.
Wir hoffen, dass auf Bundesebene die Wertgrenzenangleichung bei der VOB ab 2013 erreicht wird. Mit unserem Ministerpräsidenten David McAllister und unserem Wirtschaftsminister Jörg Bode wird das gelingen.
Dieses Niedersächsische Landesvergabegesetz, das in Abstimmung mit dem GBD erarbeitet worden ist, soll zum 1. März 2012 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2012 Gültigkeit haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das im Dezember 2008 verabschiedete Gesetz zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Baubereich sowie von Dienstleistungen und Lieferungen ist durch die Finanz- und Wirtschaftskrise punktuell verändert worden.
Ein richtiger, wie wir heute wissen, und wichtiger Schritt war es, Konjunkturpakete zu schnüren, um damit die Wirtschaft in den größten Krisen der Zeit zu unterstützen und Arbeitsplätze zu sichern. Das ist, wie wir heute wissen, exzellent gelungen.
Auch der Ansatz, mehr Spielraum in der Vergabepraxis zu ermöglichen, um die Förderung schnell und effizient umzusetzen, war erfolgreich.
Die Wertgrenzen für freihändige Vergaben von Bauaufträgen nach der VOB/A wurden von 30 000 Euro auf 100 000 Euro heraufgesetzt. Damit konnten die Kommunen innerhalb von zwei Jahren eine schnelle, unbürokratische Vergabe bewältigen. Gleichzeitig wurden ihnen größtmögliche Handlungsfreiheiten bezüglich der Mittelverwendung gewährt.
Das große Vertrauen, das wir hier zugrunde gelegt haben, hat sich ausgezahlt. Viele haben auf Niedersachsen geschaut und gesagt: So wollen auch wir es machen.
Angelehnt an die Erfahrungen, haben wir mit Blick auf die Anhörung und die Forderungen insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen einen moderaten Mittelwert von 75 000 Euro eingesetzt.
Bei den beschränkten Ausschreibungen wurde die Wertgrenze von 1 Million Euro ohne Einzelbegründung angesetzt, allerdings mit dem Hinweis, minimal fünf geeignete Unternehmen aufzufordern und sicherzustellen, dass mindestens ein Unternehmen hinzukommt, welches innerhalb der letzten zwölf Monate keinen Auftrag bekommen hat. Der Kreis der Wettbewerber soll möglichst weit gefasst werden, und es sollen nicht nur ortsansässige Unternehmen Berücksichtigung finden; das dient der Wettbewerbsfähigkeit. Das Ganze muss darüber hinaus nachvollziehbar dokumentiert werden.
Auch der Forderung nach einer Präqualifikation ist nachgekommen worden. Bei nicht qualifizierten Unternehmen - das hat mein Kollege Bley bereits ausgeführt - kann die Eignung durch Erklärungen und Bescheinigungen bestätigt werden. Diese müssen vorgelegt werden, wenn es im Vergabeverfahren zur engeren Auswahl kommt.
Alle Wertgrenzen beziehen sich auf die Einzelaufträge nach Losen und Gewerken, wonach weder geschätzt noch aufgeteilt werden darf, wenn ersichtlich die Anwendungsbereiche des Erlasses unterschritten werden sollen.
Eine sogenannte Ex-post-Transparenz trägt zusätzlich gegen Korruption und ungerechtfertigte Bevorzugung bei. Somit ist dies sehr transparent sowie vernünftig und ordentlich gemacht worden, ohne die Bürokratie weiter aufzublähen.
Da es erstrebenswert ist, gleiche Wertgrenzen über die Landesgrenzen hinaus zu erlangen, wird der niedersächsische Wertgrenzenerlass als Interimslösung erachtet und schließt sich an das Gesetz der Jahre 2009 bis 2011 an, bis es ein einheitliches Verfahren im Bund geben wird.
Wir legen Wert auf ein schlankes, einfach anzuwendendes Gesetz mit hoher Transparenz. Das will die Wirtschaft, und das wollen auch die Kommunen. Weder die Vergabe noch die Leistung des Unternehmens wird besser, wenn wir die Anzahl
Wenn wir die Unternehmen fragen, was ihnen besonders wichtig ist, dann heißt es: Entbürokratisierung - und nicht, wie Sie es wollen, Bürokratie noch weiter aufblähen.
(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Ronald Schminke [SPD]: Das stimmt doch gar nicht! - Kreszentia Flauger [LINKE]: Das ist ja ein wichti- ges Thema, Formulare abzuschaffen!)
Diese schlichte Klarheit haben wir in der Vergangenheit berücksichtigt, und wir werden dies auch in Zukunft tun. Der wirtschaftliche Erfolg der letzten Jahre und insbesondere die Bewältigung der Krise haben gezeigt, dass dieser Weg der richtige ist. Den gehen wir auch in Zukunft so weiter.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau König und Herr Bley haben das schon sehr gut dargestellt. Deshalb möchte ich mich auf einen Punkt beschränken, nämlich auf die Frage der Wertgrenzen und der Ausschreibungspflichten.
Es ist anerkannt, dass wir in Deutschland zu einer einheitlichen Regelung kommen wollen und auch müssen, damit in ganz Deutschland Klarheit besteht. Das ist auch das erklärte Ziel der Wirtschaftsministerkonferenz, auf der wir dafür werben, in diesem Jahr das hinzubekommen, was im letzten Jahr nicht geklappt hat, nämlich uns auf einen gemeinsamen Nenner zu verständigen. Dabei - so haben es jedenfalls Schleswig-Holstein und Niedersachsen vorangetrieben - wollen wir ebenfalls schauen, wie wir Bürokratie, die eventuell gerade kleinen Handwerksunternehmen als abschreckendes Hindernis im Wege steht, um sich an Ausschreibungen zu beteiligen, noch weiter abbauen können. Daran werden wir in den nächsten Monaten intensiv arbeiten müssen.
Erfahrungen mit den erhöhten Wertgrenzen gemacht. Gerade kleine Handwerksunternehmen haben sich in der Tat wieder beteiligt bzw. sind an Aufträge gekommen, die sie vorher nicht bekommen haben, weil sie bei den Ausschreibungen schlicht und ergreifend nicht die Manpower hatten, um das, was gefordert war, abzuarbeiten. Es ist mir und auch dem Handwerk ein großes Anliegen, dass der Markt hier so geöffnet ist, dass man, auch wenn man als kleiner Handwerksbetrieb eigentlich den ganzen Tag auf der Baustelle sein muss, bei solchen Vergaben mitwirken kann und eine Auswahlmöglichkeit hat, sodass man gewinnen kann. Deshalb gab es die Modellierung der Wertgrenzen auf einen gemeinsam gefundenen Kompromiss, der, so meine ich, gangbar ist und als Modell für ganz Deutschland Vorbild sein kann.
Es gab ein Gespräch mit dem Landesrechnungshof, der gesagt hat, wir müssten aufpassen, dass es hier nicht zu einem sogenannten Hoflieferantentum komme. Das wollen die Landesregierung und auch die Regierungsfraktionen nicht.
Auch der Landesrechnungshof will, dass der Wettbewerb erhöht wird und dass auch kleine Handwerksunternehmen diese Hürden nicht haben. Es ist neu und, wie ich glaube, einmalig in Deutschland, was wir in die Ausführungsbestimmungen aufgenommen haben. Wir haben nämlich gesagt, dass wir, wenn man die Angebote einholt, verpflichtend vorschreiben, dass mindestens einer dabei ist, der im letzten Jahr keinen Auftrag von der Kommune bekommen hat, also nicht als „Hoflieferant“ angesehen werden kann, und der damit ein Preisregulativ darstellt.
Lassen Sie uns, auch wenn es so etwas bislang nicht gegeben hat, jetzt einmal ausprobieren, ob das ein Weg ist, etwas zu erreichen, ohne Bürokratie auszulösen, was der Landesrechnungshof und auch wir nicht wollen.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Damit sind wir am Ende der Beratung; denn es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer
Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Ausschussempfehlung ist gefolgt worden.